Im Laufe unseres Lebens kann es vorkommen, dass man unverhofft in eine Rechtsstreitigkeit gerät und rechtlichen Beistand benötigt. Um sich vor hohen Anwalts- und Gerichtskosten zu schützen, haben viele Menschen eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Doch viele wissen nicht genau, in welchen Situationen der Rechtsschutzfall tatsächlich eintritt und die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wissenswerte über den Rechtsschutzfall und erhalten wertvolle Informationen rund um das Thema Rechtsschutzversicherung.
Was ist ein Rechtsschutzfall?
Ein Rechtsschutzfall liegt vor, wenn ein Versicherter gegen einen Dritten oder umgekehrt ein Dritter gegen den Versicherten rechtliche Ansprüche geltend macht oder gegen solche Ansprüche verteidigt werden muss. Hierbei können verschiedene Lebensbereiche betroffen sein, wie beispielsweise Arbeitsrecht, Mietrecht oder Vertragsrecht. Vereinfacht gesagt, hilft eine Rechtsschutzversicherung Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und schützt Sie im Falle eines Rechtsstreits vor hohen Kosten.
Welche Arten von Rechtsschutz gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Rechtsschutz, die je nach Bedarf unterschiedliche Lebensbereiche abdecken. Hierzu zählen:
- Privatrechtsschutz: Schützt im privaten Bereich, beispielsweise bei Streitigkeiten mit Nachbarn oder Vertragspartnern.
- Berufsrechtsschutz: Deckt Auseinandersetzungen im Beruf ab, etwa bei Kündigungen oder Mobbing.
- Verkehrsrechtsschutz: Schützt bei Streitigkeiten im Straßenverkehr, zum Beispiel nach einem Unfall oder wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung.
- Mietrechtsschutz: Hilft bei Konflikten zwischen Mieter und Vermieter, beispielsweise bei Mietminderungen oder Kündigungen.
- Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz: Bietet Schutz bei Rechtsstreitigkeiten rund um die eigene Immobilie, wie zum Beispiel bei Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Baumängeln.
- Strafrechtsschutz: Unterstützt bei strafrechtlichen Ermittlungen gegen Sie, zum Beispiel aufgrund von Körperverletzungsvorwürfen.
- Vertragsrechtsschutz: Hilft, wenn Sie Ansprüche aus Verträgen geltend machen wollen oder gegen solche Ansprüche verteidigt werden müssen.
Je nach Bedarf können diese Bausteine individuell kombiniert oder als sogenanntes Rundum-sorglos-Paket abgeschlossen werden.
Wann tritt der Rechtsschutzfall ein?
Der Rechtsschutzfall tritt ein, wenn ein konkreter Versicherungsfall vorliegt. Das heißt, es muss eine rechtliche Auseinandersetzung geben, in der die Interessen des Versicherten gewahrt werden müssen. Hierbei ist zu beachten, dass der Rechtsschutzfall erst ab dem Zeitpunkt eintritt, in dem das schadensauslösende Ereignis eingetreten ist. Wichtig ist dabei, dass der Rechtsschutzfall während der Laufzeit des Rechtsschutzvertrags eintritt. Geschehnisse oder Auseinandersetzungen, die vor Vertragsbeginn liegen, sind in der Regel nicht versichert.
Wie gehe ich vor, wenn ein Rechtsschutzfall eintritt?
Im Falle eines Rechtsschutzfalls sollten Sie unverzüglich Ihre Rechtsschutzversicherung informieren. Hierzu ist es ratsam, alle wichtigen Dokumente und Informationen zur Hand zu haben, wie beispielsweise die Versicherungsnummer, eine genaue Schilderung des Sachverhalts sowie gegebenenfalls Schadensfotos oder Schriftstücke. Die Rechtsschutzversicherung prüft dann, ob ein Versicherungsfall vorliegt und ob eine Deckung besteht.
Sollte die Versicherung die Deckung bestätigen, können Sie einen Anwalt Ihrer Wahl mit der Wahrung Ihrer Interessen beauftragen. Hierbei ist es sinnvoll, einen Fachanwalt zu wählen, der sich auf dem entsprechenden Rechtsgebiet auskennt. Die Kosten für den Anwalt und eventuell anfallende Gerichtskosten werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen, solange sie im Rahmen der Versicherungssumme liegen.
Was ist im Rechtsschutzfall nicht versichert?
Es gibt einige Situationen und Kosten, die im Rechtsschutzfall normalerweise nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden:
- Rückwirkend eingetretene Ereignisse: Der Rechtsschutzfall gilt grundsätzlich für Ereignisse, die während der Vertragslaufzeit eintreten. Auseinandersetzungen, die vor Vertragsbeginn lagen, sind nicht versichert.
- Wartezeit: Viele Rechtsschutzversicherungen haben eine Wartezeit von drei Monaten ab Vertragsabschluss. Erst nach Ablauf dieser Frist wird Schutz für den Versicherten gewährt.
- Vertragsrechtsschutz für bestehende Verträge: In der Regel sind Streitigkeiten aus Verträgen, die vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung geschlossen wurden, nicht versichert.
- Kosten für Gutachten: Die Kosten für eventuell erforderliche Gutachten werden in der Regel nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
- Vorsätzlich begangene Straftaten: Ein Rechtsschutzfall liegt nicht vor, wenn der Versicherte vorsätzlich eine Straftat begangen hat.
FAQ zum Rechtsschutzfall
Lassen Sie uns Ihnen mit den häufigsten Fragen und ihren Antworten weiterhelfen.
Gilt der Rechtsschutzfall sowohl im Inland als auch im Ausland?
Ja, der Rechtsschutzfall gilt sowohl im Inland als auch im Ausland, jedoch gibt es regionale Einschränkungen, die in den jeweiligen Versicherungsbedingungen festgelegt sind. In der Regel ist der Versicherungsschutz für das gesamte europäische Ausland sowie die außereuropäischen Anrainerstaaten des Mittelmeers gewährleistet. Für Reisen in entferntere Länder kann eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden.
Kann ich mir meinen Anwalt im Rechtsschutzfall selbst aussuchen?
Ja, im Rechtsschutzfall steht es Ihnen frei, einen Anwalt Ihrer Wahl zu beauftragen. Es ist jedoch empfehlenswert, einen Fachanwalt zu wählen, der sich mit dem entsprechenden Rechtsgebiet auskennt. Die Kosten für den Anwalt werden von der Rechtsschutzversicherung im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme übernommen.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung auch die Kosten für einen Gerichtsprozess?
Ja, die Rechtsschutzversicherung übernimmt im Rechtsschutzfall auch die Kosten für einen Gerichtsprozess, solange diese im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme liegen.
Bin ich auch im Rechtsschutzfall abgesichert, wenn ich meinen Vertrag kündige?
Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen, erlischt ab dem Zeitpunkt der Kündigung der Versicherungsschutz. Für Rechtsschutzfälle, die vor der Kündigung eingetreten sind, besteht jedoch weiterhin Versicherungsschutz.
Fazit
Eine Rechtsschutzversicherung ist eine wertvolle Absicherung, die im Falle eines Rechtsschutzfalls die Kosten für Anwälte und Gerichtsprozesse übernimmt. Doch nicht jeder Streitfall ist automatisch ein Rechtsschutzfall, und es können verschiedene Faktoren zu einer Ablehnung der Kostenübernahme führen, wie etwa vorsätzlich begangene Straftaten oder Rückwirkung auf Ereignisse vor Vertragsabschluss. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie sich genau über Ihre Rechtsschutzversicherung informieren und im Zweifelsfall rechtzeitig Rücksprache mit Ihrem Versicherer halten. So können Sie sich bestmöglich absichern und im Rechtsschutzfall von Ihrem Versicherungsschutz profitieren.
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Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate
Philipp Franz | Rechtsanwalt | Associate
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