Die Scheidung einer Ehe ist ein bedeutender Schritt im Leben und ist oft mit einer Vielzahl von emotionalen, sozialen und ökonomischen Herausforderungen verbunden. Neben den Kosten für einen Rechtsanwalt, ein gerichtliches Verfahren und den eigentlichen Scheidungsprozess, können weitere Kosten für Vermögensauseinandersetzungen, den Unterhalt und die Regelung des Sorge- und Umgangsrechts entstehen. Es ist wichtig für die Beteiligten, sich Gedanken über die steuerliche Absetzbarkeit dieser Kosten zu machen und die Voraussetzungen dafür zu kennen, um finanzielle Entlastungen in Anspruch nehmen zu können.
In diesem Blog-Beitrag erklären wir Ihnen, welche Scheidungskosten Sie von der Steuer absetzen können, wie Sie diese absetzen, welche Gerichtsurteile dabei eine Rolle spielen und geben Antworten auf häufig gestellte Fragen. Lesen Sie weiter, um kompetente Rechtsinformationen von einer erfahrenen Anwaltskanzlei zum Thema Scheidungskosten und Steuererleichterungen zu erhalten.
Grundlegendes zur steuerlichen Absetzbarkeit von Scheidungskosten
Grundsätzlich müssen alle Kosten im Zusammenhang mit der Scheidung einer Ehe von den Ehegatten selbst getragen werden. Allerdings können die Eheleute bestimmte Kosten, die im Rahmen einer Scheidung entstehen, steuerlich geltend machen.
Die steuerliche Absetzbarkeit von Scheidungskosten ist im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Im § 33 EStG wird die Möglichkeit vorgesehen, außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzusetzen.
- Außergewöhnliche Belastungen: Hierunter fallen alle zwangsläufigen größeren Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen entstehen können und die in Relation zu seinem Einkommen außergewöhnlich sind, wie beispielsweise Scheidungskosten.
Um eine steuerliche Absetzbarkeit geltend machen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Zwangsläufigkeit: Die Kosten müssen notwendigerweise im Zusammenhang mit der Scheidung entstanden sein und den Betroffenen zwangsläufig getroffen haben.
- Außergewöhnlichkeit: Die Kosten müssen im Vergleich zu den Kosten anderer Steuerpflichtiger deutlich höher liegen.
- Tatsächliche Kosten: Es muss ein tatsächlicher und realer Kostenbetrag vorliegen, der im Rahmen der Scheidung gezahlt wurde.
Absetzbare Scheidungskosten im Detail
Nicht alle Scheidungskosten sind steuerlich absetzbar. Um die Abzugsfähigkeit einzelner Kostenposten zu beurteilen, muss man zwischen folgenden Bereichen unterscheiden:
Anwaltskosten und Gerichtskosten
Anwalts- und Gerichtskosten sind die Hauptkosten, die in jedem Scheidungsverfahren anfallen. Sie umfassen die Gebühren, die von den Rechtsanwälten für ihre Tätigkeit erhoben werden, sowie die Gerichtskosten für das Verfahren.
- Anwaltskosten: Die Kosten für den Rechtsanwalt sind grundsätzlich steuerlich abzugsfähig, wenn sie unmittelbar mit dem Scheidungsverfahren in Zusammenhang stehen.
- Gerichtskosten: Die Kosten für das gerichtliche Verfahren sind ebenfalls steuerlich abzugsfähig, wenn sie im Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren stehen.
Kosten für Vermögensauseinandersetzungen
Im Rahmen einer Scheidung sind oft auch Vermögensauseinandersetzungen erforderlich, bei denen das gemeinsame Vermögen der Ehegatten aufgeteilt wird. Hierzu können Kosten für Gutachter, Notare und weitere Spezialisten anfallen.
- Gutachterkosten: Die Kosten für die Bewertung von Immobilien, Fahrzeugen oder Hausrat sind grundsätzlich nicht abzugsfähig, da sie als Kosten der Lebensführung gelten.
- Notarkosten: Notarkosten, welche im Rahmen einer Vermögensauseinandersetzung oder eines Zugewinnausgleichs anfallen, sind ebenfalls nicht steuerlich absetzbar.
- Spezialisten: Kosten für Steuerberater oder Finanzenexperten sind ebenfalls nicht abzugsfähig, wenn sie im Zusammenhang mit der Vermögensaufteilung anfallen und keinen direkten Bezug zum Scheidungsverfahren haben.
Unterhaltskosten und Sorge- und Umgangsrechtskosten
Im Zusammenhang mit einer Scheidung können auch Kosten für den Unterhalt von Ehegatten oder Kindern sowie Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht entstehen.
- Ehegattenunterhalt: Die Kosten für den gezahlten Ehegattenunterhalt können in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
- Kindesunterhalt: Kindesunterhalt kann in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden.
- Sorge- und Umgangsrechtskosten: Die Kosten für die Regelung des Sorge- und Umgangsrechts sind grundsätzlich steuerlich abzugsfähig, wenn sie zwangsläufig im Zusammenhang mit der Scheidung entstehen.
Aktuelle Gerichtsurteile zur steuerlichen Absetzbarkeit von Scheidungskosten
Im Laufe der Jahre haben sich einige Gerichtsurteile ergeben, die für die steuerliche Absetzbarkeit von Scheidungskosten relevant sind. Es ist wichtig, auf dem Laufenden zu bleiben, um gegebenenfalls von Änderungen in der Rechtslage profitieren zu können.
Bundesfinanzhof-Urteil vom 16.08.2017 (Az. VI R 9/16)
In diesem Urteil entschied der Bundesfinanzhof, dass die Kosten eines Scheidungsverfahrens in vollem Umfang als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar sind. Dies umfasst sowohl Anwalts- als auch Gerichtskosten. Zuvor galt eine Abzugsfähigkeit nur für die Verfahrensgebühren.
Bundesfinanzhof-Urteil vom 18.01.2018 (Az. VI R 70/15)
Der Bundesfinanzhof entschied in diesem Urteil, dass die Aufwendungen für einen Versorgungsausgleich im Rahmen einer Scheidung nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind. Der Versorgungsausgleich dient dem Ausgleich von Rentenanforderungen und gilt somit als Vermögensübertragung, die nicht steuerlich absetzbar ist.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur steuerlichen Absetzbarkeit von Scheidungskosten
Nachfolgend beantworten wir einige häufig gestellte Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Scheidungskosten:
Kann ich die Kosten für einen Mediator im Scheidungsverfahren von der Steuer absetzen?
Ja, die Kosten für einen Mediator können als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden, sofern der Mediator dazu beiträgt, den Scheidungsprozess zu beschleunigen und eine einvernehmliche Regelung der rechtlichen Fragen zu ermöglichen. Die Mediationskosten müssen zwangsläufig im Zusammenhang mit der Scheidung entstanden sein.
Wie setze ich Scheidungskosten in meiner Steuererklärung ab?
Scheidungskosten können in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ Ihrer Einkommensteuererklärung angegeben werden. Sie sollten die entstandenen Kosten detailliert aufführen und Belege, wie Rechnungen und Quittungen, für das Finanzamt bereithalten.
Gibt es einen Höchstbetrag für die steuerliche Absetzbarkeit von Scheidungskosten?
Nein, es gibt grundsätzlich keinen Höchstbetrag für die steuerliche Absetzbarkeit von Scheidungskosten. Allerdings sind die abzugsfähigen Beträge nur in dem Umfang steuerlich abzugsfähig, in dem sie die zumutbare Belastungsgrenze übersteigen. Diese Grenze ist abhängig von der Höhe Ihres Einkommens, Ihrem Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder. Um den genauen Betrag zu ermitteln, sollten Sie Rücksprache mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt halten.
Können beide Ehepartner Scheidungskosten von der Steuer absetzen?
Ja, grundsätzlich können beide Ehepartner Scheidungskosten in ihrer jeweiligen Steuererklärung absetzen, sofern sie die Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit erfüllen. Hierbei ist zu beachten, dass jeder Ehepartner nur jene Kosten absetzen kann, die ihm tatsächlich entstanden sind.
Sind auch begleitende Kosten wie Umzugskosten, Wohnungssuche oder Kinderbetreuung steuerlich absetzbar im Rahmen einer Scheidung?
Einige begleitende Kosten, die unmittelbar im Zusammenhang mit einer Scheidung stehen und zwangsläufig entstehen, können steuerlich absetzbar sein. Umzugskosten können beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten oder als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden. Die Wohnungssuche kann ebenfalls unter bestimmten Umständen als Werbungskosten absetzbar sein. Kinderbetreuungskosten sind grundsätzlich als Sonderausgaben absetzbar, unabhängig von einer Scheidung. Für die genauen Voraussetzungen und Möglichkeiten sollten Sie Rücksprache mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt halten.
Scheidungskosten steuerlich absetzbar – Ein Fazit
Die steuerliche Absetzbarkeit von Scheidungskosten kann dazu beitragen, die finanzielle Belastung einer Scheidung zu verringern. Wichtig ist, die verschiedenen Bereiche der Scheidungskosten, wie Anwalts- und Gerichtskosten, Vermögensauseinandersetzungen und Unterhaltskosten, genau zu kennen und die jeweilige Rechtslage sowie aktuelle Gerichtsurteile zu berücksichtigen.
Unsere Anwaltskanzlei verfügt über langjährige Erfahrung und Expertise im Familienrecht und kann Ihnen dabei helfen, Ihre Scheidung auf rechtlich sichere und finanziell optimierte Weise abzuwickeln. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Scheidungskosten haben oder Unterstützung in Ihrem Scheidungsverfahren benötigen.
Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.
Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate
Philipp Franz | Rechtsanwalt | Associate
Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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