NAGA – Der Dienstleister beschreibt sich auf der Unternehmenswebsite als Anlaufstelle für Online-Trading und bietet gemäß Selbstauskunft eine App mit diversen Funktionen. Entsprechend könne man bei NAGA mit einer App Zahlungen durchführen sowie handeln und investieren, beispielsweise in Aktien oder ETFs. Zudem sei NAGA laut Selbstauskunft im November 2021 (Website) die führende Plattform für Social Trading.
Insbesondere für den gegenwärtig im Online-Trading aktiven Kundenkreis von NAGA oder für diejenigen, die erwägen, bald Kapital zu investieren, sind nachfolgende Überlegungen ohne Zweifel essenziell:
Welche Hinweise gibt es, um einschätzen zu können, ob es sich bei NAGA um einen seriösen Anbieter handelt? Gibt es Ratschläge für Verbraucher, die das Angebot von NAGA nutzen? Ist das Unternehmen NAGA von einer staatlichen europäischen Finanzaufsicht lizenziert?
Diese Fragen werden im vorliegenden Beitrag zu NAGA von den Anwälten der Anwaltskanzlei Herfurtner beantwortet.
Inhaltsverzeichnis
- NAGA Erfahrungen
- NAGA Webseite
- Kontaktdaten von NAGA
- NAGA Zulassung
- Behördliche Warnmeldungen von Aufsichtsbehörden zum Thema NAGA?
- Online-Handel Tipps
- Rechtsanwälte beraten
Parallel zur Frage, inwiefern NAGA ein vertrauenswürdiges Angebot bietet, ist es zentral, sich mit den Grundsätzen für ein aussichtsreiches Online-Handeln zu befassen.
Wir werden auch Position beziehen, wie die Firma NAGA gegenüber anderen Angeboten einzustufen ist.
Des Weiteren stehen wir Ihnen bei und unterstützen Sie bei Unklarheiten und Rechtsstreitereien im Zusammenhang mit Online-Trading.
NAGA Erfahrungen
Auf der Website von NAGA ist im November 2021 zu lesen, dass über 75 % der Kleinanlegerkonten Geld beim CFD Trading über diesen Anbieter verlieren. Zudem glaube man bei NAGA, dass jedermann einen simplen, schnellen und kostenlosen Zugang zu den globalen Finanzmärkten haben sollte. Deshalb habe NAGA eine App für Finanzen entwickelt.
Überdies findet sich auf der Website von NAGA die Angabe, dass sich bereits mehr als eine Million Kunden für diesen Anbieter entschieden hätten (Stand November 2021). Zudem beschreibt NAGA die über die angebotene Plattform handelbaren Finanzinstrumente:
- Forex Trading,
- Aktien,
- ETFs,
- Rohstoffe,
- Futures,
- Indizes.
Entsprechend könne man beim Online-Trading über NAGA aus über 900 verschiedenen Assets wählen. Dabei sei es auch möglich, mobil zu handeln, da NAGA die entsprechenden Apps bereitstelle, sowohl für Android- als auch für iOS-Geräte. Außerdem gebe es für Kunden von NAGA die Unterstützung durch einen persönlichen Kundenbetreuer.
Des Weiteren findet sich auf der Website von NAGA eine Übersicht zu den angebotenen Handelskonten:
- Eisen: Mindesteinzahlung 250 US-Dollar
- Bronze: Mindesteinzahlung 2.500 US-Dollar
- Silber: Mindesteinzahlung 5.000 US-Dollar
- Gold: Mindesteinzahlung 25.000 US-Dollar
- Diamant: Mindesteinzahlung 50.000 US-Dollar
- Kristall: Mindesteinzahlung 100.000 US-Dollar
Der Internetauftritt von NAGA
Die Firma NAGA ist über die deutsche Website naga.com/de erreichbar.
Domain Informationen
Wer die Domain registriert hat und wann die Domain registriert wurde, kann über eine Domainabfrage ermittelt werden.
Wir haben am 15. November 2021 die Daten zum Anbieter NAGA mit diesem Resultat abgerufen:
Domain Name: naga.com
Registry Domain ID: 2066384_DOMAIN_COM-VRSN
Registrar WHOIS Server: whois.godaddy.com
Registrar URL: http://www.godaddy.com
Updated Date: 2019-05-16T01:33:46Z
Creation Date: 1996-05-09T23:00:00Z
Registrar Registration Expiration Date: 2022-05-10T23:00:00Z
Registrar: GoDaddy.com, LLC
Betreiberfirma und Handelsmarke
Nicht zwingend ist der Name der Onlinepräsenz beziehungsweise der Plattform oder des Angebotes identisch mit der Betreiberfirma. In der Vergangenheit war es keine Seltenheit, dass Betreiber parallel mit unterschiedlichen Handelsmarken am Markt auftreten.
Aus diesem Grund tut man gut daran, bei Recherchen zu Neuigkeiten und Informationen über einen Dienstleister neben der Handelsmarke auch stets die Betreiberfirma einzubeziehen. Die diesbezüglichen Angaben finden sich entweder im Impressum oder oft auch in der Fußzeile einer Webpräsenz.
Im Footer-Bereich der Unternehmenswebsite findet sich die Information, dass die Website naga.com einer NAGA Group AG gehöre und von einer NAGA Markets Ltd betrieben werde.
Impressumsangaben
In Deutschland bestehen gemäß §5 Telemediengesetz (TMG) grundsätzliche Informationspflichten und Pflichtangaben für das Impressum. Folglich gilt diese Pflicht zur „Anbieterkennzeichnung“ für alle geschäftsmäßig betriebenen Websites.
Denn diese Angaben sollen den User einer Webseite darüber informieren, mit wem er es zu tun hat. Nicht zuletzt spielt dabei die ladungsfähige Adresse des Webseitenbetreibers eine Rolle, falls rechtliche Ansprüche gegen ihn durchgesetzt werden sollen.
Wichtig in diesem Kontext ist zudem der Umstand, dass das Führen eines Impressums gleichermaßen für im Ausland ansässige Dienstleister gilt, die ihre geschäftliche Tätigkeit hierzulande entfalten.
Auf der WWW-Seite von NAGA findet sich der Hinweis, dass die Website der NAGA Group AG gehöre und von NAGA Markets Ltd betrieben werde, die von der Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC) unter der Lizenz Nr. 204/13 autorisiert und reguliert sei.
NAGA Kontaktdaten
Auf der Internetseite von NAGA und der Finanzaufsichtsbehörde von Zypern ließen sich zum Zeitpunkt der Texterstellung die nachstehenden Angaben finden:
- Rufnummern von NAGA:
- 0049 32 221096649
- 0044 20 3966 4543
- E-Mail-Adresse von NAGA: support[a]nagamarkets.com; regulatory@nagamarkets.com
- Adresse von NAGA: Ariadnis 7, Moutayiaka, CY-4531 Limassol
NAGA Autorisierung
Die Existenz einer gültigen Genehmigung einer offiziellen europäischen Finanzaufsichtsbehörde kann ein wichtiges Kriterium dafür sein, ob es sich um einen seriösen Dienstleister handelt. Denn für die Vergabe einer Lizenz muss ein Anbieter einen hohen finanziellen Aufwand betreiben.
Allerdings muss es sich nicht zwangsläufig um Betrug handeln, falls ein Broker auf Daten zu seiner Befugnis oder zu seinem Status der Regulierung verzichtet.
Die hier genannten Finanzaufsichtsbehörden sind neben weiteren für die Erteilung von Genehmigungen und die Beaufsichtigung von Finanzdienstleistern wie NAGA zuständig:
- FMA, Österreich (Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde)
- SFC, Hongkong (Securities and Futures Commission)
- FCA, Vereinigtes Königreich (Financial Conduct Authority)
- BaFin, Deutschland (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
Auf der Internetpräsenz von NAGA gab es im November 2021 diverse Hinweise auf eine behördliche Zulassung. Denn eine NAGA Markets Ltd sei laut Selbstauskunft von der zyprischen CySec autorisiert und werde von dieser reguliert. Zudem gebe es Registrierungen bei der CNMV, der FCA, der CONSOB und der BaFin.
Auf Seite der CySec findet sich zu der angegebenen Lizenznummer der folgende Eintrag:
Naga Markets Europe Ltd
Ariadnis 7, Moutayiaka, CY-4531 Limassol
Licence Number: 204/13
Licence Date: 20/06/2013
Company Registration Number: 251168
Telephone: +357 25 041 410
Fax: +357 25 041 384
Country: Cyprus
E-Mail: regulatory@nagamarkets.com
Approved Domains:
www.nagamarkets.eu; www.nagatrader.com; www.naga.com
Other Information:
Previous Names: Naga Markets Ltd, Hanseatic Brokerhouse Global Markets Ltd, AF Alaska Financial Ltd, AVA Trade Ltd
Was dies besagt, können Investoren im Dialog mit einem Anwalt unserer Anwaltskanzlei erörtern.
Warnungen von Aufsichtsbehörden zu NAGA
Zum Thema NAGA lag den Rechtsanwälten unserer Kanzlei im November 2021 keine offizielle Warnung einer europäischen Finanzaufsichtsbehörde vor.
Vor dem Trading bei NAGA und anderen – Online-Trading Tipps
Online-Trading wie bei NAGA ist die Erweiterung des traditionellen Handels mit Finanzinstrumenten ins Web. Hier wie dort agieren Investoren mit der Prämisse, durch den Erwerb und die Veräußerung von Vermögenswerten Gewinne zu generieren.
Das Handeln ist längst nicht mehr auf Aktien begrenzt. Vielmehr stehen Kunden z. B. auch folgende Alternativen zur Wahl:
- Devisenhandel
- Anleihen
- Edelmetalle
- Immobilien
- börsennotierte Indexfonds
- Bankeinlagen
- Geldmarktfonds
- Kryptowährungen wie Bitcoins und Altcoins, beispielsweise Tether
- Fonds
- Handel mit Differenzkontrakten
Online-Trading wird über Mittler wie Broker (wie zum Beispiel NAGA) oder Bankhäuser abgewickelt, die ihren Klienten eine professionelle Trading-Lösung zur Verfügung stellen.
Es ist absehbar, dass es auch künftig immer mehr private Geldanleger geben wird, die den Online-Handel für sich in Erwägung ziehen. Denn man benötigt nur einen Internetanschluss und einen Computer oder ein Smartphone respektive Tablet.
Pluspunkte beim Online-Trading
Die Digitalisierung prägt auch die Finanzwelt außerordentlich, insbesondere in Bezug auf das Trading, so wie es bei NAGA im Angebot ist.
Denn angesichts der technischen Möglichkeiten hat das Trading besonders stark an Leistungsfähigkeit zugenommen. Musste man als Investor oder Trader seine Orders früher noch per Telefon, Fax oder Briefpost abschließen, ist dies heutzutage per Mausklick und mit erheblich weniger Mühen realisierbar.
Aspekte wie Laufzeit und Art des Trades, Preisgestaltung und Mengen oder die Eckdaten zum Konto müssen heute nicht mehr zwischen dem Broker NAGA und dessen Auftraggeber im persönlichen Gespräch besprochen werden.
Letzten Endes sind durch die Möglichkeit zum Online-Trading manche Annehmlichkeiten in Erscheinung getreten:
- Viele Werkzeuge lassen sich automatisch und augenblicklich anwenden.
- Die Trading-Plattform führt die gewünschten Orders aus, man benötigt nur einen Internetanschluss.
- Online-Trader können auf jede Menge Werkzeuge zugreifen und unterschiedliche Indikatoren nutzen.
- Das Tempo zur Abwicklung von Handelstransaktionen hat signifikant zugenommen.
- Die Transaktionskosten sind merklich nach unten gegangen, da die persönliche Beratung am Telefon entfällt.
- Ausbildungsmöglichkeiten zum Online-Trading, Wissenspools, Analysen oder Trading-Lehrgänge sind häufig Bestandteil des Angebotes.
- Die Unwägbarkeit von Verlusten durch Gaps nimmt ab.
Schließlich gibt es beim Online-Trading nicht nur Annehmlichkeiten bezüglich der unkomplizierten Verwendung der Plattform. Gerade aufgrund von Analysemöglichkeiten, Indikatoren und die vielen verschiedenen Tools hat der Kapitalanleger merklich mehr Komfort.
Denn die Zeiten, als man selbst noch Charts zeichnete oder aufwendig eigene Kalkulationen anstellte, sind vorüber.
Online-Trading-Plattformen bieten ihren Klienten mittlerweile eine große Vielfalt an Orderarten an, die man als Online-Trader mit einem Daytrading-Anbieter seiner Wahl selbst ausführen kann.
Ein individueller Tradingplan
Aufgrund dessen, dass es so viele Orderarten gibt, können Online-Trader ihren Tradingplan individuell auf ihre Anforderungen zuschneiden und hierbei verschiedene Konfigurationen vornehmen:
Kauf-Einstiege:
- Buy Market Orders: Der Kauf erfolgt zum gegenwärtigen Marktpreis
- Buy Limit Orders: Kauf unter augenblicklichem Marktpreis
- Buy Stop Orders: Der Kauf erfolgt über dem gegenwärtigen Marktpreis
Verkaufs-Einstiege:
- Sell Market Orders: Verkauf zu augenblicklichem Marktpreis
- Sell Limit Orders: Man verkauft unter dem aktuellen Marktpreis
- Sell Stop Orders: Der Verkauf erfolgt über dem aktuellen Marktpreis
Ausstiegs-Orders:
- Stop Loss: Exit mit Verlust, sobald der im Vorfeld festgesetzte Kurs erreicht wird
- Take Profit: Ausstieg mit Gewinn, sobald der vorab festgelegte Kurs erreicht wird
- Trailing Stop Orders: Verschiebung des Stop-Loss in Abhängigkeit der Entwicklung des Kurses
Eine weitere Annehmlichkeit beim Online-Trading aus der Perspektive des Kapitalanlegers ist der Entfall jedweder Restriktionen. Deshalb ist man frei bei der Wahl seiner Trading-Strategie und macht sich einen eigenen Trading-Stil zu eigen. Dabei gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen:
- Intraday Trading – Öffnen und Schließen von Positionen im Zeitraum eines einzigen Handelstags
- Automatisiertes Trading mit Robots („Expert Advisors“)
- Langfristiges Trading
- Swing Trading – hochriskantes Nutzen schwankender Kurse
- Scalping: angriffslustiges Kurzfrist-Trading
Etliche dieser Trading-Stile hat das Online-Trading überhaupt erst möglich gemacht, indem es den telefonischen Austausch mit dem Broker eliminierte. Entsprechend kann man von einer Trading-Revolution sprechen, die nun eine Brücke zwischen unzähligen Anlegern auf der ganzen Welt und den weltweiten Finanzmärkten schlägt.
Kapitalanleger sollten sehr präzise prüfen, in welchem Umfang der Anbieter NAGA diese Vorzüge bietet.
Schwächen beim Online-Trading
Wo Licht ist, da gibt es auch Schatten, diese Aussage betrifft auch das Online-Trading. Demzufolge sind neben den Vorteilen auch eine Reihe von Nachteilen zu sehen, die geneigte Kapitalanleger in ihre Abwägungen einbeziehen sollten:
- Im Vergleich zum klassischen Trading geht es eher hastig vonstatten.
- Kapitalanleger sollten die Verläufe der Kurse durchgängig im Blick behalten.
- Geldanleger sollten bereits routiniert im Trading sein und belastbare Strategien verfolgen.
- Im Fall von Fehlentscheidungen sind große Defizite zu erwarten.
Insbesondere das riskante Daytrading empfiehlt sich nicht für Privatanleger, die sich erstmals mit dem Themenbereich Trading beschäftigen. Denn das Risiko, die Entwicklung von Kursen falsch einzuschätzen, ist immens, und wegen des Zeitdrucks sind Anpassungen nicht einfach. Demzufolge eignet sich diese Form des Tradings tendenziell für ausgesprochen erfahrene oder sehr risikofreudige Kapitalanleger.
Ist jemand diesem Personenkreis zugehörig, ist das Daytrading eine Möglichkeit, um zügig Ergebnisse zu erzielen. Ferner profitiert man z. B. vom Entfall der Gebühren für das Halten von Positionen über Nacht. Schließlich sollten auch diese Finanzierungskosten in die ganzheitliche Prüfung einer Geldanlage einfließen.
Ebenso erspart man sich im wahrsten Sinne des Wortes ein böses Erwachen am Morgen, falls es zu unmittelbaren und heftigen Kursveränderungen kam. Solche „Gaps“ entwickeln sich schnell durch eine nachteilige Berichterstattung über ein Unternehmen. Andererseits sieht man schnell den Erfolg, für den Fall, dass man zum Schluss eines Handelstags einen Profit bilanzieren kann.
Außerdem ist es wichtig für Daytrader, die Tradinggebühren der unterschiedlichen Broker gegenüberzustellen. Hierbei kann es angeraten sein, sich für einen pauschalen Betrag in Form einer Flatrate zu entschließen. Dies macht sich insbesondere dann bezahlt, falls man beim Handeln auf eine hohe Frequenz kommt und separat abgerechnete Ordergebühren den Gewinn spürbar herabsetzen würden.
Gefahren beim Trading verstehen – Anwaltskanzlei Herfurtner empfiehlt Risikoüberprüfung
Um die Risiken beim Online-Trading nicht unnötig zu potenzieren, sollte man überprüfen, mit welchem Finanzanbieter man an den Handelsplätzen tätig werden will.
Aus den Erfahrungen unserer Rechtsanwaltskanzlei haben sich einige Fragen ergeben, mit deren Hilfe man eventuelle Risiken erkennt:
- Gibt es Warnmeldungen von Anwälten oder Rechtsanwaltskanzleien, die im Zusammenhang mit dem Anbieter geschädigte Mandanten unterstützen?
- Verspricht der Anbieter ungewöhnlich hohe Profite und blendet die Risiken aus oder spielt diese herunter?
- Welche Erfahrungen haben andere Anleger bereits mit dem Anbieter gemacht, welches Meinungsbild herrscht in Foren vor?
- Findet man auf der Internetseite des Anbieters ein Impressum und kann man glaubwürdige Angaben zum Firmenstandort finden?
- Kam der Austausch mit dem Anbieter aufgrund eines unaufgeforderten Anrufs zustande?
- Wird der Anbieter von einer europäischen Finanzaufsichtsbehörde reguliert und unterliegt der Anbieter einer staatlichen Aufsicht?
- Kann man behördliche Warnungen zu dem Anbieter ausfindig machen?
Was kann man im Fall von Verlusten unternehmen?
Für den Fall, dass man beim Trading Verluste hinnehmen musste, wird empfohlen, unverzüglich zusätzliche Zahlungen zu blockieren und zunächst einmal die Gründe für den Verlust zu eruieren. Dies gilt besonders für den Fall, dass der Online-Broker Nachzahlungen anrät, um Verluste auszugleichen.
Außerdem sollte man den Versuch unternehmen, das verlorene Kapital zurückzuholen, sollten entsprechende Ansprüche bestehen. Dabei können betroffene Investoren Anlegerschutz suchen und sich an die Rechtsanwälte unserer Anwaltskanzlei wenden.
„Man kann längst nicht mehr von einem Einzelfall sprechen, falls ein privater Geldanleger beim Online-Trading sein Kapital verliert. Es bedarf einer Prüfung des Einzelfalles, ob sich daraus Rückzahlungsansprüche ergeben .“
Unsere Empfehlung lautet daher, nicht den Kopf in den Sand zu stecken, sondern zügig und tatkräftig zu handeln.
Möchten Sie sich mit einem unserer Rechtsanwälte zum Themenkreis Online-Trading unterhalten? Dann kommen Sie hier direkt in unseren Kontaktbereich.
Dieser Artikel wird Ihnen von der Anwaltskanzlei Herfurtner zur Verfügung gestellt. Deren Rechtsanwälte vertreten ihre Mandantschaft deutschland- und europaweit, unabhängig von deren Wohn- oder Geschäftsort. Neben den Themengebieten Online-Trading und Betrug im Internet vertreten und beraten sie Privatpersonen, Firmen und Organisationen auf weiteren Rechtsgebieten, unter anderem im Immobilienrecht, im Gesellschaftsrecht und im IT-Recht.
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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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