In diesem Blog-Beitrag werden wir uns eingehend mit dem Thema Schadensersatz bei Personenschäden befassen. Wir werden die verschiedenen Ansprüche und ihre Berechnung erläutern, einschließlich der relevanten Gesetze, aktueller Gerichtsurteile und häufig gestellter Fragen. Unser Ziel ist es, Ihnen ein umfassendes Verständnis des Themas zu vermitteln, damit Sie bei Bedarf fundierte Entscheidungen treffen können.

Gliederung

  • Grundlagen des Schadensersatzes bei Personenschäden
  • Ansprüche auf Schadensersatz
  • Berechnung des Schadensersatzes
  • Gesetzliche Regelungen
  • Aktuelle Gerichtsurteile
  • Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Grundlagen des Schadensersatzes bei Personenschäden

Personenschäden umfassen jede Art von Verletzung oder Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit einer Person. Dies kann aufgrund von Unfällen, Körperverletzungen oder medizinischen Behandlungsfehlern entstehen. Schadensersatz bei Personenschäden soll den Geschädigten für die erlittenen Schäden entschädigen und die finanziellen Folgen abmildern. Im Folgenden sind die Hauptaspekte von Schadensersatz bei Personenschäden aufgeführt:

  • Haftung: Um Schadensersatz geltend zu machen, muss nachgewiesen werden, dass eine andere Partei für den Schaden verantwortlich ist. Dies kann beispielsweise aufgrund von Fahrlässigkeit, Vertragsverletzung oder vorsätzlicher Handlung geschehen.
  • Schaden: Der Geschädigte muss einen tatsächlich entstandenen Schaden nachweisen, z. B. durch Arztrechnungen, Gehaltsausfälle oder Schmerzensgeldforderungen.
  • Kausalität: Es muss ein direkter Zusammenhang zwischen der Handlung der verantwortlichen Partei und dem entstandenen Schaden bestehen.
  • Mitverschulden: Wenn der Geschädigte selbst zur Entstehung des Schadens beigetragen hat, kann dies zu einer Kürzung des Schadensersatzanspruchs führen.

Ansprüche auf Schadensersatz

Es gibt verschiedene Ansprüche auf Schadensersersatz, die bei Personenschäden geltend gemacht werden können. Hier sind einige der häufigsten:

  • Schmerzensgeld: Schmerzensgeld ist eine finanzielle Entschädigung für erlittene körperliche und seelische Schmerzen, die infolge eines Personenschadens entstanden sind. Der Anspruch auf Schmerzensgeld kann in Fällen von Verkehrsunfällen, Körperverletzungen, Behandlungsfehlern oder anderen Situationen, in denen eine Person zu Schaden gekommen ist, geltend gemacht werden.
  • Verdienstausfall: Wenn eine Person aufgrund eines Personenschadens vorübergehend oder dauerhaft nicht arbeiten kann, kann sie einen Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls geltend machen. Dieser Anspruch bezieht sich auf den entgangenen Nettoverdienst, den die Person während der Arbeitsunfähigkeit erzielt hätte.
  • Haushaltsführungsschaden: Wenn eine Person aufgrund eines Personenschadens nicht mehr in der Lage ist, ihren Haushalt in gewohnter Weise zu führen, kann sie einen Anspruch auf Haushaltsführungsschaden geltend machen. Dieser Anspruch soll die Kosten für die erforderliche Hilfe im Haushalt oder die Mehrbelastung der im Haushalt lebenden Angehörigen ausgleichen.
  • Heilbehandlungskosten: Der Geschädigte kann die Erstattung der Kosten für die medizinische Behandlung, Rehabilitation und Pflege geltend machen, die infolge des Personenschadens entstanden sind.
  • Angehörigenschaden: In bestimmten Fällen können auch die Angehörigen des Geschädigten einen eigenen Schadensersatzanspruch geltend machen, z. B. für den Verlust der Lebensgrundlage oder für psychische Schäden infolge des erlittenen Personenschadens des Geschädigten.

Berechnung des Schadensersatzes

Die Berechnung des Schadensersatzes bei Personenschäden ist oftmals komplex und hängt von vielen Faktoren ab, wie z. B. dem Umfang des erlittenen Schadens, der Schwere der Verletzungen und den individuellen Umständen des Geschädigten. Im Folgenden sind einige grundlegende Prinzipien für die Berechnung von Schadensersatzansprüchen bei Personenschäden aufgeführt:

  • Konkrete Berechnung: Die konkrete Berechnung von Schadensersatzansprüchen erfolgt auf Basis der tatsächlich entstandenen Schäden, z. B. durch Vorlage von Arztrechnungen oder Gehaltsnachweisen.
  • Schätzung: Wenn eine konkrete Berechnung nicht möglich oder unzumutbar ist, kann der Schadensersatzanspruch geschätzt werden. Dabei werden in der Regel Tabellen oder Schmerzensgeldbeträge aus vergleichbaren Fällen herangezogen.
  • Berücksichtigung von Mitverschulden: Wenn der Geschädigte selbst zur Entstehung des Schadens beigetragen hat, kann dies zu einer Kürzung des Schadensersatzanspruchs führen. Die Höhe der Kürzung hängt vom Grad des Mitverschuldens ab.
  • Zukünftige Schäden: Bei der Berechnung des Schadensersatzes müssen auch zukünftige Schäden berücksichtigt werden, z. B. wenn eine Person aufgrund einer dauerhaften Beeinträchtigung weitere medizinische Behandlungen benötigt oder dauerhaft eingeschränkt ist.

Gesetzliche Regelungen

Die gesetzlichen Regelungen für Schadensersatz bei Personenschäden finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie in weiteren Spezialgesetzen. Die wichtigsten Regelungen sind:

  • § 823 BGB: Schadensersatzpflicht aufgrund von Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder des Eigentums einer anderen Person.
  • § 847 BGB (inzwischen aufgehoben, aber weiterhin maßgeblich für die Rechtsprechung): Schmerzensgeld bei Personenschäden.
  • § 253 BGB: Schmerzensgeld bei Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung.
  • § 254 BGB: Mitverschulden des Geschädigten und dessen Auswirkungen auf den Schadensersatzanspruch.
  • § 843 BGB: Ersatz des entgangenen Gewinns und des Verdienstausfalls.
  • § 844 BGB: Haushaltsführungsschaden und Schadensersatzanspruch der Angehörigen.
  • § 249 BGB: Grundsatz der Naturalrestitution und Ersatz der notwendigen Aufwendungen.
  • § 7 Straßenverkehrsgesetz (StVG): Haftung des Fahrzeughalters bei Verkehrsunfällen.
  • § 116 Sozialgesetzbuch (SGB) X: Anspruch des Sozialversicherungsträgers auf Ersatzleistungen.

Aktuelle Gerichtsurteile

Die Rechtsprechung zu Schadensersatz bei Personenschäden entwickelt sich ständig weiter. Im Folgenden sind einige aktuelle Gerichtsurteile aufgeführt, die für das Verständnis des Themas von Bedeutung sind:

  • Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 10. Mai 2022, Az. VI ZR 125/21: Schmerzensgeld bei posttraumatischer Belastungsstörung nach einem Verkehrsunfall.
  • Oberlandesgericht (OLG) München, Urteil vom 14. September 2021, Az. 24 U 1888/20: Schadensersatz für den Verlust eines Studienplatzes infolge eines Verkehrsunfalls.
  • Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 22. März 2022, Az. VI ZR 426/20: Anforderungen an die Darlegung und den Nachweis eines Haushaltsführungsschadens.
  • Oberlandesgericht (OLG) Hamm, Urteil vom 9. Dezember 2021, Az. 26 U 28/21: Schadensersatz für den Verlust der Arbeitskraft infolge eines Behandlungsfehlers bei einer Schönheitsoperation.
  • Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt, Urteil vom 2. Februar 2022, Az. 1 U 96/20: Berücksichtigung von Mitverschulden bei der Bemessung des Schmerzensgeldes bei Körperverletzung.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Im Folgenden finden Sie Antworten auf einige häufig gestellte Fragen zum Thema Schadensersatz bei Personenschäden:

  • Wie lange habe ich Zeit, um Schadensersatz bei Personenschäden geltend zu machen?
    Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt in der Regel drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Geschädigte von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen (§ 195 BGB, § 199 BGB).
  • Wie kann ich meine Ansprüche auf Schadensersatz bei Personenschäden durchsetzen?
    Um Schadensersatzansprüche durchzusetzen, sollten Sie sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt wenden, der Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche unterstützt. Dies kann außergerichtlich durch Verhandlungen mit der gegnerischen Versicherung oder, falls erforderlich, durch eine Klage vor Gericht erfolgen.
  • Kann ich Schadensersatz bei Personenschäden auch dann geltend machen, wenn ich selbst zum Teil schuld bin?
    Ja, allerdings kann Ihr Anspruch auf Schadensersatz gekürzt werden, wenn Sie selbst ein Mitverschulden an der Entstehung des Schadens tragen (§ 254 BGB). Die Höhe der Kürzung hängt vom Grad Ihres Mitverschuldens ab.
  • Was passiert, wenn der Schädiger zahlungsunfähig ist oder keine Versicherung hat?
    In solchen Fällen kann es schwierig sein, den Schadensersatzanspruch tatsächlich durchzusetzen. Wenn der Schädiger eine Kfz-Haftpflichtversicherung hat, deckt diese in der Regel auch Schadensersatzansprüche bei Personenschäden ab. Ist der Schädiger jedoch nicht versichert oder zahlungsunfähig, können Sie sich an die Verkehrsopferhilfe e.V. wenden, die in solchen Fällen als Ausgleichszahlungsfonds fungiert und unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz leistet.
  • Kann ich Schadensersatz bei Personenschäden auch dann geltend machen, wenn ich Opfer einer Straftat geworden bin?
    Ja, auch in Fällen von Körperverletzung oder anderen Straftaten, die zu Personenschäden führen, können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen. In solchen Fällen können Sie zusätzlich auch einen Anspruch auf Opferentschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) haben.

Fazit

Schadensersatz bei Personenschäden ist ein komplexes Rechtsgebiet, das eine gründliche Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen, der aktuellen Rechtsprechung und der individuellen Umstände des Falles erfordert. Wenn Sie Opfer eines Personenschadens geworden sind, sollten Sie sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt wenden, der Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche unterstützt und Ihnen hilft, die bestmögliche Entschädigung zu erhalten.

Die Berechnung des Schadensersatzes hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann in einigen Fällen schwierig sein. Dennoch ist es wichtig, Ihre Ansprüche geltend zu machen, um die finanziellen Belastungen, die infolge eines Personenschadens entstehen, zu bewältigen und eine angemessene Entschädigung für erlittene Schmerzen und Beeinträchtigungen zu erhalten.

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