Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt in Deutschland die Vergütung von Rechtsanwälten für ihre berufliche Tätigkeit. Dieser Leitfaden soll Ihnen einen umfassenden Überblick über das RVG geben und Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte und Pflichten als Mandant besser zu verstehen. Erfahren Sie mehr über die Grundlagen des RVG, die verschiedenen Vergütungsarten, aktuelle Gerichtsurteile und häufig gestellte Fragen.

Informieren Sie sich über die verschiedenen Vergütungsmodelle und wie sie sich auf Ihre Fallgestaltung auswirken können. Dieser Leitfaden wurde von einem erfahrenen Rechtsanwalt verfasst und bietet Ihnen einen verständlichen Einblick in das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Grundlagen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt die Vergütung von Rechtsanwälten in Deutschland. Es ist Teil des deutschen Rechts und legt fest, wie Anwälte für ihre Dienstleistungen bezahlt werden und welche Gebühren sie erheben dürfen. Das RVG wurde zuletzt am 1. August 2013 novelliert und trat zum 1. Januar 2014 in Kraft.

Geltungsbereich des RVG

Das RVG gilt für alle Rechtsanwälte, die in Deutschland zugelassen sind sowie für Rechtsanwalts- und Patentanwaltsgesellschaften. Es ist auf alle anwaltlichen Tätigkeiten anwendbar, die nicht ausdrücklich von einer gesetzlichen Ausnahme erfasst sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Rechtsberatung
  • Vertretung vor Gerichten und Behörden
  • Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen
  • Mediation und Schlichtung
  • Verwaltung von Vermögen und Nachlässen

Ziele des RVG

Das RVG verfolgt mehrere Ziele:

  • Sicherstellung einer angemessenen Vergütung für die anwaltliche Tätigkeit
  • Transparenz und Verständlichkeit der Vergütungsregelungen für Mandanten
  • Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Anwaltschaft im internationalen Vergleich
  • Einfachheit und Praktikabilität der Regelungen für Anwälte und Mandanten

Vergütungsarten nach dem RVG

Das RVG sieht verschiedene Vergütungsarten für Rechtsanwälte vor. Im Folgenden werden die wichtigsten Vergütungsarten erläutert:

Gesetzliche Gebühren

Die gesetzlichen Gebühren sind im RVG selbst sowie in der dazugehörigen Anlage 1 (Vergütungsverzeichnis) geregelt. Sie stellen die Grundlage für die Berechnung der Anwaltsvergütung dar und sind für alle Anwälte in Deutschland verbindlich. Die gesetzlichen Gebühren sind in der Regel abhängig von der Höhe des Streitwerts und der Art der anwaltlichen Tätigkeit.

Vereinbarte Vergütung

Anwälte und Mandanten können eine individuelle Vergütungsvereinbarung treffen. Eine solche Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und darf die gesetzlichen Gebühren nicht unterschreiten. In der Praxis kommen individuelle Vergütungsvereinbarungen häufig in Form von Stunden- oder Pauschalhonoraren vor.

Erfolgshonorar

Ein Erfolgshonorar ist eine Vergütungsform, bei der der Anwalt nur dann bezahlt wird, wenn er einen bestimmten Erfolg für den Mandanten erzielt. Erfolgshonorare sind in Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig:

  • Der Mandant ist durch die Zahlung der gesetzlichen Gebühren unzumutbar wirtschaftlich belastet.
  • Die Vereinbarung des Erfolgshonorars erfolgt schriftlich.
  • Das Erfolgshonorar ist angemessen und darf die gesetzlichen Gebühren nicht unterschreiten.

Berechnung der Anwaltsvergütung

Die Berechnung der Anwaltsvergütung erfolgt grundsätzlich nach den gesetzlichen Gebühren, sofern keine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen wurde. Dabei sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen:

Streitwert

Der Streitwert ist der maßgebliche Wert, der der Berechnung der Anwaltsgebühren zugrunde liegt. Er wird in der Regel nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) oder des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) ermittelt. Bei einigen Tätigkeiten, wie etwa der Rechtsberatung, kann der Streitwert auch nach dem Interesse des Mandanten, dem Umfang der Tätigkeit oder dem Grad der Schwierigkeit bestimmt werden.

Gebührentatbestände

Das RVG kennt verschiedene Gebührentatbestände, die sich nach der Art der anwaltlichen Tätigkeit richten. Die wichtigsten Gebührentatbestände sind:

  • Verfahrensgebühr (für die Vertretung in gerichtlichen Verfahren)
  • Terminsgebühr (für die Vertretung in mündlichen Verhandlungen)
  • Einigungsgebühr (für die Erzielung einer Einigung oder eines Vergleichs)
  • Beratungsgebühr (für die Erteilung von Rechtsrat)
  • Außergerichtliche Tätigkeiten (z. B. Schriftverkehr mit der Gegenseite oder Behörden)
  • Reisekosten und sonstige Auslagen (z. B. Kopien, Porto, Telefongebühren)

Gebührensätze

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den Gebührensätzen, die im Vergütungsverzeichnis (Anlage 1 zum RVG) festgelegt sind. Die Gebührensätze sind abhängig vom Streitwert und vom jeweiligen Gebührentatbestand. Sie werden in Form von Gebührenrahmen oder festen Sätzen angegeben und können von den beteiligten Parteien nicht verändert werden.

Mehrwertsteuer

Auf die Anwaltsvergütung ist grundsätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) zu erheben. Derzeit beträgt der Mehrwertsteuersatz in Deutschland 19 %. Die Mehrwertsteuer ist in der Rechnung des Anwalts gesondert auszuweisen.

Die Einigungsgebühr: Was steckt dahinter?

Die Einigungsgebühr ist eine Gebühr, die ein Anwalt seiner Partei in Rechnung stellen kann, wenn er in deren Auftrag einen Prozess führt und es im Zuge dessen zu einer Einigung zwischen den Parteien kommt. Dies kann sowohl eine gütliche Einigung vor Prozessbeginn, als auch eine Vergleichseinigung während des laufenden Prozesses sein.

Rechtlicher Hintergrund und Kriterien für die Einigungsgebühr

Die Rechtsgrundlage für die Einigungsgebühr bildet das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Gemäß § 13a RVG beträgt die Einigungsgebühr 1,5 Gebührensätze. Allerdings ist diese Gebühr nicht immer geschuldet, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen.

  • Der Anwalt muss zur gerichtlichen Tätigkeit bevollmächtigt worden sein.
  • Die Einigung muss sich auf eine bereits anhängige oder noch anzuhängende gerichtliche Auseinandersetzung beziehen.
  • Die Einigung darf nicht bereits vor Abschluss des Anwaltsvertrages getroffen worden sein.

Anwaltlicher Verstoß gegen Einigungsgebühren: Mögliche Szenarien und Konsequenzen

Trotz klar definierter gesetzlicher Regelungen gibt es immer wieder Fälle, in denen Anwälte gegen diese verstoßen. Konkret kann dies bedeuten, dass die Einigungsgebühr ungerechtfertigt erhoben wird oder dass sie unverhältnismäßig hoch angesetzt ist. Wie also sollte sich ein Mandant in einer solchen Situation verhalten und welche Konsequenzen drohen dem Anwalt?

Ungerechtfertigte Erhebung der Einigungsgebühr

Das Hauptproblem in Bezug auf die Einigungsgebühr ist die Tatsache, dass sie von vielen Mandanten nicht hinterfragt wird. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass der Anwalt die konkreten Voraussetzungen für die Einigungsgebühr in seiner Rechnung darlegen und nachweisen muss, andernfalls ist die Forderung rechtlich angreifbar.

Konsequenzen für den Anwalt

Verstößt der Anwalt gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur Einigungsgebühr, kann dies weitreichende Folgen haben. Beispielsweise riskiert der Anwalt ein berufsrechtliches Verfahren, welches mit einer Geldbuße, einem Verweis oder im schlimmsten Fall mit einem Berufsverbot enden kann. Zudem kann der Mandant die zu unrecht erhobene Gebühr zurückverlangen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend machen.

Was sollte ein Mandant tun, wenn der Verdacht auf einen Verstoß besteht?

Zunächst einmal ist es wichtig, die Forderung und die Einzelheiten des Falles genau zu prüfen. Handelt es sich tatsächlich um eine ungerechtfertigte Gebührenforderung, sollte ein offenes Gespräch mit dem Anwalt geführt werden. Ist eine Einigung nicht möglich, ist der nächste Schritt, die Angelegenheit bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer zu melden. Zudem kann es ratsam sein, anwaltlichen Rat einzuholen.

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum RVG

Im Folgenden beantworten wir einige häufig gestellte Fragen zu diesem Thema.

Muss ich meinem Anwalt eine Vorschusszahlung leisten?

Grundsätzlich kann ein Rechtsanwalt von seinem Mandanten eine angemessene Vorschusszahlung verlangen, bevor er seine Tätigkeit aufnimmt. Ob und in welcher Höhe ein Vorschuss zu leisten ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Was passiert, wenn ich kein Geld für Anwalt habe?

Wenn Sie die Rechnung Ihres Anwalts nicht bezahlen, kann dieser seine Gebührenforderung gerichtlich geltend machen und gegebenenfalls Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie einleiten. Zudem kann der Anwalt seine Tätigkeit für Sie einstellen, wenn Sie trotz Mahnung und Fristsetzung nicht zahlen.

Kann ich gegen die Höhe der Anwaltsgebühren vorgehen?

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Höhe der Anwaltsgebühren nicht korrekt berechnet wurde, können Sie zunächst Ihren Anwalt darauf ansprechen und eine Überprüfung der Rechnung verlangen. Sollte keine Einigung erzielt werden, können Sie die gerichtliche Festsetzung der Gebühren beantragen. Hierbei prüft das Gericht, ob die in Rechnung gestellten Gebühren den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Sind Anwaltsgebühren verhandelbar?

Die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG sind nicht verhandelbar. Allerdings können Anwalt und Mandant eine individuelle Vergütungsvereinbarung treffen, die von den gesetzlichen Gebühren abweicht. In der Praxis sind solche Vereinbarungen jedoch häufig auf bestimmte Tätigkeiten oder Mandate beschränkt und müssen immer schriftlich erfolgen.

Wer trägt die Anwaltskosten bei einem Rechtsstreit?

Bei einem Rechtsstreit trägt grundsätzlich die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Anwaltskosten. Bei einem teilweisen Obsiegen beider Parteien werden die Kosten entsprechend der jeweiligen Obsiegensquote aufgeteilt. Es ist jedoch zu beachten, dass dies nur für die gesetzlichen Gebühren gilt. Individuell vereinbarte Gebühren oder Erfolgshonorare können nicht auf die Gegenseite übertragen werden.

Fazit

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt die Vergütung von Rechtsanwälten in Deutschland und bietet Mandanten eine gewisse Orientierung und Sicherheit hinsichtlich der anfallenden Kosten für anwaltliche Dienstleistungen. Die gesetzlichen Gebühren sind verbindlich und in der Regel abhängig von der Höhe des Streitwerts und der Art der anwaltlichen Tätigkeit. Individuelle Vergütungsvereinbarungen sind möglich, müssen jedoch schriftlich erfolgen und den gesetzlichen Gebühren entsprechen oder diese überschreiten.

Die Berechnung der Anwaltsvergütung kann in vielen Fällen komplex sein und erfordert eine genaue Kenntnis der gesetzlichen Regelungen. Bei Unklarheiten oder Meinungsverschiedenheiten über die Höhe der Gebühren sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Anwalt suchen oder gegebenenfalls die gerichtliche Festsetzung der Gebühren beantragen. Aktuelle Gerichtsurteile zeigen, dass das RVG immer wieder Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten ist und kontinuierlich weiterentwickelt wird.

Als Mandant ist es wichtig, sich über die Grundlagen des RVG zu informieren und ein Verständnis für die verschiedenen Vergütungsarten und Berechnungsfaktoren zu entwickeln. Dieser Leitfaden bietet Ihnen eine umfassende Einführung in das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und hilft Ihnen, Ihre Rechte und Pflichten besser zu verstehen. Bei Fragen oder Unsicherheiten sollten Sie immer das Gespräch mit Ihrem Anwalt suchen und eine individuelle Beratung in Anspruch nehmen.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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