In diesem ausführlichen Beitrag möchte ich Ihnen als erfahrener Rechtsanwalt das Thema Schanklizenz näherbringen. Dabei gehe ich auf Anforderungen, den Beantragungsprozess und relevante rechtliche Hintergründe ein. Durch meine Expertise werde ich Ihnen aktuelle Gerichtsurteile, gesetzliche Grundlagen und praktische Beispiele präsentieren, die Ihnen ein umfassendes Verständnis des Themas ermöglichen. Zudem beantworte ich häufige Fragen rund um das Thema Schanklizenzen, um Ihnen einen Einblick in dieses Thema zu verschaffen.
Schankgenehmigung und Schanklizenz: Definition und Unterschiede
Zunächst ist es wichtig, klarzustellen, was eine Schankgenehmigung und eine Schanklizenz sind und welche Unterschiede es zwischen diesen beiden Begriffen gibt.
- Schankgenehmigung: Eine Schankgenehmigung ist eine behördliche Erlaubnis, die es einem Betrieb ermöglicht, alkoholische Getränke auszuschenken. Die Genehmigung wird von der zuständigen Behörde – häufig durch das Ordnungsamt – erteilt und ist in der Regel an verschiedene Voraussetzungen und Bedingungen geknüpft.
- Schanklizenz: Die Schanklizenz hingegen ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Sie ist eine behördliche Bewilligung zur Erhebung der sogenannten Branntweinsteuer auf in Getränken enthaltenen Branntwein. Eine Schanklizenz ist in der Regel nur erforderlich, wenn ein Betrieb eigene alkoholische Getränke herstellen und ausschenken möchte.
Während also die Schankgenehmigung die Erlaubnis zum Ausschenken von Alkohol betrifft, bezieht sich die Schanklizenz auf die steuerliche Seite der Angelegenheit.
Anforderungen an die Schankgenehmigung
Um eine Schankgenehmigung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hierbei kann es sich sowohl um persönliche als auch um sachliche Voraussetzungen handeln. Im Folgenden werden die häufigsten Anforderungen skizziert:
- Zuverlässigkeit: Eine der Grundvoraussetzungen für den Erhalt einer Schankgenehmigung ist die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers. Dies wird in der Regel durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nachgewiesen.
- Geeignetheit des Betriebs: Die Räumlichkeiten, in denen die alkoholischen Getränke ausgeschenkt werden sollen, müssen baulich und hygienisch geeignet sein. Dies wird in der Regel durch einen Nachweis über eine positive Bau- und Betriebsprüfung oder durch entsprechende Protokolle nachgewiesen.
- Sachkunde: Für den Erhalt einer Schankgenehmigung ist eine gewisse Sachkunde erforderlich, die durch die Teilnahme an einer Schulung oder der Vorlage eines entsprechenden Zeugnisses belegt werden kann.
- Alkoholpräventionsmaßnahmen: Im Rahmen der Schankgenehmigung kann die Behörde auch Auflagen zur Durchführung von Alkoholpräventionsmaßnahmen verlangen, wie beispielsweise die Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen oder die Durchführung von Maßnahmen zur Suchtprävention.
Schankgenehmigung beantragen: Der Prozess
Wenn Sie alle Voraussetzungen für eine Schankgenehmigung erfüllen, können Sie diese bei der zuständigen Behörde beantragen. Der Antrag muss schriftlich erfolgen und in der Regel folgende Informationen enthalten:
- Name, Anschrift und Geburtsdatum des Antragstellers sowie gegebenenfalls seiner gesetzlichen Vertreter
- Art, Umfang und Ort der beabsichtigten Ausschanktätigkeit
- Beschreibung der Räumlichkeiten, in denen der Ausschank stattfinden soll
- Angaben zu Art und Umfang der geplanten Alkoholpräventionsmaßnahmen
Für die Beantragung der Schankgenehmigung können Gebühren anfallen, deren Höhe von der jeweiligen Gemeinde oder Stadt festgelegt wird. Beachten Sie, dass die Schankgenehmigung regelmäßig befristet ist und somit nach einer gewissen Zeit erneuert werden muss.
Gesetzliche Grundlagen und aktuelle Gerichtsurteile zur Schanklizenz
Das Thema Schanklizenzen und Schankgenehmigungen ist rechtlich in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen hierzu sind:
- Gaststättengesetz (GastG): Die Schankgenehmigung ist Teil des Gaststättengewerbes und somit im Gaststättengesetz geregelt. Hier finden sich unter anderem Regelungen zu den Voraussetzungen für die Erteilung der Schankgenehmigung sowie den damit verbundenen Auflagen.
- Branntweinsteuergesetz (BranntwStG): Das Branntweinsteuergesetz regelt die Besteuerung von Branntwein und enthält auch Regelungen zur Schanklizenz.
Im Rahmen der Schanklizenzen und Schankgenehmigungen gibt es immer wieder Streitigkeiten und Gerichtsurteile. Einige aktuelle Urteile, die von Interesse sein könnten, sind:
- VG Koblenz, Urteil vom 16. Mai 2019 (1 K 675/18.KO): In diesem Urteil stellte das Verwaltungsgericht Koblenz fest, dass eine Schankgenehmigung auch in Fällen von sogenannten Pop-up-Shisha-Bars erforderlich ist. Die Betreiber einer solchen Bar hatten geltend gemacht, dass die Schankgenehmigung nicht erforderlich sei, da sie nur Shisha und keinen Alkohol anböten. Das Gericht widersprach dieser Auffassung und führte aus, dass auch das Anbieten von Shisha unter den Anwendungsbereich des Gaststättengesetzes falle und somit eine Schankgenehmigung erforderlich sei.
- VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Mai 2017 (1 S 2322/16): In diesem Urteil entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, dass die Erteilung einer Schankgenehmigung an einen Kiosk unter bestimmten Umständen zulässig sei. Der Betreiber eines Kiosks hatte sich dagegen gewehrt, dass ihm die Schankgenehmigung zum Verkauf von alkoholischen Getränken versagt wurde. Das Gericht führte aus, dass die Erteilung einer Schankgenehmigung an einen Kiosk zulässig sei, wenn die damit verbundenen Voraussetzungen erfüllt seien.
Beispiele und Fallstricke
Im Folgenden werde ich Ihnen einige Beispiele und häufige Fallstricke rund um das Thema Schanklizenzen und Schankgenehmigungen präsentieren, um Ihnen ein besseres Verständnis der Materie zu ermöglichen.
Beispiel: Ausschank bei Veranstaltungen
Ein häufiges Problemfeld ist der Ausschank von Alkohol bei Veranstaltungen. In vielen Fällen ist hierfür ebenfalls eine Schankgenehmigung erforderlich. Beispielsweise wenn ein Verein ein Sommerfest veranstaltet und dort alkoholische Getränke ausschenken möchte, muss der Verein in der Regel beim zuständigen Ordnungsamt eine Schankgenehmigung beantragen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Genehmigung rechtzeitig und vollständig beantragt wird, da die Bearbeitungszeiten bei den Behörden variieren können.
Beispiel: Schankgenehmigung bei Pop-up-Bars
Pop-up-Bars erleben in den letzten Jahren eine zunehmende Beliebtheit. Dabei handelt es sich um temporäre Bars, die beispielsweise in leerstehenden Ladenlokalen oder Gebäuden betrieben werden. Auch in diesem Fall ist eine Schankgenehmigung zwingend erforderlich, um den Ausschank von alkoholischen Getränken rechtlich abzusichern. Beachten Sie jedoch, dass für die Erteilung einer Schankgenehmigung in diesen Fällen häufig besondere Anforderungen gelten können, wie zum Beispiel die Einhaltung von Lärmschutzbestimmungen oder die Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen.
Fallstrick: Schankgenehmigung für Gaststätten in Wohngebäuden
Ein weiteres Problem kann sich ergeben, wenn eine Gaststätte in einem Wohngebäude betrieben werden soll. In diesem Fall kann es zu Konflikten mit den Anwohnern kommen, die sich durch Lärm oder Gerüche belästigt fühlen. Um diesen Konflikten vorzubeugen, ist es ratsam, sich zunächst mit den betroffenen Anwohnern abzustimmen und möglicherweise geeignete Maßnahmen zur Lärmdämmung oder Geruchsvermeidung zu ergreifen. Achten Sie zudem darauf, dass die Nutzung der Räumlichkeiten als Gaststätte baurechtlich zulässig ist, um spätere Probleme mit der Schankgenehmigung zu vermeiden.
FAQs rund um das Thema Schankgenehmigung bzw. Schanklizenz
Im Folgenden beantworte ich einige häufig gestellte Fragen rund um das Thema Schankgenehmigung, die Ihnen weiterführende Informationen bieten sollen.
Benötige ich eine Schankgenehmigung, wenn ich bei einer Party Alkohol ausschenke?
Wenn Sie bei einer privaten Party Alkohol ausschenken, benötigen Sie keine Schankgenehmigung. Die Schankgenehmigung ist nur für die gewerbliche Ausschanktätigkeit – also bei Betrieben oder Veranstaltungen, die der Gewinnerzielung dienen – erforderlich. Allerdings müssen Sie bei der privaten Party auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen achten.
Wofür benötige ich eine Schanklizenz?
Eine Schanklizenz benötigen Sie nur, wenn Sie in Ihrem Betrieb eigene alkoholische Getränke herstellen und ausschenken möchten. In diesem Fall ist die Schanklizenz für die Erhebung der Branntweinsteuer erforderlich. Bei der Schankgenehmigung handelt es sich hingegen um die behördliche Erlaubnis zum Ausschank von Alkohol.
Gilt meine Schankgenehmigung auch für meine Außenflächen?
Die Schankgenehmigung umfasst in der Regel auch den Ausschank von Alkohol auf den zur Gaststätte gehörenden Außenflächen, wie beispielsweise auf einer Terrasse oder in einem Biergarten. Allerdings ist es möglich, dass die Genehmigung hierfür mit zusätzlichen Auflagen versehen wird wie beispielsweise bestimmten Öffnungszeiten oder Lärmschutzvorrichtungen.
Gibt es Ausnahmen von der Schankgenehmigungspflicht?
Es gibt tatsächlich bestimmte Fälle, in denen keine Schankgenehmigung erforderlich ist, wie zum Beispiel:
- Der Ausschank erfolgt innerhalb eines verkaufsoffenen Ladengeschäftes, das überwiegend Lebensmittel verkauft, und ist nur ein zusätzliches Angebot (z. B. in einer Bäckerei, Metzgerei oder beim Winzer).
- Es handelt sich um einen eng begrenzten Zeitraum und betrieblichen Anlass, wie z. B. eine Betriebsfeier oder ein Firmenjubiläum.
- Der Ausschank von Alkohol erfolgt im Rahmen eines Verkaufsangebotes von gebrauchten Sachen auf einem Flohmarkt oder einem ähnlichen Markt.
Für diese Ausnahmen von der Schankgenehmigungspflicht gelten jedoch immer noch gewisse Regeln und Einschränkungen, die von der zuständigen Behörde festgelegt werden können.
Fazit zur Schanklizenz
Die Schankgenehmigung ist ein wichtiger Bestandteil des Gaststättengewerbes und ermöglicht es Unternehmen, alkoholische Getränke auszuschenken. Nachdem ich Ihnen in diesem Beitrag die wichtigsten Anforderungen, den Prozess der Beantragung, gesetzliche Grundlagen und aktuelle Gerichtsurteile ansprechend präsentiert habe, sollten Sie über ein umfassendes Verständnis des Themas verfügen. Nutzen Sie diese Informationen, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und eine reibungslose Schanktätigkeit in Ihrem Betrieb zu gewährleisten.
Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Schanklizenzen und Schankgenehmigungen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, auf unsere Expertise zurückzugreifen. Unsere Anwaltskanzlei steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und hilft Ihnen dabei, alle rechtlichen Anforderungen rund um das Thema Schanklizenz zu erfüllen.
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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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