Premium Trading Signal – Der vorgebliche Finanzdienstleister Premium Trading Signal stellt sich auf der eigenen Internetpräsenz https://premiumtradingsignal.com/ als Online Broker dar. Hier seien Investments im Bereich Aktien, Indizes, Energien und Metalle möglich.

Sie stoßen auf Schwierigkeiten bei der Auszahlung Ihrer Investition? Unsere Juristen helfen Ihnen bei Ansprüchen gegen Premium Trading Signal.

Premium Trading Signal – Wie seriös ist der Broker?

Derzeitig existiert eine extrem hohe Zahl an Anbietern wie zum Beispiel Premium Trading Signal. Hierdurch war es noch nie so leicht aber auch riskant wie heute, in den volatilen Finanzmärkten zu investieren.

Vor allem weil es zahlreiche Chancen gibt, kann die Auswahl eines Finanzdienstleisters zeitraubend und herausfordernd sein. Vor allen Dingen dann, falls diese Ihren persönlichen Investitionsvorstellungen entsprechen soll.

Sie haben schon bei Premium Trading Signal angelegt? In diesem Fall sind die nun folgenden Aspekte für Sie als Investoren gewichtig.

  • Eine gute Anlaufstelle für Geldanleger, die sich über Anteilsscheine, Futures, Binäre Optionen und Kryptowährungen erkundigen möchten, ist eine Homepage wie diese.
  • Der Zutritt zu den globalen Börsenmärkten wird für Anleger durch Online-Investitionen vereinfacht und vielseitiger.
  • Beim Online Trading lässt sich eine große Anzahl an Auftragsarten anwenden.

Die kommenden Angaben sind grundsätzliche Tipps für Kapitalanleger – unabhängig von der Plattform in die Sie Geld investieren.

Finanzaufsichtsbehörden: Welche Aufgabe haben sie bei Anbietern wie Premium Trading Signal?

Sowohl die Finanzmärkte als auch der Anlegerschutz profitieren von Verhaltensregeln und organisatorischen Verantwortlichkeiten. Aktiendienstleistungsunternehmen und Firmen wie Premium Trading Signal müssen eine Vielzahl von Vorschriften erfüllen. Das Gleiche gilt für ihre Mitarbeiter. Hiermit sollen Konflikte und damit einhergehende Nachteile für Kapitalanleger verhindert werden.

Dazu zählt die Verpflichtung des Unternehmens, seine eigenen Unternehmenskunden vor Abschluss eines Anleihengeschäfts über die wesentlichsten Merkmale des Geschäfts zu informieren. Dies gilt sowohl für den speziellen Kapitalanleger als auch für das Investment selbst. Jenem Gedanken zufolge sind ergänzende Fakten für Unternehmenskunden unabdingbar, die sich auf hochspekulative oder riskante Geschäfte einlassen möchten.

Gegenüber ihren Klienten haben die Firmen wie Premium Trading Signal eine Verantwortung. Diese geht deutlich über die Zurverfügungstellung eines Angebots oder einer Serviceleistung hinaus.

Hat der Anbieter eine Befugnis für den Verkauf von Kapitalanlageprodukten? Dies sollten Sie unbedingt kontrollieren. Dafür können Sie die Broker-Check-Liste einer Finanzaufsichtsbehörde zu Rate ziehen und den Namen des Finanzdienstleisters in das Suchfeld eintippen.

Hat Premium Trading Signal per E-Mail Verbindung zu Ihnen aufgenommen?

Haben Sie bereits schon einmal Aktienvorschläge per E-Mail von einem Dienstleister wie Premium Trading Signal entgegengenommen, die Ihnen unbekannt sind? Erhalten Sie Faxnachrichten von der Aktienbörse, die Sie nicht angefragt haben? Oder haben Sie einen vermeintlichen „Geheimtipp“ erhalten?

Geldanleger sollten sich vor solchen Vorschlägen in Acht nehmen, denn sie werden des Öfteren von unseriösen Gruppierung oder Unternehmen verbreitet, welche mit dem Verkauf von Aktien aus einer erdachten Erfolgsstory Profit schlagen möchten.

Es sind auch Fälle bekannt geworden, in denen Verbraucherinnen und Käufer von einer scheinbaren Börsenaufsichtsbehörde konsultiert werden.

Es wird irrtümlich beteuert, dass die angeschriebenen Menschen Geschädigte eines Betrugs geworden seien und dass die jeweiligen Daten von der angeblichen Bundesanwaltschaft in Karlsruhe an die Börsenaufsicht weitergegeben worden seien. Von den angeschriebenen Personen wird das Ausfüllen eines Online-Formulars verlangt.

Es handelt sich in diesem Fall um einen klaren Betrugsversuch. Wir empfehlen, auf keinen Fall, mit selbiger Person in Verbindung zu treten oder sensible Angaben, wie beispielsweise Benutzernamen, Passwörter, Kreditkartennummern oder sonstige identifizierende Angaben wie beispielsweise Ihre Accountdaten bei Premium Trading Signal, zu teilen.

Pump and Dump: Was steckt hinter dem Begriff?

Der Ausdruck Pump and Dump wird verwendet, um ein Vorgehen darzustellen, in ebendieser der Wert einer Aktie von Insidern künstlich in die Höhe getrieben wird. Danach wird diese Aktie mit Verlust an die sonstigen Geldanleger wieder verkauft.

Es handelt sich dementsprechend um einen Betrug. Eine Manipulation, die von der Unerfahrenheit der Kleinanleger und Börsenneulinge profitiert.

Diese Vorgehensweise ist deshalb auf einem kontrollierten Wertpapiermarkt und für Unternehmen wie Premium Trading Signal untersagt. Der Kryptomarkt im Gegensatz dazu ist, was jene Taktiken betrifft, noch nahezu vollständig „Wilder Westen“. Darum ist besondere Wachsamkeit nötig!

Pump-and-Dump-Betrügereien sind dort im Zusammenhang mit den so genannten Altcoins öfter vorzufinden. Die Pump & Dump Betrugsmethode wird von Betrügern verwendet, um den Preis einer nicht bekannten oder eventuell auch eigenhändig geschaffenen Währung in die Höhe zu treiben. Dies erreichen sie dadurch, dass sie im WWW oder in den sozialen Medien Desinformationen verbreiten oder Mitinvestoren mit unangemessenen Gewinnerwartungen ködern.

Stellen Sie also sicher, dass Ihnen vom Anbieter Premium Trading Signal gegebenenfalls alle erforderlichen Auskünfte zu ebendiesem Themenkomplex bereit gestellt werden.

Anlagebetrug: Das sind die Anhaltspunkte

Sie möchten bei Premium Trading Signal investieren? In diesem Fall sollten Sie alle wichtigen Auskünfte über das Unternehmen in Erfahrung bringen.

Kapitalanlagebetrug ist eine besondere Form des Betruges. Der Täter verspricht oder täuscht gegenüber einem größeren Kreis von Menschen eine gewinnbringende Anlage am Kapitalmarkt vor.

Der Kapitalanlagebetrug wird entsprechend § 264a StGB mit einer Haftstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe sanktioniert.

Als Kapitalanlagebetrug können mitunter sich anschließende Produkte und Strategien infrage kommen:

  • Beteiligungen an Aktien, Fonds und Zertifikaten
  • Beteiligungen an Firmen
  • Betrüger benutzen den Markennamen des Anbieters Premium Trading Signal und klonen die Firma
  • Boiler Room Scam, eine Kaltakquise, bei der per Telefonat Geldgeber gesucht werden

Wer auf Kapitalanlagebetrüger hereingefallen ist, hat oft viel finanzielle Mittel investiert. Was können Sie tun bei Anlagebetrug?

  1. Polizei und Finanzaufsicht über einen Rechtssachverständigen einbeziehen: Gegen einige betrügerische Firmen gibt es in der BRD und auch im Ausland polizeiliche Sammelverfahren. Die Polizei ist berechtigt, die Konten der Betrüger sperren zu lassen und das Geld sicherzustellen. Obendrein wird die Staatsanwaltschaft aktiv.
  2. Verträge zurücknehmen oder anfechten: Betroffene, die einen Vertrag abgeschlossen haben, können besagten bei Anlagebetrug widerrufen oder anfechten.
  3. Schadenersatzansprüche geltend machen: Kunden, die fehlerhaft beraten wurden, können Schadenersatzansprüche gegenüber dem Anlageberater geltend machen.
  4. Finanzielle Mittel zurückholen: Sollten Zahlungen über die Kreditkarte vollzogen worden sein, so kann dieses in zahlreichen Fällen durch eine Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei zurückgeholt werden. Bei Banküberweisungen vom Girokonto aus kann dieses in vielen Fällen per Bankauftrag zurückgeholt werden.

Online Trading: Planen Sie auf alle Fälle Provisionen und Kosten ein

Informieren Sie sich vor eines Investments bei Premium Trading Signal, wie viel von Ihrer Anlagesumme zur Deckung von Kosten wie Gebühren und Provisionen verwendet wird. Dies ist ein guter Zeitpunkt, um die von den Dienstleistern bereit gestellten Auskünfte detailliert nachzuprüfen!

Kapitalanleger müssen über alle angesetzten Gebühren und deren Einfluss auf die Gewinnspanne von Wertpapierdienstleistern informiert werden. Darüber hinaus müssen die Vergütungen separat dargestellt werden.

Sofern Sie eine Aufschlüsselung der einzelnen Gebühren einfordern, sind die Finanzdienstleister verpflichtet, Ihnen diese Angaben zu geben.

Ein Broker wie Premium Trading Signal ist aus nachvollziehbaren Gründen in der Regel an möglichst vielen Transaktionen interessiert. Meist sind die Gebühren so enorm, dass es schwer ist, einen Gewinn zu erreichen. Die Kosten können das angelegte Geld in kürzester Zeit sogar verschlingen.

Achten Sie daher unbedingt auf die Kosten! Die Tradinggebühren des Brokers müssen für jeden einsehbar sein. Die Klarheit der Struktur der Kosten ist ebenso in den rechtlichen Bestimmungen und Lizenzierungen festgesetzt.

Im Kontext eines Verstoßes kann dem Dienstleister die Lizenz entzogen werden.

Wie verhalten bei Verlusten mit Premium Trading Signal?

Um abwägen zu können, ob Sie einen Rückzahlungsanspruch gegen den Online Broker Premium Trading Signal haben, bedarf es stets der Prüfung Ihres Falles im Speziellen. Diese nehmen die Anwälte der Kanzlei Herfurtner im Zusammenhang einer Erstberatung für Sie vor.

Ausgangspunkt dieser Begutachtung ist immer der von Ihnen beschriebene Sachverhalt. Obendrein können meistens Gemeinsamkeiten zu ähnlich gelagerten Fällen verzeichnet werden. Sie ziehen also einen Nutzen aus den umfangreichen Erfahrungswerten unserer Rechtsanwälte.

Nach der gesamten Begutachtung aller Dokumente und der juristischen Einordnung, orientiert sich die Vorgehensweise zuallererst gegen den Anbieter Premium Trading Signal selbst, sollten entsprechende Pflichtverletzungen überprüfbar sein. Um jene Pflichtverletzungen belegen zu können, sollten die Vertragspapiere, die E-Mail-Korrespondenz und gegebenenfalls auch weitere Dokumente untersucht werden.

Außerdem sind regulierte Online-Trading-Dienstleister gleichermaßen in der Pflicht, Telefonaufzeichnungen zu den Konversationen mit den Käufern anzufertigen und aufzubewahren. Die Forderung nach Herausgabe jener Dokumentationen und die anschließende Überprüfung ist gleichwohl ein ratsamer und nötiger Schritt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Anhand dieser Beweismittel können Anforderungen der Anleger sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Verfahren zivilrechtlich durchsetzt werden.

Auch die Finanzinstitute und Kryptobörsen, die auf Empfängerseite stehen, sind dabei in den Blickpunkt zu nehmen. Da es sich meist um Geldbeträge in in beträchtlicher Höhe handelt, kommt immer wieder die Frage auf, ob die Institutionen ihren Informationspflichten und den Pflichten entsprechend dem Geldwäschegesetz nachgekommen sind. Eine grundsätzliche Aussage lässt sich dazu nicht treffen, vielmehr ist der Falle des Einzelnen zu überprüfen.

Dasselbe betrifft den Begünstigten auf Empfängerseite, der meist nicht äquivalent mit dem Dienstleister selbst ist. Unter bestimmten Vorraussetzungen ist auch ebendieser in Anspruch zu nehmen, sollten Pflichtverletzungen nachweisbar sein.

Nachdem alle zivilrechtlichen Optionen ausgereizt sind, bleibt noch das Vorgehen auf strafrechtlicher Ebene, falls sich der anfängliche Verdacht einer strafbaren Handlung erhärtet. Dabei bedarf es der Kontaktaufnahme mit Strafverfolgungsorganen im In- und Ausland und die Koordination weiterer Schritte.

Viele Bundeländer haben zwischenzeitlich Sonderabteilungen für die Themengebiete Betrugsfälle im Zusammenhang mit Online und Krypto-Trading gegründet. Mit diesen stehen die Anwälte der Kanzlei Herfurtner konstant in Kontakt.

Nicht zuletzt können auch Hosting Provider brauchbare Auskünfte zu zu dem Inhaber der Website bieten. Mit den, oftmals außerhalb der EU ansässigen Providern, Verbindung aufzunehmen, ist für den Laien jedoch ungemein umständlich.

Gleichfalls sind Finanzbehörden im In- und Ausland sinnvolle Kontaktstellen für zu Schaden gekommene Kapitalanleger.

Zusätzlich zu der Beschwerde gegen den jeweiligen Online Trading Anbieter, die weitere potentielle Verbraucher vor Investitionen bewahren soll, können durch die Finanzaufsichtsbehörden als Informationsquelle möglicherweise weitere Details erlangt werden.

Diese Informationen gestatten in vielen Fällen eine Vernetzung von Ermittlungsverfahren in der BRD, Österreich und der Schweiz.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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