Ein Original Equipment Manufacturer (OEM)-Vertrag ist ein Schlüsselelement in vielen Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen, die Produkte herstellen und verkaufen, und solchen, die Komponenten oder Zubehör für diese Produkte bereitstellen. In diesem Blogbeitrag widmen wir uns den vertragsrechtlichen Aspekten von OEM-Verträgen und erläutern, wie sie erfolgreich gemanagt werden können.

Wir werden dabei auf wesentliche Bestandteile von OEM-Verträgen, die Rechtsgrundlagen, die Bedeutung von Qualitätssicherung, Haftungsfragen und vieles mehr eingehen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Definition und Grundlagen eines OEM-Vertrags
  2. Wesentliche Bestandteile eines OEM-Vertrags
  3. Rechtliche Aspekte eines OEM-Vertrags
  4. Qualitätssicherung im OEM-Vertrag
  5. Haftungsfragen im OEM-Vertrag
  6. Vertragsstrafen und Kündigung eines OEM-Vertrags
  7. Urheberrechtliche Aspekte und Schutz von Geistigem Eigentum
  8. Streitigkeiten im Zusammenhang mit OEM-Verträgen
  9. Internationale OEM-Verträge
  10. FAQ – Häufig gestellte Fragen zu OEM-Verträgen
  11. OEM-Vertrag verstehen und rechtlich umsetzen

Definition und Grundlagen eines OEM-Vertrags

Ein OEM-Vertrag regelt die Beziehung zwischen einem Hersteller von Komponenten oder Zubehörteilen (dem OEM-Lieferanten) und einem Endprodukt-Hersteller (dem OEM-Kunden). Dabei sollten die folgenden grundlegenden Aspekte berücksichtigt werden:

  • Produkt- oder Leistungsbeschreibung: Beide Parteien sollten sich über die genaue Beschreibung des Produkts oder der Leistung im Klaren sein. Hierin eingeschlossen sind Spezifikationen, Anforderungen, Tests, Zertifizierungen und Qualitätsstandards.
  • Liefer- und Zahlungsbedingungen: Die Bedingungen für Lieferungen, Zahlungen, Fristen sowie etwaige Mengenrabatte und Zahlungspläne sollten klar definiert sein.
  • Exklusivität und Wettbewerb: Die Vereinbarung sollte klären, ob der OEM-Lieferant exklusiv für den OEM-Kunden oder dessen Wettbewerber arbeiten darf.
  • Geistiges Eigentum: Beide Parteien sollten ihre jeweiligen Rechte und Pflichten in Bezug auf geistiges Eigentum, wie Patente, Urheberrechte, Markenzeichen und Know-how, klären.
  • Haftung und Gewährleistung: Die Haftung beider Parteien für Mängel, Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit den gelieferten Produkten oder Leistungen entstehen, sollte geregelt sein.
  • Vertraulichkeit: Beide Seiten sollten vertrauliche Informationen, die während der Vertragslaufzeit ausgetauscht werden, schützen.

Wesentliche Bestandteile eines OEM-Vertrags

Ein gut aufgestellter OEM-Vertrag sollte eine Reihe von Schlüsselklauseln enthalten, um einen reibungslosen Ablauf und eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen OEM-Lieferant und OEM-Kunde sicherzustellen. Hierzu gehören:

Vertragsgegenstand: Eine detaillierte Beschreibung der Produkte, Leistungen, Mengen und Anforderungen, die im Rahmen des OEM-Vertrags von beiden Parteien erbracht werden sollen.

Lieferbedingungen: Klauseln zur Festlegung der Lieferbedingungen, wie zum Beispiel Liefertermine, Versandadressen, Verpackungsmaterialien, Fracht- und Logistikkosten sowie Zollformalitäten.

Zahlungsbedingungen: Angegebene Zahlungsbedingungen, wie Fälligkeitsdaten, Rechnungsstellung, Bestell-/Rechnungsbestätigung, akzeptierte Zahlungsmethoden, Zahlungspläne und gegebenenfalls verfügbare Mengenrabatte.

Qualitätssicherung: Vereinbarungen bezüglich der Ausgangskontrolle, Tests, Audits, technischer Unterstützung, Dokumentation und Zertifizierung, um die Qualitätsanforderungen sicherzustellen.

Garantie und Haftung: Regelungen zur Gewährleistung, Produktehaftpflicht, Gewährleistungsansprüche, Haftungsausschlüsse und Schadensersatz.

Geistiges Eigentum: Vereinbarungen zum Schutz von Patenten, Urheberrechten, Markenzeichen, Geschäftsgeheimnissen und Know-how, der jeweiligen Parteien.

Vertraulichkeit: Klauseln zur Sicherung der Vertraulichkeit beider Parteien sowie zur Weitergabe an Dritte und zum Umgang mit vertraulichen Informationen im Falle einer Vertragsbeendigung.

Exklusivität / Wettbewerbsverbot: Regelungen bezüglich der Exklusivität- und Wettbewerbsbeschränkungen für den OEM-Lieferanten und/oder den OEM-Kunden.

Vertragsstrafen und Kündigung: Vereinbarungen über Vertragsstrafen im Falle von Vertragsverstößen, Bedingungen für die ordentliche und außerordentliche Kündigung sowie Regelungen für die Abwicklung der Vertragsbeziehung nach Beendigung des Vertrags.

Streitbeilegung: Vereinbarungen über das anwendbare Recht, Gerichtsstand und/oder alternative Streitbeilegungsmechanismen wie Schiedsverfahren oder Mediation zur Lösung von Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem OEM-Vertrag entstehen.

Rechtliche Aspekte eines OEM-Vertrags

Ein OEM-Vertrag sollte sowohl dem nationalen Recht als auch den anwendbaren Rechtsvorschriften (z. B. handelsrechtlichen Regelungen oder branchenspezifischen Vorgaben) entsprechen. Darüber hinaus kann es auch Bestimmungen internationaler Handelsabkommen oder internationaler Rechtsnormen geben, die für bestimmte Aspekte des OEM-Vertrags gelten, insbesondere für grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten.

Nachfolgend sind einige der typischen rechtlichen Aspekte aufgeführt, die bei der Erstellung eines OEM-Vertrags berücksichtigt werden sollten:

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Beide Parteien sollten sich auf das anzuwendende Recht und den Gerichtsstand einigen, unter dem der Vertrag vollzogen und interpretiert wird. Dabei sollte auch geprüft werden, ob der gewählte Gerichtsstand international anerkannt und durchsetzbar ist.
  2. Regulatorische Vorschriften: In manchen Branchen gelten spezieller Vorschriften, die für die Vertragsparteien relevant sein können, wie z.B. Regelungen zur Produktsicherheit oder Zulassungsvorschriften.
  3. Steuerliche Aspekte: Steuerliche Aspekte, z.B. Umsatzsteuer, Einfuhrzölle oder Einkommenssteuer, sollten im OEM-Vertrag berücksichtigt werden, um unangenehme Überraschungen für eine der Parteien zu vermeiden.
  4. Import- und Exportbeschränkungen: In manchen Fällen können Import- und Exportbeschränkungen bestehen, die den Handel mit bestimmten Produkten oder Ländern regeln. Beide Vertragsparteien sollten sich dieser Beschränkungen bewusst sein und Einzelheiten im Vertrag festlegen.
  5. Datenschutz: Datenschutzanforderungen und -regelungen sollten ebenfalls berücksichtigt werden, insbesondere bei grenzüberschreitenden OEM-Verträgen und in Fällen, in denen personenbezogene Daten gespeichert oder verarbeitet werden.
  6. Arbeitsrechtliche Aspekte: Arbeitsrechtliche Aspekte, insbesondere solche, die den Schutz der Arbeitnehmer betreffen, sollten im OEM-Vertrag Berücksichtigung finden, um sicherzustellen, dass beide Parteien die entsprechenden Anforderungen erfüllen.
  7. Umsetzung internationaler Handelsabkommen: In einigen Fällen haben internationale Handelsabkommen direkte Auswirkungen auf OEM-Verträge, beispielsweise in Bezug auf Tarife, Ursprungsregeln oder Handelshemmnisse. Daher sollten diese Aspekte bei der Erstellung eines OEM-Vertrags analysiert und integriert werden.

Qualitätssicherung im OEM-Vertrag

Die Qualitätssicherung ist ein zentraler Aspekt bei der Verhandlung und Durchführung eines OEM-Vertrags. Im Rahmen eines solchen Vertrags sollten die folgenden Aspekte der Qualitätssicherung beachtet werden:

Qualitätsanforderungen: Beide Vertragsparteien sollten sich auf die Qualitätsanforderungen für Produkte oder Leistungen einigen und diese im Vertrag festhalten. Dies kann die Einhaltung von Industriestandards, Verwendung von bestimmten Materialien oder die Einhaltung von spezifischen Prozessen beinhalten.

Audits: Regelmäßige Audits beim OEM-Lieferanten durch den OEM-Kunden können gemäß dem Vertrag vereinbart werden, um die Erfüllung der Qualitätsanforderungen sicherzustellen. Dabei sollten Beispielaudits, Häufigkeit und Umfang der Audits sowie Sanktionen im Falle von Mängeln festgelegt werden.

Tests: Der Vertrag sollte auch Regelungen für Produkttests enthalten, um sicherzustellen, dass die geforderte Qualität erreicht wird. Dies kann z.B. Stichprobenprüfungen, Testmethoden, Prüfpläne und die Berichterstattung zur Qualitätssicherung beinhalten.

Zertifizierungen: In manchen Branchen sind Zertifizierungen erforderlich, um bestimmte Qualitätsstandards oder gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Beide Parteien sollten diese Anforderungen und die erforderlichen Zertifizierungen im Vertrag festlegen.

Technischer Support: Der OEM-Lieferant sollte den OEM-Kunden bei Problemen mit den gelieferten Produkten technisch unterstützen. Dies kann beispielsweise Schulungen, Fehlerbehebung oder technische Updates umfassen.

Dokumentation: Umfassende und transparente Dokumentation der Qualitätsmaßnahmen und -verfahren ist ein weiterer wichtiger Bestandteil der Qualitätssicherung im OEM-Vertrag.

Haftungsfragen im OEM-Vertrag

Haftungsfragen sind ein entscheidender Aspekt bei Aufbau und Durchführung von OEM-Verträgen. Folgende Fragen und Regelungen in Bezug auf die Haftung sollten im Vertrag berücksichtigt werden:

Gewährleistung

Beide Vertragsparteien sollten eine Gewährleistungsregelung für das verkaufte Produkt oder gegebenenfalls für die erbrachten Leistungen vereinbaren. Dabei gilt es, Fristen, Umfang und Bedingungen festzulegen, insbesondere was die Nachbesserung oder den Ersatz von mangelhaften Produkten betrifft.

Haftungsausschluss

Der OEM-Vertrag kann Haftungsausschlüsse für bestimmte Schäden, Verluste oder Risiken enthalten, die im Zusammenhang mit den Produkten oder Leistungen des OEM-Lieferanten stehen. Solche Ausschlüsse sollten jedoch vom anwendbaren Recht zugelassen sein.

Produkthaftung

Im Falle von Produkthaftungsansprüchen aufgrund von Mängeln, die durch den OEM-Lieferanten verursacht wurden, sollte der OEM-Vertrag klären, inwieweit der Lieferant dem OEM-Kunden gegenüber haftbar gemacht werden kann. Dabei ist zu beachten, dass die Produkthaftung auch gesetzlich geregelt ist und der Vertrag solche gesetzlichen Regelungen berücksichtigen und ergänzen sollte.

Schadenersatz

Im Falle von Vertragsverstößen, wie Lieferverzug, mangelhafte Produkte oder Geheimnisverrat, sollte der OEM-Vertrag ebenfalls Regelungen zur Schadensersatzpflicht enthalten. Hierbei sind Anspruchsvoraussetzungen, Schadensberechnungen und Haftungsbegrenzungen zu definieren.

Versicherung

Eine ausreichende Versicherungsdeckung für Haftungsrisiken, wie Produkt- oder Betriebshaftpflichtversicherungen, kann im Vertrag festgelegt werden, um kostspielige Schäden und rechtliche Dispute für beide Vertragsparteien abzusichern.

Vertragsstrafen und Kündigung eines OEM-Vertrags

Vertragsstrafen und die Beendigung von OEM-Verträgen sind wichtige Aspekte, die in den entsprechenden Vereinbarungen geregelt werden sollten. Dabei sind folgende Regelungen und Fragen zu berücksichtigen:

  • Vertragsstrafen: Der OEM-Vertrag kann Vertragsstrafen für bestimmte Vertragsverstöße vorsehen, wie z. B. Lieferverzug oder den Verstoß gegen Qualitätsanforderungen. Die Vertragsstrafen sollten angemessen und vom anwendbaren Recht zugelassen sein.
  • Ordentliche Kündigung: Beide Vertragsparteien sollten das Recht haben, den Vertrag unter bestimmten Bedingungen ordentlich zu kündigen, z.B. bei Vertragsablauf oder im Falle einer vereinbarten Kündigungsfrist.
  • Außerordentliche Kündigung: Die außerordentliche Kündigung aufgrund von schwerwiegenden Vertragsverstößen oder Änderungen der Vertragsgrundlagen, wie z. B. Insolvenz einer Vertragspartei, sollte ebenfalls geregelt werden.
  • Abwicklung nach Vertragsbeendigung: Der OEM-Vertrag sollte Regelungen für die Abwicklung der Geschäftsbeziehung nach der Beendigung des Vertrags enthalten. Dazu gehören Rückgabe oder Vernichtung von vertraulichen Informationen, geistigem Eigentum, Inventar oder noch ausstehenden Lieferungen.

Urheberrechtliche Aspekte und Schutz von Geistigem Eigentum

Der Schutz von geistigem Eigentum (Intellectual Property, IP) ist ein weiterer wichtiger Aspekt von OEM-Verträgen, der sorgfältig berücksichtigt und geregelt werden sollte. Dazu gehören folgende Punkte:

Eigentumsrechte: Im OEM-Vertrag sollten die Eigentumsrechte an geistigem Eigentum wie Patenten, Urheberrechten, Marken, Geschäftsgeheimnissen oder spezifischem Know-how der Vertragsparteien klar definiert werden. Dabei gilt es zu klären, wer das IP entwickelt hat oder erwirbt und in welchem Umfang der andere Vertragspartner Zugriff darauf oder Nutzungsrechte daran erhalten soll.

Lizenzierung: Wenn eine der Parteien dem OEM-Vertrag zugrunde liegendes geistiges Eigentum zur Verfügung stellt oder darauf zugreift, sollte klar geregelt sein, wie dieses lizenziert wird und welche Lizenzen der andere Vertragspartner erhält. Hierbei sind Regelungen hinsichtlich Exklusivität, Laufzeit, Gebühren oder etwaiger Unterlizenzierung zu treffen.

Inanspruchnahme von Schutzrechten: Im Vertrag sollte auch festgehalten werden, ob und wie eine Partei ihre Schutzrechte geltend machen und gegen Verletzungen durch Dritte vorgehen kann, und inwieweit die andere Partei eine Rolle in solchen rechtlichen Auseinandersetzungen spielt.

Haftung für Rechtsverletzungen: Im Falle einer IP-Verletzung oder eines Rechtsstreits im Zusammenhang mit geistigem Eigentum sollte der OEM-Vertrag klären, welche Haftungsregelungen für die Vertragsparteien bestehen, insbesondere in Bezug auf Schadenersatzansprüche, Kostentragung oder die Verteidigung von Rechtsstreitigkeiten.

Streitigkeiten im Zusammenhang mit OEM-Verträgen

Trotz sorgfältiger Planung und Verhandlung von OEM-Verträgen kann es zu Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien kommen. Um solche Streitigkeiten möglichst effektiv beizulegen, können folgende Regelungen im Vertrag getroffen werden:

  1. Gütliche Einigung: Beide Vertragsparteien sollten zunächst bestrebt sein, Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem OEM-Vertrag gütlich beizulegen, z. B. durch Verhandlungen oder gegenseitige Kompromisse.
  2. Alternative Streitbeilegung: Der OEM-Vertrag kann auch alternative Streitbeilegungsverfahren, wie Mediation oder Schlichtung, vorsehen, um eine schnellere und kosteneffizientere Lösung von Streitigkeiten zu ermöglichen, ohne sofort auf gerichtliche Verfahren zurückzugreifen.
  3. Schiedsverfahren: Schiedsverfahren sind eine mögliche Option zur Beilegung von Streitigkeiten, insbesondere in grenzüberschreitenden OEM-Verträgen. Dabei sollte der OEM-Vertrag die Schiedsklauseln enthalten, die den Gang vor ein Schiedsgericht ermöglichen, sowie wichtige Regelungen, z.B. zur Anzahl und Bestellung der Schiedsrichter, zum anwendbaren Recht und zur Durchführung des Schiedsverfahrens.
  4. Gerichtliche Verfahren: Wenn es keine Einigung über alternative Streitbeilegungsmethoden oder Schiedsverfahren gibt, können die Vertragsparteien immer noch vor Gericht gehen. In diesem Zusammenhang sollte der OEM-Vertrag Regelungen zum anwendbaren Recht und zum Gerichtsstand enthalten, wie bereits in Abschnitt 3 beschrieben.

Internationale OEM-Verträge

Im Falle von internationalen OEM-Verträgen, bei denen die Vertragsparteien ihren Sitz in unterschiedlichen Ländern haben, sind zusätzliche Regelungen und Aspekte zu beachten, um rechtliche Unklarheiten und Probleme zu vermeiden:

Anwendbares Recht: Die Parteien sollten sich auf das anwendbare Recht für die Auslegung und Durchführung des OEM-Vertrags einigen, um Unterschiede in den Rechtsordnungen der beteiligten Länder auszuräumen.

Gerichtsstand: Sich auf einen Gerichtsstand zu einigen, ist in internationalen OEM-Verträgen besonders wichtig, da die Zuständigkeit und Durchsetzbarkeit von Gerichtsurteilen zwischen verschiedenen Ländern variieren kann.

Zoll- und Steuerfragen: Zoll- und Steuerfragen sind in internationalen OEM-Verträgen von besonderer Bedeutung (wie in Abschnitt 3 erwähnt). Die Parteien sollten z. B. den jeweiligen Zollsätzen, Einfuhrbeschränkungen oder Umsatzsteuerregelungen Rechnung tragen und diese im Vertrag einbeziehen.

Internationale Handelsabkommen: Die Parteien sollten sich bewusst sein, welche internationalen Handelsabkommen für ihre Geschäftsbeziehung relevant sind, z.B. das GATT-Abkommen, Freihandelsabkommen oder bilaterale Investitionsverträge, und ob diese Abkommen bestimmte Regelungen im OEM-Vertrag beeinflussen oder ergänzen.

Sprache: In Anbetracht der internationalen Beteiligungen der Vertragsparteien sollte festgelegt werden, in welcher Sprache der OEM-Vertrag verfasst und ausgehandelt wird, um Missverständnisse oder Übersetzungsprobleme zu vermeiden.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu OEM-Verträgen

Hier beantworten wir einige häufig gestellte Fragen zum Thema OEM-Verträge, deren vertragsrechtliche Aspekte und Erfolgsfaktoren.

Was ist der Unterschied zwischen OEM-Verträgen und anderen Lieferverträgen?

Ein OEM-Vertrag ist ein spezieller Typ von Liefervertrag, bei dem ein Hersteller von Komponenten oder Zubehör (OEM-Lieferant) diese an einen Endprodukt-Hersteller (OEM-Kunden) liefert, der sie in seine Produkte integriert. Anders als bei herkömmlichen Lieferverträgen besteht eine engere Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien, die sich auf verschiedenste Aspekte, wie Qualitätssicherung, Produkthaftung, IP-Schutz oder möglicherweise Exklusivität, beziehen kann.

 Gibt es allgemeingültige Vorlagen für OEM-Verträge?

Es gibt zwar verschiedene Mustervorlagen und Checklisten für OEM-Verträge, jedoch sollten diese immer an die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen der Vertragsparteien angepasst werden. Eine maßgeschneiderte Gestaltung des Vertrags und die Betrachtung der oben genannten Aspekte ist entscheidend für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Können OEM-Verträge mündlich geschlossen werden?

Grundsätzlich können OEM-Verträge auch mündlich geschlossen werden, sofern keine gesetzliche Schriftform vorgeschrieben ist. Allerdings ist es ratsam, OEM-Verträge schriftlich abzuschließen, um die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien zu verdeutlichen und mögliche Streitigkeiten zu vermeiden.

Welche Rolle spielt ein Rechtsanwalt bei der Verhandlung und Erstellung von OEM-Verträgen?

Ein kompetenter und erfahrener Rechtsanwalt kann sowohl bei der Verhandlung als auch bei der Erstellung von OEM-Verträgen eine entscheidende Rolle spielen. Er kann als Berater fungieren, rechtliche Risiken analysieren, die Vertragsklauseln maßgeschneidert gestalten und sicherstellen, dass der Vertrag alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Welche Faktoren sind wichtig für den Erfolg eines OEM-Vertrags?

Die erfolgreiche Umsetzung eines OEM-Vertrags hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. der präzisen Definition von Pflichten und Verantwortlichkeiten der Vertragsparteien, der Regelung von Qualitätsanforderungen und -kontrollen, dem Schutz von geistigem Eigentum, der Vereinbarung von Haftungsfragen und der Regelung von Streitigkeiten.

Zudem ist eine gute Kommunikation zwischen den Vertragsparteien und die kontinuierliche Anpassung des Vertrags an die sich entwickelnden Geschäftsbedingungen ausschlaggebend für eine erfolgreiche Zusammenarbeit im Rahmen eines OEM-Vertrags.

Wie können Streitigkeiten im Zusammenhang mit OEM-Verträgen effektiv gelöst werden?

Um Streitigkeiten im Zusammenhang mit OEM-Verträgen effektiv zu lösen, können verschiedene Verfahren angewendet werden, wie z. B. gütliche Einigungsversuche, alternative Streitbeilegungsverfahren wie Mediation oder Schlichtung, Schiedsverfahren oder gerichtliche Auseinandersetzungen. Es ist ratsam, entsprechende Regelungen zur Streitbeilegung bereits im OEM-Vertrag zu verankern.

Welche Besonderheiten gelten bei internationalen OEM-Verträgen?

Internationale OEM-Verträge erfordern besondere Regelungen und Beachtung von Aspekten wie anwendbares Recht, Gerichtsstand, Zoll- und Steuerfragen, internationale Handelsabkommen oder Sprachregelungen. Auch der Schutz von geistigem Eigentum kann in solchen grenzübergreifenden Verträgen zusätzliche Herausforderungen bergen.

Welche Rolle spielen Geheimhaltung und Datenschutz in OEM-Verträgen?

Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen und Know-how sowie Datenschutz spielen in OEM-Verträgen eine bedeutende Rolle, da beide Vertragsparteien in engem Kontakt stehen und oftmals sensible Informationen austauschen. Daher sollten OEM-Verträge Regelungen enthalten, die den Schutz von vertraulichen Informationen und personenbezogenen Daten gewährleisten.

OEM-Vertrag verstehen und rechtlich umsetzen

OEM-Verträge stellen eine bedeutende Form der geschäftlichen Zusammenarbeit zwischen Herstellern von Komponenten und Endprodukt-Produzenten dar. Die erfolgreiche Verhandlung und Erstellung eines OEM-Vertrags erfordert die sorgfältige Berücksichtigung einer Vielzahl von vertragsrechtlichen Aspekten, um eine fruchtbare und rechtlich abgesicherte Geschäftsbeziehung sicherzustellen.

In diesem Blog-Beitrag haben wir die wesentlichen Aspekte von OEM-Verträgen und deren rechtlichen Gestaltung erläutert. Von Liefer- und Leistungsumfang, Qualitätssicherung über Haftungsfragen bis hin zu internationalen Regelungen – alle Themen sind wichtig für das erfolgreiche Managen von OEM-Verträgen. Durch sorgfältige Planung und Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Rechtsanwalt können OEM-Vertragsparteien sicher sein, dass ihre Geschäftsbeziehung auf einer soliden vertragsrechtlichen Grundlage basiert.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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