Stand: 28.11.2025

 

Pier Point Global tritt im Internet als moderne Multi-Asset-Trading-Plattform auf, über die Anleger mit wenigen Klicks in Devisen, Indizes, Rohstoffe und Kryptowährungen investieren können sollen. Für Anleger ist das Thema relevant, weil der Anbieter nach bisherigen Recherchen ohne erkennbare Regulierung operiert und von Aufsichtsbehörden als potenziell unerlaubt tätiger Finanzdienstleister eingestuft wird. Zudem liegen verschiedene Hinweise und Erfahrungsberichte vor, die von Auszahlungsverzögerungen und intransparenten Abläufen sprechen. Dieser Beitrag stellt die derzeit öffentlich verfügbaren Informationen strukturiert dar, benennt typische Warnsignale und zeigt, welche rechtlichen Optionen Betroffene prüfen können.

Steckbrief / Überblick zu Pier Point Global

  • Name / Bezeichnung: Pier Point Global
  • Domain / Website: pierpoint-global.com
  • Selbstdarstellung: Multi-Asset-Trading-Plattform mit Zugang zu über 60 Finanzinstrumenten (u. a. Devisen, Rohstoffe, Indizes, Kryptowährungen); ein Login, mehrere Märkte
  • Angegebener Sitz: Schweiz; in Warnhinweisen wird u. a. eine Adresse in Zug (Gubelstrasse 24, 6300 Zug) genannt
  • Kontaktangaben (laut Drittrecherchen): E-Mail support@pierpoint-global.com, Telefonnummer mit britischer Vorwahl (+44 …)
  • Domainregistrierung: Domain pierpoint-global.com erstmals im September 2024 registriert; Inhaber nach bisherigen Informationen vollständig über Anonymisierungsdienste verschleiert
  • Regulatorischer Status: Nach derzeitiger öffentlicher Datenlage keine erkennbare Erlaubnis einer Finanzaufsichtsbehörde (z. B. FINMA, BaFin, FCA, CySEC); Eintrag auf der Warnliste der FINMA
  • Angebotene Produkte: Online-Trading mit Kryptowährungen, Devisen, Indizes, Rohstoffen, teils mit automatisierten Tools, Charts und Analysen
  • Zielgruppe: Vor allem Privatanleger, die „einfach“ und „flexibel“ international handeln wollen und nach höheren Renditen suchen
  • Behördliche Hinweise: Öffentliche Warnung der Schweizer Finanzmarktaufsicht (FINMA); zusätzlicher Eintrag im internationalen IOSCO-Warnnetzwerk (I-SCAN)
  • Risikobewertung durch Dritte: Mehrere Analyse- und Bewertungsportale stufen den Anbieter als nicht reguliert und hochriskant ein

Geschäftsmodell und Versprechen des Anbieters

Auftritt als Multi-Asset-Trading-Plattform

Pier Point Global präsentiert sich nach bisherigen Erkenntnissen als „innovative Multi-Asset-Plattform“, über die Anleger mit nur einem Konto Zugang zu verschiedenen Märkten erhalten sollen. Das Marketing setzt auf Schlagworte wie:

  • „One app, one login, multiple markets“
  • Komfortables Trading über eine intuitive Anwendung
  • Zugang zu über 60 Finanzinstrumenten
  • Kombination klassischer Märkte (Devisen, Indizes, Rohstoffe) mit Kryptowährungen

Damit wird ein breites, professionell wirkendes Angebot suggeriert, das den Eindruck eines etablierten Online-Brokers erwecken soll.

Zielgruppe und Ansprache

Die Plattform scheint insbesondere folgende Gruppen anzusprechen:

  • Einsteiger, die „einfach“ in Kryptowährungen und Forex investieren wollen
  • Privatanleger, die ihr Erspartes mit höherer Rendite anlegen möchten
  • Personen, die sich von moderner Oberfläche, Charts und „Tools“ angesprochen fühlen
  • Anleger, die zeitlich flexibel per Web oder Mobilgerät handeln möchten

Nach bisherigen Berichten erfolgt die Ansprache mutmaßlich vor allem über:

  • Online-Werbung und Social-Media-Anzeigen
  • Vergleichs- und Bewertungsportale, Blogs und „Erfahrungsberichte“
  • Teilweise möglicherweise auch direkte Kontaktaufnahme (E-Mail, Telefon), wenn Interessenten ihre Daten hinterlassen haben

Renditeversprechen und Argumentation

Die Werbebotschaft setzt nach bisherigen Erkenntnissen auf mehrere Elemente:

  • Hinweis auf „hohe Gewinnchancen“ und „breite Diversifikation“ durch Multi-Asset-Trading
  • Verweis auf „fortgeschrittene Tools“ und Marktanalysen
  • Betonung von „Sicherheit“ und „professionellem Risikomanagement“ ohne gleichzeitige klare Aufklärung über Verlustrisiken
  • Teilweise Darstellung, dass auch im Bereich Kryptowährungen „kontinuierliche Renditen“ erreichbar seien

Konkrete Garantien im rechtlichen Sinn sind öffentlich nicht dokumentiert, jedoch wird durch die Art der Darstellung bei unerfahrenen Anlegern leicht der Eindruck eines überdurchschnittlich sicheren oder besonders profitablen Angebots erzeugt.

Gebühren- und Auszahlungsstruktur

Nach bisherigen Recherchen sind die Kosten- und Auszahlungsbedingungen nur begrenzt transparent:

  • Die Website beschreibt den Ein- und Auszahlungsprozess eher oberflächlich (Login – „Wallet“ – „Withdraw“ – Formular).
  • Konkrete Angaben zu Gebühren, Spreads, Overnight-Kosten, Inaktivitätsentgelten oder Auszahlungsgebühren sind für außenstehende Dritte schwer nachvollziehbar.
  • Verschiedene Erfahrungsberichte deuten darauf hin, dass im Zusammenhang mit Auszahlungen plötzlich zusätzliche „Gebühren“, „Steuern“ oder „Freischaltungskosten“ verlangt werden, bevor Gelder ausgezahlt werden sollen.
  • Teilweise wird von Verzögerungen bei Auszahlungswünschen oder von nicht ausgeführten Auszahlungen berichtet.

Die Außendarstellung und die vorliegenden Berichte legen nahe, dass zwar ein professionelles Trading-Frontend besteht, die tatsächliche Abwicklung von Ein- und Auszahlungen jedoch intransparent und anfällig für Missbrauch sein kann.

Typische Warnsignale (Red Flags)

Bei der Bewertung von Online-Trading-Plattformen gibt es eine Reihe von Anhaltspunkten, die Anleger hellhörig werden lassen sollten. Im Fall von Pier Point Global zeigen sich mehrere dieser Warnsignale:

  • Fehlendes, unzureichendes Impressum:
    Nach bisherigen Erkenntnissen fehlt ein vollständiges Impressum mit klarer Firmenbezeichnung, Handelsregisternummer und Vertretungsberechtigten, obwohl ein angeblicher Sitz in der Schweiz genannt wird.
  • Anonymisierte Domain- und Betreiberstruktur:
    Die Domain pierpoint-global.com wurde erst 2024 registriert; Domaininhaber und tatsächliche Verantwortliche werden nach übereinstimmenden Berichten über Anonymisierungsdienste verschleiert. Das ist im streng regulierten Finanzsektor äußerst ungewöhnlich.
  • Keine erkennbare Regulierung:
    Weder bei FINMA, BaFin, FCA, CySEC noch anderen großen Aufsichtsbehörden findet sich nach derzeitiger Recherche ein Lizenz- oder Registrierungsnachweis für Pier Point Global. Gleichzeitig bietet die Plattform Dienstleistungen an, die typischerweise einer Erlaubnis bedürfen.
  • Eintrag auf Warnlisten:
    Die FINMA hat den Anbieter auf ihre Warnliste gesetzt; im IOSCO-Warnnetzwerk findet sich ebenfalls ein Eintrag. Solche Warnhinweise werden in der Regel nicht leichtfertig ausgesprochen.
  • Aggressive oder undurchsichtige Auszahlungsbedingungen:
    Verschiedene Berichte schildern, dass Auszahlungen hinausgezögert oder nur nach zusätzlichen Zahlungen („Freischaltungsgebühr“, „Steuer“, „Compliance-Gebühr“) in Aussicht gestellt werden. Solche Nachforderungen sind ein klassisches Warnsignal.
  • Mögliche Verwendung externer Zahlungsdienstleister und E-Money-Anbieter:
    Technische Analysen der Website deuten darauf hin, dass u. a. Zahlungsdienstleister wie PayPal in die Umgebung eingebunden sein könnten. Für sich genommen ist das neutral, in Verbindung mit Intransparenz und fehlender Lizenz kann dies aber ein Indiz für verschachtelte Zahlungswege sein.

Achtung:
Wenn ein Anbieter für Auszahlungen zusätzliche Gebühren verlangt, die vorab per Überweisung oder Kryptotransfer gezahlt werden sollen, handelt es sich häufig um eine nachgeschaltete Betrugsebene („Recovery-Scam“). Aus rechtlicher Sicht gibt es regelmäßig keinen Grund, für eine reine Auszahlung nochmals hohe Zusatzbeträge zu leisten.

  • Unabhängige Drittbewertungen stufen das Risiko als hoch ein:
    Mehrere auf Betrugsaufklärung spezialisierte Portale bezeichnen Pier Point Global ausdrücklich als unregulierten und hochriskanten Anbieter und berichten von erheblichen Verlusten der dort aktiven Anleger.

Regulierung und Lizenzlage

Prüfung der Aufsichtsregister

Im Rahmen einer internetbasierten Prüfung wurden öffentliche Register und Warnlisten maßgeblicher Finanzaufsichtsbehörden ausgewertet:

  • FINMA (Schweiz):
    Pier Point Global / pierpoint-global.com ist auf der offiziellen Warnliste aufgeführt. Die FINMA weist damit darauf hin, dass das Unternehmen möglicherweise ohne Bewilligung eine bewilligungspflichtige Tätigkeit ausübt und nicht im Handelsregister eingetragen ist. Ein solcher Eintrag bedeutet nicht automatisch, dass eine Straftat vorliegt, signalisiert aber, dass keine FINMA-Bewilligung besteht und Vorsicht geboten ist.
  • Weitere Aufsichtsbehörden (BaFin, FCA, CySEC etc.):
    Nach derzeitigem Kenntnisstand findet sich in den öffentlich zugänglichen Unternehmens- und Lizenzregistern dieser Behörden kein Eintrag, der Pier Point Global als regulierten Anbieter ausweist. Einige unabhängige Broker-Vergleichsseiten weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Regulierung durch keine bekannte Behörde erkennbar ist.
  • IOSCO I-SCAN:
    Im internationalen Warnnetzwerk der Wertpapieraufsichtsbehörden (I-SCAN) wird Pier Point Global ebenfalls genannt. Solche Einträge basieren typischerweise auf Meldungen nationaler Aufsichten (hier: FINMA).

Bewertung der Lizenzlage

Nach derzeitigem Stand lässt sich zusammenfassen:

  • Pier Point Global verfügt nach bisheriger Recherche über keine erkennbare Lizenz einer etablierten Finanzaufsichtsbehörde.
  • Der Eintrag auf der FINMA-Warnliste bedeutet, dass die Schweizer Aufsicht von einer möglichen unerlaubten Tätigkeit ausgeht.
  • Eine Eintragung im Handelsregister liegt den öffentlich zugänglichen Angaben zufolge nicht vor.

Für Anleger bedeutet dies: Es existiert keine behördliche Überwachung, kein bewilligter Geschäftsplan und keine aufsichtsrechtliche Kontrolle über Risikomanagement, Eigenkapital oder Kundengelder. Damit ist das Risiko eines vollständigen Kapitalverlustes in aller Regel deutlich erhöht.

Behördliche Warnungen

Behörde / Institution Datum (veröffentlicht) Kernaussage (verkürzt)
FINMA (Schweiz) 17.10.2025 Pier Point Global / pierpoint-global.com wird auf der Warnliste geführt. Das Unternehmen ist nicht im Handelsregister eingetragen und verfügt nicht über eine Bewilligung der FINMA; es besteht der Verdacht einer bewilligungspflichtigen Tätigkeit ohne Erlaubnis.
IOSCO – I-SCAN Oktober 2025 Aufnahme von Pier Point Global / pierpoint-global.com in das internationale Warnsystem für potenziell unerlaubt tätige Wertpapier- und Finanzdienstleister.

Weitere nationale Warnungen anderer europäischer Behörden sind zum Zeitpunkt des Standes dieses Beitrags öffentlich nicht ersichtlich. Dies bedeutet jedoch nicht, dass solche in Zukunft nicht folgen oder interne Prüfungen bereits laufen.

Erfahrungsberichte und Nutzerfeedback

In deutsch- und englischsprachigen Quellen sowie auf spezialisierten Bewertungsplattformen finden sich bereits diverse Hinweise, die auf typische Muster problematischer Online-Trading-Plattformen schließen lassen. Nachfolgend eine verdichtete Darstellung, ohne dass hierdurch eine abschließende Tatsachenbewertung verbunden wäre:

  • Probleme bei Auszahlungen:
    Mehrere Berichte schildern, dass Auszahlungswünsche verzögert, wiederholt „geprüft“ oder schlussendlich abgelehnt werden. Teilweise erhalten Anleger die Mitteilung, es seien zunächst zusätzliche Zahlungen für Steuern, Gebühren oder „Compliance-Prüfungen“ erforderlich.
  • Psychologischer Druck und Nachforderungen:
    Typischer Ablauf in einigen geschilderten Fällen: Zunächst werden durch kleinere Einsätze scheinbare Gewinne erzeugt, um Vertrauen aufzubauen. Anschließend drängen vermeintliche Kundenbetreuer dazu, höhere Summen einzuzahlen. Bei Auszahlungsversuchen werden weitere Hürden und Nachforderungen geschildert.
  • Fehlende Transparenz der Gegenpartei:
    Anleger berichten, dass sie letztlich nicht genau wissen, wer ihr Vertragspartner ist, mit welcher Gesellschaft der Vertrag geschlossen wurde und welche rechtliche Zuständigkeit gilt. Oft beschränkt sich der Kontakt auf E-Mail-Adressen, eine Telefonnummer im Ausland und das Online-Dashboard.
  • Einschätzung durch Fachkanzleien und Recovery-Dienstleister:
    Mehrere auf Anlegerschutz spezialisierte Kanzleien und Dienstleister stufen Pier Point Global als Anbieter mit erheblichen Risiken bzw. als mutmaßlichen Betrugsfall ein und berichten von Mandanten, die deutliche Verluste erlitten haben. Diese Bewertungen stellen rechtliche Meinungen der jeweiligen Stellen dar und sind als solche zu verstehen.

Praxis-Tipp:
Wenn Sie bei einem Anbieter bereits eine Auszahlung angefordert haben und diese trotz mehrfacher Nachfrage nicht erfolgt, sollten Sie zeitnah dokumentieren, welche Schritte Sie unternommen haben (Datum, Uhrzeit, Ansprechpartner, Inhalt der Antworten). Diese Dokumentation kann später bei Bankgesprächen, Strafanzeigen oder zivilrechtlichen Schritten von erheblichem Wert sein.

Rechtliche Optionen für Betroffene

Für Anleger, die bei Pier Point Global investiert haben und nun Probleme mit der Auszahlung oder den Vertragsbedingungen haben, kommen – je nach Einzelfall – verschiedene rechtliche Ansatzpunkte in Betracht.

1. Zivilrechtliche Ansprüche

  • Rückforderung wegen ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB):
    Wurde Geld an den Anbieter gezahlt, ohne dass eine wirksame vertragliche Grundlage oder die vereinbarte Leistung (z. B. Auszahlung, Rückzahlung) erbracht wurde, kann ein Anspruch auf Rückerstattung bestehen.
  • Schadensersatz und Deliktansprüche:
    Bei arglistiger Täuschung, falschen Angaben zur Regulierung oder zu den Risiken des Produkts kommen Schadensersatzansprüche in Betracht. Im Raum steht zudem regelmäßig eine Strafbarkeit wegen (Anlage-)Betrugs; zivilrechtliche Ansprüche können an eine solche Konstellation anknüpfen.

2. Zahlungsverkehr und Chargeback (PSD2)

  • Kreditkartenzahlungen:
    Wurden Einzahlungen per Kreditkarte getätigt, kann – abhängig vom Kartensystem und der Frist – ein Chargeback nach den Regeln der Kartenorganisation in Betracht kommen (z. B. wegen nicht erbrachter Leistung, Täuschung oder unautorisierter Transaktionen). Hier ist schnelles Handeln wichtig.
  • SEPA-Überweisungen:
    Eine klassische Überweisung lässt sich nur sehr kurzfristig zurückholen. Wenn der Verdacht besteht, dass eine Überweisung in ein betrügerisches Umfeld geflossen ist, sollte umgehend die Bank kontaktiert und ein Überweisungsrückruf versucht werden. Die Erfolgsaussichten sind begrenzt, hängen aber vom Zeitpunkt und der Kooperation der Empfängerbank ab.

3. Krypto-Aspekte (Blockchain-Tracing, Freeze-Requests)

  • Tracing:
    Bei Zahlungen in Kryptowährungen können Transaktionsdaten (Wallet-Adresse der Gegenseite, Transaktions-Hash, Zeitpunkt) analysiert werden. Spezialisierte Dienstleister und Ermittlungsbehörden können unter Umständen Zahlungsflüsse nachverfolgen.
  • Freeze-Requests / Kooperation von Börsen:
    Wenn betrügerische Wallets mit zentralisierten Börsen interagieren, besteht – je nach Rechtsrahmen und Kooperation der Börse – eine Chance, verdächtige Guthaben sperren oder einfrieren zu lassen. Dies setzt allerdings meist frühzeitige Intervention und konkrete Hinweise voraus.

4. Rolle von Banken und Zahlungsdienstleistern

Banken und Zahlungsdienstleister haben im Rahmen der Geldwäscheprävention Pflichten zur Überwachung von Transaktionen. Im Einzelfall kann zu prüfen sein, ob Kreditinstitute oder Zahlungsdienstleister bei offensichtlichen Auffälligkeiten zusätzliche Prüfungen hätten vornehmen müssen. Hieraus können im Ausnahmefall auch Ansprüche gegen beteiligte Institute wegen Beihilfe oder Pflichtverletzungen erwachsen. Solche Konstellationen sind komplex und bedürfen detaillierter Prüfung.

Sofort-Checkliste bei Verdacht auf Probleme mit Pier Point Global

  1. Keine weiteren Zahlungen leisten – insbesondere keine „Freischaltungsgebühren“, „Steuern“ oder zusätzliche Einlagen.
  2. Sämtliche Unterlagen sichern: Kontoauszüge, Überweisungsbelege, Kreditkartenabrechnungen, Wallet-Transaktionen, E-Mails, Chat-Verläufe, Screenshots der Plattform (Dashboard, Auszahlungsversuche, Fehlermeldungen).
  3. Bank und/oder Kreditkartenanbieter informieren: Verdacht auf Betrug melden, Möglichkeiten eines Chargebacks bzw. Überweisungsrückrufs klären.
  4. Passwörter ändern und Zugriffsrechte prüfen: Besonders, wenn Fernwartungssoftware (AnyDesk, TeamViewer o. Ä.) genutzt wurde oder Zugangsdaten übermittelt wurden.
  5. Strafanzeige erstatten: Bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft, idealerweise mit vollständiger Dokumentation.
  6. Rechtsanwalt einschalten: Eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei kann realistische Optionen zur Rückholung und zur Haftung Dritter prüfen.
  7. Keine Verträge mit „Recovery-Dienstleistern“ ohne Prüfung eingehen: Auch hier tummeln sich unseriöse Anbieter, die Geschädigte ein zweites Mal ausnutzen wollen.

Beweissicherung – welche Unterlagen sind wichtig?

Je besser die eigene Situation dokumentiert ist, desto größer sind die Chancen, Ansprüche durchzusetzen.

Wesentliche Unterlagen sind:

  • Zahlungsnachweise: Kontoauszüge, Kreditkartenabrechnungen, Bestätigungen von Überweisungen, PayPal-Transaktionen etc.
  • Kommunikation mit dem Anbieter: E-Mails, Chatprotokolle, Messenger-Nachrichten, Gesprächsnotizen (Datum, Uhrzeit, Inhalt, Name des Gesprächspartners).
  • Screenshots / PDF-Ausdrucke der Plattform: Kontostand, angebliche Gewinne, offene Positionen, Auszahlungsanträge, Fehlermeldungen oder Aufforderungen zu Zusatzzahlungen.
  • Vertragsunterlagen: AGB, Risikohinweise, Willkommensmails, ggf. unterschriebene Dokumente oder Bestätigungsseiten.
  • Krypto-Daten: Wallet-Adressen (eigene und der Gegenseite), Transaktions-Hashes, Zeiten und Beträge, ggf. Export aus dem Blockchain-Explorer.
  • Weitere Hinweise: Namen, Telefonnummern, Social-Media-Profile oder Webseiten, über die der Kontakt zustande gekommen ist (z. B. „Anlageberater“, „Trading-Coach“).

Praxis-Tipp:
Speichern Sie alle relevanten Informationen lokal, nicht nur im E-Mail-Postfach oder im Kundenbereich des Anbieters. Im Streitfall oder bei Abschaltung der Website ist eine eigenständige Dokumentation entscheidend.

FAQ – Häufige Fragen von Anlegern

1. Woran erkenne ich unseriöse Broker oder Trading-Plattformen?
Typische Warnsignale sind fehlende oder unklare Regulierung, ein anonymes oder unvollständiges Impressum, unrealistische Renditeversprechen, hoher Druck zu schnellen Einzahlungen, mangelnde Transparenz bei Gebühren und regelmäßig Probleme bei Auszahlungen. Eine offizielle Warnung einer Aufsichtsbehörde ist ein besonders deutliches Alarmzeichen.

2. Was kann ich tun, wenn meine Auszahlung bei Pier Point Global nicht erfolgt?
Dokumentieren Sie alle Auszahlungsversuche und Antworten des Anbieters, informieren Sie unverzüglich Ihre Bank oder Ihren Kreditkartenanbieter, prüfen Sie Chargeback-Möglichkeiten und holen Sie sich rechtliche Beratung. Zusätzliche „Freischaltungsgebühren“ sollten Sie ohne gründliche rechtliche Prüfung nicht zahlen.

3. Kann ich Krypto-Transfers rückgängig machen?
In der Regel sind Transaktionen in Kryptowährungen unwiderruflich. Es besteht aber die Möglichkeit, Zahlungsflüsse auf der Blockchain zu analysieren und Verdachtsmomente gegenüber Börsen oder Dienstleistern anzuzeigen. Ein tatsächlicher „Rückgängig-Machen“ ist eher die Ausnahme und setzt die Mitwirkung weiterer Stellen voraus.

4. Hilft mir meine Bank, wenn ich bei einem unregulierten Broker investiert habe?
Ihre Bank kann Chargeback- und Rückrufmöglichkeiten prüfen und ggf. Hinweise zu weiteren Schritten geben. Ob und in welchem Umfang die Bank haftet, hängt sehr vom Einzelfall ab. Hier empfiehlt sich eine anwaltliche Prüfung.

5. Ist eine Strafanzeige sinnvoll, wenn ich mein Geld verloren habe?
Ja. Eine Strafanzeige kann dazu beitragen, dass Ermittlungsbehörden tätig werden, weitere Geschädigte ermittelt werden und ggf. Vermögenswerte gesichert werden. Sie ersetzt aber nicht die zivilrechtliche Verfolgung von Ansprüchen.

6. Ich wurde von einem „Berater“ angerufen, der Pier Point Global empfohlen hat. Was tun?
Notieren Sie Name, Telefonnummer, Uhrzeit und Inhalt des Gesprächs. Geben Sie keine weiteren persönlichen Daten preis, lassen Sie sich nicht zu schnellen Entscheidungen drängen und holen Sie unabhängig Auskunft über den Anbieter ein. Bei bereits erfolgten Zahlungen sollten Sie umgehend die oben beschriebene Checkliste nutzen.

7. Lohnt sich der Gang zum Anwalt auch bei kleineren Beträgen?
Das hängt von der Höhe des Schadens, der Beweissituation und der Kostenstruktur ab. Häufig lassen sich mehrere Fälle bündeln oder es bestehen Möglichkeiten der Kostenübernahme (z. B. Rechtsschutzversicherung). Eine Ersteinschätzung ist in vielen Kanzleien unverbindlich oder kostengünstig möglich.

Mögliche Treffer & Abgrenzung

Da Namensähnlichkeiten zu anderen Unternehmen bestehen, ist eine klare Abgrenzung wichtig:

Bezeichnung Beschreibung / Einordnung
Pier Point Global / pierpoint-global.com Hier behandelte Online-Trading-Plattform mit Schwerpunkt Forex/Krypto; Eintrag auf der FINMA-Warnliste; keine erkennbare Regulierung.
Pierpoint (pierpoint.com) Eigenständiges Unternehmen aus dem Bereich Recruitment / HR-Dienstleistungen (RPO); nach derzeitigen Erkenntnissen kein Zusammenhang mit pierpoint-global.com.

Dieser Beitrag bezieht sich ausschließlich auf den Online-Anbieter Pier Point Global mit der Domain pierpoint-global.com. Etwaige andere Unternehmen mit ähnlicher Bezeichnung, insbesondere im Bereich Personal- oder HR-Dienstleistungen, sind hiervon ausdrücklich nicht erfasst.

Fazit: Warum Anleger Pier Point Global besonders kritisch prüfen sollten

Nach derzeitigem Stand sprechen mehrere gewichtige Faktoren dafür, Pier Point Global äußerst vorsichtig zu begegnen: Das Unternehmen verfügt nach bisheriger Recherche über keine erkennbare Finanzlizenz, es ist auf der Warnliste der FINMA aufgeführt, die tatsächlichen Verantwortlichen bleiben im Dunkeln und unabhängige Berichte schildern Auszahlungsprobleme sowie intransparente Geschäftsabläufe. All dies sind typische Merkmale hochriskanter – mutmaßlich betrügerischer – Online-Trading-Plattformen.

Für Anleger bedeutet dies: Wer bei Pier Point Global investiert hat oder mit einem Investment liebäugelt, sollte sich des hohen Risikos eines (Teil-)Verlustes bewusst sein. Bestehen bereits Schäden, ist schnelles, strukturiertes Handeln wichtig: Zahlungen stoppen, Beweise sichern, Bank und ggf. Kreditkartenanbieter kontaktieren, rechtliche Optionen prüfen und – falls angezeigt – Strafanzeige erstatten.

Die Rechtsanwaltskanzlei Herfurtner unterstützt betroffene Anlegerinnen und Anleger dabei, die individuelle Situation rechtlich einzuordnen, Erfolgsaussichten von Rückforderungs- und Haftungsansprüchen zu bewerten und das weitere Vorgehen gegenüber Anbietern, Banken und Behörden strategisch zu planen.

Hinweis: Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf öffentlich zugänglichen Informationen zum Zeitpunkt des oben genannten Stands. Es handelt sich nicht um eine abschließende Bewertung und keine Rechtsberatung. Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bedeuten keine Feststellung eines straf- oder zivilrechtlich gesicherten Sachverhalts.

Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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