Die Probezeit im Führerschein ist ein wichtiger Schritt im Prozess des Führerscheinerwerbs. Diese Phase ist entscheidend für die Entwicklung von sicheren Fahrkompentenzen sowie den Umgang mit Verkehrsverstößen und möglichen Konsequenzen.
In diesem ausführlichen Blogbeitrag werden wir die wichtigsten Regelungen und Auswirkungen rund um die Probezeit im Führerschein erläutern. Wir gehen auf aktuelle Gesetze und Gerichtsurteile ein, klären häufig gestellte Fragen und geben Beispiele für mögliche Szenarien. Unser Ziel ist es, Ihnen dabei zu helfen, ein verantwortungsbewusster Fahrer zu werden, der die verschiedenen Facetten der Probezeit kennt und diese sicher meistert.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist die Probezeit im Führerschein und warum ist sie wichtig?
- Die Dauer der Probezeit
- A- und B-Delikte: Definitionen und Beispiele
- Punkte in Flensburg während der Probezeit
- Folgen von Verkehrsverstößen in der Probezeit
- Aufbauseminare (ASF): Was sie sind und wann sie verpflichtend sind
- Verlängerung der Probezeit aufgrund von Verkehrsverstößen
- Aktuelle Gerichtsurteile zum Thema Probezeit
- Häufig gestellte Fragen
- Tipps für einen erfolgreichen Abschluss der Probezeit
- Probezeit vom Führerschein: Das ist wichtig
Was ist die Probezeit im Führerschein und warum ist sie wichtig?
Die Probezeit im Führerschein ist eine gesetzlich festgelegte Phase, in der Fahranfänger unter besonderer Beobachtung stehen und für bestimmte Vergehen strenger bestraft werden. Fahrneulinge gelten als besonders gefährdet, da sie noch wenig Fahrpraxis haben und im Straßenverkehr häufiger Unfälle verursachen. Die Probezeit soll dazu beitragen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, indem sie Fahranfängern einen Anreiz bietet, verantwortungsbewusst und vorsichtig zu fahren.
Die Probezeit wurde 1986 in Deutschland eingeführt und ist in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt. Sie gilt für alle, die ihren erstmaligen Führerschein erwerben, unabhängig von der Führerscheinklasse. Zusätzlich zur Probezeit ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) verpflichtend, wenn während der Probezeit erhebliche oder wiederholte Verkehrsverstöße begangen werden (siehe Punkt 6).
Die Dauer der Probezeit
Grundsätzlich beträgt die Dauer der Probezeit zwei Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Erhalt der Fahrerlaubnis, also dem Datum, an dem die Prüfungsbescheinigung ausgehändigt wird. Wer bereits vor seiner Prüfung am begleiteten Fahren ab 17 (BF17) teilgenommen hat, beginnt die Probezeit ebenfalls mit dem Erhalt der Prüfungsbescheinigung. Erfolgt eine Verlängerung der Probezeit aufgrund von Verkehrsverstößen, beträgt die Gesamtdauer in der Regel vier Jahre (siehe Punkt 7).
A- und B-Delikte: Definitionen und Beispiele
Während der Probezeit werden Verkehrsverstöße in zwei Kategorien eingeteilt: A-Delikte (schwere Verstöße) und B-Delikte (weniger schwere Verstöße). A-Delikte führen in der Regel zu härteren Sanktionen, wie der Anordnung eines verpflichtenden Aufbauseminars oder der Verlängerung der Probezeit. B-Delikte hingegen haben weniger gravierende Folgen, können aber bei wiederholtem Auftreten ebenfalls zu einer Verlängerung der Probezeit oder einem Aufbauseminar führen.
A-Delikte:
- Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h innerorts oder mehr als 30 km/h außerorts
- Rotlichtverstoß an einer Ampel
- Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
- Nichtbeachten des Vorfahrtsrechts
- Wenden oder Rückwärtsfahren auf Autobahnen
B-Delikte:
- Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um bis zu 20 km/h innerorts oder bis zu 30 km/h außerorts
- Handynutzung am Steuer ohne Freisprecheinrichtung
- Nichtanlegen des Sicherheitsgurts
- Parkverstöße (z.B. Parken auf Gehwegen)
- Missachten von Verkehrsschildern, z.B. das Befahren einer Einbahnstraße in die falsche Richtung
Punkte in Flensburg während der Probezeit
In Deutschland gibt es ein zentrales Verkehrszentralregister, das sogenannte Fahreignungsregister, in dem Verstöße von Fahrern dokumentiert werden. Verkehrssündern werden hier Punkte in Flensburg zugeteilt. Je nach Schwere des Verstoßes kann die Anzahl der Punkte variieren. Die Punkte verjähren nach einer bestimmten Zeit, abhängig von ihrer Anzahl und der Art des Verstoßes. In der Probezeit gelten jedoch zusätzliche Regelungen und Sanktionen:
- Bei A-Delikten, die mit mindestens einem Punkt in Flensburg bewertet sind, folgen die Anordnung eines Aufbauseminars sowie die Verlängerung der Probezeit (siehe Punkt 6 und Punkt 7).
- Bei wiederholten A-Delikten oder der Ansammlung von mindestens zwei B-Delikten, die jeweils mit einem Punkt in Flensburg bewertet sind, kann die zuständige Behörde eine verkehrspsychologische Beratung anordnen oder die Fahrerlaubnis entziehen.
Es ist wichtig zu beachten, dass Punkte in Flensburg unabhängig von der Probezeit und ihren spezifischen Regelungen vergeben und abgebaut werden. Die Probezeit hat jedoch einen zusätzlichen Einfluss auf die Folgen von bestimmten Verkehrsverstößen.
Folgen von Verkehrsverstößen in der Probezeit
Die Folgen von Verkehrsverstößen in der Probezeit hängen von der Art des Verstoßes und der individuellen Vorgeschichte des Fahrers ab. Im Folgenden sind mögliche Sanktionen und Maßnahmen aufgeführt, die bei Verstößen während der Probezeit verhängt werden können:
- Aufbauseminar: Ein Aufbauseminar wird angeordnet, wenn ein A-Delikt oder zwei B-Delikte während der Probezeit begangen wurden.
- Verlängerung der Probezeit: Die Probezeit wird um zwei Jahre verlängert, wenn ein Aufbauseminar angeordnet wurde.
- Verkehrspsychologische Beratung: Wiederholte A-Delikte oder mindestens zwei B-Delikte können zu einer verkehrspsychologischen Beratung führen.
- Fahrerlaubnisentziehung: Bei besonders schweren oder wiederholten Verstößen kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.
- Strafverfahren: Bei einigen Verkehrsverstößen, wie beispielsweise alkoholbedingten Verstößen, ist auch ein Strafverfahren möglich, das neben der Entziehung der Fahrerlaubnis auch zu Geld- oder Freiheitsstrafen führen kann.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Folgen kumulativ zur Verhängung von Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder Fahrverboten aufgrund des begangenen Verstoßes hinzukommen können.
Aufbauseminare (ASF): Was sie sind und wann sie verpflichtend sind
Ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) ist ein verpflichtendes Seminar, das bei Verkehrsverstößen während der Probezeit angeordnet werden kann. Das Seminar hat zum Ziel, das Verhalten der Teilnehmer im Straßenverkehr zu verbessern und ihre Einstellung zu möglichen Gefahren sowie zur Verkehrssicherheit zu sensibilisieren.
Ein Aufbauseminar besteht aus vier Sitzungen à 135 Minuten und einer Beobachtungsfahrt. Die Seminare werden von speziell geschulten Fahrlehrern durchgeführt und müssen innerhalb einer vorgegebenen Frist abgeschlossen werden. Die Kosten für das Aufbauseminar müssen vom Teilnehmer selbst getragen werden und liegen je nach Anbieter und Region zwischen 250 und 400 Euro.
Aufbauseminare sind verpflichtend, wenn ein A-Delikt oder zwei B-Delikte während der Probezeit begangen wurden. Werden weitere Verstöße während der verlängerten Probezeit begangen, kann eine verkehrspsychologische Beratung angeordnet werden (siehe Punkt 5).
Verlängerung der Probezeit aufgrund von Verkehrsverstößen
Wenn während der Probezeit ein A-Delikt oder zwei B-Delikte begangen werden und ein Aufbauseminar angeordnet wird, verlängert sich die ursprüngliche zweijährige Probezeit um weitere zwei Jahre. Somit beträgt die insgesamt Probezeit vier Jahre. Die Verlängerung der Probezeit gilt als zusätzliche Maßnahme, um die Fahranfänger dazu anzuhalten, vorsichtiger und verantwortungsbewusster im Straßenverkehr unterwegs zu sein.
Während der verlängerten Probezeit gelten die gleichen Regelungen und Sanktionen wie während der ursprünglichen Probezeit. Werden in dieser Zeit erneut Verstöße begangen, können weitere Maßnahmen wie eine verkehrspsychologische Beratung oder die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet werden (siehe Punkt 5).
Aktuelle Gerichtsurteile zum Thema Probezeit
Hier finden Sie eine Auswahl an aktuellen Gerichtsurteilen, die sich mit verschiedenen Fragestellungen rund um die Probezeit im Führerschein beschäftigen:
VGH Bayern, Beschluss vom 27.01.2014, Az. 11 CS 13.2358: Abstandsunterschreitung auf der Autobahn als A-Delikt in der Probezeit: In diesem Fall ging es um die Frage, ob eine erhebliche Unterschreitung des Sicherheitsabstandes auf der Autobahn innerhalb der Probezeit als A-Delikt gewertet werden kann. Der Verwaltungsgerichtshof Bayern entschied, dass dies der Fall ist und bestätigte die Anordnung eines Aufbauseminars.
VG Gießen, Beschluss vom 17.03.2017, Az. 6 L 1143/16.Gl: Keine Probezeitverlängerung bei Verstößen nach Ablauf der ursprünglichen Frist: In diesem Fall wurde der Probezeitende erreicht, bevor das Aufbauseminar absolviert wurde. Das Gericht entschied, dass die Probezeit in diesem Fall nicht verlängert werden kann, da der Verstoß während der ursprünglichen Frist begangen wurde.
VG Berlin, Beschluss vom 02.08.2018, Az. 11 L 147.18: Keine Anordnung einer verkehrspsychologischen Beratung ohne vorherige Verwarnung: In diesem Fall ging es um die Frage, ob die Fahrerlaubnisbehörde eine verkehrspsychologische Beratung ohne vorherige Verwarnung anordnen darf. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied, dass eine derartige Anordnung ohne vorherige Verwarnung unverhältnismäßig ist und somit rechtswidrig.
Häufig gestellte Fragen
Um noch tiefer in die Thematik einzutauchen, haben wir häufige Fragen beantwortet.
Wie kann ich meine Probezeit erfolgreich beenden?
Um Ihre Probezeit erfolgreich zu beenden, sollten Sie sich an die Verkehrsregeln halten, keine A- oder B-Delikte begehen und kein Aufbauseminar verpflichtend absolvieren müssen. Eine defensive und umsichtige Fahrweise ist dabei hilfreich.
Gilt die Probezeit auch für Motorradfahrer?
Ja, die Probezeit gilt für alle Fahranfänger, unabhängig von der Führerscheinklasse. Für Motorradfahrer gelten dieselben Regeln und Sanktionen wie für Autofahrer.
Welche Folgen hat das Fahren unter Alkoholeinfluss in der Probezeit?
In der Probezeit gelten strengere Regelungen für das Fahren unter Alkoholeinfluss. Bereits ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,1 mg/l kann ein Fahrverbot und die Anordnung eines Aufbauseminars erfolgen. Zudem wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert. Bei erheblicheren Alkoholverstößen oder Wiederholungen kann darüber hinaus die Fahrerlaubnis entzogen und ein Strafverfahren eingeleitet werden.
Was passiert, wenn ich mein Aufbauseminar nicht innerhalb der vorgegebenen Frist absolviere?
Wenn ein Aufbauseminar angeordnet wurde und Sie dieses nicht fristgerecht absolvieren, kann die Fahrerlaubnisbehörde Ihre Fahrerlaubnis entziehen. In diesem Fall müssen Sie das Seminar nachholen, um die Fahrerlaubnis zurückerhalten zu können.
Wie verhält es sich bei Fahrern, die ihren Führerschein im Ausland erworben haben und in Deutschland der Probezeit unterliegen?
Fahrer, die ihren Führerschein im Ausland erworben haben und nach Deutschland umziehen, unterliegen der deutschen Probezeitregelung, wenn sie einen erstmaligen Wohnsitz im Inland anmelden und keinen Führerschein nach dem EU- oder EWR-Recht besitzen. Die Probezeit gilt dann ab dem Zeitpunkt, an dem die deutsche Fahrerlaubnis ausgehändigt wird.
Tipps für einen erfolgreichen Abschluss der Probezeit
Um die Probezeit erfolgreich zu bestehen und ein sicherer und verantwortungsbewusster Fahrer zu werden, sollten Sie folgende Tipps befolgen:
- Verkehrsregeln ernst nehmen: Fahren Sie stets nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung, achten Sie auf Verkehrsschilder und Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie auf andere Verkehrsteilnehmer.
- Defensive Fahrweise: Seien Sie stets aufmerksam und vorausschauend, um mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu reagieren.
- Abstand halten: Den Sicherheitsabstand zu anderen Fahrzeugen einzuhalten ist entscheidend, um Unfälle und mögliche A-Delikte, wie z.B. Abstandsunterschreitungen, zu vermeiden.
- Kein Alkohol oder Drogen: Vermeiden Sie das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen, da dies nicht nur Ihre Verkehrssicherheit gefährdet, sondern auch schwerwiegende Folgen für Ihre Probezeit haben kann.
- Fahrpraxis sammeln: Je mehr Fahrpraxis Sie haben, desto sicherer werden Sie im Straßenverkehr. Nutzen Sie Gelegenheiten, um unter verschiedenen Bedingungen und bei unterschiedlichen Wetterlagen zu fahren.
- Begleitperson nutzen: Bei Unsicherheiten im Straßenverkehr kann es hilfreich sein, zunächst mit einer erfahrenen Begleitperson zu fahren, um Ratschläge zu erhalten und von deren Erfahrungen zu profitieren.
- Weiterbildung: Nutzen Sie Möglichkeiten zur Weiterbildung, wie z.B. Fahrsicherheitstrainings, um Ihre Fahrkompetenz zu vertiefen und gezielt an Schwächen zu arbeiten.
Indem Sie diese Tipps befolgen und die verschiedenen Aspekte der Probezeit im Führerschein kennen und beachten, erhöhen Sie Ihre Chancen, diese Zeit erfolgreich zu bestehen und ein verantwortungsbewusster, sicherer Fahrer zu werden.
Probezeit vom Führerschein: Das ist wichtig
Die Probezeit im Führerschein ist eine wichtige Phase für Fahranfänger, um sicherheitsbewusstes Fahren zu erlernen und sich an die Regeln des Straßenverkehrs zu gewöhnen. Die verschiedenen Regelungen, Sanktionen und Maßnahmen haben zum Ziel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und gefährliche Verhaltensweisen von Fahranfängern zu verhindern.
Mit dem nötigen Hintergrundwissen und einer verantwortungsvollen Fahrweise können Sie Ihre Probezeit erfolgreich absolvieren und ein sicherer Verkehrsteilnehmer werden.
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Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate
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