Die Verletzung des Persönlichkeitsrechts ist ein häufig auftretendes Phänomen im digitalen Zeitalter. Verleumdungen, Beleidigungen, Verbreitung persönlicher Informationen oder unerlaubte Bildveröffentlichungen sind nur einige Beispiele für mögliche Persönlichkeitsverletzungen. Doch welche Rechtsgrundlagen bestehen, um Schadensersatz bei Persönlichkeitsverletzungen geltend zu machen? Welche Urteile wurden in der Vergangenheit gefällt und welche Ansprüche haben Betroffene? Dieser ausführliche Blog-Beitrag gibt Ihnen einen umfassenden Einblick in das Thema.
Rechtsgrundlagen für Schadensersatz bei Persönlichkeitsverletzungen
Die rechtlichen Grundlagen für Schadensersatzansprüche bei Persönlichkeitsverletzungen finden sich in verschiedenen Gesetzen und Regelungen. Im Folgenden werden die wichtigsten Rechtsquellen für Schadensersatzansprüche im deutschen Recht dargestellt:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Das BGB enthält allgemeine Regelungen für Schadensersatzansprüche und für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Insbesondere sind die §§ 823, 826 und 1004 BGB relevant.
- Grundgesetz (GG): Das Grundgesetz schützt die Persönlichkeitsrechte in Art. 1 und 2 GG. Daraus wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht abgeleitet, welches auch Schutz vor Persönlichkeitsverletzungen im Internet bietet.
- Urheberrechtsgesetz (UrhG): Das UrhG enthält Regelungen für Schadensersatzansprüche bei Verletzungen von Urheberrechten, insbesondere bei unerlaubten Bildveröffentlichungen.
- Medienrecht und Presserecht: Die Landespressegesetze und Mediengesetze der Bundesländer enthalten Regelungen für Schadensersatzansprüche bei Verletzungen von Persönlichkeitsrechten in der Presse und in Rundfunk und Telemedien.
Schadensersatzansprüche bei verschiedenen Persönlichkeitsverletzungen
Bei der Verletzung des Persönlichkeitsrechts können unterschiedliche Schadensersatzansprüche entstehen. Nachfolgend werden die verschiedenen Schadensersatzansprüche bei Persönlichkeitsverletzungen aufgezeigt und erläutert:
Schadensersatz bei Beleidigung
Bei einer Beleidigung (§ 185 StGB) kann der Betroffene Schadensersatz nach § 823 Abs. 1 BGB geltend machen, wenn ihm dadurch ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist. Beispiel: A veröffentlicht in einem Online-Forum unwahre Behauptungen über B, die B in seiner Ehre verletzen. B hat einen Schadensersatzanspruch gegen A.
Schadensersatz bei Verleumdung und übler Nachrede
Bei Verleumdung (§ 187 StGB) oder übler Nachrede (§ 186 StGB) kann der Betroffene ebenfalls Schadensersatz nach § 823 Abs. 1 BGB verlangen. Beispiel: A verbreitet im Internet das Gerücht, B sei ein Betrüger. B erleidet dadurch einen geschäftlichen Schaden. B hat einen Schadensersatzanspruch gegen A.
Schadensersatz bei unerlaubter Bildveröffentlichung
Werden Bilder ohne Zustimmung des Abgebildeten veröffentlicht, kann dies einen Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 1 BGB begründen. Zusätzlich kann der Betroffene wegen einer Verletzung des Rechts am eigenen Bild nach § 22 KUG bzw. § 812 BGB einen Schadensersatzanspruch geltend machen. Beispiel: A veröffentlicht ohne Zustimmung von B ein Foto von B auf einer Internetseite. B hat einen Schadensersatzanspruch gegen A.
Schadensersatz bei Verletzung des Datenschutzes
Bei der Verletzung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), kann der Betroffene einen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO geltend machen. Beispiel: A veröffentlicht im Internet persönliche Daten von B, ohne dass B zugestimmt hat. B hat einen Schadensersatzanspruch gegen A.
Berechnung des Schadensersatzes bei Persönlichkeitsverletzungen
Die Höhe des Schadensersatzes bei Persönlichkeitsverletzungen hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Art der Persönlichkeitsverletzung, dem Umfang der Veröffentlichung und dem Grad der Verschuldung des Schädigers. Die Höhe des Schadensersatzes kann durch folgende Ansätze ermittelt werden:
- Konkreter Schaden: Der Schadensersatz kann auf Basis des tatsächlich entstandenen Schadens berechnet werden, z. B. entgangener Gewinn oder konkrete Kosten durch die Persönlichkeitsverletzung.
- Lizenzanalogie: Der Schadensersatz kann auf Basis einer fiktiven Lizenzgebühr berechnet werden, die der Schädiger hätte zahlen müssen, um die Rechte des Betroffenen rechtmäßig nutzen zu dürfen.
- Genugtuungsfunktion: Bei immateriellen Schäden (z. B. Schmerzensgeld) kann der Schadensersatz auch auf Basis einer Genugtuungsfunktion berechnet werden, um dem Betroffenen eine Entschädigung für die erlittene Persönlichkeitsverletzung zu gewähren.
Aktuelle Gerichtsurteile zum Schadensersatz bei Persönlichkeitsverletzungen
Die Rechtsprechung zum Schadensersatz bei Persönlichkeitsverletzungen entwickelt sich ständig weiter. Im Folgenden werden einige aktuelle und prägnante Urteile vorgestellt:
BGH, Urteil vom 01.02.2018 – I ZR 241/16 („Revenge Porn“)
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in diesem Fall entschieden, dass die Veröffentlichung intimer Aufnahmen ohne Zustimmung des Abgebildeten eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellt und einen Schadensersatzanspruch begründet. Der BGH hat einen Schadensersatz in Höhe von 25.000 Euro zugesprochen.
LG Köln, Urteil vom 13.09.2018 – 28 O 4/18 (Schadensersatz für Facebook-Post)
Das Landgericht Köln entschied, dass ein unwahrer und ehrverletzender Facebook-Post einen Schadensersatzanspruch auslöst. Im konkreten Fall wurde dem Beklagten ein Schadensersatz von 7.000 Euro auferlegt.
BGH, Urteil vom 30.04.2019 – VI ZR 477/17 (Persönlichkeitsverletzung durch Google-Suchergebnisse)
Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Verbreitung von ehrverletzenden Inhalten durch Suchmaschinenbetreiber wie Google eine Persönlichkeitsverletzung darstellt und Schadensersatzansprüche begründen kann. Google wurde zur Zahlung von 5.000 Euro Schadensersatz verurteilt.
FAQ: Häufige Fragen zum Schadensersatz bei Persönlichkeitsverletzungen
Wie lange habe ich Zeit, um einen Schadensersatzanspruch bei einer Persönlichkeitsverletzung geltend zu machen?
Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche bei Persönlichkeitsverletzungen beträgt in der Regel drei Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Geschädigte von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste (§ 199 Abs. 1 BGB).
Kann ich auch Schadensersatz verlangen, wenn der Schädiger anonym ist?
In der Praxis ist es oft schwierig, den Schädiger bei Persönlichkeitsverletzungen im Internet zu ermitteln. Grundsätzlich ist ein Schadensersatzanspruch auch gegen einen anonymen Schädiger möglich, jedoch muss zunächst dessen Identität ermittelt werden. Hierbei kann ggf. ein Gerichtsbeschluss zur Auskunftserteilung durch den Internetdienstanbieter (§ 101 UrhG) oder ein Auskunftsanspruch gegen den Betreiber der Internetseite (§ 242 BGB) helfen.
Was kann ich tun, wenn der Schädiger im Ausland sitzt?
Wenn der Schädiger im Ausland sitzt, kann die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen komplizierter werden. In solchen Fällen sollte man sich anwaltlich beraten lassen. Je nach Land und Sachverhalt können auch internationale Regelungen, wie die Europäische Vollstreckungstitel-Verordnung oder das Haager Übereinkommen über die Zuständigkeit und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen, zur Anwendung kommen.
Fazit
Schadensersatz bei Persönlichkeitsverletzungen ist ein komplexes Rechtsgebiet, das sowohl materielle als auch immaterielle Ansprüche umfasst. Die Rechtsgrundlagen für Schadensersatzansprüche finden sich in verschiedenen Gesetzen und Regelungen, wie dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Grundgesetz, dem Urheberrechtsgesetz und dem Medienrecht. Aktuelle Gerichtsurteile zeigen, dass Schadensersatzansprüche bei Persönlichkeitsverletzungen erfolgreich durchgesetzt werden können. Betroffene sollten sich jedoch stets anwaltlich beraten lassen, um ihre Ansprüche optimal durchzusetzen und mögliche Fallstricke zu vermeiden.
„Unsere Kanzlei setzt auf Künstliche Intelligenz, um Ihnen hochwertige Rechtsberatung zu deutlich reduzierten Kosten anzubieten.
Mandanten profitieren in Einzelfällen von Kosteneinsparungen bis zu 90% – ohne Abstriche bei Qualität und individueller Betreuung.
Vertrauen Sie auf eine zukunftsweisende Kombination aus Innovation und juristischer Exzellenz.“
Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
Aktuelle Beiträge aus dem Rechtsgebiet Zivilrecht
Nichtleistungshaftung: Rechte und Pflichten bei Vertragsverletzungen
Erfahren Sie mehr über Nichtleistungshaftung, was bei Schadensersatzansprüchen und Verzugsfolgen im deutschen Vertragsrecht gilt.
Vinkulierungsklausel: Absicherung und Konfliktlösung bei Übertragungen
Erfahren Sie, wie die Vinkulierungsklausel bei Verträgen die Übertragung von Anteilen regelt und rechtliche Sicherheit sowie klare Verpflichtungen schafft.
Handschenkung: Rechte und Pflichten bei unentgeltlichen Übertragungen
Erfahren Sie alles über Handschenkung im BGB, inklusive Rechte, Pflichten und Steuerregelungen bei Schenkungen.
Vertriebsvertrag: Unterstützung bei Vertragsgestaltung und Konflikten
Professionelle Beratung für Ihren Vertriebsvertrag – rechtssicher und praxisorientiert. Optimieren Sie Ihre Vertriebsstrategie mit Expertenhilfe.
Mandatsvereinbarung: Rechtssichere Gestaltung und Konfliktlösung
Erfahren Sie, wie Sie eine Mandatsvereinbarung rechtssicher erstellen und bei Konflikten effektiv verfahren. Fundiertes Wissen für Vertragsbeziehungen.