
OneCoin und vermeintlicher Betrug in Millionenhöhe – im Stile eines weltweit agierenden Schneeballsystems soll das in Dubai ansässige Unternehmen OneCoin Ltd. seine Anleger über den Tisch gezogen haben.
OneCoin – Aktuelle News zum Betrugsfall um die vermeintliche Kryptowährung
November 2020 – Positive Neuigkeiten für geschädigte Anleger – Anklageerhebung in Deutschland – Strafprozess steht unmittelbar bevor
Nachdem bereits seit geraumer Zeit Ermittlungen gegen die Betreiber der erfundenen Kryptowährung OneCoin in den USA in vollem Gange sind, gibt es nun auch in Deutschland neue Entwicklungen. Die aus Anlegersicht positiven neuen Entwicklungen bieten neue Möglichkeiten, verlorenes Geld wieder zurückzuerhalten.
Erstmals seit Bekanntwerden des großen Skandals um die erfundene Kryptowährung OneCoin wurde nun seitens einer deutschen Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Münster Anklage gegen drei Beschuldigte im Zusammenhang mit OneCoin erhoben. Somit steht ein erster deutscher Strafprozess gegen Beteiligte des Onecoin-Anlagebetrugs möglicherweise unmittelbar bevor.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Herfurtner beraten Anleger, welche im Zusammenhang mit der Pseudo-Kryptowährung OneCoin Geld verloren haben umfassend und zeigen ihnen Möglichkeiten auf, wie verlorenes Geld wieder zurückerlangt werden kann.
Im Zentrum der Anklage der Staatsanwaltschaft Bielefeld stehen 3 Beschuldigte, von welchen einem Beschuldigten vorgeworfen wird, Geldwäsche sowie Mithilfe bei Auslandsüberweisungen geleistet zu haben. Den zwei weiteren Beschuldigten wird vorgeworfen, Zahlungsdienste ohne erforderliche Erlaubnis betrieben zu haben, und so mehr als 300 Millionen Euro der geschädigten Anleger ins Ausland transferiert zu haben.
Betroffene Anleger können sich über das Kontaktformular der Kanzlei Herfurtner an Rechtsanwälte wenden, welche mit Ihrer Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht um die Möglichkeiten der Geltendmachung ihrer Ansprüche in einem kostenlosen Erstberatungsgespräch umfassen beraten.
Hierbei können unter anderem sowohl die Geltendmachung der Ansprüche der Geschädigten in einem Strafverfahren im Wege des Adhäsionsverfahrens, als auch die Erwirkung eines gerichtlichen Vermögensarrestbeschlusses geprüft werden.
Das OLG Hamm hat im Zusammenhang mit OneCoin bereits mit Beschluss vom 04.01.2018 (Az. 4 Ws 196/17 und 197/17 OLG Hamm) entschieden, dass gegen eine Gesellschaft, welche Zahlungsdienste ohne erforderliche Erlaubnis ausgeführt haben soll und gegen deren Geschäftsführer deswegen ein begründeter Straftatverdacht besteht, ein Vermögensarrest verhängt werden kann.
Wichtig zu wissen ist überdies, dass nicht nur die Betreiber und Erfinder der Kryptowährung OneCoin für entstandene Schäden haften. Auch können möglicherweise Ansprüche gegenüber jene geltend gemacht werden, welche OneCoin weiter veräußern sowie Leistungen im Zusammenhang mit OneCoin anbieten.
November 2019 – Festnahmen und Geständnis eines OneCoin Hintermannes
Aktuellen Medienberichten namhafter Zeitschriften zur Folge ist der Bruder der selbsternannten Kryptoqueen Dr. Ruja Ignatova dem FBI ins Netz gegangen.
Es handelt sich um den Deutsch-Bulgaren Konstantin Ignatov, der seiner Schwester ab 2017 dabei half, unzählige Menschen mit dem Hype um Kryptowährungen um ihr Erspartes zu bringen. Bei der Firma OneCoin handelt es sich aber gar nicht um eine lukrative Investmentidee in eine zukunftsträchtige Kryptowährung, sondern um ein betrügerisches Multilevelmarketing System – sog. Schneeballsystem.
Bislang hatten die Betreiber und Mittelsmänner von OneCoin die Vorwürfe und Verdächtigungen im Internet über Betrug regelmäßig bestritten und die Echtheit der Währung vehement verteidigt.
Damit dürfte nunmehr jedoch Schluss sein, nachdem der Inhaftierte dem FBI gegenüber ein umfassendes Geständnis abgelegt haben soll, das alle bisherigen Vorwürfe und Befürchtungen umfassend bestätigt.
Geständnis zum Schneeballsystem von OneCoin
Dem Bruder von Frau Dr. Ignatova drohen in den USA nun bis zu 90 Jahre Gefängnis. Um einer solchen Strafe zu entgegen, war er bereit den Behörden tiefgreifende Einblicke in die Pyramidenmasche von OneCoin zu gewähren.
Darüber hinaus soll er den Ermittlern Hinweise auf den Aufenthaltsort seiner Schwester gegeben haben, die sich vermutlich mit dem Hauptteil des ergaunerten Geldes zur Zeit ein schönes Leben macht.
Laut einem BBC Podcast soll sie sogar Verbindungen zur bulgarischen Mafia haben. Ihr Bruder gilt deshalb nun als gefährdet und es wird davon berichtet, dass Herr Ignatova in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen werden soll.
Wo ist das Geld der Anleger?
Aus den Aussagen des Herrn Ignatov erhoffen sich die Behörden weitere Hinweise darauf, wohin die Gelder der Anleger geflossen sind. Auf immer wechselnde Konten mussten die Anleger ihr Geld überweisen. Für die geschädigten Anleger bedeutet die Verhaftung des OneCoin Hintermannes nunmehr neue Hoffnung.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Herfurtner beraten betroffene Anleger über ihre rechtlichen Möglichkeiten.
Das fragwürdige Geschäft mit der Kryptowährung OneCoin steht seit längerem im Visier der Behörden, Staatsanwälte ermitteln und Konten wurden eingefroren.
Durch das „Unternehmen“ geschädigte Anleger sollten nun keine Zeit verlieren und die Rechtsberatung durch einen Anwalt in Betracht ziehen.
In letzter Zeit ist es scheinbar ruhiger geworden um die vieldiskutierte Kryptowährung OneCoin, die laut eigener Aussage im Gegensatz zu anderen neuartigen Zahlungsmitteln, wie zum Beispiel Bitcoin seriös ist und es ehrlich mit den Anlegern meint.
OneCoin Ltd und OneLife Network Ltd
„Nehmen Sie an der Finanzrevolution teil“, heißt es großspurig auf der Webseite von onecoin.eu. Dort stellt der so bezeichnete „Visionärin“ und Gründerin Dr. Ruja Ignatova aus Bulgarien ihre Kryptowährung OneCoin vor, angeblich die zweit-größte weltweit, mit einer Marktkapitalisierung von 4,41 Milliarden. Unbestritten ist hingegen, dass der Handel mit den OneCoin mittlerweile teilweise untersagt wurde und als Schneeballsystem bezeichnet wird.
Allein in Deutschland investierten Anleger Gelder in Höhe von 360 Millionen Euro. Es gibt tausende mögliche Geschädigte, die derzeit um ihre Ersparnisse bangen.
„Wer in die OneCoin investiert hat, sollte sich rechtlich beraten lassen – je früher, desto besser. Der Unternehmenssitz der Anbieter in Dubai oder Belize ist bei der Ausschöpfung rechtlicher Mittel übrigens keine unüberbrückbare Hürde.“
Hinter dem Schema stehen die Unternehmen OneCoin Ltd mit Sitz in Dubai und OneLife Network Ltd, ansässig in Belize.
Erfahrungen mit OneCoin: wie läuft der „Scam“ ab?
Im Falle von OneCoin und OneLife bewerben die Anbieter vordergründig nicht unbedingt die Kryptowährung, sondern vielmehr die Schulungspakete. Deren Preis kann bis zu 27.500 Euro reichen. Im Rahmen von Rekrutierungsevents, Veranstaltungen oder Beratungen werden laut Erfahrungen zu dieser Angelegenheit dann jedoch intensiv Investments in die Kryptowährung empfohlen.
Für die Umsätze, die durch Empfehlungen entstanden sind, winken Provisionen, die anteilig auf ein Cash-Konto und ein Trading-Konto für OneCoins ausgeschüttet werden. Diese Echtgeld-Auszahlung dauert laut Erfahrungsberichten sehr lange oder wird im Zuge der Negativschlagzeilen unter Umständen schon bald gar nicht mehr möglich sein.
Obwohl die offiziellen Berichte nachließen, kommt es scheinbar noch immer vor, dass gerade Menschen, die kein Vertrauen in althergebrachte Anlageformen haben, ihre Ersparnisse in OneCoin investieren. Sie glauben, wie dies von den Werbeinformationen der Website versprochen wird, dass diese Kryptowährung kurz vor dem Durchbruch steht.
Das Vertrauen in OneCoin wird dadurch bestärkt, dass in sozialen Netzwerken oder im Bekanntenkreis OneCoin als Geheimtipp gehandelt wird. So kam es vor, dass Anlagewillige aufgefordert wurden, mehrere tausend US- Dollar zu Hause bereitzuhalten, damit diese in bar abgeholt und dann vermeintlich sicher investiert wurden. Auch sonstige unabhängige Finanzberater vertreiben OneCoin überzeugt als alternative Geldanlage.
Die Befürworter argumentieren mit einem sicheren Erfolg in der Zukunft- und verweisen auf die jüngeren Erfolgsgeschichten andere Konzerne, die erst durch das Internet erfolgreich wurden – eine Entwicklung, an die vor 20 Jahren noch keiner glauben konnte.
Ist OneCoin wertlos?
Besitzt die „Währung“ selbst einen Wert oder ist die Kryptowährung reine Abzocke? Bis vor wenigen Monaten konnten kaufkräftige Investoren ihre digitalen Münzen über die Plattform OneCoin Exchange in andere Währungen umtauschen. Dieser Weg steht heute nicht mehr zur Verfügung.
OneCoins können derzeit ausschließlich über die unternehmenseigene Webseite dealshaker.com gegen verschiedene Angebote eingetauscht werden. Fürsprecher verweisen dann auf den geplanten Börsengang von OneCoin im Jahr 2018, in dessen Zuge man die Währung frei handeln könnte. Ob dies tatsächlich realistisch ist, bleibt überaus fraglich.
Ob sich der angeblich kurz bevorstehende Börsengang tatsächlich umsetzen lässt, erscheint fraglich. Zwar wird OneCoin nach wie vor von seiner eigenen Community beworben. Das Eigeninteresse der Personen, die diese Werbung verbreiten, sollte nicht außer Acht gelassen werden. Da OneCoin nach eigener Aussage von der Nachfrage seiner Teilnehmer abhängt – warum sollten diese die Nachfrage nicht selbst in die Höhe treiben wollen? Nach wie vor wird innerhalb der sozialen Netzwerke, in denen die Teilnehmer am System OneCoin sich austauschen, von den enormen Gewinnspannen gesprochen, die zu erwarten sind, wenn der Börsengang stattfindet.
Behörden und Staatsanwaltschaften ermitteln
Der Untergang der OneCoin scheint besiegelt – die Negativmeldungen häufen sich und die Behörden schreiten gegen die Anbieter OneCoin Ltd und OneLife Network Ltd ein. Im Dezember 2016 wies die AGCM, die Wettbewerbsbehörde Italiens, bereits darauf hin, dass es sich bei dem Unternehmen um ein System des Betrugs handeln könnte.
So zeigten Erfahrungen mit Onecoin, dass vor allem die versprochenen Gewinne völlig utopisch erscheinen – aus einer Investition von 140 Euro sollten in 2 Jahren angeblich bereits 2.800 Euro werden. Am 27. Februar zog die AGCM die Reißleine und untersagte jegliche mit dem Anbieter in Verbindung stehende Aktivitäten in Italien.
BaFin verbietet die OneCoin
In Deutschland wurde die Finanzaufsichtsbehörde BaFin in der Causa bereits im Februar aktiv. Dies betraf die IMS International Marketing Services GmbH, die im Auftrag der Onecoin Ltd handelte und Vertriebsaufgaben übernahm. Mit anderen Worten: Wer OneCoins erwerben wollte, musste die entsprechenden Gelder auf verschiedene Konten des Unternehmens überweisen.
IMS leitete diese OneCoin-Gelder schließlich an Dritte weiter, darunter auch ins Ausland. Ein solches Finanztransfergeschäft bedarf jedoch gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 ZAG einer Erlaubnis. Diese lag nicht vor. Die BaFin sperrte daraufhin noch aktive Konten mit Geldern in Höhe von 29 Millionen Euro. Gleichzeitig wurde angeordnet, dass die IMS ihre Geschäftstätigkeit einzustellen und abzuwickeln habe. Bei einer Zuwiderhandlung der Einstellungsverfügung droht ein Zwangsgeld in Höhe von 1,5 Millionen Euro.
Am 18. April wies die BaFin schließlich auch die Onecoin Ltd aus Dubai an, ihre Geschäftstätigkeit über die IMS International Marketing Services GmbH unmittelbar einzustellen. Am 27. April folgte dann das endgültige Aus für die Firma in Deutschland. Die BaFin untersagte sowohl der Onecoin Ltd (Dubai) als auch der OneLife Network Ltd (Belize) jegliche Geschäfte mit der OneCoin – dies betrifft Werbung, Vertrieb und Verkauf der OneCoin. In diesem Zusammenhang erhielt zudem das Unternehmen One Network Services Ltd aus Bulgarien ein Verbot für unterstützende Tätigkeiten. Rechtlicher Hintergrund ist die fehlende Erlaubnis für die von der Bafin als Eigenhandel betrachteten Geschäfte.
OneCoin als globales Pyramidensystem?
Auch die Betreiber von Websiten selbst machen keinen Hehl daraus, für welche Vertriebsform sie sich entschieden haben. Dabei bedienen sie sich dem klassischen Muster eines Pyramidensystems (engl.: Ponzi-Scheme): Immer gibt es eine unglaubliche Erfolgsgeschichte, die von demjenigen, der mit ihr reich wurde,“ enthüllt“ wird. Die Personen erzählen begeistert, sind charismatisch und- das ist besonders wichtig – zeigen sich solidarisch: „Ganz normale Leute wie ich werden über Nacht Millionär- dann kannst Du das auch!“
Mit dieser Werbebotschaft werden nach wie vor Trainingsunterlagen und „Tokens“ in Paketform verkauft. Jeder muss dabei zunächst klein anfangen, um sich dann „hochzuarbeiten“, je höher man steht, desto mehr kann man verdienen. Die Möglichkeiten sind scheinbar endlos, Onecoin-Erfolgsgeschichten verbreiten sich nach wie vor viral im Internet, und Millionen Teilnehmer weltweit sind davon überzeugt, dass alles sich spätestens dann auszahlen wird, wenn das Unternehmen an die Börse geht. Es kursieren verschiedene feste Zeitpunkt für diesen Börsengang. Sicher ist nur, dass Onecoin-Anleger alle an ihn glauben.
Onecoin-Seminare und Vertriebsformen
In vielen Ländern innerhalb und außerhalb Europas wird Onecoin überwacht oder vor dem System gewarnt. Bereits im Februar 2016 berichtet die Britische Tageszeitung „Daily Mirror“ darüber, dass es sich um eine „praktisch wertlose“ Anlageform handelte: Der Artikel schildert den Ablauf eines typischen Seminars. Er zeigt auch auf, dass ein Anleger, der Pakete mit „Tokens“ erwirbt, gar nicht in die Währung selbst investiert. Teilnehmer werden aufgefordert, ihre Freunde und Verwandten als „Händler“ anzuwerben, um ihren Profit zu steigern. Laut dem Autor des Daily Mirror erinnerte das Seminar an eine reine Verkaufsveranstaltung. Die Redner, zu denen auch das Gesicht von Onecoin, Frau Dr. Ruja Ignatova gehörte, ließen im Anschluss keine Fragen zu, sondern verschwanden hinter der Bühne.
Am 23. April 2017 wurden 18 Personen wurden auf einem Rekrutierungs-Event in Indien festgenommen. Dort versuchte man die Teilnehmer für Investitionen zu begeistern, die hohe Renditen im Jahr 2018 versprachen. Im Publikum saßen auch verdeckte Ermittler, welche die Veranstaltung schließlich abbrachen und 18 Personen festnahmen.
Das Unternehmen verfüge nicht über die nötigen Lizenzierungen und sei nicht bei der Reserve Bank of India registriert. Im Zuge der Ermittlungen wurden mehr als 7 Millionen US-Dollar auf indischen Konten eingefroren, weitere 11,1 Millionen US-Dollar wurden ins Ausland transferiert, bevor die Behörden einschreiten konnten. Die Ermittler versuchen nun der Spur des vermeintlichen Betruges zu folgen.
Dass es sich bei den Geschäften um einen Betrug mit globalem Ausmaß handeln könnte, zeigen spätestens Berichte aus China. Dort wurden einige Investoren verhaftet und Konten mit Geldern in Höhe von fast 46 Millionen US-Dollar eingefroren. Die dortigen Behörden schätzen, dass tausende chinesische Anleger mehr als 90 Millionen Euro in das „Pyramidensystem“ gesteckt haben.
Am 29. Mai veröffentlichte die IFSC Belize, die Finanzaufsichtsbehörde des Landes, eine Warnmeldung und eine Unterlassungsanordnung für die Geschäftstätigkeit der OneLife Network Ltd. Das Unternehmen verfüge demnach nicht über eine nötige Lizenzierung, Anleger sollten „extreme Vorsicht“ walten lassen. Neben den genannten Ländern wurden unter anderem in Finnland, Schweden, Bulgarien, Norwegen, Lettland, Kroatien und Thailand zumindest Warnungen vor der vermeintlichen Abzocke mit der digitalen Währung ausgesprochen.
OneCoin und Kryptowährungen
Kryptowährungen sind virtuelle Währungen, die unabhängig von Banken und Behörden angeboten werden. Der Handel erfolgt anonym und verschlüsselt; sie werden nicht zentral verwaltet, sondern auf den Rechnern vieler User. Neben zahlreichen Vorteilen gibt es auch Sicherheitsbedenken, beispielsweise wegen möglichem Datenverlust durch technisches Versagen, Schadsoftware, Manipulationen und Cyberkriminalität. So gingen erst im August 2016 Bitcoins im Wert von 58 Millionen Euro an der Hongkonger Bitcoin-Börse Bitfinex durch einen Hackerangriff verloren.
Mit ungebrochenem Eifer bewirbt das Unternehmen sich selbst, in der deutschsprachigen Version der Website z.B. unter https://www.onecoin.eu/de/about. Dabei finden die Anbieter schöne Worte. So heißt es unter der Überschrift: „Was ist Onecoin?“ beispielsweise:
„OneCoin ist eine digitale Währung, die auf Kryptographie basiert und durch einen Prozess, genannt „Mining“ geschaffen wird. Genau wie die Seriennummer auf einer Rechnung, ist jede digitale Münze einzigartig … Da Kryptowährungen weder an ein bestimmtes Land noch an Zentralbanken gebunden sind, hängt der Wert der Münze von Faktoren wie Benutzbarkeit, Angebot und Nachfrage ab. Mit dem Beitritt werden OneCoin-Kunden Teil eines globalen Netzwerkes von Millionen von … Die neue, einzigartige … Blockkette wird einen neuen Industrie-Standard setzen … Mit seiner begrenzten Nummer von 120 Milliarden Münzen ist OneCoin auch die grösste Reserve- Kryptowährung weltweit.“
Onecoin als Alternative für Anleger mit schlechten Erfahrungen?
Schaut man sich diesen Text genauer an, wird klar, mit welchen Ängsten und Wünschen der Nutzer das Unternehmen OneCoin spielt. Es sollen „einzigartige“ Münzen abgebaut“ werden, von denen nur ein begrenzter Vorrat besteht. Es wird nicht nur auf den wildwestlichen Pioniergeist der Goldgräber angespielt- und damit auf den Traum von fantastischem Reichtum durch harte Arbeit und einen Teil Glück.
Die Betreiber gehen noch einen Schritt weitere und verwenden Begriffe wie „Regierungsgelder“ „Zentralbank“, „Inflation“ und „fälschen“ als negative Gegensätze, von denen die „größte Reserve-Kryptowährung“ OneCoin sich abgrenzt. Angeblich solle man als Teil eines weltweiten Netzwerks mit der Währung OneCoin überall zahlen und Überweisungen tätigen können. Dass dies nicht ohne die zusätzliche Nutzung realer Bankkonten funktioniert, hat der bereits erwähnte Fall der IMS GmbH gezeigt.
Rechtliche Möglichkeiten gegen den vermeintlichen OneCoin-Betrug
Zahlreiche Anleger in Deutschland und anderen Ländern befürchten nun erhebliche Verluste durch die Investition in digitale Zahlungsmittel oder andere Angebote der Unternehmen OneCoin Ltd sowie OneLife Network Ltd. Was tun, wenn Auszahlungen ausbleiben oder die digitale Währung nicht mehr in echte Zahlungsmittel „zurückverwandelt“ werden kann?
Das Schneeballsystem könnte für Geschädigte aber auch noch weitreichendere Folgen haben – beispielsweise im Falle einer Insolvenz der IMS International Marketing Service GmbH. Insolvenzverwalter könnten dann bereits erhaltene Auszahlungen von Anlegern gemäß § 134 InsO zurückfordern. Mögliche Ungereimtheiten des Anbieters IMS könnte dem jedoch entgegenstehen.
Es bedarf einer ausführlichen Prüfung durch einen Anwalt, der über Erfahrung in Fachbereichen wie Anlegerschutz, Kapitalmarktrecht, Bankrecht oder Anlagebetrug verfügt. Die rechtliche Absicherung und ein vorausschauender Einsatz von Rechtsmitteln erscheint vor diesen Hintergründen maßgeblich.
Rechtsberatung für betroffene Anleger
Dubiose Geschäftspraktiken, undurchsichtige Klauseln oder ein weit entfernter Gerichtsstand in Übersee: Im diesem Fall gibt es Hürden, die für betroffene Anleger den Gang zum Rechtsanwalt erforderlich machen. Spätestens dann, wenn Gegenforderungen durch einen Insolvenzverwalter eintreffen oder die Angst vor dem Totalverlust investierter Gelder droht, sollte man das Einschalten einer Kanzlei erwägen, die mit Bereichen wie Anlagebetrug, Bank- und Kapitalmarktrecht oder Bankrecht vertraut ist.
Die Kanzlei Herfurtner betreut mit ihren Anwälten Mandanten, die mit OneCoin oder den Unternehmen OneCoin Ltd und OneLife Network Ltd schlechte Erfahrungen gemacht haben – in Deutschland, der Schweiz, den Benelux-Staaten sowie Österreich.
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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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