Öffentlichkeitsarbeit ist für Unternehmen, Verbände, Kanzleien, Start-ups und öffentliche Akteure ein zentrales Instrument, um Vertrauen aufzubauen, Positionen zu erklären und auf Kritik zu reagieren. Rechtlich ist PR jedoch kein rechtsfreier Kommunikationsraum. Wer Pressemitteilungen veröffentlicht, Interviews vorbereitet, Social-Media-Beiträge steuert oder Kampagnen mit Influencern umsetzt, bewegt sich je nach Inhalt im Medienrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Arbeitsrecht und Äußerungsrecht.

Die rechtliche Bewertung hängt stark vom konkreten Kommunikationsanlass ab. Eine sachliche Unternehmensnachricht ist anders zu beurteilen als eine vergleichende Aussage über Wettbewerber, eine Krisenmeldung zu einem Produktfehler oder ein werblich gestalteter Expertenbeitrag. Auch der Kanal spielt eine Rolle: Pressearbeit, Unternehmenswebsite, LinkedIn, Newsletter, Kundenmagazin und bezahlte Native-Advertising-Formate unterliegen nicht immer denselben Anforderungen.

Dieser Beitrag ordnet die rechtlichen Grundlagen der Öffentlichkeitsarbeit ein, zeigt typische Fallkonstellationen und erläutert, welche Prüfungen vor einer Veröffentlichung sinnvoll sind. Er ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls, hilft aber dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und interne Abläufe rechtssicherer zu gestalten.

Inhaltsverzeichnis

  1. Öffentlichkeitsarbeit rechtlich einordnen: Was ist PR?
  2. Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Journalismus: die wichtigsten Abgrenzungen
  3. Gesetzliche Grundlagen für PR, Pressearbeit und Unternehmenskommunikation
  4. Praxisrelevante Fallkonstellationen in der Öffentlichkeitsarbeit
  5. Risiken, Haftung und typische Fehler in der PR
  6. Fristen, Verjährung und Reaktionszeiten bei rechtswidriger Kommunikation
  7. Beweisfragen und Dokumentation: Was sollte gesichert werden?
  8. Handlungsschritte: Wie Unternehmen rechtssichere Öffentlichkeitsarbeit organisieren
  9. Besondere Anforderungen bei Agenturen, Influencern und externen Dienstleistern
  10. FAQ zur rechtssicheren Öffentlichkeitsarbeit
  11. Fazit: Öffentlichkeitsarbeit braucht klare Botschaften und rechtliche Kontrolle

Öffentlichkeitsarbeit rechtlich einordnen: Was ist PR?

Öffentlichkeitsarbeit, häufig auch Public Relations oder PR genannt, umfasst alle planvollen Kommunikationsmaßnahmen, mit denen eine Organisation ihr Bild in der Öffentlichkeit, gegenüber Medien, Kunden, Investoren, Beschäftigten, Behörden oder sonstigen Stakeholdern beeinflusst. Dazu gehören Pressemitteilungen, Statements, Interviews, Unternehmensblogs, Social-Media-Kommunikation, Krisenkommunikation, Sponsoringhinweise, Eventkommunikation, Studienveröffentlichungen und Expertenbeiträge.

Rechtlich entscheidend ist nicht die Bezeichnung der Maßnahme, sondern ihr Inhalt, ihr Zweck und ihre Wirkung. Eine Pressemitteilung kann rein informativ sein, zugleich aber eine geschäftliche Handlung im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb darstellen, wenn sie objektiv der Förderung des Absatzes oder Bezugs von Waren oder Dienstleistungen dient. Ein LinkedIn-Beitrag eines Geschäftsführers kann private Meinungsäußerung sein, aber auch Unternehmenskommunikation, wenn er erkennbar im geschäftlichen Kontext erfolgt.

Öffentlichkeitsarbeit liegt damit zwischen Information, Imagepflege, Werbung und Meinungsäußerung. Dieser Zwischenbereich führt in der Praxis zu Unsicherheiten. Unternehmen gehen häufig davon aus, dass PR weniger streng reguliert sei als klassische Werbung. Das ist nur teilweise richtig. Zwar ist Öffentlichkeitsarbeit nicht automatisch Werbung. Sobald Aussagen aber produktbezogen, absatzfördernd, vergleichend oder reputationsrelevant sind, können dieselben oder ähnliche Maßstäbe gelten wie bei Werbeaussagen.

Hinzu kommt, dass PR regelmäßig auf Verbreitung angelegt ist. Eine Formulierung, die zunächst nur an Redaktionen gesendet wird, kann unverändert online erscheinen, von Dritten zitiert oder in sozialen Netzwerken verkürzt wiedergegeben werden. Deshalb sollte die rechtliche Prüfung nicht erst bei einer bezahlten Anzeige beginnen. Sie ist bereits bei der Entwicklung von Botschaften, Claims, Pressemappen und Q&A-Dokumenten sinnvoll.

Grundsätzlich schützt Art. 5 Grundgesetz Meinungsfreiheit und Pressefreiheit. Auch Unternehmen können sich in bestimmten Konstellationen auf Kommunikationsfreiheiten berufen. Diese Rechte enden jedoch dort, wo Persönlichkeitsrechte, Unternehmenspersönlichkeitsrechte, Wettbewerbsregeln, Geheimhaltungspflichten oder strafrechtliche Grenzen verletzt werden. Die Aufgabe rechtssicherer PR besteht daher nicht darin, jede klare Aussage zu vermeiden, sondern Tatsachen, Wertungen, werbliche Elemente und rechtliche Risiken sauber voneinander zu trennen.


Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Journalismus: die wichtigsten Abgrenzungen

Die Abgrenzung zwischen Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und journalistischer Berichterstattung ist für die rechtliche Bewertung besonders wichtig. In der Praxis vermischen sich diese Bereiche zunehmend. Unternehmen veröffentlichen eigene Magazine, Führungskräfte treten als Experten in sozialen Netzwerken auf, bezahlte Inhalte erscheinen im redaktionellen Umfeld und PR-Agenturen bereiten Inhalte so auf, dass Medien sie möglichst direkt übernehmen können.

Für die rechtliche Einordnung kommt es nicht darauf an, ob ein Beitrag elegant, sachlich oder journalistisch wirkt. Maßgeblich sind insbesondere Absender, Finanzierungsinteresse, Einfluss auf Inhalt und Platzierung, Kennzeichnung, Zielrichtung sowie der durchschnittliche Eindruck beim angesprochenen Publikum. Ein Beitrag kann äußerlich wie ein redaktioneller Artikel aussehen und dennoch Werbung oder kommerzielle Kommunikation sein.

Kommunikationsform Typischer Zweck Rechtliche Schwerpunkte Typisches Risiko
Öffentlichkeitsarbeit Image, Vertrauen, Information, Positionierung Äußerungsrecht, UWG, Datenschutz, Urheberrecht, Arbeitsrecht Unwahre Tatsachen, verdeckte Werbung, Verletzung von Rechten Dritter
Werbung Absatzförderung von Produkten oder Dienstleistungen UWG, Preisangabenrecht, Branchenregeln, Markenrecht Irreführung, unzulässige Vergleiche, fehlende Pflichtinformationen
Journalismus Unabhängige Information der Öffentlichkeit Presse- und Medienrecht, Sorgfaltspflichten, Persönlichkeitsrecht Verdachtsberichterstattung, Gegendarstellung, Unterlassung
Influencer- oder Native-Advertising Kommunikation über Drittkanäle mit kommerziellem Bezug Kennzeichnungspflichten, UWG, Medienstaatsvertrag, Vertragsrecht Schleichwerbung, unklare Verantwortlichkeiten, Plattformverstöße

Die Tabelle zeigt, dass Öffentlichkeitsarbeit nicht automatisch milder zu behandeln ist als Werbung. Entscheidend ist, ob die Kommunikation geschäftlich veranlasst ist und welche Rechtsgüter betroffen sind. Ein Imagefilm über Nachhaltigkeitsziele kann etwa wettbewerbsrechtlich relevant sein, wenn konkrete Umweltvorteile behauptet werden. Eine Pressemitteilung über eine Innovation kann marken- oder patentrechtliche Fragen berühren, wenn Schutzrechte Dritter oder eigene Schutzrechtsstrategien betroffen sind.

Besonders fehleranfällig ist die Annahme, eine Information sei schon deshalb unproblematisch, weil sie von allgemeinem öffentlichen Interesse sei. Öffentliches Interesse kann eine Veröffentlichung stützen, ersetzt aber nicht die Prüfung, ob Tatsachen zutreffen, ob Betroffene angehört wurden, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen oder ob Vertraulichkeitspflichten bestehen. Umgekehrt bedeutet ein wirtschaftliches Eigeninteresse nicht automatisch, dass eine Äußerung verboten ist. Zulässig kann auch deutliche, interessengeleitete Kommunikation sein, wenn sie transparent, wahr und verhältnismäßig bleibt.


Gesetzliche Grundlagen für PR, Pressearbeit und Unternehmenskommunikation

Ein einheitliches Öffentlichkeitsarbeitsgesetz gibt es nicht. Die rechtlichen Anforderungen ergeben sich aus verschiedenen Normen, die je nach Maßnahme zusammenwirken. Für die Praxis ist deshalb wichtig, nicht nur einen einzelnen Prüfmaßstab anzulegen. Eine Kampagne kann wettbewerbsrechtlich zulässig sein, aber datenschutzrechtlich problematisch. Ein Foto kann presseähnlich verwendet werden, aber urheberrechtlich nicht ausreichend lizenziert sein.

Im Wettbewerbsrecht ist vor allem das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb relevant. Es verbietet irreführende geschäftliche Handlungen, aggressive geschäftliche Praktiken, unzulässige vergleichende Werbung und bestimmte Formen der Verschleierung kommerzieller Zwecke. PR wird wettbewerbsrechtlich bedeutsam, wenn sie objektiv mit der Förderung des Absatzes oder der geschäftlichen Stellung zusammenhängt. Das kann bei Pressemitteilungen über Produkte, Auszeichnungen, Testergebnisse, Marktpositionen oder Nachhaltigkeitsleistungen der Fall sein.

Das Äußerungsrecht schützt einerseits Meinungsfreiheit und andererseits Persönlichkeitsrechte, Unternehmenspersönlichkeitsrechte sowie das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Zu unterscheiden ist zwischen Tatsachenbehauptungen und Werturteilen. Tatsachen sind dem Beweis zugänglich, etwa die Aussage, ein Produkt erfülle eine bestimmte Norm. Werturteile sind durch Elemente des Meinens geprägt, etwa eine Bewertung als besonders kundenfreundlich. Diese Unterscheidung ist nicht immer eindeutig, entscheidet aber häufig darüber, welche Darlegung und welcher Beweis erforderlich sind.

Das Datenschutzrecht, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz, ist relevant, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden. Das betrifft Mitarbeiterfotos, Kundenzitate, Referenzen, Eventbilder, Newsletter-Verteiler, Presseverteiler mit persönlichen Kontaktdaten, Tracking auf PR-Landingpages und Social-Media-Kampagnen. Zusätzlich kann bei Bildnissen das Kunsturhebergesetz eine Rolle spielen. Die Einwilligung muss, wenn sie erforderlich ist, freiwillig, informiert und dokumentiert sein. In Arbeitsverhältnissen gelten wegen des Abhängigkeitsverhältnisses besonders strenge Anforderungen an die Freiwilligkeit.

Urheberrechtlich geschützt sind Texte, Fotos, Grafiken, Videos, Musik, Layouts und teilweise auch Datenbanken. Wer Inhalte für die Öffentlichkeitsarbeit nutzt, benötigt ausreichende Nutzungsrechte. Das gilt auch für Agenturleistungen. Ein Unternehmen sollte nicht nur prüfen, ob es ein Bild verwenden darf, sondern auch wo, wie lange, in welchem Gebiet, in welchen Medien, mit welchen Bearbeitungen und mit welchen Urheberhinweisen. Fehlende Rechte werden oft erst bemerkt, wenn eine Kampagne bereits verbreitet ist.

Weitere Grundlagen können das Markenrecht, das Geschäftsgeheimnisgesetz, kapitalmarktrechtliche Veröffentlichungspflichten, branchenspezifische Werbevorgaben, Arbeitsrecht, Vertragsrecht und das Strafrecht sein. Bei börsennotierten Unternehmen können etwa Ad-hoc-Publizität, Insiderinformationen und Marktmanipulation eine Rolle spielen. In regulierten Branchen wie Finanzdienstleistungen, Medizin, Pharma, Energie oder Lebensmittel kommen besondere Informations- und Werberegeln hinzu. Deshalb sollte die rechtliche Prüfung immer am konkreten Inhalt und am betroffenen Markt ansetzen.


Praxisrelevante Fallkonstellationen in der Öffentlichkeitsarbeit

Rechtliche Risiken entstehen in der Öffentlichkeitsarbeit häufig nicht durch bewusst rechtswidriges Verhalten, sondern durch unklare Zuständigkeiten, Zeitdruck und vermeintlich kleine Formulierungen. Eine zugespitzte Überschrift, ein ungesicherter Superlativ oder ein nicht abgestimmtes Kundenstatement können ausreichen, um eine Abmahnung, Gegendarstellung, Löschungsforderung oder Datenschutzbeschwerde auszulösen.

Pressemitteilungen über Produkte, Studien und Auszeichnungen

Ein klassisches Beispiel ist die Pressemitteilung über eine neue Studie oder eine Auszeichnung. Aussagen wie marktführend, klimaneutral, wissenschaftlich belegt oder Testsieger sind rechtlich sensibel. Sie können zulässig sein, wenn sie objektiv belastbar, aktuell und transparent erläutert sind. Problematisch wird es, wenn die Datengrundlage unklar bleibt, die Studie selbst vom Unternehmen beauftragt wurde, Vergleichsgruppen fehlen oder wesentliche Einschränkungen nicht genannt werden.

Bei Testergebnissen und Rankings kommt hinzu, dass die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Testanbieters beachtet werden müssen. Nicht jedes Siegel darf frei verwendet werden. Teilweise bestehen Lizenzbedingungen, Vorgaben zur Darstellung, zeitliche Grenzen oder Pflichtangaben. Wer solche Einschränkungen ignoriert, riskiert nicht nur wettbewerbsrechtliche Angriffe, sondern auch vertrags- oder markenrechtliche Ansprüche.

Krisenkommunikation nach Vorwürfen, Produktrückrufen oder Datenpannen

In Krisensituationen steht Öffentlichkeitsarbeit unter besonderem Druck. Unternehmen möchten schnell reagieren, Vorwürfe einordnen und Vertrauen erhalten. Rechtlich darf Schnelligkeit jedoch nicht zulasten der Tatsachensicherheit gehen. Eine vorschnelle Aussage, ein Vorwurf sei unbegründet, kann problematisch werden, wenn interne Prüfungen noch laufen. Ebenso riskant ist das Benennen einzelner Beschäftigter, Kunden oder Geschäftspartner, wenn dadurch Persönlichkeitsrechte verletzt oder Datenschutzvorgaben missachtet werden.

Bei Datenpannen, Produktrisiken oder Compliance-Vorwürfen laufen zudem oft parallele Pflichten gegenüber Behörden, Betroffenen, Versicherern, Vertragspartnern oder Kapitalmärkten. Öffentlichkeitsarbeit sollte dann nicht isoliert handeln. Die Kommunikationslinie muss mit Rechtsabteilung, Datenschutzbeauftragten, Geschäftsführung, externen Beratern und gegebenenfalls Ermittlungs- oder Aufsichtsbehörden abgestimmt werden.

Social Media, Corporate Influencer und Führungskräftekommunikation

Social Media verschiebt die Grenzen zwischen privater und geschäftlicher Kommunikation. Beschäftigte, Gründerinnen, Geschäftsführer oder sogenannte Corporate Influencer äußern sich häufig persönlich, aber mit Bezug zum Unternehmen. Das kann gewünscht sein, erzeugt aber Verantwortungsfragen. Wer spricht für das Unternehmen? Wer prüft Aussagen zu Wettbewerbern? Welche Inhalte sind vertraulich? Welche Hashtags, Links oder Produktnennungen lösen Kennzeichnungspflichten aus?

Eine klare Social-Media-Guideline ist rechtlich hilfreich, ersetzt aber keine Einzelfallprüfung bei sensiblen Inhalten. Sie sollte regeln, welche Personen offizielle Aussagen treffen dürfen, wie mit vertraulichen Informationen umzugehen ist und welche Prüfwege für Produktclaims, Zahlen, Studien, Bildmaterial und Krisenthemen gelten. Bei arbeitsrechtlichen Maßnahmen gegen Beschäftigte ist wiederum Verhältnismäßigkeit zu beachten.

Referenzen, Kundenstimmen und Fallstudien

Referenzen sind in der PR besonders wertvoll, aber rechtlich anspruchsvoll. Namen, Logos, Zitate und Projektdetails dürfen grundsätzlich nur verwendet werden, wenn die erforderlichen Einwilligungen oder vertraglichen Nutzungsrechte vorliegen. Bei Geschäftskunden kann zusätzlich eine Geheimhaltungsvereinbarung entgegenstehen. Bei Privatkunden sind Datenschutz und Persönlichkeitsrecht besonders zu beachten.

Auch anonymisierte Fallstudien können riskant sein, wenn die betroffene Person oder das Unternehmen aufgrund von Branchenangaben, Zeitraum, Ort oder besonderen Umständen identifizierbar bleibt. Die Aussage anonym reicht daher nicht aus. Entscheidend ist, ob eine Re-Identifizierung realistisch möglich ist.


Risiken, Haftung und typische Fehler in der PR

Die Haftung in der Öffentlichkeitsarbeit kann verschiedene Ebenen betreffen. In Betracht kommen Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche, Gegendarstellungs- oder Berichtigungsbegehren, Schadensersatz, Vertragsstrafen, Bußgelder, Ordnungsgelder, Abmahnkosten und reputationsbezogene Folgeschäden. Wer haftet, hängt davon ab, wer die Aussage veranlasst, erstellt, freigegeben, veröffentlicht oder weiterverbreitet hat.

Unternehmen haften regelmäßig für eigene Veröffentlichungen auf Websites, Presseportalen, Social-Media-Kanälen, Newslettern und Unternehmenspublikationen. Bei Agenturen kommt eine Haftung in Betracht, wenn sie rechtsverletzende Inhalte erstellt, verbreitet oder Prüfungspflichten verletzt haben. Geschäftsleitungen können betroffen sein, wenn sie riskante Kommunikation anweisen, bekannte Rechtsverstöße nicht abstellen oder Organisationspflichten verletzen. Beschäftigte haften im Arbeitsverhältnis nur eingeschränkt, können aber bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen einbezogen werden.

Typische Fehler entstehen vor allem an Schnittstellen. Marketing formuliert zugespitzt, PR kürzt für Verständlichkeit, Vertrieb ergänzt Zahlen, die Rechtsabteilung wird spät eingebunden und die Geschäftsführung fordert eine schnelle Veröffentlichung. Je komplexer die Maßnahme, desto wichtiger ist ein dokumentierter Freigabeprozess.

  • Unbelegte Tatsachenbehauptungen über eigene Produkte, Wettbewerber oder Marktanteile.
  • Verwendung von Superlativen wie führend, einzigartig oder klimaneutral ohne belastbare Grundlage.
  • Fehlende Kennzeichnung kommerzieller Kommunikation, insbesondere bei Influencern, Advertorials oder Native Advertising.
  • Nutzung von Fotos, Grafiken, Musik oder Zitaten ohne ausreichende Nutzungsrechte.
  • Veröffentlichung von Mitarbeiter-, Kunden- oder Eventbildern ohne tragfähige datenschutz- und persönlichkeitsrechtliche Grundlage.
  • Preisgabe von Geschäftsgeheimnissen, unveröffentlichten Zahlen oder vertraulichen Vertragsinhalten.
  • Unabgestimmte Krisenstatements, die spätere Verfahren, Versicherungsfragen oder behördliche Prüfungen erschweren.
  • Unklare Verantwortlichkeiten zwischen Unternehmen, Agentur, Freelancer, Plattform und Medienpartner.

Haftungsrisiken lassen sich nicht vollständig ausschließen. Öffentlichkeitsarbeit lebt von klaren Aussagen und öffentlicher Positionierung. Rechtlich sinnvoll ist deshalb eine risikobasierte Prüfung: Routinebeiträge benötigen weniger Aufwand als Veröffentlichungen zu Wettbewerbern, Gesundheit, Finanzen, Nachhaltigkeit, Datenpannen oder Vorwürfen gegen Dritte. Entscheidend ist, dass die Organisation erkennt, welche Inhalte eine vertiefte Prüfung verlangen, und dass Freigaben nachvollziehbar dokumentiert werden.


Fristen, Verjährung und Reaktionszeiten bei rechtswidriger Kommunikation

Fristen spielen in der Öffentlichkeitsarbeit auf mehreren Ebenen eine Rolle. Zunächst gibt es keine allgemeine PR-Frist, innerhalb derer jede Kommunikation rechtlich geprüft werden müsste. Sobald jedoch eine mögliche Rechtsverletzung im Raum steht, können sehr kurze Reaktionszeiten praktisch entscheidend sein. Das betrifft vor allem Abmahnungen, Unterlassungsansprüche, Gegendarstellungen, Plattformmeldungen, Datenschutzvorfälle und einstweilige Verfügungen.

Im Wettbewerbsrecht verjähren viele Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung und bestimmte Kostenerstattungen nach dem UWG grundsätzlich in sechs Monaten. Die Frist beginnt regelmäßig, wenn der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsberechtigte von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Für Schadensersatzansprüche können andere Fristen gelten. Die konkrete Einordnung hängt von Anspruchsart und Sachverhalt ab.

Bei äußerungsrechtlichen Ansprüchen, insbesondere Unterlassung, Berichtigung oder Geldentschädigung, sind gesetzliche Verjährungsregeln nur ein Teil der Betrachtung. Wer im Eilverfahren gegen eine Veröffentlichung vorgehen möchte, muss regelmäßig eine besondere Dringlichkeit zeigen. Viele Gerichte erwarten, dass der Betroffene nach Kenntnis zügig handelt. Je nach Gerichtsbarkeit und Umständen können wenige Wochen entscheidend sein. Starre bundesweit einheitliche Fristen gibt es dafür nicht, weshalb frühzeitige Prüfung sinnvoll ist.

Gegendarstellungsansprüche im Presserecht und Medienrecht sind besonders fristgebunden. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Landespressegesetzen, dem Medienstaatsvertrag und den jeweiligen Regelungen für das konkrete Medium. Häufig muss die Gegendarstellung unverzüglich verlangt werden; außerdem bestehen absolute zeitliche Grenzen. Wer zu lange wartet, kann den Anspruch verlieren, selbst wenn die ursprüngliche Darstellung problematisch war.

Datenschutzvorfälle haben eigene Fristen. Wenn eine meldepflichtige Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten vorliegt, muss die Aufsichtsbehörde grundsätzlich binnen 72 Stunden informiert werden, nachdem dem Verantwortlichen die Verletzung bekannt wurde. Ob eine Meldung erforderlich ist, hängt vom Risiko für Rechte und Freiheiten natürlicher Personen ab. Öffentlichkeitsarbeit ist hier nicht die erste Instanz, muss aber eng abgestimmt kommunizieren, damit Mitteilungen an Betroffene, Behörden und Öffentlichkeit konsistent bleiben.

Auch intern sind Fristen wichtig. Freigabeprozesse sollten festlegen, bis wann Faktenchecks, Rechteprüfungen und juristische Reviews erfolgen müssen. Bei geplanten Kampagnen ist eine späte Prüfung oft teuer, weil Materialien bereits produziert, Medienplätze gebucht oder Partner eingebunden sind. Rechtliche Kontrolle sollte deshalb nicht als Endabnahme verstanden werden, sondern als Bestandteil der Kampagnenplanung.


Beweisfragen und Dokumentation: Was sollte gesichert werden?

In Streitfällen entscheidet häufig nicht nur, ob eine PR-Aussage inhaltlich vertretbar war, sondern ob ihre Grundlage belegt werden kann. Wer behauptet, ein Produkt reduziere Emissionen, eine Dienstleistung sei zertifiziert oder eine Studie belege bestimmte Ergebnisse, muss die Tatsachengrundlage nachvollziehbar dokumentieren. Das gilt besonders für Aussagen, die objektiv überprüfbar sind und das geschäftliche Verhalten von Kunden, Investoren oder Partnern beeinflussen können.

Beweisfragen entstehen auch bei der Frage, was genau veröffentlicht wurde. Online-Inhalte können verändert, gelöscht, geteilt oder von Dritten kommentiert werden. Deshalb sollten Screenshots, Veröffentlichungszeitpunkte, Versionen, Verteiler, Freigaben und Korrekturen gesichert werden. Bei Social Media ist zusätzlich relevant, ob ein Beitrag organisch, bezahlt, gesponsert oder über persönliche Profile verbreitet wurde.

Eine sorgfältige Dokumentation hat zwei Funktionen. Sie kann im Streitfall entlasten, weil sie zeigt, dass Aussagen geprüft und Rechte eingeholt wurden. Zugleich verbessert sie interne Abläufe, weil spätere Teams nachvollziehen können, warum eine Formulierung gewählt wurde und welche Grenzen vereinbart waren. Wichtig ist, Dokumentation nicht erst nach Eingang einer Abmahnung zu beginnen.

  • Finale Fassungen von Pressemitteilungen, Social-Media-Posts, Kampagnentexten, Präsentationen und Landingpages.
  • Freigabevermerke mit Datum, beteiligten Personen und geprüften Punkten.
  • Studien, Prüfberichte, Zertifikate, Messdaten, Gutachten und Quellen für Tatsachenbehauptungen.
  • Einwilligungen, Model Releases, Foto- und Videorechte, Lizenzverträge und Nutzungsbedingungen.
  • Verträge mit Agenturen, Influencern, Medienpartnern, Fotografen, Designern und Freelancern.
  • Nachweise zur Kennzeichnung bezahlter oder kommerziell veranlasster Inhalte.
  • Screenshots veröffentlichter Inhalte mit Datum, Uhrzeit, URL und sichtbarem Kontext.
  • Korrespondenz zu Beschwerden, Korrekturen, Gegendarstellungen, Löschungen und Plattformmeldungen.

Bei besonders sensiblen Veröffentlichungen kann ein Kommunikationsprotokoll sinnvoll sein. Darin wird festgehalten, welche Tatsachen sicher sind, welche Punkte noch geprüft werden, welche Aussagen bewusst vermieden werden und wer für Aktualisierungen zuständig ist. Das ist gerade in Krisenlagen wichtig, weil sich der Erkenntnisstand schnell ändern kann.


Handlungsschritte: Wie Unternehmen rechtssichere Öffentlichkeitsarbeit organisieren

Rechtssichere Öffentlichkeitsarbeit entsteht weniger durch einzelne Musterformulierungen als durch belastbare Prozesse. Unternehmen sollten definieren, welche Kommunikationsmaßnahmen ohne vertiefte Prüfung freigegeben werden können und welche Inhalte zwingend eine rechtliche oder fachliche Kontrolle benötigen. Dabei muss der Prozess praktikabel bleiben. Ein Freigabesystem, das im Tagesgeschäft umgangen wird, reduziert Risiken nicht.

Die folgenden Schritte eignen sich als Checkliste für Unternehmen, Agenturen und Organisationen. Sie müssen an Branche, Unternehmensgröße, Kommunikationskanäle und Risikoprofil angepasst werden. Für regulierte Märkte, börsennotierte Gesellschaften oder besonders konfliktträchtige Themen sind zusätzliche Prüfungen erforderlich.

  1. Kommunikationszweck klären: Legen Sie fest, ob die Maßnahme informieren, verkaufen, auf Kritik reagieren, eine Position erklären oder Vertrauen nach einem Vorfall herstellen soll. Der Zweck beeinflusst die rechtliche Einordnung.
  2. Absender und Verantwortlichkeit bestimmen: Dokumentieren Sie, ob das Unternehmen, eine Führungskraft, eine Agentur, ein Influencer oder ein Medienpartner kommuniziert. Unklare Rollen erschweren Haftungs- und Freigabefragen.
  3. Tatsachen und Wertungen trennen: Prüfen Sie, welche Aussagen beweisbar sein müssen und welche als Meinung oder Bewertung formuliert sind. Tatsachenbehauptungen sollten mit Quellen hinterlegt werden.
  4. Rechte an Inhalten sichern: Klären Sie vor Veröffentlichung Nutzungsrechte an Fotos, Videos, Grafiken, Musik, Zitaten, Logos und Studien. Dokumentieren Sie Nutzungsumfang, Laufzeit, Kanäle und Urheberhinweise.
  5. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte prüfen: Stellen Sie fest, ob personenbezogene Daten, Bildnisse, Kundenstimmen oder Mitarbeiterinformationen betroffen sind. Einwilligungen oder andere Rechtsgrundlagen sollten vor Veröffentlichung dokumentiert werden.
  6. Kennzeichnungspflichten bewerten: Prüfen Sie bei gesponserten Beiträgen, Influencer-Kooperationen, Advertorials und Affiliate-Verlinkungen, ob der kommerzielle Zweck klar erkennbar ist.
  7. Wettbewerbs- und Branchenregeln prüfen: Produktclaims, Vergleiche, Umweltangaben, Gesundheitsbezüge, Finanzinformationen oder Preisvorteile benötigen eine belastbare rechtliche und fachliche Grundlage.
  8. Fristenkalender für Reaktionen führen: Erfassen Sie Eingangsdaten von Abmahnungen, Gegendarstellungsverlangen, Datenschutzmeldungen und Plattformbeschwerden. Besonders bei Eilverfahren und Datenschutzvorfällen können kurze Reaktionszeiten entscheidend sein.
  9. Versionen und Freigaben archivieren: Speichern Sie Entwürfe, finale Fassungen, Freigaben, Screenshots und Quellen geordnet. Diese Dokumentation ist im Streitfall oft ebenso wichtig wie der Inhalt selbst.
  10. Krisenszenarien vorbereiten: Entwickeln Sie Q&A-Dokumente, Sprecherregelungen und Eskalationswege für Datenpannen, Produktrisiken, Vorwürfe, Shitstorms oder Medienanfragen. Aussagen sollten den aktuellen Erkenntnisstand korrekt abbilden.
  11. Agentur- und Influencerverträge präzisieren: Regeln Sie Prüfpflichten, Freigaben, Kennzeichnung, Rechteübertragung, Haftung, Vertraulichkeit und Dokumentationspflichten. Allgemeine Leistungsbeschreibungen reichen häufig nicht aus.
  12. Nach Veröffentlichung überwachen: Kontrollieren Sie, wie Inhalte übernommen, kommentiert oder verkürzt werden. Bei Fehlzitaten, unzulässigen Kommentaren oder veralteten Aussagen kann eine Aktualisierung oder Klarstellung erforderlich sein.

Diese Schritte sollten nicht als starres Kontrollprogramm verstanden werden. Eine kurze Terminankündigung benötigt nicht dieselbe Prüfung wie eine Pressekonferenz zu Compliance-Vorwürfen. Hilfreich ist ein Ampelsystem: grüne Inhalte mit geringem Risiko, gelbe Inhalte mit fachlicher Prüfung und rote Inhalte mit juristischer Freigabe. Entscheidend ist, dass alle Beteiligten wissen, wann ein Beitrag in die nächste Prüfungsstufe fällt.


Besondere Anforderungen bei Agenturen, Influencern und externen Dienstleistern

Viele Unternehmen lagern Teile ihrer Öffentlichkeitsarbeit an Agenturen, freie Texter, Fotografen, Videoproduzenten, Influencer oder Plattformdienstleister aus. Das kann organisatorisch sinnvoll sein, verschiebt die rechtliche Verantwortung aber nicht vollständig. Auftraggeber bleiben häufig für eigene Kommunikation verantwortlich, selbst wenn Inhalte extern vorbereitet werden. Umgekehrt können Dienstleister haften, wenn sie rechtsverletzende Inhalte erstellen oder vertraglich zugesagte Prüfungen unterlassen.

Verträge sollten daher nicht nur Leistungsumfang und Vergütung regeln. Besonders wichtig sind Rechteübertragung, Nutzungsdauer, Nutzungsarten, Bearbeitungsrechte, Unterlizenzierung, Urheberbenennung, Freistellung bei Rechteverstößen, Geheimhaltung, Datenschutz, Kennzeichnungspflichten und Freigabeprozesse. Bei Fotos und Videos sollte klar sein, ob abgebildete Personen wirksam eingewilligt haben und ob die Einwilligung auch spätere Kampagnen, internationale Kanäle oder bezahlte Anzeigen umfasst.

Bei Influencern und Corporate Creators ist die Kennzeichnung kommerzieller Kommunikation ein wiederkehrendes Problem. Ob ein Beitrag als Werbung gekennzeichnet werden muss, hängt unter anderem von Gegenleistung, Unternehmensbezug, Produktdarstellung, Verlinkung, Rabattcodes, redaktionellem Kontext und Erwartung des Publikums ab. Pauschale Lösungen sind riskant. Eine Kennzeichnung kann erforderlich sein, auch wenn kein klassischer Anzeigenvertrag vorliegt, etwa bei kostenlosen Produkten, Reisen, Einladungen oder sonstigen Vorteilen.

Agenturen sollten außerdem nicht ohne Freigabe auf aktuelle Krisen, Gerichtsverfahren, Beschwerden oder Wettbewerber reagieren. Gerade in sozialen Netzwerken kann eine schnelle Antwort rechtlich weitreichend sein. Empfehlenswert sind Eskalationsregeln: Welche Themen darf die Agentur eigenständig beantworten? Welche Aussagen brauchen interne Fachfreigabe? Welche Vorgänge gehen zwingend an Geschäftsführung, Rechtsabteilung, Datenschutz oder Compliance?

Ein weiterer Punkt ist die Archivierung. Externe Dienstleister speichern häufig Arbeitsdateien, Quellen, Einwilligungen und Freigaben. Wenn es später zu einer Abmahnung kommt, benötigt der Auftraggeber schnellen Zugriff. Der Vertrag sollte daher vorsehen, welche Unterlagen herauszugeben sind, wie lange sie aufzubewahren sind und was bei Vertragsende gilt.


FAQ zur rechtssicheren Öffentlichkeitsarbeit

Darf ein Unternehmen in einer Pressemitteilung Wettbewerber namentlich nennen?

Grundsätzlich kann eine namentliche Nennung von Wettbewerbern zulässig sein, etwa bei sachlichen Vergleichen, Marktanalysen oder Reaktionen auf öffentliche Aussagen. Die Grenze verläuft dort, wo Aussagen irreführend, herabsetzend, unwahr oder nicht ausreichend belegt sind. Vergleichende Werbung ist nicht verboten, unterliegt aber engen Anforderungen. Unternehmen sollten vor Veröffentlichung prüfen, ob die genannten Tatsachen aktuell und beweisbar sind, ob der Vergleich objektiv erfolgt und ob keine fremden Kennzeichen in unlauterer Weise ausgenutzt werden. Praktisch sinnvoll ist eine Quellenmappe mit Belegen und eine juristische Prüfung bei zugespitzten Formulierungen.

Muss Öffentlichkeitsarbeit als Werbung gekennzeichnet werden?

Nicht jede Öffentlichkeitsarbeit ist kennzeichnungspflichtige Werbung. Eine sachliche Presseinformation kann ohne Werbekennzeichnung zulässig sein, wenn der kommerzielle Hintergrund erkennbar ist und keine redaktionelle Unabhängigkeit vorgetäuscht wird. Kennzeichnungspflichten entstehen vor allem bei bezahlten Beiträgen, Advertorials, Influencer-Kooperationen, Affiliate-Links oder sonstigen Vorteilen für Dritte. Maßgeblich ist, ob das Publikum den geschäftlichen Zweck klar erkennen kann. Wer Inhalte im redaktionellen Umfeld platziert, sollte Kennzeichnung, Vertragsgestaltung und Plattformregeln vorab prüfen. Unklare Begriffe oder versteckte Hinweise reichen nicht immer aus.

Was sollte ich tun, wenn eine falsche PR-Aussage bereits veröffentlicht wurde?

Zunächst sollte die konkrete Veröffentlichung gesichert werden, etwa durch Screenshots mit Datum, URL und Kontext. Danach ist zu prüfen, ob die Aussage tatsächlich falsch, missverständlich oder nur unvollständig ist. Je nach Risiko kommen Korrektur, Klarstellung, Löschung, Update, Kontaktaufnahme mit Redaktionen, Plattformmeldung oder eine abgestimmte externe Erklärung in Betracht. Bei personenbezogenen Daten, Wettbewerberbezug, Kapitalmarktinformationen oder Produktrisiken sollte die Reaktion nicht isoliert durch PR erfolgen. Wichtig ist, interne Entscheidungswege zu dokumentieren und Fristen aus Abmahnungen, Gegendarstellungsverlangen oder Datenschutzrecht sofort zu erfassen.

Dürfen Mitarbeiterfotos für Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden?

Mitarbeiterfotos dürfen nicht ohne rechtliche Grundlage für Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden. Häufig wird eine Einwilligung benötigt, die freiwillig, informiert und dokumentiert sein muss. Im Arbeitsverhältnis ist Freiwilligkeit besonders sensibel, weil ein Abhängigkeitsverhältnis besteht. Die Einwilligung sollte Zweck, Kanäle, Dauer, Widerrufsmöglichkeiten und gegebenenfalls internationale Veröffentlichungen beschreiben. In manchen Fällen kann ein berechtigtes Interesse in Betracht kommen, etwa bei neutralen Eventfotos, jedoch ist eine Abwägung erforderlich. Bei werblicher Nutzung, Porträts oder hervorgehobener Darstellung ist eine ausdrückliche dokumentierte Zustimmung meist der sicherere Weg.

Welche Unterlagen sind für eine rechtliche Prüfung von PR-Maßnahmen wichtig?

Für eine rechtliche Prüfung sollten Entwürfe, finale Texte, Bild- und Videomaterial, geplante Kanäle, Zeitplan, Zielgruppen und Verträge mit Dienstleistern vorliegen. Wichtig sind außerdem Belege für Tatsachenbehauptungen, Studien, Zertifikate, Einwilligungen, Nutzungsrechte, Kennzeichnungskonzepte und bisherige Freigaben. Bei Krisenkommunikation werden zusätzlich interne Prüfberichte, Behördenkontakte, Beschwerden, Medienanfragen und Q&A-Dokumente benötigt. Je vollständiger die Unterlagen sind, desto genauer lässt sich einschätzen, ob eine Aussage zulässig ist, geändert werden sollte oder besondere Hinweise benötigt. Fehlende Belege sollten vor Veröffentlichung nicht durch allgemeine Formulierungen ersetzt werden.


Fazit: Öffentlichkeitsarbeit braucht klare Botschaften und rechtliche Kontrolle

Öffentlichkeitsarbeit ist rechtlich anspruchsvoll, weil sie Information, Imagepflege, Werbung und Meinungsäußerung miteinander verbindet. Priorität haben belastbare Tatsachengrundlagen, transparente Kennzeichnung, gesicherte Nutzungsrechte, Datenschutzkonformität und dokumentierte Freigaben. Besonders sorgfältig sollten Unternehmen bei Aussagen über Wettbewerber, Nachhaltigkeit, Gesundheit, Finanzen, Produktleistungen, Krisen und personenbezogene Daten vorgehen.

Praktisch sinnvoll ist ein risikobasierter Prozess: einfache Routinekommunikation kann schlank geprüft werden, sensible Inhalte benötigen klare Eskalation und juristische Kontrolle. Wer Fristen erfasst, Belege archiviert und Verantwortlichkeiten festlegt, kann Streitigkeiten nicht ausschließen, aber besser steuern. Ob eine konkrete PR-Maßnahme zulässig ist, hängt immer vom Einzelfall, dem Kanal, der Zielgruppe und dem tatsächlichen Aussagegehalt ab.


Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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Dieser Beitrag wurde automatisiert unter Einsatz Künstlicher Intelligenz erstellt. Einzelne Inhalte oder Textpassagen können vor der Veröffentlichung einer menschlichen inhaltlichen Prüfung unterzogen worden sein. Eine vollständige individuelle Prüfung des gesamten Beitrags erfolgt jedoch nicht. Die Herfurtner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH übernimmt die Verantwortung für die Veröffentlichung und den Inhalt dieses Beitrags.

Soweit in diesem Beitrag KI-generierte Bilder oder Illustrationen verwendet werden, sind diese mit dem Hinweis „KI-generierte Darstellung“ gekennzeichnet. Sie dienen ausschließlich der Veranschaulichung des jeweiligen Themas und stellen keine Dokumentation realer Personen, Ereignisse oder Situationen dar, sofern dies nicht ausdrücklich angegeben ist.

Die veröffentlichten Inhalte dienen der allgemeinen Information und können eine auf den Einzelfall bezogene rechtliche Beratung nicht ersetzen. Trotz größter Sorgfalt kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Informationen oder bildliche Darstellungen unvollständig, unzutreffend oder aufgrund zwischenzeitlicher Änderungen der Rechtslage veraltet sind.

Sollten Sie Fehler, Unklarheiten oder zwischenzeitlich eingetretene Änderungen der Rechtslage feststellen, freuen wir uns über Ihren Hinweis. Wir werden den Beitrag prüfen und erforderlichenfalls zeitnah aktualisieren.