Als erfahrene Anwaltskanzlei für Landwirtschaft und Erneuerbare Energien möchten wir Sie hiermit ausführlich über die rechtlichen Aspekte von Biogasanlagen im Pachtrecht informieren. In unserem umfassenden Beitrag beschäftigen wir uns mit zahlreichen Fragestellungen, die sowohl Anlagenbetreiber als auch Pächter und Grundeigentümer betreffen. Neben den rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen des Pachtrechts widmen wir uns auch den Chancen und Risiken von Biogasanlagen sowie der Gestaltung von Pachtverträgen im Zusammenhang mit diesen Anlagen. Daneben geben wir Ihnen anhand von Beispielen, Gesetzestexten und FAQs praktische Hilfestellungen für Ihren rechtlichen Alltag.
Inhaltsverzeichnis
- Rechtliche Grundlagen des Pachtrechts
- Rahmenbedingungen für Biogasanlagen
- Chancen und Risiken von Biogasanlagen im Pachtrecht
- Gestaltung von Pachtverträgen für Biogasanlagen
- Beispiele, Gesetze und FAQs
Rechtliche Grundlagen des Pachtrechts
In diesem Abschnitt erläutern wir die grundlegenden rechtlichen Rahmenbedingungen, die für das Verständnis von Biogasanlagen im Pachtrecht notwendig sind. Hierzu gehören das Pachtrecht im Allgemeinen, seine Besonderheiten gegenüber dem Mietrecht, sowie die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen.
Das Pachtrecht im Allgemeinen
Das Pachtrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 581 bis 593 geregelt und bezeichnet das Rechtsverhältnis, bei dem ein Vermieter (Pächter) einem anderen (Verpächter) gegen Zahlung einer Pacht den Gebrauch einer Sache und den Genuss der daraus gezogenen Nutzungen überlässt. Anders als beim Mietvertrag steht hierbei der Ertrag bzw. die Nutzung der Sache im Vordergrund.
Besonderheiten gegenüber dem Mietrecht
Im Gegensatz zum Mietrecht sind im Pachtrecht einige Besonderheiten. Dazu zählen unter anderem:
- Der Pächter überlässt dem Verpächter gegen Zahlung einer Pacht den Gebrauch einer Sache und den Genuss der daraus gezogenen Nutzungen.
- Der Pächter trägt das Ertrags- und das Verwendungsrisiko.
- Das Pachtrecht findet nicht nur auf Grundstücke, sondern auch auf Betriebe und Anlagen Anwendung (gewerblicher Pachtvertrag).
Rechtliche Grundlagen für die Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen
Die Errichtung und der Betrieb von Biogasanlagen sind in verschiedenen Gesetzen geregelt, zu denen unter anderem das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Baugesetzbuch (BauGB), das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gehören. Diese Gesetze stellen Anforderungen an die Planung, den Bau und den Betrieb von Biogasanlagen und können somit auch Auswirkungen auf das Pachtverhältnis haben.
Rahmenbedingungen für Biogasanlagen
Um eine Biogasanlage rechtskonform errichten und betreiben zu können, müssen verschiedene Rahmenbedingungen beachtet werden. Dazu gehören unter anderem die baurechtlichen Voraussetzungen, die genehmigungsrechtlichen Anforderungen, der Schutz von Anwohnern und Umwelt sowie die ökonomische Tragfähigkeit des Projekts.
Baurechtliche Voraussetzungen
Biogasanlagen müssen den Anforderungen des Baurechts entsprechen. Dazu zählen vor allem die Zulässigkeit im Außenbereich sowie die Einhaltung von Abstandsflächen und den immissionsschutzrechtlichen Anforderungen. Darüber hinaus ist es erforderlich, die Anlagen so zu planen und zu bauen, dass sie den Vorschriften des Brandschutzes, der Standsicherheit und der Technischen Regeln für Biogasanlagen (TRBiogas) genügen.
Genehmigungsrechtliche Anforderungen
Biogasanlagen unterliegen dem Genehmigungsrecht, insbesondere dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und den Landesbauordnungen. Je nach Größe und Leistung der Anlage ist eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung oder eine Baugenehmigung erforderlich. Diese Genehmigungen müssen vorliegen, bevor mit dem Bau der Anlage begonnen werden kann.
Schutz von Anwohnern und Umwelt
Der Betrieb von Biogasanlagen muss den Schutz von Anwohnern und der Umwelt gewährleisten. Dies betrifft insbesondere den Schutz vor Geruchsbelästigung, Lärm, Luftverschmutzung und Gefahren für das Grundwasser. Hierfür müssen die Betreiber entsprechende Maßnahmen ergreifen und die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.
Ökonomische Tragfähigkeit
Um eine Biogasanlage betreiben zu können, müssen die Investitionen und die laufenden Kosten gedeckt sein. Dazu zählen die Errichtungskosten, die Pachtkosten, die Betriebskosten sowie die Finanzierungskosten. Die ökonomische Tragfähigkeit des Projekts hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Vergütung für den erzeugten Strom, den Kosten für Substrate, den Anlagengrößen und den Finanzierungsmöglichkeiten.
Chancen und Risiken von Biogasanlagen im Pachtrecht
Der Betrieb von Biogasanlagen im Pachtrecht bietet sowohl für Verpächter als auch für Pächter Chancen und Risiken. Im Folgenden gehen wir näher auf diese Aspekte ein und zeigen, welche rechtlichen Aspekte dabei eine Rolle spielen.
Chancen für Verpächter und Pächter
Der Betrieb von Biogasanlagen bietet für Verpächter und Pächter verschiedenartige Chancen:
- Ertragssteigerung durch die Nutzung von Biogas und den Verkauf von Strom und Wärme;
- Umweltschonende Energieerzeugung und Beitrag zur Energiewende;
- Förderung der regionalen Wertschöpfung und Schaffung von Arbeitsplätzen;
- Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit und Reduzierung von Düngemittelkosten durch den Einsatz von Gärresten;
- Einnahmequelle für Grundeigentümer und Landwirte durch Pachtzahlungen und den Verkauf von Substraten.
Risiken für Verpächter und Pächter
Trotz der Chancen sind mit dem Betrieb von Biogasanlagen auch spezifische Risiken verbunden:
- Investitionsrisiken und Unsicherheit bei der Finanzierung des Projekts;
- Genehmigungsrisiken und baurechtliche Hürden;
- Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen (z. B. EEG-Vergütung, Immissionsschutz);
- Haftungsrisiken bei Umweltschäden und Unfällen;
- Konflikte mit Anwohnern und Umweltschutzverbänden.
Rechtliche Aspekte der Chancen und Risiken
Um die Chancen und Risiken von Biogasanlagen im Pachtrecht angemessen zu berücksichtigen, müssen sämtliche rechtlichen Aspekte im Pachtvertrag berücksichtigt werden. Dazu zählen unter anderem:
- Vereinbarungen zur Höhe der Pacht, Laufzeit und Kündigungsfristen;
- Regelungen zur Errichtung, Erweiterung und Rückbau der Anlagen;
- Bestimmungen zur Nutzung von Substraten und Gärresten;
- Vereinbarungen über die Verantwortlichkeiten für die Einhaltung von Genehmigungsauflagen und gesetzlichen Vorgaben;
- Haftungs- und Versicherungsfragen.
Gestaltung von Pachtverträgen für Biogasanlagen
Die Gestaltung von Pachtverträgen für Biogasanlagen erfordert nicht nur einen umfassenden rechtlichen Überblick über das Pachtrecht und die spezifischen Anforderungen von Biogasanlagen, sondern auch ein hohes Maß an Sorgfalt und individueller Abstimmung. Im Folgenden geben wir Ihnen einige Empfehlungen zur Gestaltung solcher Verträge.
Pachtzins und Laufzeit
Der Pachtzins sollte angemessen und marktüblich sein. Er kann entweder als Festbetrag, als prozentualer Anteil am Umsatz oder als Kombination aus beidem vereinbart werden. Die Laufzeit des Pachtvertrags sollte in der Regel mindestens die Amortisationszeit der Investitionen in die Biogasanlage umfassen. Für den Fall des vorzeitigen Endes des Pachtverhältnisses sollten Regelungen zur Abfindung und zum Rückbau der Anlage getroffen werden.
Nutzung von Substraten und Gärresten
Die Nutzung von Substraten und Gärresten sollte klar geregelt und auf die Bedürfnisse der Vertragspartner abgestimmt sein. Denkbar sind beispielsweise Vereinbarungen, nach denen der Anlagenbetreiber Substrate vom Grundeigentümer oder von anderen Landwirten bezieht und Gärreste auf den landwirtschaftlichen Flächen ausbringt. Dabei sind auch die geltenden Düngeverordnung und Umweltschutzauflagen zu beachten.
Genehmigungsrechtliche Aspekte
Der Pachtvertrag sollte Regelungen zur Genehmigung der Anlage und zur Einhaltung von Auflagen und gesetzlichen Vorgaben enthalten. Dabei ist festzulegen, wer für die Einholung der Genehmigung verantwortlich ist und wer die Kosten dafür trägt. Ebenso sollte geklärt werden, wer für immissionsschutzrechtliche und umweltrechtliche Belange zuständig ist und welche Sanktionen bei Verstößen drohen.
Haftungs- und Versicherungsfragen
Haftungsfragen können im Pachtvertrag ausdrücklich geregelt werden, wobei es empfehlenswert ist, den Grundsatz der gesetzlichen Haftungsbegrenzung zu beachten. Die Haftpflichtversicherung sollte sowohl den Anlagenbetreiber als auch den Grundeigentümer absichern. Hierbei ist auch darauf zu achten, dass die Versicherungssumme ausreichend hoch ist und der Versicherungsschutz auch für Umweltschäden und Schäden aus Unfällen besteht.
Beispiele, Gesetze und FAQs
Im Folgenden finden Sie einige Beispiele, Gesetzestexte und Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Biogasanlagen im Pachtrecht. Sie dienen dazu, Ihnen die rechtlichen Grundlagen und die praktische Handhabung näher zu bringen und Ihnen bei der Gestaltung von Pachtverträgen für Biogasanlagen zu helfen.
Beispiel 1: Berechnung des Pachtzinses
Die Berechnung des Pachtzinses für eine Biogasanlage kann auf verschiedene Arten erfolgen. Ein mögliches Modell ist die Vereinbarung eines Festbetrags pro Kilowatt installierter Leistung. Dieser Betrag kann zum Beispiel auf der Basis von Vergleichswerten aus dem Markt ermittelt werden. Anhand der installierten Leistung und dem vereinbarten Betrag lässt sich dann der jährliche Pachtzins berechnen:
Pachtzins = Installierte Leistung (in kW) × Betrag pro kW
Beispiel 2: Ausgleichszahlung beim vorzeitigen Ende des Pachtvertrags
Um eine faire Regelung für den Fall des vorzeitigen Endes des Pachtverhältnisses zu finden, kann eine Ausgleichszahlung vereinbart werden. Diese sollte sich an den bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht amortisierten Investitionen in die Anlage orientieren. Hierfür kann folgende Formel verwendet werden:
Ausgleichszahlung = (Investitionskosten – bisherige Abschreibungen) × (Laufzeit – verbleibende Laufzeit) / Laufzeit
Gesetzestexte
Hier finden Sie einige ausgewählte Gesetzestexte, die für das Verständnis von Biogasanlagen im Pachtrecht relevant sind:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 581-593: Regelungen zum Pachtrecht
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Anforderungen an die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, Vergütung
- Baugesetzbuch (BauGB): Regelungen zur Zulässigkeit von Biogasanlagen im Außenbereich
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): Anforderungen an Biogasanlagen hinsichtlich Immissionsschutz und Genehmigung
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Anforderungen an den Gewässerschutz und die Lagerung von Gärresten
FAQs
Frage 1: Ist eine Biogasanlage im Außenbereich zulässig?
Antwort: Die Zulässigkeit von Biogasanlagen im Außenbereich hängt von den baurechtlichen Vorschriften ab. Grundsätzlich sind sie als privilegierte Vorhaben anzusehen, wenn sie der land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung dienen und im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Regelungen betrieben werden. In jedem Einzelfall sollte dies jedoch im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft werden.
Frage 2: Welche Genehmigungen sind für den Bau und Betrieb einer Biogasanlage erforderlich?
Antwort: Je nach Größe und Leistung der Anlage sind unterschiedliche Genehmigungen erforderlich. In der Regel sind das eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und eine Baugenehmigung nach den Landesbauordnungen. In einigen Fällen kann auch eine wasserrechtliche Erlaubnis oder eine Ausnahmegenehmigung nach dem Naturschutzrecht erforderlich sein.
Frage 3: Wer haftet bei Umweltschäden, die durch den Betrieb einer Biogasanlage entstehen?
Antwort: Grundsätzlich haftet der Anlagenbetreiber für Umweltschäden, die durch den Betrieb einer Biogasanlage entstehen. Je nach den vertraglichen Vereinbarungen kann jedoch auch der Grundeigentümer oder der Verpächter in die Haftung genommen werden. Daher ist es wichtig, im Pachtvertrag klare Regelungen zu treffen und darauf zu achten, dass eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht.
Frage 4: Wie kann die Laufzeit des Pachtvertrags sinnvoll gestaltet werden?
Antwort: Die Laufzeit des Pachtvertrags sollte in der Regel mindestens die Amortisationszeit der Investition en in die Biogasanlage umfassen. Eine längere Laufzeit kann zudem der Planungssicherheit für beide Vertragspartner dienen. Es empfiehlt sich auch, Regelungen für Verlängerungsoptionen oder das vorzeitige Ende des Pachtverhältnisses sowie entsprechende Abfindungs- und Rückbauverpflichtungen zu vereinbaren.
Frage 5: Inwiefern muss der Pächter für die Einhaltung von Genehmigungsauflagen und gesetzlichen Vorgaben Sorge tragen?
Antwort: Der Pächter ist in der Regel für die Einhaltung der Genehmigungsauflagen und gesetzlichen Vorgaben verantwortlich. Im Pachtvertrag können jedoch auch Regelungen getroffen werden, die diese Verantwortung ganz oder teilweise auf den Verpächter übertragen. Eine klare Regelung dieser Fragen im Pachtvertrag ist daher empfehlenswert, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden.
Fazit
Wie in diesem umfangreichen Beitrag gezeigt wurde, ist die Errichtung und der Betrieb von Biogasanlagen im Pachtrecht mit zahlreichen rechtlichen Fragestellungen und Herausforderungen verbunden. Sowohl für Anlagenbetreiber als auch für Grundeigentümer und Pächter gilt es, die verschiedenen Chancen und Risiken zu bewerten und die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Eine sorgfältige Gestaltung des Pachtvertrags und die Berücksichtigung der baurechtlichen, genehmigungsrechtlichen und umweltschutzrechtlichen Vorgaben sind dabei entscheidend für den Erfolg eines solchen Projekts. Mit einer erfahrenen Anwaltskanzlei an Ihrer Seite, die auf Landwirtschaft und erneuerbare Energien spezialisiert ist, erhalten Sie die bestmögliche Rechtsberatung und Unterstützung bei der Umsetzung Ihrer Biogasanlage im Pachtrecht.
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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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