Stand: 13.11.2025 (Europe/Hamburg)

Der Online-Markt für Trading- und Krypto-Plattformen wächst rasant – und mit ihm das Risiko, auf unseriöse oder gar betrügerische Angebote hereinzufallen. Unter den aktuell diskutierten Anbietern sticht Prime Wealth bzw. „Prime Vermögen“ mit der Website primevermoegen1.com hervor. Nach bisherigen Erkenntnissen liegen mehrere deutliche Warnsignale vor, unter anderem eine aktuelle Warnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Der folgende Beitrag ordnet die öffentlich zugänglichen Informationen ein, trennt Fakten, Indizien und Bewertungen und zeigt betroffenen Anlegern ihre rechtlichen Optionen auf.

Steckbrief: Prime Wealth / „Prime Vermögen“ im Überblick

  • Bezeichnung / Markenauftritt:
    • „Prime Vermögen“
    • „Prime Wealth“
  • Website / Domain:
    • primevermoegen1.com
    • frühere, inzwischen abgeschaltete Domain primevermoegen.com
  • Selbstdarstellung laut Recherchen:
    • Online-Plattform für Trading und Investments in Finanzinstrumente und Kryptowerte
    • Nutzung von Begriffen wie „professionelles Vermögensmanagement“ und renditestarke Anlagemöglichkeiten
  • Angebliche Adress-/Sitzangaben:
    • In Veröffentlichungen wird von einem angeblichen Sitz in London (Vereinigtes Königreich) berichtet
    • Konkrete, belastbare Registerdaten sind jedoch nicht ersichtlich
  • Transparenz im Impressum:
    • Nach bisherigen Erkenntnissen kein ordnungsgemäßes Impressum im Sinne des Telemediengesetzes
    • Keine klare Rechtsform, keine nachvollziehbaren Register- oder Lizenzangaben
  • Lizenzstatus:
    • Keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen europäischen Finanzaufsicht ersichtlich
    • BaFin warnt ausdrücklich vor Angeboten auf primevermoegen1.com und spricht von unerlaubten Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen
  • Hinweis auf Identitätsmissbrauch:
    • Die Website soll unter anderem eine FCA-Registernummer einer real existierenden Firma (Prime Wealth Solutions LTD) verwenden, zu der laut BaFin aber kein Zusammenhang besteht – es liegt nach Einschätzung der BaFin mutmaßlich ein Identitätsmissbrauch vor
  • Bewertungs-/Nutzerbild:
    • Mehrere Kanzleien und Warnportale berichten von Auszahlungsproblemen, Nachschussforderungen und typischen Online-Trading-Betrugsmustern
    • Betroffene schildern teilweise blockierte Konten und Kontaktabbrüche

(Dieser Steckbrief bildet den öffentlich bekannten Stand ab und stellt keine abschließende rechtliche Bewertung dar.)

Geschäftsmodell und Werbeversprechen von Prime Wealth

Zielgruppe und Ansprachestrategie

Prime Wealth bzw. „Prime Vermögen“ richtet sich nach den verfügbaren Informationen überwiegend an Privatanleger, die

  • vermeintlich „lukrative“ Online-Investments suchen,
  • in Kryptowährungen, Aktien, Indizes oder andere Finanzinstrumente investieren möchten,
  • und sich von professionell wirkenden Webseiten mit deutschsprachigen Texten angesprochen fühlen.

Der Anbieter nutzt – nach dem, was aus Berichten hervorgeht – ein klassisches Online-Trading-Narrativ:

  • schnelle Kontoeröffnung,
  • niedrige Einstiegshürden (oft schon mit vierstelligen Beträgen),
  • vermeintlich individuelle Betreuung durch „Account Manager“ oder „Berater“.

Rendite- und Marketingversprechen

Aus Anwaltsblogs und Warnartikeln lassen sich folgende Muster der Außendarstellung ableiten (ohne abschließenden Anspruch):

  • Hervorhebung „professioneller Strategien“ und „langjähriger Erfahrung“ im Trading,
  • suggerierte hohe Renditen bei überschaubarem Risiko,
  • Darstellung der Plattform als „seriöser Investmentpartner“ für den deutschsprachigen Raum,
  • mitunter Bezugnahme auf regulierte Finanzplätze (z. B. London), um Vertrauen zu erzeugen.

Konkrete, nachprüfbare Track-Records, geprüfte Performance-Berichte oder unabhängige Testate sind öffentlich nicht ersichtlich.

Vertriebskanäle: Ads, Social Media, Kaltakquise

Nach bisherigen Erkenntnissen erfolgt die Anbahnung mutmaßlich über mehrere Wege:

  • Online-Werbung (Banner, Pop-Ups, „Erfolgsgeschichten“),
  • Social Media mit vermeintlichen Erfahrungsberichten und „Tipps fürs schnelle Vermögenswachstum“,
  • zum Teil telefonische oder Messenger-basierte Kontaktaufnahme, nachdem Interessenten ihre Daten in ein Formular eingetragen haben.

In typischen Fällen melden sich anschließend „Berater“, die zu Einzahlungen drängen, etwa mit Formulierungen wie „Sie sollten jetzt handeln, bevor der Markt dreht“ oder „Dieses Zeitfenster gibt es nur heute“.

AGB-, Gebühren- und Auszahlungsstruktur

Öffentlich zugängliche AGB-Texte sind nur fragmentarisch dokumentiert. Aus Erfahrungsberichten ergibt sich jedoch folgendes Muster:

  • Mindest­einzahlungen im Bereich von einigen Hundert bis mehreren Tausend Euro,
  • zusätzliche Einzahlungen werden aggressiv beworben („größeres Volumen, größere Chancen“),
  • Auszahlungen werden verzögert oder von angeblichen Zusatzzahlungen abhängig gemacht, etwa:
    • „Steuern“,
    • „Freischaltungsgebühren“,
    • „Verifikationskosten“ oder
    • „Provisionen“, die vorab überwiesen werden sollen.

Seriöse Broker und Finanzdienstleister stellen Gebührenstrukturen klar und transparent dar und verlangen keine pauschalen „Steuern“ oder „Freischaltgebühren“ im Voraus für Auszahlungen.

Bewertung:
Nach bisherigen Erkenntnissen handelt es sich bei Prime Wealth um ein Online-Trading-Angebot mit starkem Marketingfokus, in dem hohe Renditen in Aussicht gestellt werden, ohne dass Risiko, Regulierung und Auszahlungsbedingungen in vergleichbarer Deutlichkeit erklärt werden. In Verbindung mit der BaFin-Warnung ist aus Sicht des Anlegerschutzes von einem deutlich erhöhten Risiko auszugehen.

Typische Warnsignale (Red Flags)

Achtung:
Je mehr der folgenden Punkte ein Anbieter erfüllt, desto größer ist das Risiko, dass es sich um ein unseriöses oder unerlaubtes Angebot handelt.

Typische Red Flags bei Prime Wealth / „Prime Vermögen“ sind nach derzeitigem Stand:

  • Behördliche Warnung:
    Die BaFin warnt ausdrücklich vor primevermoegen1.com und den dort angebotenen Leistungen.
  • Keine klar erkennbare Rechtsform / kein ordentliches Impressum:
    Auf der Website sind nach bisherigen Erkenntnissen keine vollständigen Pflichtangaben (Rechtsform, Handelsregister, Vertretungsberechtigte, Aufsichtsbehörde) ersichtlich.
  • Fehlende Lizenz / Erlaubnis:
    Es liegt weder eine BaFin-Erlaubnis noch eine nachvollziehbare Lizenz einer anderen europäischen Finanzaufsicht vor.
  • Identitätsmissbrauch:
    Nach BaFin-Angaben nutzt die Website eine FCA-Registernummer einer real existierenden Firma (Prime Wealth Solutions LTD), zu der jedoch keine Verbindung besteht. Die Aufsicht spricht hier ausdrücklich von einem mutmaßlichen Identitätsmissbrauch.
  • Auszahlungsprobleme:
    Erfahrungsberichte schildern ausgeprägte Schwierigkeiten bei der Auszahlung, insbesondere bei höheren Beträgen.
  • Gebühren vor Auszahlung:
    Es werden – je nach Darstellung – „Steuern“, „Verifikationsgebühren“ oder „Freischaltkosten“ verlangt, bevor Gelder ausgezahlt werden sollen.
  • Aggressive Kontaktaufnahme und Druckaufbau:
    Anleger berichten von häufigen Anrufen und dem Versuch, immer höhere Einzahlungen zu erreichen.
  • Frühere, abgeschaltete Domain:
    Zuvor wurde eine nahezu identische Plattform unter primevermoegen.com betrieben, die inzwischen offline ist – ein Muster, das man aus anderen Anlagebetrugsfällen kennt.

Praxis-Tipp:
Niemals Gebühren oder „Steuern“ vor Erhalt der Auszahlung überweisen. Bei solchen Forderungen sollten Anleger den Kontakt abbrechen, Beweise sichern und rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Regulierung und Lizenzlage

Prüfung der Register

  • BaFin (Deutschland):
    Die BaFin hat zu primevermoegen1.com eine offizielle Verbraucherwarnung veröffentlicht. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
  • FCA (Vereinigtes Königreich):
    Die von Prime Wealth genutzte FCA-Nummer gehört laut BaFin einer Firma Prime Wealth Solutions LTD. Für diese Gesellschaft besteht jedoch nach Auskunft der Aufsicht kein Zusammenhang zur Website primevermoegen1.com; vielmehr geht die BaFin von Identitätsmissbrauch aus.
  • Weitere Aufsichten (FINMA, FMA, CySEC etc.):
    Eine eigene Zulassung von Prime Wealth bzw. Prime Vermögen in diesen Registern ist nach bisherigen Recherchen nicht ersichtlich.

Juristische Bedeutung

In Deutschland gilt:

  • Wer Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen erbringt, benötigt eine Erlaubnis.
  • Erbringt ein Anbieter solche Geschäfte ohne Erlaubnis, handelt es sich um unerlaubte Geschäfte, die nicht nur aufsichtsrechtliche, sondern auch zivil- und strafrechtliche Folgen haben können.
  • Verträge, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen (z. B. Erlaubnispflicht), können nach § 134 BGB nichtig sein.

Bewertung:
Nach derzeitigem Stand ist Prime Wealth / „Prime Vermögen“ nicht als regulierter Finanzdienstleister erkennbar. Vielmehr weist die BaFin ausdrücklich auf unerlaubte Tätigkeit und identitätsmissbräuchliche Verwendung fremder Daten hin. Für Anleger besteht daher kein aufsichtsrechtlicher Schutz, etwa im Hinblick auf Einlagensicherung oder Ombudsverfahren.

Behördliche Warnungen – Überblick

Behörde / Stelle Datum (Veröffentlichung) Kernaussage (vereinfacht)
BaFin (Deutschland) 28.10.2025 Warnung vor Angeboten auf primevermoegen1.com. Nach Erkenntnissen der BaFin werden dort ohne erforderliche Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten. Hinweise auf mutmaßlichen Identitätsmissbrauch einer bei der FCA registrierten Gesellschaft.
Diverse Kanzleien / Warnportale seit 2024/2025 Einstufung von Prime Vermögen / Prime Wealth als hochriskantes bzw. mutmaßlich betrügerisches Online-Trading-Angebot. Empfehlung, keine weiteren Einzahlungen zu leisten und rechtlichen Rat einzuholen.

Mögliche Treffer & Abgrenzung

Da es mehrere Anbieter mit dem Wortbestandteil „Prime“ oder „Wealth“ gibt, ist eine sorgfältige Abgrenzung wichtig.

Bezeichnung Kurzbeschreibung Verhältnis zu primevermoegen1.com
Prime Vermögen / Prime Wealth (primevermoegen1.com) Gegenstand dieses Beitrags; unklarer Betreiber, BaFin-Warnung, keine Erlaubnis Im Fokus der Analyse
Prime Wealth Solutions LTD (FCA-registriert) Real existierende Gesellschaft mit FCA-Nummer Laut BaFin keine Verbindung zu primevermoegen1.com; mutmaßlicher Identitätsmissbrauch durch die Website
„PrimeWealth Limited“ (aus anderen Warnmeldungen) Andere, teils separat geführte Fälle Nicht identisch mit primevermoegen1.com; Namensähnlichkeit erfordert sorgfältige Prüfung

Damit ist klar: Die hier analysierte Plattform verwendet Bezeichnungen, die auch in anderen Zusammenhängen vorkommen, ohne dass eine Identität vorliegt. Entscheidend ist stets die Domain und das konkrete Angebot.

Erfahrungsberichte & Nutzerfeedback

Aus veröffentlichten Erfahrungsberichten von Anlegern und Auswertungen von Fachkanzleien lassen sich typische Muster ableiten (ohne dass jeder Einzelfall überprüft werden kann):

  • Schnelle Erstkontakte:
    Nach einer Registrierung (oft über ein Online-Formular) melden sich „Berater“ telefonisch oder per E-Mail.
  • Anfangs kleine Beträge:
    Erste Einzahlungen bewegen sich im Bereich von ca. 250 – 1.000 Euro. Diese Beträge scheinen sich auf dem Online-Dashboard rasch zu vermehren.
  • Psychologischer Druck und Upselling:
    Durch häufige Anrufe wird Druck aufgebaut, „Chancen nicht zu verpassen“. Anleger sollen ihr Handelsvolumen erhöhen und weitere Gelder überweisen.
  • Auszahlungsverzögerungen:
    Versuchen Betroffene, sich Gewinne auszahlen zu lassen, werden Gründe vorgeschoben – etwa unvollständige Verifikation, zusätzliche Anforderungen oder technische Probleme.
  • Gebühren- und Steuerforderungen:
    In mehreren Fällen werden „Steuern“, „Compliance-Gebühren“ oder „Freischaltkosten“ verlangt, die vor einer Auszahlung überwiesen werden sollen. Wird dies abgelehnt, bleibt die Auszahlung aus.
  • Kontaktabbruch:
    Spätestens wenn Anleger kritisch nachfragen oder keine weiteren Gelder überweisen, bricht der Kontakt teilweise abrupt ab; der Login ist nicht mehr möglich oder das Konto erscheint leer.

Bewertung:
Diese Muster decken sich in zahlreichen Punkten mit den von Verbraucherzentralen beschriebenen typischen Abläufen bei betrügerischem Online-Trading. Die Kombination aus BaFin-Warnung, Identitätsmissbrauchsverdacht und geschilderten Abläufen spricht deutlich dafür, dass Anleger bei Prime Wealth einem erheblichen Risiko ausgesetzt sind.

Rechtliche Optionen für Betroffene

1. Zivilrechtliche Ansprüche

  • Rückforderung nach § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung):
    Wenn Zahlungen ohne wirksamen Rechtsgrund oder auf Grundlage nichtiger Verträge erfolgt sind, kann ein Anspruch auf Rückzahlung bestehen.
  • Nichtigkeit der Verträge (§ 134 BGB i. V. m. § 32 KWG):
    Werden erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen ohne erforderliche Erlaubnis erbracht, können entsprechende Verträge nichtig sein. Das stärkt die Position des Anlegers bei der Rückforderung.
  • Schadensersatzansprüche:
    Bei vorsätzlicher Täuschung, Falschinformationen zur Regulierung oder Verschleierung des Risikos kommen deliktische Schadensersatzansprüche in Betracht.

2. Zahlungsdienste / PSD2 / Chargeback / SEPA

  • Kreditkartenzahlungen:
    • Möglichkeit eines Chargebacks (Rückbelastung), insbesondere bei Betrugsverdacht oder nicht erbrachter Leistung.
    • Wichtig: schnelle Kontaktaufnahme mit der kartenausgebenden Bank und Vorlage aller Unterlagen.
  • SEPA-Überweisungen:
    • Ein SEPA-Recall ist nur in engen Grenzen und meist kurzfristig möglich.
    • Auch hier gilt: je früher, desto besser.
  • Haftung von Zahlungsdienstleistern:
    • Je nach Einzelfall kann geprüft werden, ob der Zahlungsdienstleister hätte erkennen müssen, dass es sich um ein auffälliges oder typisches Betrugsszenario handelt.

3. Krypto-Transaktionen (Bitcoin & Co.)

  • Grundsatz: Krypto-Transaktionen sind technisch in der Regel nicht reversibel.
  • Mögliche Maßnahmen:
    • Blockchain-Analyse (Tracing) zur Nachverfolgung von Zahlungsströmen,
    • Freeze-Requests an Krypto-Börsen oder Wallet-Provider, wenn die Coins dort landen,
    • Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden und spezialisierten Forensik-Dienstleistern.

4. Strafrechtliche Schritte

  • Strafanzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB) oder Kapitalanlagebetrugs (§ 264a StGB) bei Polizei oder Staatsanwaltschaft.
  • Eine Strafanzeige ersetzt keine zivilrechtliche Geltendmachung, ist aber häufig sinnvoll, um Ermittlungen gegen Hintermänner zu unterstützen.

Praxis-Tipp:
Je besser Ihre Unterlagen vorbereitet sind (Zeitpunkte, Beträge, Transaktionsnummern, Kommunikationsverlauf), desto leichter fällt es Ermittlungs- und Rechtsverfolgungsstellen, Ihren Fall einzuordnen.

Sofort-Checkliste bei Verdacht

Wenn Sie bei Prime Wealth / „Prime Vermögen“ investiert haben oder eine Einzahlung erwägen:

  1. Keine weiteren Einzahlungen tätigen.
  2. Screenshots von Kontoansichten, Auszahlungsversuchen, Fehlermeldungen und Chats/E-Mails erstellen.
  3. Zahlungsnachweise sichern (Kontoauszüge, Kreditkartenabrechnungen, Wallet-Transaktionen inkl. Tx-IDs).
  4. Bank / Zahlungsdienstleister informieren und nach Möglichkeiten von Chargeback oder Rückruf fragen.
  5. Passwörter ändern und ggf. Geräte prüfen, insbesondere wenn Fernwartungssoftware (AnyDesk, TeamViewer o. Ä.) verwendet wurde.
  6. Strafanzeige erstatten, wenn der Verdacht eines Betrugs naheliegt.
  7. Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Anlegerschutz einschalten und den Fall strukturiert darstellen.
  8. Keine „Recovery-Services“ mit Vorkasse beauftragen, die schnelle Rückholung versprechen.

Beweissicherung – was sollten Anleger sammeln?

Für eine effektive rechtliche und tatsächliche Aufarbeitung empfiehlt sich eine umfassende Beweissicherung:

  • Vertragsunterlagen (AGB, Begrüßungsmails, Bestätigungen)
  • Screenshots der Website (Startseite, Login-Bereich, „Über uns“, Kontaktangaben) mit Datum/Uhrzeit
  • Zahlungsbelege (Bank, Kreditkarte, E-Wallets, Krypto-Transaktionen)
  • Komplette Kommunikationsverläufe (E-Mails, Chats, Messenger, Gesprächsnotizen)
  • Werbematerial (Screenshots von Anzeigen, Social-Media-Posts, Landingpages)
  • Eigene Notizen: zeitliche Abläufe, Inhalt von Telefonaten, Namen der „Berater“
  • Technische Daten, soweit zulässig (z. B. Tx-IDs, IP-Informationen in E-Mail-Headern, Log-Dateien)

Je vollständiger und strukturierter diese Informationen vorliegen, desto besser lässt sich der Fall rechtlich bewerten.

FAQ – Häufige Fragen von Anlegern

1. Woran erkenne ich unseriöse Broker oder Investmentplattformen?
Fehlende oder widersprüchliche Lizenzangaben, kein Impressum, ausschließlich Krypto-Zahlungen, hohe Renditeversprechen bei geringem Risiko, aggressive Telefonakquise und Gebührenforderungen vor Auszahlungen sind typische Warnsignale.

2. Was kann ich tun, wenn meine Auszahlung bei Prime Wealth nicht erfolgt?
Zahlungen sofort stoppen, alles dokumentieren, Bank/Zahlungsdienstleister kontaktieren (Chargeback/Recall prüfen), Strafanzeige erwägen und anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen.

3. Kann ich Krypto-Transfers rückgängig machen?
In der Regel nicht. Krypto-Transaktionen sind technisch final. Es bleibt jedoch die Möglichkeit, Zahlungsflüsse nachzuverfolgen und bei Börsen/Wallett-Anbietern Freeze-Requests anzustoßen.

4. Bedeutet eine BaFin-Warnung automatisch, dass Betrug vorliegt?
Eine BaFin-Warnung stellt keinen strafrechtlichen Schuldspruch dar, ist aber ein deutliches Signal, dass ohne Erlaubnis Finanzgeschäfte betrieben werden. Für Anleger ist dies ein starkes Risiko-Indiz.

5. Soll ich auf Forderungen nach „Steuern“ oder „Freischaltungsgebühren“ vor einer Auszahlung eingehen?
In aller Regel nein. Solche Forderungen gehören zu den häufigsten Betrugsmustern. Eine Steuer wird nicht über eine private Plattform abgewickelt, sondern mit der Finanzverwaltung; Freischaltungen dürfen nicht von zusätzlichen nicht vertraglich vereinbarten Vorauszahlungen abhängen.

6. Kann meine Bank haftbar gemacht werden?
Das hängt vom Einzelfall ab. Wenn der Bank grobe Pflichtverletzungen nachgewiesen werden können, etwa bei erkennbar betrugsverdächtigen Transaktionen, kann eine Haftung im Raum stehen. Dies bedarf jedoch stets einer Einzelprüfung.

7. Lohnt sich eine Strafanzeige, wenn mein Geld vermutlich verloren ist?
Ja, aus mehreren Gründen: zur Unterstützung strafrechtlicher Ermittlungen, zur möglichen Sicherung von Vermögenswerten und um später ggf. an Sicherstellungs- oder Entschädigungsverfahren teilzunehmen. Parallel sollten zivilrechtliche Möglichkeiten geprüft werden.

8. Wie finde ich seriöse Alternativen?
Seriöse Anbieter verfügen über klar verifizierbare Lizenzen, transparente Gebührenmodelle, ein vollständiges Impressum und nachvollziehbare Kundenerfahrungen. Prüfen Sie immer Aufsichtsregister (z. B. BaFin-Unternehmensdatenbank) und informieren Sie sich bei neutralen Stellen wie Verbraucherzentralen.

Fazit – „Prime Wealth: Warnsignale ernst nehmen, Handlungsoptionen nutzen“

Nach heutigem Kenntnisstand sprechen zahlreiche Faktoren dafür, dass Anleger bei Prime Wealth bzw. „Prime Vermögen“ einem erheblichen Risiko ausgesetzt sind:

  • Die BaFin warnt ausdrücklich vor primevermoegen1.com und stellt unerlaubte Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen fest.
  • Es bestehen Hinweise auf Identitätsmissbrauch gegenüber einer real existierenden, regulierten Gesellschaft.
  • Nutzerberichte und anwaltliche Auswertungen zeigen typische Muster des Online-Trading-Betrugs: anfängliche Gewinne auf dem Bildschirm, Druck zu weiteren Einzahlungen, Auszahlungsverweigerung und Gebührenforderungen vor Freigabe.

Für betroffene Anleger bedeutet das: Keine weiteren Einzahlungen leisten, Beweise sichern und rechtliche Möglichkeiten prüfen – insbesondere Rückforderung, Zahlungsdienste-Rechte, Krypto-Tracing sowie strafrechtliche Schritte.

Die Rechtsanwaltskanzlei Herfurtner unterstützt Sie dabei, Ihren individuellen Fall einzuordnen, Beweise aufzubereiten, Kontakt mit Zahlungsdienstleistern aufzunehmen und die Erfolgsaussichten von zivil- und strafrechtlichen Maßnahmen zu bewerten.

Hinweis: Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf öffentlich zugänglichen Informationen zum Zeitpunkt des oben genannten Stands. Es handelt sich nicht um eine abschließende Bewertung und keine Rechtsberatung. Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bedeuten keine Feststellung eines straf- oder zivilrechtlich gesicherten Sachverhalts.

Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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