Stand: 12.09.2025

Auch wenn das Thema hohe Renditen und sichere Festgelder für viele Anleger attraktiv ist, zeigen aktuelle Vorgänge rund um den Anbieter „Quadrikam“ (Website: quadrikam.com) deutliche Warnsignale.

Nach bisherigen Erkenntnissen warnt die deutsche Finanzaufsichtsbehörde BaFin vor diesem Anbieter und weist darauf hin, dass es sich mutmaßlich um Identitätsdiebstahl handelt.

Ein solcher Fall unterstreicht die Bedeutung gründlicher Prüfung und Vorsicht bei vermeintlich lukrativen Finanzangeboten.

Steckbrief / Überblick des Anbieters

  • Anbieter / Webseite: quadrikam.com

  • Behördliche Warnung: BaFin warnt am 02.09.2025 vor Angeboten über diese Website; vermutet Identitätsdiebstahl.

  • Vorgegebene Verbindung: Angebliche Zugehörigkeit zur Quadrik Asset Management AG (CH), die reguliert ist – diese Verbindung ist nach bisherigen Erkenntnissen jedoch nicht gegeben.

  • Angebote: Festgeldanlagen mit hoher Verzinsung; Ansprache telefonisch und per E-Mail; unsolicited (unaufgefordert).

  • Ansprachekanäle: Telefon, E-Mail; eventuell Online-Werbung, aber Werbung explizit per Telefon/E-Mail laut BaFin.

  • Regulierungsstatus: Betreiber bieten Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis an; keine Lizenz der BaFin.

  • Ähnliche Namen / Identitätsverwirrung: Quadrik Asset Management AG (CH) wird unrechtmäßig als verbunden genannt – tatsächlich handelt es sich mutmaßlich um Identitätsdiebstahl.

Geschäftsmodell & Versprechen (nach bisherigem Kenntnisstand)

Zielgruppe und Zusprachen

Der Anbieter richtet sich mutmaßlich an Privatpersonen, die sichere Geldanlagen suchen, insbesondere Festgeld mit attraktiven Zinssätzen. Die hohe Verzinsung wird als Anziehungspunkt genutzt.

Marketing- und Vertriebswege

  • Unaufgeforderte Kontaktaufnahme: Per Telefon und E-Mail.

  • Behördliche Einschätzung: BaFin stellt klar, dass diese Kontaktaufnahme „unaufgefordert“ (unsolicited) erfolgt. BaFin

Werbe- und Renditeversprechen

  • Angebliches Angebot von Festgeld mit attraktiven Zinssätzen, verbunden mit seriöser Erscheinung, da man sich als Teil einer regulierten schweizer Firma (Quadrik Asset Management AG) darstellt.

  • Diese Verbindung soll Vertrauen aufbauen, obwohl sie nach bisherigen Erkenntnissen nicht existiert.

Angeblich involvierte Institutionen

  • Quadrik Asset Management AG (Schweiz): Reguliert, aber laut BaFin keine Verbindung zur Website quadrikam.com.

  • Lizenzierte Banken: Behauptet wird Kooperation oder Abwicklung über lizenzierte Banken – nach BaFin-Angaben nicht zutreffend.

Fee-/Vertragsstruktur

  • In der Warnmeldung keine Angaben zur konkreten Gebührenstruktur oder vertraglichen Details. Typisch bei solchen Fällen ist jedoch, dass frühzeitig Zahlungen verlangt oder Verträge suggeriert werden, ohne klare rechtliche Grundlage. Aber hier sind keine konkreten Belege bekannt.

Typische Warnsignale (Red Flags bei quadrikam.com)

  • Identitätsdiebstahl / Namensmissbrauch: Verwendung des Namens einer echten, regulierten Firma (Quadrik Asset Management AG), ohne tatsächliche Verbindung.

  • Unaufgeforderte Kontaktaufnahme: Kunden werden telefonisch oder via E-Mail angesprochen.

  • Festgeld-Versprechen mit hoher Rendite: Oft ein Hinweis auf Scam-Methoden, wenn Renditen über dem Marktüblichen liegen und nicht plausibel erklärt sind.

  • Falsche Angaben zu Regulierung / Bankverbindungen: Wörtliche Behauptung, man arbeite mit lizenzierten Banken zusammen – in Wahrheit keine Lizenz vorhanden.

  • Anonymität / fehlende Kontakt- oder Impressumsdaten: In Warnmeldung wird keine klare Adresse oder Verantwortliche genannt – oft ein Merkmal unseriöser Plattformen.

  • Keine offizielle Registrierung: Auch in Registern (BaFin, Schweizer FINMA etc.) keine Verbindung.

Regulierung & Lizenzlage

BaFin (Deutschland)

  • Am 02.09.2025 hat die BaFin eine Warnung veröffentlicht:

    • Es handelt sich um Angebote von Festgeldanlagen über die Website quadrikam.com.

    • Es bestehen keine Verbindungen zur regulierten Quadrik Asset Management AG (Schweiz).

    • Betreiber geben false claims zu Kooperation mit regulierten Banken ab.

    • Es besteht keine Erlaubnis der BaFin für Aktivitäten wie Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen oder Anlagevermittlung. BaFin

  • Außerdem weist BaFin darauf hin, dass in Deutschland Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen nur mit Erlaubnis ausgeübt werden dürfen (KWG). Angebote wie die via quadrikam.com erfolgen offensichtlich ohne erforderliche Erlaubnis. BaFin

Weitere Aufsichtsbehörden

  • FINMA (Schweiz): Quadrik Asset Management AG ist reguliert; quadrikam.com jedoch nicht mit dieser Firma verbunden, somit keine Regulierung.

  • FCA (UK), CySEC (Zypern), FMA (Österreich) etc.: Bisher keine Hinweise auf Lizenzierung oder Registrierung der Betreiber von quadrikam.com bei diesen Behörden.

Behördliche Warnungen (Details)

Behörde Datum Kernaussage
BaFin (Deutschland) 02.09.2025 Warnung vor Angeboten über quadrikam.com; Identitätsdiebstahl; keine Verbindung zur regulierten Quadrik Asset Management AG; unseriöse Festgeldangebote; keine Lizenz. BaFin
  • Sonstige Behörden: Keine weiteren offiziellen Warnungen bekannt (Stand: 12.09.2025).

Erfahrungsberichte und Nutzerfeedback

  • Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine verlässlichen, dokumentierten Erfahrungsberichte von Anlegern öffentlich zugänglich, die konkrete Erlebnisse mit quadrikam.com beschreiben.

  • In Rechtsportalen wird auf die Warnung der BaFin hingewiesen; z. B. auf Portalen wie anwal­t.de wird empfohlen, rechtlich zeitnah aktiv zu werden, falls man tätig geworden ist.

  • In Betrugs-Warnlisten (z. B. von spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien oder Verbraucherschutzseiten) wird quadrikam.com im Kontext von Festgeld-Betrugsfällen sowie Identitätsverwendung genannt.

  • Typischer Ablauf in ähnlichen Fällen: Anleger werden kontaktiert, sollen Geld auf ein Konto überweisen oder via Krypto senden, dann Verzögerungen bei Auszahlungen, häufig werden weitere Zahlungen für Gebühren verlangt.

Allerdings: keine direkte, verifizierte Fallgeschichte liegt bislang vor.

Rechtliche Optionen für Betroffene

Personen, die bereits investiert haben oder Kontakt hatten mit quadrikam.com, sollten folgende Schritte prüfen:

  1. Rückbuchung / Chargeback bei Kreditkarten

    • Sofern über Kreditkarte gezahlt, kann mit dem Kreditkartenanbieter ein Rückruf (Chargeback) veranlasst werden – Grund: betrügerische Dienstleistung oder Nichterbringung.

  2. SEPA-Lastschrift rückrufen

    • Falls per Lastschrift Zahlungen erfolgt sind: SEPA-Rückruf binnen 8 Wochen (Standard). Im Verdachtsfall auf Betrug kann auch nach längerer Zeit ein erweiterter Rückrufgrund geltend gemacht werden (bis zu 13 Monate möglich).

  3. Krypto-Transfer-Optionen

    • Transfers mit Kryptowährungen sind regelmäßig schwierig rückgängig zu machen bzw. irreversible.

    • Mögliche Schritte: Kontakt zum Wallet-Anbieter, Polizei einschalten (Anzeige erstatten) mit Hinweis auf Betrugsverdacht, ggf. bei Plattformen Sperrung oder Freeze-Requests veranlassen.

    • Trace-Request beim entsprechenden Blockchain Service, falls beteiligt.

  4. Anzeige bei Polizei / Staatsanwaltschaft

    • Strafanzeige wegen Betrugsverdacht / Identitätsdiebstahl (betrifft Quadrik Asset Management AG).

    • BaFin kann ebenfalls informiert werden – als Hinweisgeber oder Unterstützung bei Ermittlungen.

  5. Verbraucherschutz und Ombudsstellen kontaktieren

    • Verbraucherzentralen oder finanzrechtlich spezialisierte Kanzleien einschalten.

    • Hilfestellungen bei Schadenminderung und Beweissicherung.

  6. Zivilrechtliche Ansprüche

    • Forderung von Schadensersatz können zivilrechtlich angestrengt werden – etwa wenn Zahlungen geleistet wurden, ohne dass ein echter Vertrag bestand.

Sofort-Checkliste bei Verdacht auf Betrug durch quadrikam.com

  • Alle Kommunikations-Belege sichern (E-Mails, Anrufprotokolle, Screenshots).

  • Zahlungsnachweise sammeln (Bankauszüge, Zahlungsbestätigungen, Wallet-Transfers).

  • Webseite und Werbung dokumentieren (Screenshots, Domains, Zeitstempel).

  • Namen, angebliche Firmennamen, Kontaktpersonen notieren.

  • Sofort Kontakt zur Bank oder Zahlungsdienstleister aufnehmen zur Prüfung eines Rückrufs/Chargebacks.

  • Strafanzeige bei Polizei erstellen – möglichst mit Unterstützung durch einen Rechtsanwalt.

  • BaFin über den Fall informieren (Möglichkeit der Ergänzung zur bereits vorhandenen Warnmeldung).

  • Verbraucherschutzorganisation oder spezialisierte Kanzlei kontaktieren.

Beweissicherung: Was sollte dokumentiert werden?

  1. Webseiteninhalte: Startseite, Angebotsdarstellungen, Kontaktinformationen, Impressum (oder dessen Fehlen).

  2. Kommunikation: E-Mails (mit Header-Infos), Telefonprotokolle, Chatverläufe, Werbematerialien (PDFs, Bilder).

  3. Zahlungen: Überweisungsvorgänge, Wallet-Transaktionen, Beträge, Adressen.

  4. Zeitliche Abfolge: Datum/Uhrzeit von Kontaktaufnahme, Einzahlung, Aufforderungen, Zahlungsaufforderungen.

  5. Identitäten: Namen der Kontaktpersonen, verwendete Firmennamen, Erwartungen / Versprechungen (z. B. „Festgeld“, „zusammenarbeitende Banken“, „Quadrik Asset Management AG“ etc.).

  6. Behördliche Kommunikation: Schriftverkehr mit BaFin, Polizei, Verbraucherschutz inklusive Aktenzeichen.

FAQ

  1. Woran erkenne ich unseriöse Anbieter wie Quadrikam?

    • Unaufgeforderte Kontaktaufnahme, hohe Renditeversprechen, Verwendung fremder Normfirmen, mangelnde Transparenz, keine Lizenz.

  2. Was tun bei Auszahlungsverzug oder Nichterhalt?

    • Belege sammeln, Zahlungsweg analysieren, Rückruf-/Chargeback beantragen, Anzeige erstatten, juristischen Rat einholen.

  3. Kann ich Krypto-Zahlungen rückgängig machen?

    • In der Regel nicht. Aber Sie können Wallet-Anbieter kontaktieren, polizeiliche Anzeige erstatten und ggf. rechtliche Schritte prüfen.

  4. Ist Quadrik Asset Management AG beteiligt?

    • Nach Kenntnisstand: nein. BaFin sieht keine Verbindung; von der Firma wird mutmaßlich Identität entliehen.

  5. Wie prüfe ich, ob ein Anbieter lizenziert ist?

    • Über Datenbanken der BaFin (Deutschland), FINMA (Schweiz), FCA (UK) etc. – dort nach Firmennamen, Registernummer oder Website suchen.

  6. Was ist ein Recovery-Scam?

    • Betrugsform, bei der verlorenes Geld angeblich wiederhergestellt wird – in Wahrheit verlangen Kriminelle weitere Zahlungen für “Fee” oder “Steuer”.

  7. Was ist ein SEPA-Rückruf und wie geht das?

    • Möglichkeit, Lastschriften binnen 8 Wochen zurückrufen; bei Betrug kann er um einen zusätzlichen Monat bzw. längeren Zeitraum genutzt werden.

  8. An wen kann ich mich wenden, wenn ich Opfer geworden bin?

Fazit: Hohe Vorsicht geboten – Identitätsdiebstahl und unautorisiertes Geschäft

Nach aktuellem Stand (12.09.2025) bestehen klare, durch die BaFin bestätigte Hinweise darauf, dass es sich bei quadrikam.com um ein unseriöses Angebot handelt.

Die Nutzung des Namens der regulierten Quadrik Asset Management AG sowie die Darstellung einer Zusammenarbeit mit lizenzierten Banken erweisen sich als falsch.

Es gibt keine behördliche Erlaubnis für Bank- oder Finanzdienstleistungen durch diesen Anbieter, und das Angebot wird unaufgefordert beworben. Anleger sollten daher dringend Abstand nehmen und keine Gelder transferieren.

Wer bereits investiert hat, sollte umgehend rechtliche Schritte prüfen und Beweismaterial sichern. Die Kanzlei Herfurtner steht betroffenen Anlegern gerne für eine Beratung und Unterstützung zur Verfügung.

Hinweis: Die Ausführungen beruhen auf öffentlich zugänglichen Informationen zum Zeitpunkt des oben genannten Stands. Es handelt sich nicht um eine abschließende Bewertung und keine Rechtsberatung. Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bedeuten keine Feststellung eines straf- oder zivilrechtlich gesicherten Sachverhalts.

Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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