
In Deutschland wird das eigenhändige Testament häufig gewählt. Im Gegensatz zum öffentlichen Testament, erforderlich vor einem Notar, bedarf das eigenhändige keiner notariellen Beglaubigung, sofern es bestimmten Kriterien entspricht.
Die Erstellung eines Testaments ruft oft Fragen zu Kosten, rechtlichen Anforderungen und Unterschieden der Testamentsformen hervor. Bereits ab 16 Jahren ist in Deutschland die Errichtung eines öffentlichen Testaments möglich, das eigenhändige verlangt jedoch Volljährigkeit. Doch was sind die präzisen Unterschiede zwischen diesen Testamentstypen?
Zentrale Erkenntnisse
- Ein öffentliches Testament wird in Anwesenheit eines Notars erstellt und in amtliche Verwahrung gegeben.
- Das eigenhändige oder privatschriftliche Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein.
- Ein öffentliches Testament bietet mehr Sicherheit, da es automatisch im Erbfall eröffnet wird.
- Für ein eigenhändiges Testament sind keine Notarkosten fällig, es sei denn, es wird in amtliche Verwahrung gegeben.
- Das eigenhändige Testament kann zu Hause oder an einem Wunschort aufbewahrt werden.
Einführung in Testamentsarten
In Deutschland klassifiziert das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Testamentsarten als letztwillige Verfügung. Die gängigsten sind das notarielle und das eigenhändige Testament. In Österreich ist die Definition eines Testaments enger gefasst und bezieht sich nur auf letztwillige Verfügungen mit Erbeneinsetzung. Fehlt ein Testament, bestimmt die gesetzliche Erbfolge die Vermögensaufteilung nach dem Todesfall. Bevor wir uns mit den spezifischen Testamentsarten befassen, ist die notwendige Testierfähigkeit zu klären.
Gemäß § 2229 BGB liegt die Testierfähigkeit ab dem 16. Lebensjahr vor, vorausgesetzt, die Personen können die Tragweite einer Willenserklärung begreifen und entsprechend handeln. Minderjährige dürfen ausschließlich öffentliche Testamente errichten. Hierfür ist keine Zustimmung von gesetzlichen Vertretern nötig. Mit 18 Jahren erreicht man die vollständige Testierfähigkeit.
Definition des öffentlichen Testaments
Das öffentliche Testament, oder notarielles Testament, wird vor einem Notar errichtet. Laut § 2233 Abs. 1 BGB gelangt es zur amtlichen Aufbewahrung beim Nachlassgericht. Es empfiehlt sich besonders für komplizierte Erbschaften. Dabei überprüft der Notar die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen. Die Kosten hierfür hängen vom Wert des Nachlasses ab. Dank der offiziellen Verwahrung ist das öffentliche Testament geschützt gegen Verlust und Fälschung. Änderungen erfordern eine notarielle Dokumentation.
Definition des privatschriftlichen Testaments
Das privatschriftliche, oder eigenhändige Testament, verfasst und unterschreibt der Erblasser selbst. Es muss nicht amtlich verwahrt werden, um seine Gültigkeit zu haben. Es ist vor allem für weniger komplexe Erbfälle geeignet. Die Verfassung eines handschriftlichen Testaments ist günstiger als eines notariellen. Es lässt sich vom Erblasser leichter widerrufen oder ändern. Die Gefahr von Verlust oder Fälschung ist allerdings größer. Deshalb bevorzugen viele, es beim Amtsgericht zu hinterlegen, was Gebühren verursacht.
Jede Testamentsform hat ihre spezifischen Vorzüge und Schwächen. Wir werden diese im Detail erörtern. Die Entscheidung zwischen einem notariellen und einem eigenhändigen Testament hängt von persönlichen Anforderungen und der Komplexität des Erbes ab.
Rechtliche Voraussetzungen
Um die Gültigkeit eines Testaments zu sichern, sind rechtliche Bedingungen unabdingbar. Sie unterscheiden sich zwischen öffentlichem und privatschriftlichem Testament. Diese Konditionen sind im Beurkundungsgesetz sowie in anderen wesentlichen Vorschriften definiert.
Voraussetzungen für das öffentliche Testament
Die Erstellung eines öffentlichen Testaments verlangt die Beteiligung eines Notars. Dieser notarielle Akt bildet einen signifikanten Sicherheitsmechanismus. Der Notar prüft die Testierfähigkeit des Erblassers, also seine Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit. Die Eintragung ins Testamentsregister bietet eine zusätzliche Absicherung.
Öffentliche Testamente sind insbesondere für Minderjährige ab 16 Jahren von Bedeutung. Sie ermöglichen es diesen, ein rechtlich bindendes Testament zu erstellen.
Voraussetzungen für das privatschriftliche Testament
Ein privatschriftliches Testament verlangt die handschriftliche Abfassung durch den Erblasser selbst, inklusive Vor- und Nachname. Eine klare Lesbarkeit ist essentiell, um Missverständnisse zu vermeiden. Ort und Datum der Niederschrift gewährleisten die zeitliche Zuordnung des Testaments, was bei Vorliegen mehrerer Testamente entscheidend sein kann.
Das Beurkundungsgesetz und die Testierfreiheit gestatten dem Erblasser, nach freiem Willen über die Erbnachfolge zu bestimmen. Dies muss unmissverständlich im Testament zum Ausdruck kommen. Nachträgliche Änderungen bedürfen ebenfalls der handschriftlichen Form und müssen mit Datum sowie Ort versehen sein.
Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers im Testament kann die korrekte Umsetzung der letzten Wünsche des Erblassers gewährleisten.
Kosten und Gebühren
Wir erörtern verschiedene Kostenarten und Gebühren, die mit Testamentsarten verbunden sind. Es geht um die Notargebühren nach GnotKG sowie um Verwahrungskosten. Diese finanziellen Aspekte werden gründlich untersucht.
Kosten eines öffentlichen Testaments
Notarielle Testamentskosten variieren mit dem Vermögenswert. Ein zentraler Kostenpunkt ist die Registrierung im Zentrale Testamentsregister für einen Festbetrag von 15,00 €. Die Notargebühren, basierend auf GnotKG, richten sich nach dem Wert des Nachlasses:
- 10.000 € Nachlasswert: 75,00 €
- 25.000 € Nachlasswert: 115,00 €
- 50.000 € Nachlasswert: 165,00 €
- 250.000 € Nachlasswert: 535,00 €
- 500.000 € Nachlasswert: 935,00 €
Bei einem gemeinschaftlichen Testament, wie dem Berliner Testament, verdoppeln sich die Gebühren. Nachfolgend sind Kostenbeispiele für verschieden hohe Nachlasswerte aufgelistet:
- 10.000 € Nachlasswert: 150,00 €
- 25.000 € Nachlasswert: 230,00 €
- 50.000 € Nachlasswert: 330,00 €
- 250.000 € Nachlasswert: 1.070,00 €
- 500.000 € Nachlasswert: 1.870,00 €
Notare berechnen zusätzlich eine Pauschalgebühr von 75,00 € für die Verwahrung. Kosten entstehen auch durch Änderungen oder bei der Wiederholung der Beurkundung. Die Rücknahme eines Testaments kann beispielsweise Gebühren von 0,5x des Nachlasswertes verursachen.
Kosten eines privatschriftlichen Testaments
Ein privatschriftliches Testament ist grundsätzlich ohne Kosten machbar. Dies setzt allerdings voraus, dass keine professionelle Unterstützung beansprucht und keine amtliche Verwahrung benötigt wird. Allerdings entstehen Verwahrungskosten, wenn das Testament beim Amtsgericht deponiert wird. Typischerweise gehören dazu:
- Anmeldegebühr beim Zentralen Testamentsregister: 15,00 €
- Gerichtliche Verwahrung: 75,00 €
Änderungen an einem nicht beglaubigten Testament verursachen meist keine extra Gebühren. Bei beglaubigten Testamenten hingegen fallen Neufassungskosten an. Anwälte dürfen Pauschalpreise oder Stundensätze vereinbaren. Für die Beantragung eines Erbscheins entstehen zusätzliche kosten, abhängig vom Wert des Nachlasses.
Öffentliches vs. privatschriftliches Testament
Die Entscheidung zwischen einem öffentlichen und einem privatschriftlichen Testament erfordert sorgfältige Abwägung. Sie hängt von persönlichen Präferenzen und der Nachlasskomplexität ab. Öffentliche Testamente bieten rechtliche Sicherheit, während privatschriftliche Testamente Flexibilität ermöglichen. Untersuchen wir die Unterschiede und Einsatzmöglichkeiten näher.
Vor- und Nachteile des öffentlichen Testaments
Ein öffentliches Testament wird bei einem Notar aufgesetzt. Es zeichnet sich durch hohe Rechtssicherheit aus. Formfehler, die zu Erbstreitigkeiten führen könnten, sind selten. Allerdings sind mit dieser Testamentform auch höhere Kosten verbunden.
Insbesondere bei umfangreichem Vermögen fallen Notarkosten an. Zusätzlich ist eine Gebühr von circa 75 Euro für die amtliche Verwahrung zu zahlen. Trotz der Kosten empfiehlt sich diese Form bei komplexen Erbschaften oder Immobilienbesitz.
Vor- und Nachteile des privatschriftlichen Testaments
Das privatschriftliche Testament zeichnet sich durch niedrige Kosten und einfache Erstellung aus. Es empfiehlt sich für weniger komplexe Nachlässe. Jedoch besteht eine größere Gefahr von Formfehlern, die seine Gültigkeit beeinträchtigen können.
Bei einem privatschriftlichen Testament muss häufig ein Erbschein beantragt werden. Dieser Vorgang ist kostenpflichtig und zeitaufwändig. Trotzdem bietet diese Testamentsform Flexibilität und kann einfach geändert werden.
Situationen, in denen jedes Testament sinnvoll ist
Ein öffentliches Testament eignet sich bei komplexen Vermögensverhältnissen und Immobilienbesitz bestens. Es verhindert Erbstreitigkeiten und regelt Pflichtteilsansprüche eindeutig. Zudem dient es als wichtige öffentliche Urkunde zur Legitimation der Erben.
Für einfache Familienverhältnisse und kleineres Vermögen ist ein privatschriftliches Testament ideal. Es ermöglicht ein schnelles und günstiges Vererben. Trotzdem kann mit sorgfältiger Formulierung die meisten rechtlichen Probleme umgangen werden.
Beide Arten von Testamenten sind rechtlich bindend. Ihre Wahl sollte auf den individuellen Bedürfnissen und dem Kontext des Nachlasses basieren.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen einem öffentlichen und einem privatschriftlichen Testament?
Welche Bedeutung hat das Nachlassgericht bei einem öffentlichen Testament?
Welche Erbschaftsregelungen sind im Testament möglich?
Was versteht man unter einem notariellen Testament?
Was ist ein eigenhändiges Testament?
Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen für ein öffentliches Testament erfüllt sein?
Welche Anforderungen bestehen für ein privatschriftliches Testament?
Was kostet die Erstellung eines öffentlichen Testaments?
Welche Gebühren fallen bei einem privatschriftlichen Testament an?
Was sind die Vorteile eines öffentlichen Testaments?
Welche Vorteile hat ein privatschriftliches Testament?
In welchen Situationen ist ein öffentliches Testament sinnvoll?
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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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