Die rechtshindernde Einwendung spielt eine wesentliche Rolle in der täglichen Praxis von Anwälten und Gerichten und haben sich als wichtiges Mittel im rechtlichen System erwiesen. Egal, ob Sie als Anwalt arbeiten oder ein Mandant sind, der rechtlichen Rat sucht, dieses grundlegende Verständnis von rechtshindernden Einwendungen ist äußerst wichtig.

In diesem umfassenden Blog-Beitrag werden wir uns eingehend mit rechtshindernden Einwendungen beschäftigen, indem wir ihre Bedeutung erläutern, die verschiedenen Arten von rechtshindernden Einwendungen untersuchen und konkrete Beispiele aufzeigen. Wir werden auch aktuelle Gerichtsurteile und häufig gestellte Fragen (FAQs) besprechen, um Ihnen ein solides Verständnis des Themas zu vermitteln.

Inhaltsverzeichnis

Rechtshindernde Einwendung – Bedeutung und Grundlagen

Rechtshindernde Einwendungen sind Verteidigungsmittel, die von einer Partei in einem Rechtsstreit vorgebracht werden können, um den Anspruch der Gegenpartei aufgrund rechtlicher oder verfahrensrechtlicher Gründe abzuweisen – ohne dabei unbedingt auf die tatsächlichen Umstände einzugehen. Anders ausgedrückt: Die rechtshindernde Einwendung attackiert die Grundlage des Anspruchs und nicht die Tatsachenbehauptungen selbst. Wenn eine rechtshindernde Einwendung erfolgreich vorgebracht wird, kann sie dazu führen, dass das Gericht den Anspruch abweist, ohne in die Tiefe des Falles zu gehen.

Zu den Hauptzwecken der rechtshindernden Einwendungen gehört es:

  • Zeit und Ressourcen zu sparen, indem frühzeitig rechtliche Probleme bei einem Anspruch geklärt werden;
  • Die Rechtsweggarantie zum Schutz der Parteien sicherzustellen; und
  • Die Einhaltung der rechtlichen und verfahrensrechtlichen Anforderungen durchzusetzen.

Rechtshindernde Einwendung – Arten

Im Folgenden werden einige der häufigsten Arten von rechtshindernden Einwendungen erläutert, die von Anwälten und Gerichten verwendet werden.

  • Einrede der Verjährung

    Diese Einwendung wird vorgebracht, wenn der Anspruch der Gegenpartei aufgrund der Verjährungsfrist nicht mehr durchsetzbar ist. Die Verjährungsfristen können je nach Art des Anspruchs und dem anwendbaren Recht variieren.

  • Einrede der Unzuständigkeit des Gerichts

    Die Einwendung der Unzuständigkeit kann sowohl die örtliche als auch die materielle Zuständigkeit betreffen. Eine Partei kann diese Einwendung erheben, wenn sie der Ansicht ist, dass das Gericht nicht zuständig ist, über den Fall zu entscheiden.

  • Einrede des Rechtsmissbrauchs (Rechtsaneignung, Widerklage)

    Rechtsmissbrauch liegt vor, wenn eine Partei einen Anspruch oder eine Rechtsposition ausnutzt, um die Gegenpartei ungerechtfertigt zu benachteiligen. Beispiele hierfür sind die Einreichung einer unbegründeten Klage oder die Missachtung der Widerklage der Gegenpartei.

  • Einrede der Rechtskraft (res judicata)

    Diese Einwendung wird vorgebracht, wenn eine Partei geltend macht, dass der Anspruch bereits im Rahmen eines früheren Rechtsstreits endgültig entschieden wurde. Die Einrede der Rechtskraft soll verhindern, dass dieselbe Streitfrage mehrfach vor Gericht gebracht wird.

  • Einrede des fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses

    Eine Partei kann diese Einwendung erheben, wenn sie der Ansicht ist, dass die Klage der Gegenpartei unnötig oder unangemessen ist, da andere Rechtsbehelfe noch zur Verfügung stehen oder das Rechtsschutzinteresse fehlt.

  • Einrede der Schutzschrift

    Eine Schutzschrift wird von einer Partei eingereicht, um ihre Rechtsposition im Vorfeld des Hauptverfahrens darzulegen und vorzubereiten. Die Einwendung der Schutzschrift kann dazu dienen, die Aussetzung des Verfahrens oder andere verfahrensrechtliche Maßnahmen zu erreichen.

Beispiele zu rechtshindernde Einwendung

Hier sind einige Beispiele, die die konkrete Anwendung von rechtshindernden Einwendungen in verschiedenen Situationen verdeutlichen:

  1. Einrede der Verjährung in einem Schadensersatzanspruch

    Ein Kunde nimmt die Dienste eines Handwerkers in Anspruch, um Renovierungsarbeiten in seinem Haus durchzuführen. Nach Abschluss der Arbeiten bemerkt der Kunde, dass die Arbeiten mangelhaft ausgeführt wurden. Der Kunde nimmt Kontakt mit dem Handwerker auf, um die Mängel zu reklamieren, aber der Handwerker lehnt es ab, auf die Beschwerde zu reagieren. Jahre vergehen, bevor der Kunde einen weiteren Versuch unternimmt, Schadensersatz vom Handwerker zu verlangen. In diesem Fall kann der Handwerker die Einrede der Verjährung erheben, um diesen Anspruch auf Schadensersatz abzuweisen, da möglicherweise die gesetzliche Verjährungsfrist für solche Ansprüche abgelaufen ist.

  2. Einrede der Unzuständigkeit in einem Online-Geschäftsverhältnis

    Ein Käufer aus München kauft ein Produkt von einem Online-Händler, dessen Hauptsitz in Berlin ist. Der Käufer möchte gegen den Händler klagen, weil das Produkt defekt ist. Der Käufer reicht die Klage bei einem Gericht in München ein. In diesem Fall kann der Online-Händler die Einrede der Unzuständigkeit des Gerichts erheben und argumentieren, dass aufgrund des Sitzes des Online-Händlers in Berlin das Gericht in München örtlich nicht zuständig ist.

  3. Einrede des Rechtsmissbrauchs bei einer unbegründeten Kündigungsschutzklage

    Ein Arbeitnehmer reicht eine Kündigungsschutzklage gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber ein, obwohl der Arbeitnehmer selbst fristlos gekündigt hat. Der Arbeitnehmer hat keine Begründung oder Beweise dafür, dass die fristlose Kündigung rechtswidrig war. In diesem Fall kann der Arbeitgeber die Einrede des Rechtsmissbrauchs erheben und argumentieren, dass die Kündigungsschutzklage unbegründet und missbräuchlich ist, da der Arbeitnehmer ohne triftigen Grund fristlos gekündigt hat.

  4. Einrede der Rechtskraft bei einer bereits entschiedenen Streitigkeit

    Ein Vermieter und ein Mieter hatten einen Streit über ausstehende Mietzahlungen, der bereits vor Gericht geklärt wurde. In dem Urteil wurde der Mieter dazu verurteilt, die ausstehenden Mieten innerhalb einer Frist von drei Monaten zu zahlen. Nach Ablauf der Frist reicht der Vermieter erneut eine Klage gegen den Mieter ein, diesmal wegen der verspäteten Zahlung derselben Mieten. In diesem Fall kann der Mieter die Einrede der Rechtskraft erheben, weil das Gericht bereits in einer früheren Entscheidung die Streitfrage endgültig geklärt hat.

  5. Einrede des fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses bei einer Forderung nach Schadensersatz

    Bei einem Verkehrsunfall erleidet ein Fahrer leichte Verletzungen und Sachschäden. Der Unfallverursacher und dessen Versicherung haben die Verantwortung anerkannt und die Schäden anerkannterweise vollständig beglichen. Dennoch reicht der Geschädigte eine Klage gegen den Unfallverursacher auf Schadensersatz ein. In diesem Fall kann der Unfallverursacher die Einrede des fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses erheben, da der Geschädigte seinen Anspruch bereits ohne gerichtliche Hilfe durchgesetzt hat bzw. der Schadensersatz vollständig reguliert wurde.

Rechtshindernde Einwendung – Aktuelle Gerichtsurteile

Hier sind einige aktuelle Gerichtsurteile, die das Verständnis für den Einsatz vertiefen können:

  1. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30.11.2011 – 5 AZR 352/10

    In diesem Fall ging es um die Frage, ob eine tarifvertragliche Ausschlussfrist den Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von Annahmeverzugslohn abschneidet. Das Bundesarbeitsgericht hielt die tarifliche Regelung für unwirksam und entschied, dass die Einrede der Verjährung von der Arbeitgeberseite nicht erhoben werden kann. Dieses Urteil verdeutlicht, wie Gerichte die Anwendung der rechtshindernden Einwendung der Verjährung in bestimmten Situationen einschränken können.

  2. Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.02.2015 – VI ZR 8/14

    In diesem Fall stritten die Parteien um die Zuständigkeit des Gerichts in einem Arzthaftungsprozess. Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Klage am Sitz der beklagten Krankenkasse zulässig ist und verwies die Sache zurück an das Landgericht. Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung der Einwendung der Unzuständigkeit des Gerichts und wie das Gericht die Zuständigkeit abwägt und interpretiert.

  3. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.01.2016 – 9 AZR 184/14

    In diesem Fall ging es um das rechtliche Instrument der Schutzschrift. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass die Schutzschrift im arbeitsgerichtlichen Verfahren zulässig und wirksam ist. Dieses Urteil verdeutlicht die Anwendung der Einrede der Schutzschrift in der arbeitsrechtlichen Praxis und unterstreicht ihre Bedeutung für die Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien.

Rechtshindernde Einwendung – Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema:

Rechtshindernde Einwendung – Welche Fristen gelten für die Erhebung von einer?

Die Fristen für die Erhebung von rechtshindernden Einwendungen können von Fall zu Fall variieren. Grundsätzlich sollen rechtshindernde Einwendungen jedoch so früh wie möglich im Verfahren vorgebracht werden. Im Zivilprozess sind solche Einwendungen in der Regel spätestens bei der ersten mündlichen Verhandlung vorzubringen.

Können mehrere rechtshindernde Einwendungen gleichzeitig erhoben werden?

Ja, es ist möglich, mehrere rechtshindernde Einwendungen gleichzeitig zu erheben. In manchen Fällen kann es sogar ratsam sein, verschiedene Einwendungen parallel vorzubringen, um sicherzustellen, dass jeder relevante Aspekt des Falles berücksichtigt wird.

Können rechtshindernde Einwendungen auch in außergerichtlichen Verfahren eingesetzt werden?

Rechtshindernde Einwendungen sind nicht auf gerichtliche Verfahren beschränkt. Sie können auch in Schiedsverfahren, Mediationen und anderen alternativen Streitbeilegungsverfahren vorgebracht werden, allerdings kann hier die Anwendung von Verfahrensvorschriften abweichen.

Was passiert, wenn eine rechtshindernde Einwendung erfolgreich ist?

Wenn eine rechtshindernde Einwendung erfolgreich ist, kann das Gericht den Anspruch der Gegenpartei abweisen, ohne in die Tiefe des Falles einzusteigen. Das Verfahren wird dann beendet, und die Parteien können gegebenenfalls in einem anderen Verfahren oder vor einem anderen Gericht weiterstreiten, sofern die rechtshindernde Einwendung diese Möglichkeit nicht ausschließt (z. B. bei Rechtskraft oder Verjährung).

Können rechtshindernde Einwendungen auch im Strafverfahren eingesetzt werden?

Rechtshindernde Einwendungen können auch im Strafverfahren eingesetzt werden, allerdings können sich die einzelnen Einwendungen und deren Anwendung von jenen im Zivilverfahren unterscheiden. Häufig auftretende rechtshindernde Einwendungen im Strafverfahren sind die Einrede der Verjährung, die Einrede der Doppelbestrafung oder die Einrede der Rechtskraft (ne bis in idem).

Rechtshindernde Einwendung – Ein Fazit

Abschließend ermöglicht das Verständnis und der richtige Einsatz von rechtshindernden Einwendungen Anwälten und Mandanten, ihre Ansprüche effektiver durchzusetzen bzw. sich gegen unbegründete Ansprüche zu verteidigen. Ein fundiertes Wissen über das Thema ist für jeden, der im juristischen Bereich tätig ist oder rechtlichen Rat sucht, unerlässlich. Durch ein solches Verständnis können Sie besser in der Lage sein, fundierte Entscheidungen über Ihren Fall oder Ihre Rechtsstrategie zu treffen.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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