Patent erben: Man erbt nicht nur Immobilien oder Wertgegenstände. Auch immaterielle Güter wie Patente können vererbt werden. In diesem umfassenden Blogbeitrag werden wir uns detailliert mit den rechtlichen und praktischen Aspekten des Themas „Patent erben“ auseinandersetzen.

Finden Sie heraus, wie man ein Patent erbt, welche Voraussetzungen zu beachten sind und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind. Dieser Artikel bietet Ihnen wichtige Informationen und praxisnahe Einblicke, um im Falle einer Erbschaft von einem Patent bestmöglich informiert und vorbereitet zu sein.

Inhaltsverzeichnis:

1. Was ist ein Patent und warum ist es wertvoll?
2. Grundlagen des Erbrechts: Vermögenswerte und immaterielle Güter
3. Fallstricke beim Erben eines Patents
4. Rechte und Pflichten beim Erben eines Patents
5. Vorgehensweise beim Erben eines Patents
6. Was passiert bei gemeinsamer Erbschaft?
7. Kann man ein Patent ausschlagen?
8. Häufige Fragen zum Thema Patent erben

Was ist ein Patent und warum ist es wertvoll?

Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht, das dem Inhaber das ausschließliche Recht gewährt, eine Erfindung für einen bestimmten Zeitraum wirtschaftlich zu nutzen. Der Patentschutz ist in der Regel auf 20 Jahre begrenzt und unterliegt der Zahlung von Jahresgebühren. Für den Erfinder bedeutet das Patent, dass er für einen bestimmten Zeitraum ein Monopol auf seine technische Erfindung hat.

Das bedeutet, dass niemand sonst die Erfindung ohne Zustimmung des Patentinhabers produzieren, verkaufen oder nutzen darf. Dadurch können Erfinder mit ihrer Erfindung Gewinne erzielen und ihren Wettbewerbsvorteil sichern. Aus diesem Grund sind Patente insbesondere für innovative Unternehmen von großem Wert.

Grundlagen des Erbrechts: Vermögenswerte und immaterielle Güter

Im Erbrecht unterscheidet man zwischen materiellen und immateriellen Vermögenswerten. Materielle Vermögenswerte umfassen Grundstücke, Wertgegenstände und Geld. Immaterielle Vermögenswerte hingegen sind intangible Güter wie Urheberrechte, Marken und eben auch Patente.

Da ein Patent als Vermögenswert gilt, kann es grundsätzlich vererbt werden. In den meisten Jurisdiktionen, einschließlich Deutschland, wurde dafür gesorgt, dass Patente dem Erben zufallen und damit auch alle Rechte und Pflichten, die ein Patentinhaber hat. Dabei ist es unerheblich, ob der Verstorbene das Patent selbst angemeldet und erhalten hat oder ob er es bereits geerbt oder gekauft hat.

Fallstricke beim Erben eines Patents

Beim Erben eines Patents gibt es jedoch zahlreiche rechtliche und praktische Aspekte zu beachten. Hier sind einige Fallstricke, die Sie kennen sollten:

  • Patentdauer: Der Patentschutz gilt, wie bereits erwähnt, im Allgemeinen für maximal 20 Jahre. Erben sollten also darauf achten, wie lange das Patent noch gültig ist, um zu entscheiden, ob es noch wirtschaftlich sinnvoll ist, das Erbe anzutreten.
  • Patenterteilungen in unterschiedlichen Ländern: Es ist wichtig zu bedenken, dass Patente national erteilt werden. Das bedeutet, dass ein Patent, das in einem Land gültig ist, möglicherweise in einem anderen Land keine Schutzwirkung entfaltet. Erben sollten daher prüfen, in welchen Ländern das Patent geschützt ist, um den tatsächlichen Wert eines Patentportfolios einschätzen zu können.
  • Jahresgebühren: Für den Erhalt eines Patents müssen regelmäßige Jahresgebühren entrichtet werden. Der Erbe ist verantwortlich für diese Gebühren, andernfalls kann das Patent verfallen. Es ist wichtig, dass der Erbe sich über diese Verpflichtungen im Klaren ist und diese rechtzeitig und korrekt erfüllt.

Rechte und Pflichten beim Erben eines Patents

Wenn Sie ein Patent erben, gehen sämtliche Rechte, die der Verstorbene als Patentinhaber hatte, auf Sie über. Dazu gehören insbesondere:

  • Das Recht, die Erfindung ausschließlich zu nutzen
  • Das Recht, die Erfindung zu verkaufen bzw. zu lizenzieren, um Gewinne zu erzielen
  • Das Recht, Dritte von der Nutzung der Erfindung auszuschließen
  • Das Recht, gegen Patentverletzungen vorzugehen

Als Erbe eines Patents übernehmen Sie jedoch auch die Pflichten, die mit dem Patentinhaber verbunden sind. Hierzu zählen insbesondere die Zahlung der Jahresgebühren und die Pflege des Patentportfolios. Sind diese Pflichten nicht erfüllt, kann das Patent verfallen und der Wert des vererbten Vermögens sinken.

Vorgehensweise beim Erben eines Patents

Wenn Sie ein Patent erben, gibt es verschiedene Schritte, die Sie unternehmen müssen, um Ihre Rechte und Pflichten wahrnehmen zu können:

  • Überprüfung des Testaments oder der gesetzlichen Erbfolge: Stellen Sie fest, ob das Patent im Testament des Verstorbenen ausdrücklich erwähnt wurde oder ob Sie aufgrund der gesetzlichen Erbfolge Anspruch darauf haben.
  • Ermittlung der Patentdetails: Beziehen Sie die genauen Patentangaben, um genau zu wissen, um welche Erfindung es sich handelt und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind. Diese Informationen finden Sie in der Patentanmeldung und der Patenterteilung.
  • Registereintragung: Nach der Erbschaft sollten Sie sicherstellen, dass das Patent auf Ihren Namen umgeschrieben wird. Dafür müssen Sie beim zuständigen Patentamt einen Antrag auf Umschreibung stellen und die erforderlichen Nachweise erbringen (z. B. Erbschein).
  • Zahlung der Jahresgebühren: Um das Patent zu erhalten, müssen die Jahresgebühren weiterhin ordnungsgemäß gezahlt werden. Informieren Sie sich beim Patentamt über die für Sie relevanten Fristen und Gebühren.

Was passiert bei gemeinsamer Erbschaft?

Es kann vorkommen, dass ein Patent gemeinschaftlich vererbt wird, z. B. weil es im Testament so verfügt wurde oder weil mehrere Personen gleichzeitig nach der gesetzlichen Erbfolge erben. In diesem Fall bilden die Miterben eine Erbengemeinschaft, und die Rechte und Pflichten des Patentinhabers müssen gemeinschaftlich ausgeübt werden.

Das kann insbesondere dann zu Konflikten führen, wenn die Miterben unterschiedliche Vorstellungen über die Nutzung und Verwertung des Patents haben. In solchen Fällen kann ein sogenannter Erbauseinandersetzungsvertrag helfen, Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und eine einvernehmliche Regelung für die Zukunft des Patents zu treffen.

Kann man ein Patent ausschlagen?

Wie jedes andere Erbe können Sie ein Patent ausschlagen, wenn Sie die damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht übernehmen möchten. Um ein Patent auszuschlagen, müssen Sie innerhalb einer gesetzlichen Frist von sechs Wochen erklären, dass Sie das Erbe nicht antreten möchten. Diese Erklärung muss gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht abgegeben werden.

Häufige Fragen zum Thema Patent erben

Im Folgenden klären wir einige häufig gestellte Fragen zum Thema Patent erben:

1. Kann ein ausländisches Patent in Deutschland vererbt werden?

Ja, auch ausländische Patente können in Deutschland vererbt werden. Die Erbfolge richtet sich dabei nach dem Internationalen Privatrecht: Grundsätzlich gilt das Erbrecht des Staates, in dem der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Bei ausländischen Patenten sollten Sie jedoch auch das nationale Patentrecht des jeweiligen Landes berücksichtigen, da Patente national erteilt werden.

2. Wie erfährt man, ob ein Verstorbener Patente hatte?

Um herauszufinden, ob der Verstorbene Patente besaß, können Sie die Patentregister der jeweiligen nationalen Patentämter einsehen, wie beispielsweise das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), das Europäische Patentamt (EPA) oder das US-Patent- und Markenamt (USPTO). Dort sind alle erteilten Patente zusammen mit den Namen der Patentinhaber verzeichnet. Es ist allerdings zu beachten, dass nicht alle Patente weltweit online zugänglich sind und Sie möglicherweise gegebenenfalls schriftlich oder telefonisch bei den Patentämtern nachfragen müssen.

3. Kann ich ein Patent erben, wenn ich nicht in der Erbfolge stehe?

Wenn Sie nicht in der Erbfolge stehen, können Sie grundsätzlich kein Patent erben. Allerdings können Sie im Rahmen eines Vermächtnisses im Testament bedacht werden, sodass Ihnen das Patent oder ein Anteil daran vermacht wird. In diesem Fall müssen Sie sich an die im Testament festgelegte Regelung halten, um das Patent zu erhalten.

Es sollte mittlerweile deutlich geworden sein, dass das Erben eines Patents komplexe rechtliche und wirtschaftliche Aspekte mit sich bringt. Wir hoffen, dass Ihnen dieser Blogbeitrag einen umfassenden und hilfreichen Überblick über das Thema „Patent erben“ verschaffen konnte und Sie nun bestens für den Fall einer Erbschaft eines Patents gerüstet sind. Sollten Sie dennoch Fragen haben oder juristische Beratung benötigen, zögern Sie nicht, sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt oder Patentanwalt zu wenden.

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