In der heutigen, schnelllebigen Welt wollen Verbraucher einfache und flexible Finanzierungsformen, um ihre Wünsche zu erfüllen. Der Ratenkauf als Teilzahlungsgeschäft ist eine solche Finanzierungsmöglichkeit. Doch Ratenkäufe bergen ebenso Risiken wie Chancen – sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer. Daher sollten alle Beteiligten genau wissen, was sie tun und welche gesetzlichen Regelungen sie zu beachten haben. In diesem umfassenden Blog-Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zum Ratenkauf: von den Grundlagen über die Bedingungen und Rechte der Vertragsparteien bis hin zu aktuellen Gerichtsurteilen und häufig gestellten Fragen.
Vertragsgrundlagen beim Ratenkauf
Bevor wir uns den Bedingungen, Rechten und Pflichten der Vertragsparteien widmen, ist es wichtig, die zugrunde liegenden Gesetze und Begriffe zu kennen, die den Rahmen für den Ratenkauf bilden.
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Der Ratenkauf ist in § 506 BGB geregelt. Hier finden sich die wichtigsten Regelungen für die Abwicklung von Teilzahlungsgeschäften, insbesondere die Informationspflichten des Verkäufers und die Schutzrechte des Käufers.
- Verbraucherkreditrichtlinie: Die Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ist eine EU-weite Regelung, die die Rechte von Verbrauchern in Bezug auf Kredite und Finanzierungen, wie den Ratenkauf, stärkt. Sie ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch und in speziellen Verbraucherschutzgesetzen umgesetzt worden.
- Teilzahlungsgeschäft: Ein Teilzahlungsgeschäft liegt vor, wenn ein Käufer eine Ware oder Dienstleistung in Raten – meist monatlichen Teilzahlungen – bezahlen kann. Der Verkäufer räumt dem Käufer somit einen Kredit ein. Bei einem Ratenkauf wird der Vertrag in Form eines Teilzahlungskreditvertrags abgeschlossen.
- Grundkaufvertrag: Der Grundkaufvertrag bezieht sich auf den eigentlichen Kauf der Ware oder Dienstleistung, ohne die Ratenzahlung und deren Konditionen zu berücksichtigen. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich hierbei aus §§ 433 ff. BGB.
Ratenkauf: Bedingungen und Grenzen
Der Ratenkauf ist ein Angebot vieler Händler, um ihren Kunden den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen mit einer gewissen Flexibilität in der Bezahlung zu ermöglichen. Jedoch sind nicht alle Verbraucher für einen Ratenkauf geeignet. Es gibt bestimmte Bedingungen und Grenzen, die sowohl bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit des Käufers (auch Bonitätsprüfung genannt) als auch bei der Gestaltung des Ratenkaufs selbst zu beachten sind.
- Volljährigkeit: Der Käufer muss volljährig (mindestens 18 Jahre alt) sein, um einen Ratenkaufvertrag abschließen zu können.
- Geschäftsfähigkeit: Der Käufer muss gemäß § 104 BGB geschäftsfähig sein. Das bedeutet, er muss in der Lage sein, Verträge abzuschließen und die mit ihnen verbundenen Rechte und Pflichten wahrzunehmen.
- Bonität: Der Käufer muss kreditwürdig sein. Das bedeutet, dass er über ein ausreichendes und regelmäßiges Einkommen sowie eine positive Schufa-Auskunft verfügen sollte, um den finanziellen Verpflichtungen aus dem Ratenkauf nachkommen zu können. Der Verkäufer hat hierbei eine Informationspflicht, die vom Gesetzgeber genau festgelegt ist (siehe Lektion Informationspflichten).
- Mindestumsatz: In vielen Fällen ist der Ratenkauf erst ab einem bestimmten Mindestumsatz (beispielsweise 200 Euro) möglich. Das ist von den jeweiligen Anbietern abhängig und sollte vom Käufer im Voraus geprüft werden.
- Höchstbeträge: Für den Ratenkauf können Höchstbeträge gelten, bis zu denen der Verkäufer bereit ist, einen Kredit einzuräumen. Diese Grenzen können sich nach verschiedenen Kriterien wie dem Geschäft, der Branche oder der Bonität des Käufers richten.
Rechte und Pflichten des Käufers
Der Käufer (meist ein Verbraucher) hat beim Abschluss eines Ratenkaufvertrags sowohl Rechte als auch Pflichten, die er über die Laufzeit des Vertrags wahrnehmen bzw. erfüllen muss. Dazu gehören:
- Informationsrechte: Der Käufer hat das Recht, vor Vertragsabschluss über alle wichtigen Bedingungen, Kosten und Konditionen des Ratenkaufs umfassend und in verständlicher Form informiert zu werden (siehe nächsten Abschnitt).
- Rücktrittsrecht: Der Käufer hat gemäß § 506 Abs. 2 BGB ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Innerhalb dieser Frist kann er ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten, indem er eine schriftliche Rücktritts- oder Widerrufserklärung an den Verkäufer richtet.
- Erwerb des Eigentums: Bei erfolgreichem Vertragsabschluss erwirbt der Käufer das Eigentum an der Ware oder Dienstleistung und trägt die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware (§ 446 BGB).
- Gewährleistungsrechte: Den Käufer stehen im Falle von Mängeln der gekauften Ware oder Dienstleistung die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach §§ 437 ff. BGB zu. Dazu gehören das Recht auf Nacherfüllung, Minderung, Schadensersatz und Rücktritt vom Vertrag.
- Pflicht zur Ratenzahlung: Der Käufer verpflichtet sich, die vereinbarten Raten – meist monatlich – fristgerecht an den Verkäufer zu entrichten. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen und Mahnkosten anfallen.
Informationspflichten des Verkäufers
Der Verkäufer (meist ein Händler) hat beim Abschluss eines Ratenkaufvertrags gesetzlich vorgeschriebene Informationspflichten, die er gegenüber dem Käufer erfüllen muss. Dazu gehört, dass er ihn vor Vertragsabschluss über folgende Punkte umfassend und in verständlicher Form informiert:
- Vertragsbedingungen: Der Verkäufer muss den Käufer über die wesentlichen Bedingungen des Ratenkaufs ausführlich informieren, beispielsweise über die Ratenhöhe, den Zinssatz, eventuelle Zusatzkosten (wie Versand- oder Bearbeitungsgebühren), die Gesamtkosten des Ratenkaufs und die Laufzeit des Vertrags.
- Rechtliche Rahmenbedingungen: Der Verkäufer muss den Käufer über seine gesetzlichen Schutzrechte und Pflichten aufklären, insbesondere über das 14-tägige Widerrufsrecht nach § 506 Abs. 2 BGB und die möglichen Voraussetzungen und Folgen eines Rücktritts vom Vertrag.
- Bonitätsprüfung: Der Verkäufer hat die Pflicht, den Käufer auf die Notwendigkeit einer positiven Bonitätsprüfung hinzuweisen und, falls erforderlich, dessen ausdrückliche Zustimmung zur Durchführung einer solchen Prüfung einzuholen.
- Datenschutz: Der Verkäufer muss den Käufer gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darüber informieren, welche personenbezogenen Daten für die Abwicklung des Ratenkaufs erhoben und verarbeitet werden und wie diese Daten gespeichert, genutzt und gegebenenfalls mit Dritten geteilt werden.
Ratenvertrag anfechten: Ihre Rechte bei unfairen Zahlungsplänen
Ratenvertrag anfechten: Es gibt zahlreiche Situationen, in denen Sie als Verbraucher einen Ratenvertrag eingehen könnten. Angefangen vom Kauf eines neuen Autos oder einer Immobilie über die Finanzierung von Studiengebühren oder medizinischen Behandlungen bis hin zu einer notwendigen Haushaltsgerät-Reparatur. Aber was passiert, wenn Sie feststellen, dass Sie im Nachhinein ungünstige Bedingungen eingegangen sind? Könnten Sie möglicherweise diesen Ratenvertrag anfechten?
Wann können Sie einen Ratenvertrag anfechten?
Es gibt viele Fälle, in denen ein Ratenvertrag angefochten werden kann. Grundlegend zählt dazu, wenn Sie sich irreführen oder unter Druck gesetzt fühlten, den Vertrag zu unterzeichnen, oder wenn die Bedingungen des Vertrages ungerecht oder ungesetzlich sind. Hier sind einige Situationen, die eine Anfechtung rechtfertigen könnten:
- Mangel an Transparenz: Wenn die in Ihrem Vertrag genannten Bedingungen und Konditionen nicht klar und deutlich sind oder wenn Ihnen wichtige Informationen vorenthalten werden, besteht die Möglichkeit, den Vertrag anzufechten.
- Ungerechte Klauseln: Wenn der Vertrag Bedingungen enthält, die zu Ihren Ungunsten unverhältnismäßig sind, z. B. in Bezug auf Zinsen oder Gebühren, könnten Sie das Recht haben, ihn anzufechten.
- Falsche Darstellung oder Betrug: Wenn Sie getäuscht wurden, um den Vertrag zu unterzeichnen, z. B. durch falsche Darstellung der Kosten oder der Qualität der Waren oder Dienstleistungen, haben Sie möglicherweise das Recht, den Vertrag anzufechten.
Anfechtung eines Ratenvertrages: Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage für die Anfechtung eines Ratenvertrages variiert je nach Jurisdiktion, aber es gibt einige allgemeingültige Prinzipien, die in den meisten Rechtssystemen gelten. Beispielsweise geht das deutsche Recht davon aus, dass ein Vertrag nach § 119 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) angefochten werden kann, wenn eine Willenserklärung aufgrund eines Irrtums abgegeben wurde, der entweder in einer falschen Vorstellung von Tatsachen oder auf einem Irrtum über den Inhalt der eigenen Erklärung beruht. Ebenso kann ein Vertrag nach § 123 BGB angefochten werden, wenn eine Partei durch arglistige Täuschung oder wegen einer widerrechtlichen Drohung zur Abgabe einer Willenserklärung veranlasst wurde.
Schritte zur Anfechtung eines Ratenvertrages
Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Ratenvertrag ungerecht ist und Sie ihn anfechten möchten, gibt es bestimmte Schritte, die Sie ergreifen sollten:
- Überprüfen Sie den Vertrag: Lesen Sie den Vertrag gründlich durch und identifizieren Sie die Konditionen oder Bedingungen, die Sie für ungerecht oder unzumutbar halten.
- Suchen Sie rechtliche Beratung: Kontaktieren Sie einen Anwalt. Sie können Ihnen dabei helfen, zu verstehen, ob Sie Anlass zur Anfechtung des Vertrages haben und welche Schritte Sie unternehmen müssen.
- Formulieren Sie eine Beschwerde: Wenn Sie glauben, dass Sie Grund zur Anfechtung haben, sollten Sie Ihre Gründe schriftlich darlegen und eine Beschwerde an das Unternehmen senden, mit dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben.
- Folgen Sie dem rechtlichen Verfahren: Wenn das Unternehmen nicht auf Ihre Beschwerde reagiert oder Ablehnung signalisiert, könnten Sie eventuell gerichtliche Schritte einleiten.
Praktische Beispiele: Anfechtung von Ratenverträgen
Unsere Kanzlei hat erfolgreich zahlreiche Mandanten bei der Anfechtung von Ratenverträgen unter unfairen Bedingungen vertreten. In unseren anonymisierten Fallstudien zeigen wir Ihnen einige Beispiele, um das Konzept der Anfechtung von Ratenverträgen zu veranschaulichen.
1. Fall: Ungereichte Zinsklausel
In einem unserer Fälle war der Mandant ein Student, der einen Ratenvertrag zur Finanzierung seines Studiums abgeschlossen hatte. Der Vertrag enthielt jedoch eine Klausel, mit der extrem hohe Zinsen auf die Restschuld verlangt wurden, wenn die monatlichen Raten nicht pünktlich zurückgezahlt wurden. Unser Team half ihm, den Vertrag aufgrund des ungerechten Charakters dieser Klausel erfolgreich anzufechten.
2. Fall: Irreführende Information
In einem weiteren Fall hatte eine Klientin einen Ratenvertrag für den Kauf von neuen Möbeln abgeschlossen. Sie wurde aber falsch über die tatsächlichen Kosten des Kaufs auf Raten informiert. Dank der Unterstützung unseres Teams konnte die Klientin den Vertrag anfechten und eine Rückerstattung erhalten.
Aktuelle Gerichtsurteile zum Ratenkauf
Zur Verdeutlichung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der praktischen Relevanz des Ratenkaufs werden im Folgenden einige aktuelle Gerichtsurteile vorgestellt, die sich damit befassen.
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.11.2013 – IX ZR 110/13: Der BGH entschied, dass der Ratenkaufvertrag unter Umständen sittenwidrig und damit nichtig sein kann, wenn die vereinbarten Raten unverhältnismäßig hoch sind und dem Käufer praktisch keine Möglichkeit bleibt, seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten.
- Landgericht Berlin, Urteil vom 24.11.2017 – 7 O 9/16: Eine Klausel im Ratenkaufvertrag, die es dem Verkäufer ermöglicht, bei Zahlungsverzug des Käufers den gesamten Kredit zurückzufordern, ist nur dann zulässig, wenn hierfür ein sachlicher Grund vorliegt. Eine solche Klausel darf jedoch nicht dazu führen, dass dem Käufer unangemessene Zahlungsverpflichtungen auferlegt werden.
- Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 12.02.2016 – 6 U 121/15: Ein Käufer, der von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, ist verpflichtet, die Ware in einem Zustand zurückzugeben, der dem üblichen Verschleiß entspricht. Eine Wertminderung durch Abnutzung der Ware ist hinzunehmen, wenn diese auf eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme zurückzuführen ist.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Abschließend möchten wir noch einige häufig gestellte Fragen zum Ratenkauf beantworten, um Ihnen ein noch umfassenderes Verständnis dieses Finanzinstruments zu vermitteln.
- Ist der Ratenkauf immer mit Zinsen verbunden? Nicht zwangsläufig: Es gibt sowohl zinsfreie als auch zinspflichtige Ratenkäufe. Die Zinsen sind meist von der Laufzeit des Ratenkaufs und den Kreditkonditionen des Verkäufers abhängig.
- Kann ich einen Ratenkauf vorzeitig abbezahlen? Grundsätzlich steht es Ihnen als Käufer frei, einen Ratenkauf vorzeitig abzulösen, indem Sie die noch ausstehenden Raten und möglicherweise anfallende Vorfälligkeitsentschädigungen in einer Summe begleichen.
- Wie wirkt sich ein Ratenkauf auf meine Schufa aus? Eine positive Schufa-Auskunft ist für einen Ratenkauf häufig Voraussetzung. Zudem fließt die Ratenzahlungsvereinbarung in den Schufa-Score ein. Solange Sie Ihren Verpflichtungen aus dem Ratenkauf fristgerecht nachkommen, hat dies jedoch in der Regel keine negativen Auswirkungen auf Ihre Bonität.
Der Ratenkauf ist ein beliebtes Finanzierungsinstrument für Verbraucher, um größere Anschaffungen flexibel zu finanzieren. Es ist jedoch wichtig, sowohl die Bedingungen und Rahmenbedingungen als auch die eigenen Rechte und Pflichten genau zu kennen, um ein fundiertes Urteil über die Vor- und Nachteile dieser Finanzierungsmethode fällen zu können. Wir hoffen, dass Ihnen dieser Beitrag dabei geholfen hat und wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihren zukünftigen Ratenkaufvorhaben!
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Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate
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