Photovoltaikanlage blendet – Ein immer häufiger auftretendes Problem im Zusammenhang mit der steigenden Anzahl von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf Dächern von Wohngebäuden, öffentlichen Einrichtungen und gewerblichen Objekten ist die Blendwirkung dieser Anlagen. In diesem Blog-Beitrag erfahren Sie, wie Sie sich gegen störende Reflexionen und unzumutbare Blendwirkungen zur Wehr setzen können und welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen dabei zur Verfügung stehen. Wenn die Photovoltaikanlage blendet, kann dies nicht nur erhebliche Beeinträchtigungen für das Wohlbefinden der betroffenen Nachbarn darstellen, sondern auch Sicherheitsrisiken mit sich bringen.

Inhaltsverzeichnis:

  • Die Blendwirkung von Photovoltaikanlagen – rechtliche Grundlagen
  • Gutachterliche Stellungnahme und Beweiserhebung
  • Ansprüche der Betroffenen: Unterlassung, Beseitigung und Schadensersatz
  • Die Rolle der Baubehörden und Bauordnungen
  • Photovoltaikanlagen und Nachbarschaftsstreitigkeiten – Fallbeispiele
  • Strategien und Techniken zur Reduzierung der Blendwirkung von PV-Anlagen
  • Wehrhaft gegen Photovoltaik-Blendung – eine Checkliste für Betroffene
  • Fazit: Fachkundige Beratung und proaktives Vorgehen sind der Schlüssel zum Erfolg

Die Blendwirkung von Photovoltaikanlagen – rechtliche Grundlagen

Obwohl Photovoltaikanlagen als umweltfreundliche Energiequelle anzusehen sind und ihre Installation politisch gefördert wird, gibt es dennoch rechtliche Grenzen, innerhalb derer sie betrieben werden müssen. Die Blendwirkung von Photovoltaikanlagen kann unter bestimmten Umständen als unzulässige Störung im Sinne des Nachbarrechts und zivilrechtlicher Vorschriften, wie beispielsweise § 1004 BGB, qualifiziert werden. Eine unzumutbare Blendwirkung wäre demnach dann gegeben, wenn sie über das für eine ortsübliche Nutzung des Grundstücks hinausgeht und eine wesentliche Beeinträchtigung der Nutzung darstellt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Frage der Zumutbarkeit immer relativ ist und von verschiedenen Faktoren abhängt, wie beispielsweise der Dauer und Intensität der Blendung, der Abstand der Nachbargrundstücke und der Art der betroffenen Räume.

Gutachterliche Stellungnahme und Beweiserhebung

Um eine erfolgreiche rechtliche Auseinandersetzung zu führen, ist es erforderlich, die unzumutbare Blendwirkung durch eine PV-Anlage konkret nachzuweisen. Hierzu kann die Beauftragung eines unabhängigen Gutachters – beispielsweise eines Lichttechnikers oder Fachanwalts für Baurecht – äußerst hilfreich sein. Dieser erstellt eine gutachterliche Stellungnahme, in der detailliert die Blendwirkung beschrieben und mögliche technische Lösungen zur Reduzierung der Blendung aufgeführt werden.

Neben dem Gutachter sind Fotografien und Videoaufnahmen, insbesondere zu verschiedenen Tageszeiten und Wetterbedingungen, sowie Zeugenaussagen von Nachbarn oder Passanten, die die Blendwirkung bestätigen können, hilfreiche Beweismittel.

Ansprüche der Betroffenen: Unterlassung, Beseitigung und Schadensersatz

Ist die unzumutbare Blendwirkung einer Photovoltaikanlage nachgewiesen, stehen den betroffenen Nachbarn verschiedene zivilrechtliche Ansprüche zur Verfügung. Dazu gehören:

  • Unterlassungsanspruch gemäß §§ 1004 BGB, 823 BGB oder aus dem nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch: Dieser Anspruch zielt darauf ab, den Störer – also den Betreiber der PV-Anlage – dazu zu verpflichten, die unzumutbare Blendwirkung zu unterbinden und entsprechende technische Maßnahmen zu ergreifen.
  • Beseitigungsanspruch gemäß §§ 1004 BGB, 823 BGB oder aus dem nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch: Dieser Anspruch kann darauf gerichtet sein, dass der Störer die Photovoltaikanlage so verändert, dass die Blendwirkung beseitigt wird oder zumindest auf ein zumutbares Maß reduziert wird.
  • Schadensersatzanspruch gemäß §§ 823 BGB, 249 BGB oder aus dem nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch: Wenn durch die Blendwirkung ein konkret nachweisbarer Schaden entstanden ist, beispielsweise durch einen Autounfall infolge der Blendung oder einen gesundheitlichen Schaden, kann ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden.

Bei der Durchsetzung dieser Ansprüche sind die Verjährungsfristen zu beachten, die grundsätzlich drei Jahre betragen, aber auch kürzer oder länger sein können, je nachdem, welche gesetzlichen Vorschriften aus dem jeweiligen Bundesland betroffen sind.

Die Rolle der Baubehörden und Bauordnungen

Die Frage der Zulässigkeit einer Photovoltaikanlage und der Blendwirkung ist nicht nur zivilrechtlich, sondern auch im Rahmen des Baurechts und der Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer zu klären. Die Zuständigkeit liegt hierbei bei den lokalen Baubehörden, die auch über die Erteilung von Baugenehmigungen für PV-Anlagen entscheiden.

Ein wichtiger Aspekt in diesem Zusammenhang ist die Frage der Genehmigungsfähigkeit einer Photovoltaikanlage, für die in der Regel eine bauplanungsrechtliche Prüfung erforderlich ist. Dabei ist insbesondere zu klären, ob die PV-Anlage den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht und dabei auch öffentlich-rechtliche Vorschriften, wie etwa das Bundesimmissionsschutzgesetz, eingehalten werden.

Photovoltaikanlagen und Nachbarschaftsstreitigkeiten – Fallbeispiele

Im Folgenden präsentieren wir anonymisierte Fallbeispiele aus unserer beruflichen Praxis, die die Problematik der Blendwirkung von Photovoltaikanlagen und deren rechtliche Bewältigung veranschaulichen:

  • Fall 1: Eine Familie sah sich durch die Blendwirkung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Nachbargrundstücks stark beeinträchtigt. Insbesondere die Terrasse und das Wohnzimmer waren betroffen. Mit Hilfe eines Gutachtens konnte nachgewiesen werden, dass die Blendung unzumutbar war. In einem gerichtlichen Verfahren wurde dem Unterlassungsanspruch der Familie stattgegeben und der Betreiber der Anlage dazu verpflichtet, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.
  • Fall 2: Ein Gastwirt klagte über die Blendwirkung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach einer benachbarten Industriehalle, die dazu führte, dass sich die Gäste auf der Außenterrasse des Restaurants unwohl fühlten. Auch hier wurde ein Gutachten erstellt und die Blendwirkung als unzumutbar eingestuft. Der Gastwirt konnte erfolgreich auf Unterlassung klagen und erreichen, dass der Betreiber der Anlage technische Maßnahmen zur Reduzierung der Blendung durchführte.
  • Fall 3: Ein Autofahrer wurde auf einer Landstraße durch die Blendwirkung einer Photovoltaikanlage so stark geblendet, dass es zu einem Verkehrsunfall kam. Der Autofahrer klagte auf Schadensersatz und konnte in einem Gerichtsverfahren nachweisen, dass die Blendwirkung unzumutbar war und zu dem Unfall geführt hatte. Der Betreiber der Anlage wurde zu Schadensersatz verurteilt und musste zudem technische Maßnahmen zur Reduzierung der Blendwirkung ergreifen.

Strategien und Techniken zur Reduzierung der Blendwirkung von PV-Anlagen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten und technische Lösungen, um die Blendwirkung von Photovoltaikanlagen zu reduzieren und so Nachbarschaftsstreitigkeiten zu vermeiden:

  • Verminderung der Reflexion durch Verwendung von Solarmodulen mit Anti-Reflex-Beschichtungen oder speziellen Gläsern, die die Blendwirkung reduzieren.
  • Ausrichtung und Neigung der PV-Anlage so gestalten, dass die Blendwirkung auf benachbarte Grundstücke minimiert wird. Hierbei können auch spezielle Berechnungssoftware und Sonnenstandsanalysen herangezogen werden.
  • Verwendung von baulichen Maßnahmen, wie zum Beispiel Schutzwände, Hecken oder speziell konstruierte Halterungen, die das einfallende Licht oder die Reflexionen abschirmen und so das Nachbargrundstück vor der Blendwirkung schützen.
  • Installation von Blendschutzfolien oder Sonnenschutzanlagen an den Fenstern der betroffenen Gebäude bzw. Räume, die die Blendwirkung abmildern können.
  • Zur Einigung zwischen Parteien kann auch eine Entschädigung oder eine vertragliche Regelung über eine gemeinsame Nutzung von z. B. elektrischem Strom aus der PV-Anlage führen, um die Unannehmlichkeiten der Blendwirkung auszugleichen.

Wehrhaft gegen Photovoltaik-Blendung – eine Checkliste für Betroffene

Wenn Sie von einer unzumutbaren Blendwirkung durch eine Photovoltaikanlage betroffen sind, können Sie folgendermaßen vorgehen, um Ihre rechtlichen Ansprüche geltend zu machen:

  1. Protokollieren Sie die Blendwirkung, z. B. durch fotografische oder videografische Dokumentation, Notizen über Datum, Uhrzeit, Dauer und Intensität der Blendung.
  2. Sprechen Sie den Betreiber der Photovoltaikanlage auf die Problematik an und suchen Sie das Gespräch, um mögliche Lösungen oder Kompromisse zu finden.
  3. Erkundigen Sie sich bei Ihrer lokalen Baubehörde über die baurechtlichen Bestimmungen für Photovoltaikanlagen in Ihrer Region und ob die betreffende Anlage genehmigungspflichtig ist bzw. einer Genehmigung bedarf.
  4. Beauftragen Sie einen Gutachter oder einen Fachanwalt für Baurecht, um die Blendwirkung objektiv beurteilen und mögliche Lösungsansätze erarbeiten zu lassen.
  5. Stützen Sie sich auf die im Gutachten dargestellten Ergebnisse, um Ihre rechtlichen Ansprüche gegen den Betreiber der PV-Anlage geltend zu machen, sei es außergerichtlich oder in einem gerichtlichen Verfahren.
  6. Bleiben Sie hartnäckig und lassen Sie sich von Rückschlägen nicht entmutigen. Die Durchsetzung Ihrer Rechte kann Zeit in Anspruch nehmen und erfordert eine gute Vorbereitung und Beweisführung.

Fazit: Fachkundige Beratung und proaktives Vorgehen sind der Schlüssel zum Erfolg

Die Blendwirkung von Photovoltaikanlagen kann für die betroffenen Anwohner erhebliche Beeinträchtigungen und Unannehmlichkeiten mit sich bringen. Um sich erfolgreich gegen eine unzumutbare Blendwirkung zur Wehr zu setzen, ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen zu kennen und gut dokumentierte Beweismittel vorzulegen. Eine fachkundige Unterstützung durch einen auf Baurecht spezialisierten Anwalt oder Gutachter kann dabei entscheidend zum Erfolg beitragen.

Für Betreiber von Photovoltaikanlagen gilt es, bei der Planung und Installation ihrer Anlage die möglichen Auswirkungen auf die Nachbarschaft zu berücksichtigen und gegebenenfalls bereits im Vorfeld technische Lösungen zur Reduzierung der Blendwirkung einzuplanen.

Ein offenes Gespräch zwischen den beteiligten Parteien und ein proaktives Vorgehen können dabei helfen, nachbarschaftliche Streitigkeiten zu vermeiden und zu einer für beide Seiten akzeptablen Lösung zu kommen.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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