Royal Swiss Finance – das Unternehmen betitelte sich auf der eigenen Webpräsenz http://www.royalswissfinance.com/ als Broker. Dabei habe Royal Swiss Finance seinen Mandanten verschiedenste Services in den Segmenten des Online Tradings bereitgestellt. Die Netzseite des Anbieters ist momentan nicht weiter erreichbar.

Die schweizerische Aufsichtsbehörde FINMA setzte den Dienstleister auf ihre Warnliste für nicht registrierte Unternehmen.

Sie haben bei Royal Swiss Finance investiert und möchten Ihr Kapital zurück? Die Anwaltskanzlei Herfurtner hilft Ihnen bei Hindernissen.

Royal Swiss Finance – Erfahrungen

Derzeit gibt es eine sehr hohe Anzahl an Anbietern wie zum Beispiel Royal Swiss Finance. Dadurch war es noch nie so einfach aber auch riskant wie jetzt, in den unvorhersehbaren Finanzmärkten zu investieren.

Gerade weil es eine Menge Optionen gibt, kann die Auswahl eines Finanzdienstleisters zeitintensiv und entmutigend sein. Im Besonderen dann, wenn diese Ihren persönlichen Investitionswünschen entsprechen soll.

Sie denken darüber nach, bei Royal Swiss Finance anzulegen? Dann sind die folgenden Punkte für Sie als Investoren relevant.

  • Im Bereich Handel im World Wide Web kann man eine große Menge von Auftragsarten anwenden.
  • Der Zugang zu den internationalen Börsenmärkten wird für Anleger durch Online-Investitionen angenehmer und lukrativer.
  • Behördlich lizenzierte Online-Broker, seriöse Internetseiten, Kosten und Vermittlungsgebühren, Produktoptionen und Kundenbewertungen sind nur beispielhafte Gesichtspunkte, die Sie bei Ihrer abschließenden Entscheidung einbeziehen müssten.
  • Eine geeignete Adresse für Anleger, die sich über Wertpapiere, Futures, Binary Options und Kryptowährungen schlau machen wollen, ist eine Homepage wie diese.

Die kommenden Aussagen sind allgemeine Empfehlungen für Kapitalanleger – unabhängig von der Plattform in die Sie anlegen.

Checkliste Royal Swiss Finance: Schützen Sie sich selbst vor Risiken und Gefahren beim Online Trading

Die nachstehende Aufzählung dient Ihnen zum Schutz vor Brokern mit unlauteren Absichten.

  • Benutzen Sie keine Fernwartungssoftware, die sich Zutritt auf Ihre Endgeräte verschafft.
  • Ist in der Firmendatenbank der jeweiligen EU-Kontrollbehörde ein Anbieter wie Royal Swiss Finance gelistet?
  • Fragen Sie sich: Wie ist der Name des Ansprechpartners, mit dem ich in Kontakt treten soll?
  • Lassen Sie sich nicht von Beteuerungen über sehr hohe Gewinne ohne das Risiko, Geld zu verlieren, in die Irre führen.
  • Gibt es auf der Internetseite ein lückenloses Impressum?
  • In welcher Stadt ist die Hauptniederlassung des Unternehmens?
  • Ist der Trading-Anbieter Royal Swiss Finance ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder in einem anderen Land der EU lizenziertes Unternehmen?
  • Identitätsdiebstahl ist ein ernstzunehmendes Ärgernis: Bitte übergeben Sie keine Fotokopie Ihres Personalausweises. Kriminelle fordern Sie oftmals hierzu auf.

Anrufe unerwartet und unerbeten: Auch beim Dienstleister Royal Swiss Finance?

Haben Sie jemals einen Telefonanruf von einem fremden Menschen erhalten, der Ihnen ein Angebot dargelegt hat? Reagieren Sie auf keinen Fall ohne genaue Prüfung darauf.

Nicht gewollte Anrufe sind gesetzeswidrig. „Cold Calling“ ist bei Wertpapierdienstleistern und ähnlichen Unternehmen wie Royal Swiss Finance ausdrücklich verboten.

Es gibt auch Menschen, die behaupten, für professionelle Online-Handelsplattformen zu arbeiten. Damit möchten sie Menschen dazu zu bewegen, ihnen ihre sensiblen Informationen zu geben. In aller Regelmäßigkeit werden Sie nach Ihrer aller ersten Zahlung angewiesen, mehr Kapital einzuzahlen.

Telefonbetrüger lassen sich immer neue Möglichkeiten einfallen, um Investoren um ihre Ersparnisse, ihr Bargeld und übrige Wertgegenstände zu bringen. Eine verbreitete Taktik der Täter ist es, den Personen, denen sie schaden möchten, zu ungünstigen Tageszeiten anzurufen. Das ist z.B. sehr früh bei Tagesanbruch oder sehr spät nachts. Uhrzeiten also, zu denen sie am unkonzentriertesten sind.

Außerdem geben die Kriminellen zu Beginn des Gesprächs vor, sie und derjenige der angerufen wurde, würden sich kennen. Die andere Möglichkeit besteht darin, so zu tun,, als seien die Anrufer hilfsbereit. Damit vermitteln die Täter der Person, mit der sie am Telefon kommunizieren, ein Gefühl von Sympathie und Vertrauen. Überprüfen Sie, ob Sie es wahrhaftig mit der Firma Royal Swiss Finance zu tun haben, wenn Sie angerufen werden.

Pump and Dump – die verbreitete Betrugsmethode

Die Bezeichnung Pump and Dump wird eingesetzt, um ein Vorgehen zu erklären, in ebenjener der Wert einer Aktie von Insidern unnatürlich in die Höhe getrieben wird. Danach wird selbige Aktie mit Verlust an die anderen Geldanleger wieder abgestoßen.

Es handelt sich somit um einen Betrug. Eine Trickserei, die von der Unkenntnis der Kleinanleger und Börsenneulinge profitiert.

Diese Vorgehensweise ist daher auf einem kontrollierten Aktienmarkt und für Dienstleister wie Royal Swiss Finance nicht erlaubt. Der Kryptomarkt jedoch ist, was dergleichen Taktiken angeht, noch größtenteils „Wilder Westen“. Deswegen ist besondere Achtsamkeit geboten!

Pump-and-Dump-Betrügereien sind dort im Zusammenhang mit den so bezeichneten Altcoins häufiger anzutreffen. Die Pump-and-Dump-Betrugsmasche wird von Betrügern genutzt, um den Kurs einer unbekannten oder eventuell auch eigenständig geschaffenen Währung in die Höhe zu treiben. Dies erreichen sie dadurch, dass sie im Netz oder in den sozialen Medien Falschinformationen propagieren oder Mitinvestoren mit unangemessenen Gewinnerwartungen anwerben.

Stellen Sie also sicher, dass Ihnen vom Anbieter Royal Swiss Finance wenn gewünscht alle benötigten Fakten zu ebendiesem Themenkomplex zur Verfügung gestellt werden.

Wenn der Broker die Rückzahlung verweigert

Kunden werden oft von einem „Broker“ oder einem Call-Center-Mitarbeiter umworben, sobald sie sich auf der scheinbaren Handelsplattform registriert haben. Absicht ist es, den Investor dazu zu ermutigen, seine dauerhaften Investitionen zu steigern, um den Profit zu maximieren. Das ist auch ein zunächst legales Ziel des Brokers Royal Swiss Finance.

Unmittelbar nachdem der Käufer sein Kapital eingezahlt hat, werden gegebenenfalls erste Gewinnentwicklungen auf dessen Account angezeigt. Das soll den Anleger dazu ermutigen, fortlaufend in das Finanzinstrument anzulegen.

Die Betreiber der Handelsplattform hingegen können unter Einsatz von Betrugssoftware gefälschte Kontobewegungen und Gewinne simulieren, ohne dass der Verbraucher hiervon etwas wahrnimmt.

Gehen Sie sicher, dass die Konten gleichermaßen bei Royal Swiss Finance autorisiert werden können.

In Wahrheit findet auf zahlreichen Online Trading Plattformen gar kein Handel statt. Stattdessen wird das überwiesene Kapital von den betrügerischen Online Brokern auf Konten außerhalb Deutschlands transfertiert. Dies wird von den Kapitalanlegern vorerst nicht bemerkt.

Die „Anbieter“ verzögern die Auszahlung der ausgewiesenen Erträge, indem sie von den Investoren die Begleichung von scheinbar entstehenden Steuern und Bearbeitungskosten einfordern. Diese Betrügereien nutzen nur der Absicht, die Einnahmen zu steigern.

Ab einem gewissen Zeitpunkt bricht die Verbindung komplett ab. Das eingezahlte Kapital ist aufgebraucht. Ab diesem Zeitpunkt bleibt nur noch der Gang zum Rechtsanwalt, um nötige Maßnahmen zu lancieren.

Recovery Scam? Vorsicht bei nicht angefragten Hilfsangeboten nachdem Sie Kapital angelegt haben

Jeder, der schon einmal Kapital durch eine betrügerische Anlageplattform verloren hat, weiß, wie fatal das sein kann. Das allein ist schon schlimm genug. Doch obendrein nehmen die Abzocker, die hinter dem Schein-Gebilde stecken, binnen sehr kurzer Zeit per E-Mail oder Telefonanruf Verbindung zu Ihnen auf.

Diesmal geben sie sich jedoch nicht als Broker von Royal Swiss Finance aus. Vielmehr garantieren sie, gegen eine Vorauszahlung, bei der Wiederbeschaffung des gestohlenen Geldes zu helfen. Viele Abzocker scheinen sogar von seriösen Institutionen wie einer Finanzaufsicht angeheuert oder beauftragt worden zu sein.

Nachdem sie Ihre persönlichen Daten geklaut haben, geben sich die Betrüger oft als gute Samariter aus. Sie garantieren, Ihnen bei der Wiederbeschaffung des gestohlenen Geldes zu helfen. Auch wenn Sie bei einem Dienstleister wie Royal Swiss Finance Geld investiert haben, kann es sein, dass Ihre Kontaktinformationen entwendet werden.

Wer einen immensen Geldbetrag verloren hat, ist zumeist verzweifelt. Die Kriminellen nutzen die Sorge der Personen aus, indem sie sich als „Wiederherstellungsfirmen“ bezeichnen. Ihre Dienstleistungen bieten sie unter dem Scheingrund an, ihnen zu helfen, ihre finanziellen Mittel zurückzubekommen. Das bedeutet, sie garantieren in unseriöser Art und Weise, dass sie das verlorene Vermögen wiederbekommen.

Rechtsanwälte beraten zu Royal Swiss Finance

Um einschätzen zu können, ob Sie einen Anspruch auf eine Rückzahlung gegen den Online Broker Royal Swiss Finance haben, bedarf es immer der Beurteilung Ihres Falles im Speziellen. Selbige nehmen die Rechtsanwälte der Kanzlei Herfurtner im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung für Sie vor.

Ansatzpunkt dieser Analyse ist immer der von Ihnen geschilderte Sachverhalt. Obendrein können sehr oft Parallelen zu ähnlich gelagerten Fällen verzeichnet werden. Sie ziehen also einen Nutzen aus den umfangreichen Erfahrungen unserer Rechtsanwälte.

Nach der gesamten Auswertung aller Unterlagen und der rechtlichen Einordnung, orientiert sich das Vorgehen zuallererst gegen den Anbieter Royal Swiss Finance selbst, sollten entsprechende Pflichtverletzungen überprüfbar sein. Um jene Pflichtverletzungen beweisen zu können, sollten die Vertragsunterlagen, die E-Mail-Korrespondenz und eventuell auch ergänzende Unterlagen untersucht werden.

Obendrein sind regulierte Online-Trading-Dienstleister auch in der Verpflichtung, Telefonaufzeichnungen zu den Gesprächen mit den Käufern anzufertigen und aufzubewahren. Die Forderung nach Herausgabe selbiger Dokumentationen und die anschließende Überprüfung ist gleichwohl ein ratsamer und unerlässlicher Schritt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Mittels dieser Beweise können Anforderungen der Anleger sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Verfahren zivilrechtlich durchsetzt werden.

Auch die Finanzinstitute und Kryptobörsen, die auf Empfängerseite stehen, sind in diesem Zusammenhang in den Blickpunkt zu nehmen. Aufgrund dessen, dass es sich meist um Geldbeträge in in beträchtlicher Höhe handelt, kommt immer wieder die Frage auf, ob die Unternehmen ihren Informationspflichten und den Verpflichtungen entsprechend dem Geldwäschegesetz nachgekommen sind. Eine universelle Äußerung lässt sich hierfür nicht treffen, vielmehr ist der Falle des Einzelnen zu betrachten.

Das gleiche gilt für den Begünstigten auf Empfängerseite, der meist nicht identisch mit dem Anbieter selbst ist. Unter bestimmten Gegebenheiten ist auch ebendieser in Anspruch zu nehmen, sollten Pflichtverletzungen nachweisbar sein.

Nach der Ausschöpfung zivilrechtlicher Möglichkeiten, verbleibt das Vorgehen auf der strafrechtlichen Ebene, sollte sich der der anfängliche Verdacht einer illegalen Handlung erhärten. Dazu bedarf es der Kontaktaufnahme mit Strafverfolgungsbehörden im In- und Ausland und die Koordination zusätzlicher Vorkehrungen.

Viele Bundeländer haben mittlerweile spezielle Abteilungen für die Themenbereiche Betrug im Zusammenhang mit Online und Krypto-Trading errichtet. Mit selbigen stehen die Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei Herfurtner konstant in Kontakt.

Es sollte nicht vergessen werden, dass auch Webhoster hilfreiche Auskünfte zu dem Domaininhaber bieten. Die Kontaktaufnahme mit den, oftmals im Ausland ansässigen Web Hostern,, ist für den Laien allerdings überaus schwierig.

Ebenfalls sind Finanzbehörden im In- und Ausland sinnvolle Informationsquellen für Geschädigte.

Zusätzlich zu der Beschwerde gegen den entsprechenden Finanzdienstleister, die andere eventuelle Verbraucher vor Investitionen schützen soll, können über die Finanzbehörden als Informationsquelle möglicherweise ergänzende Hinweise erlangt werden.

Diese Details gestatten in vielen Fällen eine Vernetzung von Ermittlungsarbeiten in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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