Quantum Market richtet sich mit seinem Produktsortiment an Anleger, die sich für das Segment Online-Trading interessieren. Denn bei Quantum Market könne man in verschiedene Kryptowährungen investieren. Allerdings gibt es von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zum Thema Quantum Trade eine öffentliche Warnmeldung.

Für aktuell im Online-Trading aktive Kunden bei Quantum Market oder für diejenigen, die überlegen, demnächst anzulegen, sind diese Fragen bestimmt essenziell:

  • Liegen zum Thema Quantum Market Erfahrungswerte anderer Investoren vor, aus denen man Rückschlüsse ableiten kann?
  • Welche Handlungsmöglichkeiten stehen Verbrauchern, die das Angebot von Quantum Market nutzen bei Einbußen möglicherweise zur Verfügung?
  • Welche Hinweise liegen vor, um zu evaluieren, ob es sich bei Quantum Market um einen seriösen Anbieter handelt?

Diese Fragen werden im vorliegenden Beitrag zum Thema Quantum Market von den Anwälten der Anwaltskanzlei Herfurtner beantwortet.

Inhaltsverzeichnis

  1. Quantum Market Erfahrungen
  2. Quantum Market Webseite
  3. Kontaktdaten von Quantum Market
  4. Quantum Market Lizenz
  5. Warnmeldung von Finanzaufsichtsbehörden zu Quantum Market
  6. Online-Trading Tipps
  7. Anwälte beraten bei Problemen

Neben der Frage, inwiefern Quantum Market ein seriöses Angebot bietet, ist es entscheidend, sich mit den Grundlagen für ein vorteilhaftes Online-Handeln auseinanderzusetzen.

Unsere Rechtsberater werden ebenfalls beantworten, wie die Plattform Quantum Market gegenüber anderen Finanzprodukten einzuordnen ist.

Außerdem stehen wir Anlegern bei und unterstützen Sie bei Unklarheiten und Problemen im Zusammenhang mit Quantum Market.

Quantum Market Erfahrungen

Quantum Market habe sich zum Ziel gemacht, seinen Kunden einen außergewöhnlich guten Service zu bieten. Entsprechend verfolge Quantum Market einen kundenorientierten Ansatz und investiere kontinuierlich in Technologien und die eigene Produktpalette, Plattformen und Tools.

Deshalb sei Quantum Market ein zukunftsorientiertes, innovatives und dynamisches Unternehmen, welches die beste Handelserfahrung der Branche bieten wolle. Überdies sei Quantum Market bestrebt, jedermann die Vorteile des Handels mit einfach zu bedienenden und leistungsstarken Werkzeugen zugänglich zu machen.

Dabei richte sich das Angebot von Quantum Trade an Anleger alle Erfahrungsstufen, vom Anfänger bis zum professionellen Händler. Überdies wolle Quantum Trade eine außergewöhnliche Kundenzufriedenheit erzielen, indem man Markt- und Branchentrends beobachte, überwache und nutze, um technische Verbesserungen voranzutreiben.

Denn Quantum Trade lege Wert auf eine langfristige Beziehung zu erfolgreichen Handelskunden, was man durch die Qualität seiner Dienstleistungen und des Umfelds sowie durch einen außergewöhnlichen Kundendienst erreiche.

Überdies ist auf der Website von Quantum Trade zu lesen, dass man in mehr als 100 Finanzinstrumente investieren und dabei auf eine leistungsstarke Handelsplattform zurückgreifen könne. Zudem habe man als Kunde von Quantum Trade die Möglichkeit aus verschiedenen Handelskonten zu wählen:

  • Klassik: Mindesteinzahlung 5.000 Euro
  • Gold: Mindesteinzahlung 25.000 Euro, bis zu 15 % Preisnachlass
  • Platin: Mindesteinzahlung 100.000 Euro, bis zu 15 % Preisnachlass
  • VIP: Mindesteinzahlung 250.000 Euro, bis zu 15 % Preisnachlass, Hebel bis zu 1:500

Die Webpräsenz von Quantum Market

Die Plattform von Quantum Market ist über die englische Website www.quantummarket.net erreichbar.

Impressumsangaben

In Deutschland bestehen gemäß §5 Telemediengesetz (TMG) allgemeine Informationspflichten und Pflichtangaben für das Impressum. Infolgedessen gilt diese Pflicht zur „Anbieterkennzeichnung“ für alle geschäftsmäßig betriebenen Internetseiten.

Denn die Daten sollen den User einer Website darüber informieren, mit wem er es zu tun hat. Nicht zuletzt spielt dabei die ladungsfähige Postadresse des Webseitenbetreibers eine Rolle, für den Fall, dass rechtliche Ansprüche gegen ihn durchgesetzt werden sollen.

Bedeutend in diesem Zusammenhang ist im Übrigen die Tatsache, dass das Führen eines Impressums genauso für ausländische Dienstleister gilt, die ihre geschäftlichen Handlungen im Inland entfalten.

Auf der Webseite von Quantum Market war, als dieser Text erstellt wurde, kein rechtsverbindliches Impressum existent.

Abfrage Domain-Informationen

Viele Dienstleister werfen ihre jahrelange Praxiserfahrung in die Waagschale, um Seriosität vorzuspielen. Jedoch steht derartigen Angaben vielfach das Datum, an dem die Domain registriert wurde, entgegen.

Demnach ist zu überprüfen, wer die Domain besitzt und wann die Domain angemeldet wurde.

Wir haben am 10. Dezember 2021 die Daten zum Anbieter Quantum Market mit folgendem Ergebnis abgefragt:

Domain Name: QUANTUMMARKET.NET
Registry Domain ID: 2615545853_DOMAIN_NET-VRSN
Registrar WHOIS Server: whois.namecheap.com
Registrar URL: http://www.namecheap.com
Updated Date: 2021-08-03T20:11:41Z
Creation Date: 2021-05-28T09:07:36Z
Registry Expiry Date: 2022-05-28T09:07:36Z
Registrar: NameCheap, Inc.

Geschäftsleitung

Nach §6 des Medienstaatsvertrags (MDStV) ist der Name des inhaltlich Verantwortlichen der Internetpräsenz im Impressum anzugeben. Häufig ist dies einen Angehörigen des Management Boards des Unternehmens.

Die verantwortlich handelnden Personen namentlich zu nennen, ist nicht nur eine Verpflichtung, sondern gleichermaßen ein Zeichen von Transparenz.

Auf der Onlinepräsenz von Quantum Market finden sich im Dezember 2021 keine Daten zu inhaltlich verantwortlichen Personen.

Betreiberfirma und Handelsmarke

Nicht unbedingt ist die Bezeichnung der Internetpräsenz bzw. der Trading-Plattform oder des Angebotes identisch mit der Betreiberfirma. In der Vergangenheit war es keine Seltenheit, dass Anbieter zeitgleich mit verschiedenen Handelsmarken agieren.

Außerdem ist es eine verbreitete Praxis bestimmter Betreiber, die Internetauftritte von kompromittierten Handelsmarken zu entfernen und zeitnah mit einer neuen Handelsmarke an den Markt zurückzukehren.

Darum ist man gut beraten, im Rahmen von Recherchen zu Nachrichten und Aussagen über einen Anbieter neben der Handelsmarke auch immer die Betreiberfirma mit zu beachten. Die diesbezüglichen Informationen findet man entweder im Impressum oder häufig auch in der Fußzeile einer Website.

Auf der Webpräsenz von Quantum Market konnte zum Betrachtungszeitpunkt kein Unterschied zwischen einer Handelsmarke und einer Betreiberfirma ausgemacht werden.

Quantum Market Kontaktinformationen

Auf der Onlinepräsenz von Quantum Market waren im Moment der Texterstellung die folgenden Angaben zu finden:

  • E-Mail-Adresse von Quantum Market: support[a]quantummarket.net
  • Telefonnummer von Quantum Market: 00441519471641
  • Postadressen von Quantum Market:
    • Cnr Old and Church Street, P.O. Box 2290, Roseau, Dominica
    • The Shard, 32 London Bridge St, London SE1 9SG, United Kingdom

Quantum Market Genehmigung

Die Existenz einer gültigen Berechtigung einer offiziellen europäischen Finanzaufsichtsbehörde kann ein wichtiges Merkmal dafür sein, ob es sich um einen seriösen Dienstleister handelt. Denn für die Ausgabe einer Lizenz muss ein Unternehmen einen großen finanziellen Aufwand betreiben.

Allerdings muss es sich nicht zwangsweise um Betrug handeln, wenn ein Online-Broker auf Aussagen über seine Befugnis oder zu seinem Regulierungsstatus verzichtet.

Die hier aufgeführten Finanzaufsichtsbehörden sind unter weiteren für die Vergabe von Zulassungen und die Überwachung von Finanzdienstleistern wie Quantum Market zuständig:

  • Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA, Schweiz)
  • Malta Financial Services Authority (MFSA, Malta)
  • Autorité des marchés financiers (AMF, Frankreich)
  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin, Deutschland)

Auf der Webseite von Quantum Market ließen sich im Dezember 2021 keine Hinweise auf eine behördliche Lizenzierung finden. Was dies bedeutet, können Privatanleger im Dialog mit einem Rechtsanwalt unserer Rechtsanwaltskanzlei erörtern.

Quantum Market – die deutsche Finanzaufsicht BaFin ermittelt

Bereits im August 2021 veröffentlichte die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) zum Thema Quantum Market eine Mitteilung in der Rubrik „Unerlaubte Geschäfte“. Denn der Anbieter habe laut Behördenangaben keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder zum Erbringen von Finanzdienstleistungen und werde überdies nicht von der Behörde beaufsichtigt.

Vor dem Trading bei Quantum Market und anderen – Online-Handel Ratschläge

Der Handel über eine Internetplattform wie bei Quantum Market ist die Ausdehnung des klassischen Handels mit Finanzinstrumenten ins Web. Hier wie dort agieren Kapitalanleger mit der Absicht, über den Erwerb und die Veräußerung von Vermögenswerten Erträge zu erwirtschaften.

Das Handeln ist längst nicht mehr auf Wertpapiere limitiert. De facto stehen Anlegern zum Beispiel auch folgende Alternativen zur Wahl:

Das Online-Trading wird über Schnittstellen wie Broker (wie beispielsweise Quantum Market) oder Bankinstitute realisiert, die ihren Kunden eine spezifische Handels-Lösung anbieten.

Es ist damit zu rechnen, dass es auch in Zukunft mehr und mehr private Investoren geben wird, welche das Online-Trading für sich entdecken. Denn man braucht lediglich einen Internetanschluss und einen Computer oder ein Smartphone bzw. Tablet.

Vorteile beim Online-Trading

Die Digitalisierung verändert auch die Finanzwelt beträchtlich, insbesondere wenn es um das Trading wie bei Quantum Market geht.

Denn aufgrund der technologischen Möglichkeiten hat das Trading vor allem massiv an Geschwindigkeit zugenommen. Musste man als Investor oder Trader die eigenen Orders in der Vergangenheit noch per Telefonanruf, Fax oder Post abschließen, ist dies heute per Mausklick und mit wesentlich weniger Anstrengung machbar.

Kriterien wie Dauer und Art des Trades, Preisgestaltung und Mengen oder die Eckdaten zum Konto lassen sich inzwischen ohne eine persönliche Abstimmung zwischen einem Broker wie Quantum Market und seinem Kunden klären.

Insofern sind durch die Möglichkeit zum Online-Trading zahlreiche Vorteile in Erscheinung getreten:

  • Online-Trader können auf zahlreiche Werkzeuge zugreifen und unterschiedlichste Indikatoren nutzen.
  • Erträge lassen sich auch mit einem geringen Einsatz erzielen.
  • Die Schnelligkeit zur Abwicklung von Transaktionen hat signifikant zugenommen.
  • Die Kosten der Transaktion sind signifikant nach unten gegangen, da die persönliche Betreuung am Telefon entfällt.
  • Zahlreiche Tools lassen sich automatisch und direkt anwenden.
  • Das Angebot an handelbaren Finanzinstrumenten ist breiter und tiefer.
  • Die Unwägbarkeit von Verlusten durch Gaps verringert sich.
  • Die Handelsplattform führt die gebuchten Orders aus, man benötigt nur einen Internetanschluss.
  • Ausbildungsmöglichkeiten zum Online-Trading, Wissenspools, Analysen oder Trading-Schulungen werden vielerorts von Haus aus bereitgestellt.

Darüber hinaus bringt das Online-Trading nicht nur Pluspunkte hinsichtlich der einfachen Verwendung der Trading-Plattform. Vor allem durch Analysemöglichkeiten, Indikatoren und die vielen verschiedenen Tools hat der Geldanleger deutlich mehr Komfort.

Denn die Zeiten, da man selbst noch Kursverläufe zeichnete oder mühselig eigene Kalkulationen anstellte, sind vorbei.
Online-Trading-Plattformen bieten ihren Klienten heutzutage eine enorme Vielfalt an Orderarten an, die man als Online-Trader mit einem Daytrading-Broker seiner Wahl eigenständig ausführen kann.

Moderne Assets: Crypto-Trading mit digitalen Währungen

Doch nicht nur das Trading als solches hat die Digitalisierung massiv beeinflusst. Denn die unaufhaltsame Technologisierung hat Online-Tradern ein neues Aktionsfeld verschafft: das Trading mit digitalen Assets.

Zu den populärsten Kryptowährungen gehören der Bitcoin und Ethereum. Bitcoin war die allererste Kryptowährung überhaupt, weswegen man sämtliche sonstige digitale Währungen als sogenannte „Alt-Coins“ betitelt, also als alternative Münzen.

Gegenwärtig gibt es Tausende von handelbaren Krypto-Assets und die Landschaft ist extrem unbeständig. Das führt dazu, dass immer wieder neue Coins auf den Markt treten und eine große Anzahl ebenso schnell wieder verschwinden, wie sie herausgebracht wurden.

Für Finanzanleger birgt das ebenso Chancen wie Risiken, die sich auf Grund des dauerhaften Auf und Abs jedoch im Vergleich zu herkömmlichen Geldanlagen spürbar potenzieren.

Neu emittierte Kryptowährungen sind für Investor im Grunde wie ein Spiel am Roulette-Tisch. Mit etwas Glück lässt sich der Einsatz merklich vervielfachen. Jedoch ist auch die Wahrscheinlichkeit, das gesamte Geld zu verlieren, immens hoch.

Darum könnte es für vorsichtige Händler eine vorteilhaftere Wahl sein, sich auf die nach Marktwert stärksten Kryptowerte zu fokussieren, die schon seit geraumer Zeit gehandelt werden und eine relativ große Marktkapitalisierung haben.

Die Alternativen zu Bitcoin und Ethereum

Abgesehen von Bitcoin und Ethereum sind hier beispielsweise der Binance Coin, Solana, Cardano oder Ripple zu nennen. Vor allem Cardano und Solana können verglichen mit Bitcoin und Ethereum als moderner und zukunftsorientiert angesehen werden.

Denn während die Erstgenannten besonders auf Grund ihres energieintensiven „Proof of Work“-Mechanismus in der Kritik stehen, setzen Letztgenannte auf den energieärmeren „Proof-of-Stake“-Mechanismus.

Ebenso ermöglichen die auf Blockchains basierenden Projekte Cardano und Solana die Verwendung sogenannter Smart Contracts. Zudem entstehen im jeweiligen Ökosystem weitere Projekte wie beispielsweise Solanart, ein Marktplatz für sogenannte „Non fungible Tokens“, kurz NFT.

Selbige können z. B. im dezentralisierten Finanzwesen („DeFi“, decentralized finance) zur Anwendung kommen. Dort helfen sie, Sicherheitsmechanismen zu implementieren, welche die Echtheit von Transaktionen und die Korrektheit jedes eingereichten Auftrags sicherstellen.

Anleger finden unterm Strich bei Kryptowährungen eine immens breite Auswahl, in die sie investieren können. Zu empfehlen ist Crypto-Trading gleichwohl vor allem für solche Investoren, die besonders risikofreudig sind.

Im Übrigen gilt auch beim Themenkreis Crypto-Trading: Wachsamkeit bei der Auswahl des Dienstleisters. Denn bedauerlicherweise existieren etliche dokumentierte Fälle von Betrug und Cybercrime, bei welchen Crypto-Exchanges, also Börsenplätze für Kryptowährungen, eine unrühmliche Rolle gespielt haben.

Schwächen beim Online-Trading

Nicht alles, was glänzt, ist Gold, diese Aussage betrifft auch das Online-Trading. Folglich sind abseits der Vorteile auch eine Reihe von Nachteilen erkennbar, die interessierte Kapitalanleger in ihre Abwägungen integrieren sollten:

  • Anleger sollten bereits erfahren im Trading sein und auf belastbare Strategien bauen.
  • Das Vorhandensein betrügerischer Trading-Portale hat zu großen Verlustrisiken geführt.
  • Im Vergleich zum traditionellen Trading geht es eher hastig vonstatten.
  • Privatanleger sollten die Verläufe von Kursen andauernd im Blick behalten.
  • Bei falschen Entscheidungen muss man mit hohen Verlusten rechnen.

Besonders das spekulative Daytrading empfiehlt sich nicht für Privatanleger, die sich erstmalig mit dem Themenkreis Trading auseinandersetzen. Denn das Risiko, Kursentwicklungen falsch zu prognostizieren, ist immens, und aufgrund des Zeitdrucks kann man nur schwerlich Korrekturen vornehmen. Entsprechend lohnt sich diese Form des Tradings tendenziell für ausgesprochen kundige oder ausgesprochen risikoaffine Investoren.

Ist jemand diesem Personenkreis zugehörig, ist das Daytrading eine Handlungsoption, um zeitnah Resultate zu erreichen. Darüber hinaus profitiert man zum Beispiel vom Entfall der Gebühren für Overnight-Positionen. Denn auch solche Kosten sollten in die ganzheitliche Prüfung einer Geldanlage einfließen.

Obendrein erspart man sich sprichwörtlich ein böses Erwachen am Morgen, falls es zu unmittelbaren und drastischen Kursveränderungen kam. Solche „Gaps“ entstehen schnell aufgrund von unvorteilhaften Berichten über ein Unternehmen. Andererseits sieht man schnell Erfolge, sobald man am Ende eines Handelstags einen Gewinn bilanzieren kann.

Darüber hinaus ist es relevant für Daytrader, die Handelsgebühren der unterschiedlichen Broker gegenüberzustellen. An diesem Punkt kann es angeraten sein, sich für eine Pauschale in Form einer fixen Rate zu entschließen. Dies macht sich vor allem dann bezahlt, sobald man beim Handeln auf eine erhöhte Frequenz kommt und einzeln abgerechnete Ordergebühren den Gewinn signifikant herabsetzen würden.

Gefahren identifizieren

Um die Risiken beim Online-Trading nicht unnötig zu steigern, wird es empfohlen, zu überprüfen, mit welchem Finanzanbieter man an den Märkten aktiv werden will.

Aus den Erfahrungen unserer Kanzlei haben sich einige Fragestellungen herauskristallisiert, anhand derer man potenzielle Risiken erkennt. Auf das Beispiel Quantum Market angewandt, sähen diese folgendermaßen aus:

  • Existieren behördliche Warnmeldungen zu Quantum Market?
  • Ist Quantum Market von einer europäischen Finanzaufsichtsbehörde kontrolliert und unterliegt der Anbieter einer offiziellen Beaufsichtigung?
  • Ist der Austausch mit Quantum Market aufgrund eines unaufgeforderten Anrufs zustande gekommen?
  • Existiert auf der Webpräsenz von Quantum Market ein Impressum und kann man glaubhafte Angaben zum Geschäftssitz des Unternehmens finden?
  • Existieren Erfahrungsberichte anderer Investoren, welches Meinungsbild kommt in Foren zum Ausdruck?
  • Existieren Warnungen von Rechtsanwälten oder Anwaltskanzleien, die in Verbindung mit Quantum Market geschädigte Mandanten vertreten?
  • Garantiert Quantum Market außergewöhnlich hohe Erträge und verschweigt die Risiken oder spielt diese herunter?

Was kann man bei Verlusten tun?

Sobald man den Verdacht hat, beim Online-Trading einem Betrug aufgesessen zu sein, empfiehlt es sich, auf der Stelle weitere Zahlungen zu stoppen. Das gilt insbesondere für den Umstand, dass der Online-Broker Nachzahlungen nahelegt, um Verluste auszugleichen.

Darüber hinaus sollte man den Versuch unternehmen, das verloren gegangene Kapital wiederzuholen. Hierbei können geschädigte Investoren Anlegerschutz suchen und sich an die Rechtsanwälte unserer Rechtsanwaltskanzlei wenden. Wir betrachten sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Möglichkeiten sowie mögliche Schadenersatzansprüche gegen das Unternehmen und gegen verwickelte Zahlungsdienstleister wie Banken.

„Ein Privatanleger, der beim Online-Trading sein Kapital verliert, ist wahrlich kein Einzelfall. Viele Investoren lassen sich von dem fachmännischen Verhalten der Unternehmen in die Irre führen und erkennen erst zu spät, dass sie ihre Verluste nicht selbst zu vertreten haben.“

Unsere Empfehlung lautet daher, nicht den Kopf in den Sand zu stecken, sondern schnell und tatkräftig zu reagieren. Denn die Chance auf eine Rückgewinnung des verlorenen Geldes ist meist größer, als die geschädigten Kapitalanleger es meinen.

Möchten Sie sich mit einem von unseren Anwälten zum Themenkreis Quantum Market austauschen? Dann gelangen Sie hier direkt zu unserem Kontaktbereich.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.

Rechtsanwalt Arthur Wilms - Kanzlei Herfurtner

Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate

Philipp Franz Rechtsanwalt

Philipp Franz | Rechtsanwalt | Associate

Anwalt Wolfgang Herfurtner Hamburg - Wirtschaftsrecht

Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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