Die Reputationsmanagement-Expertin Allyson Stewart-Allen beschreibt den Ruf eines Unternehmens als seine „unsichtbare Währung“. Bei Personen ist dies nicht anders. Nennenswerte Erfolge in unserer Karriere oder sozialem Zusammenleben sind nur nach jahrelanger hingebungsvoller Anstrengung erreichbar – doch das Ansehen, welches wir uns erarbeiten, kann innerhalb weniger Augenblicke zunichtegemacht werden. Das betrifft insbesondere den Rufmord.

In der Praxis ist es schwierig, Rufmordvorwürfe zu beweisen und mit rechtlichen Mitteln dagegen vorzugehen. Jedoch ist es keineswegs unmöglich.

In diesem ausführlichen Artikel gehen wir auf die Grundlagen des Rufmords ein und untersuchen verschiedene Aspekte, einschließlich rechtlicher Rahmenbedingungen, Schutzmechanismen und gängiger Rechtsstrategien. Zudem bieten wir Ihnen Lösungen und Handlungsempfehlungen, die Sie in die Tat umsetzen können, um Ihren Ruf zu schützen oder wiederherzustellen.

Was ist Rufmord?

Rufmord ist die absichtliche Verbreitung falscher und schädlicher Informationen über eine Person oder ein Unternehmen, mit dem Ziel, deren Ruf zu beschädigen. Diese Informationen können schriftlich oder mündlich übermittelt werden.

  • Rufmord aus rechtlicher Sicht lässt sich in zwei Kategorien einteilen: üble Nachrede (Verleumdung) und Verunglimpfung (Diffamation).
  • Der Hauptunterschied zwischen Verleumdung und Diffamation besteht in der Art und Weise, wie die schädlichen Informationen verbreitet werden. Verleumdung bezieht sich auf Informationen, die mündlich weitergegeben werden, während Diffamation die schriftliche Verbreitung von Informationen umfasst.

Rechtliche Grundlagen für Rufmord

In vielen Rechtsordnungen ist Rufmord strafrechtlich und zivilrechtlich verfolgbar. Hier sind einige rechtliche Grundlagen, die Sie beachten sollten:

  1. Recht auf Persönlichkeitsschutz: In Deutschland wird Persönlichkeitsschutz gewährt, der sich aus dem Grundgesetz, insbesondere Artikel 2, Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1, Absatz 1 (Menschenwürde, Persönlichkeitsrechte) ableitet. Das Recht auf Persönlichkeitsschutz wird durch das Recht am eigenen Bild, das Recht am gesprochenen Wort und das Recht am geschriebenen Werk konkretisiert.
  2. Die Strafbarkeit von Verleumdung und übler Nachrede: Nach den §§ 186 (üble Nachrede) und 187 (Verleumdung) des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) sind beide Tatbestände strafbar. Beim Vorliegen von Rufmord kann auch ein Strafverfahren gegen den Täter eingeleitet werden.
  3. Der zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch: Personen, denen durch Rufmord ein Schaden entstanden ist, können einen Unterlassungs- und Schadenersatzanspruch geltend machen. Gemäß §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB steht einem Betroffenen gegen denjenigen, der seinen Ruf schädigt, ein Unterlassungsanspruch zu. Darüber hinaus kann der Betroffene nach §§ 823 Abs. 1, 249 BGB eine Entschädigung für immaterielle Schäden verlangen.

Rufmord nachweisen

Rufmord zu beweisen ist oft schwierig, aber keineswegs unmöglich. Ein erfolgreiches Vorgehen gegen Rufmord erfordert das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen:

  • Es muss klar bewiesen werden, dass die schlechte Reputation die Folge von unzutreffenden und schädlichen Informationen ist.
  • Die betreffenden Informationen müssen in schriftlicher oder mündlicher Form weitergegeben worden sein. Das kann durch Zeugenaussagen, Screenshots, E-Mails oder andere Beweismittel erfolgen.
  • Der Ruf des Betroffenen wurde durch die Verbreitung der schädlichen Informationen erheblich beeinträchtigt (z. B. geschäftliche Verluste, Entlassung).
  • Die Angreifer müssen aufgrund ihrer für den Rufmord verantwortlichen Handlungen identifiziert werden.

Rechtliche Abhilfemaßnahmen gegen Rufmord

Wenn Sie glauben, dass Sie Opfer eines Rufmords geworden sind und alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, sollten Sie sich an einen erfahrenen Anwalt wenden, der Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte helfen kann. Mögliche Vorgehensweisen sind:

  1. Unterlassungsanspruch: Ein Antrag auf Unterlassung zielt darauf ab, dem Täter die weitere Verbreitung der schädlichen Informationen zu untersagen und die Verbreitung der Informationen dauerhaft zu stoppen. Dies ist normalerweise der erste Schritt, den ein Anwalt empfiehlt.
  2. Strafanzeige: Wenn Sie bereits über Beweise für die Verleumdung oder Diffamation verfügen, können Sie eine Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft stellen.
  3. Schadensersatz: Abhängig von der Schwere und den Auswirkungen des Rufmords können Sie Schadensersatz für materielle und immaterielle Verluste verlangen. Dieser Anspruch kann vor Gericht oder in einer außergerichtlichen Einigung durchgesetzt werden.
  4. Widerruf: In einigen Fällen kann ein Widerruf gefordert werden. Der Angreifer muss dabei öffentlich die Unwahrheit der Informationen eingestehen und sich bei dem Betroffenen für die Schäden, die durch das Verbreiten der Informationen entstanden sind, entschuldigen.

Rufmordprävention

Auch wenn eine rechtliche Vorgehensweise bei Rufmord grundsätzlich möglich ist, empfiehlt es sich, präventive Maßnahmen zum Schutz des eigenen Rufs zu ergreifen. Folgende Maßnahmen können Ihrer Rufmordprävention dienen:

  • Überwachung Ihrer Online-Reputation durch Tools und Dienstleistungen, die Ihnen ermöglichen, Informationen über Sie im Internet zu verfolgen.
  • Pflege Ihrer eigenen Online-Präsenz durch die Kontrolle öffentlich zugänglicher Informationen in sozialen Netzwerken, auf Websites und in anderen digitalen Medien.
  • Schnelle und deutliche Reaktionen auf falsche und schädigende Informationen, die über Sie oder Ihr Unternehmen verbreitet werden.
  • Aufbau eines starken positiven Rufs, der es erleichtert, negative Informationen zu überwinden und abzuschwächen.

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Untenstehend finden Sie eine Übersicht über die am meisten gestellten Fragen und deren Antworten.

Kann ich mich gegen anonyme Rufmordangriffe wehren?

Ein Vorgehen bei anonymen Angriffen ist schwierig, jedoch nicht ausgeschlossen. In einigen Fällen kann ein Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet werden, um die Identität des Angreifers zu ermitteln. Das kann aber nur erfolgen, wenn die Veröffentlichung strafrechtlich relevant ist.

Gibt es gesetzliche Grenzen für den Schutz vor Rufmord?

Ja, der Schutz vor Rufmord ist nicht absolut. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wiegt oft schwerer als das Recht auf Persönlichkeitsschutz. Wenn die schädigenden Informationen beispielsweise wahr sind oder im Rahmen des öffentlichen Interesses aufgedeckt werden, ist eine juristische Geltendmachung von Ansprüchen meist nicht möglich.

Kann ich mich gegen Rufmordakte in anderen Ländern wehren?

Die rechtliche Durchsetzung bei grenzüberschreitenden Rufmordangriffen ist oft schwierig, aber nicht unmöglich. In solchen Fällen empfiehlt es sich, die Hilfe eines Anwalts oder einer Anwaltskanzlei in Anspruch zu nehmen, die über Erfahrungen und Netzwerke im jeweiligen Land verfügt.

Gibt es einen Unterschied zwischen Rufmord gegen Privatpersonen und Unternehmen?

Die rechtlichen Grundlagen sind in der Regel dieselben, obwohl der Umfang und die Art der möglichen Schadensersatzansprüche bei Unternehmen oft höher sind. Zudem sind Unternehmen in manchen Ländern schwerer in der Beweisführung für Rufmord.

Wie lange habe ich Zeit, um gegen Rufmord vorzugehen?

In Deutschland beträgt die zivilrechtliche Verjährungsfrist für Ansprüche aus Persönlichkeitsrechtsverletzungen gemäß § 195 BGB grundsätzlich drei Jahre ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Betroffene hiervon Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Im Strafrecht verjähren Verleumdung und üble Nachrede nach § 78 Abs. 3 Nr. 4 und Nr. 5 StGB regelmäßig nach fünf bzw. drei Jahren.

Fazit

Rufmord kann schwerwiegende Auswirkungen auf das persönliche und berufliche Leben einer Person oder eines Unternehmens haben. Es ist wichtig, sich über die rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit Rufmord im Klaren zu sein und zu wissen, wie man sich dagegen wehren kann. Zwar ist die Beweisführung oft schwierig, jedoch ermöglichen sorgfältig koordinierte juristische Schritte und präventive Maßnahmen einen wirksamen Schutz des eigenen Rufs.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Ruf durch falsche und schädliche Informationen angegriffen wurde, sollten Sie sich an einen erfahrenen Anwalt wenden, der Sie in dieser Angelegenheit beraten und vertreten kann. Selbst in anonymen Fällen oder bei grenzüberschreitenden Angriffen kann die rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche Erfolg haben.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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