Schenkung Großeltern an Enkel – Als Zeichen der Liebe und Wertschätzung möchte man den nachfolgenden Generationen etwas Gutes tun, ihnen Sicherheit bieten und den Grundstein für eine erfolgreiche Zukunft legen. Eine solche Schenkung von Großeltern an ihre Enkel ist in der Praxis ein weit verbreitetes Phänomen. Wer jedoch eine solche Schenkung plant, sollte sich im Vorfeld eingehend mit den rechtlichen Gegebenheiten vertraut machen, um mögliche Fallstricke zu vermeiden. Dieser Blogbeitrag soll dazu dienen, mögliche Fragen und Probleme in Bezug auf Schenkungen von Großeltern an Enkel aufzugreifen und erklären, welche Rolle der Ergänzungspfleger in diesem Zusammenhang spielen kann.

Inhaltsverzeichnis:

  • Schenkungsarten: Die verschiedenen Formen einer Schenkung
  • Schriftform und notarielle Beurkundung: Wann sind diese erforderlich?
  • Der Pflichtteil: Was Enkel und Großeltern wissen sollten
  • Die steuerlichen Aspekte bei Schenkungen von Großeltern an Enkel
  • Die Rolle des Ergänzungspflegers bei Schenkungen an minderjährige Enkel
  • Fallstudie: Die Schenkung einer Immobilie an ein minderjähriges Enkelkind
  • Checkliste für die Schenkung von Großeltern an Enkel
  • Fazit: Sicherheit und rechtliche Klarheit für Großeltern und Enkel

Schenkungsarten: Die verschiedenen Formen einer Schenkung

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Schenkungen: Die Handschenkung und die Schenkungsversprechen. Die Handschenkung ist die unmittelbare, unbefristete und unentgeltliche Übertragung einer beweglichen Sache von einer Person an eine andere. Eine solche Schenkung kann durch bloßen Übergang des Besitzes wirksam werden, ohne dass es einer Vertragsvereinbarung bedarf. Eine Schriftform ist für Handschenkungen nicht erforderlich.

Das Schenkungsversprechen hingegen bezieht sich auf vertragliche Zusagen, durch die der Schenker dem Beschenkten eine Leistung kostenfrei und ohne Leistung des Beschenkten zusagt. Diese bedürfen grundsätzlich der notariellen Beurkundung, um wirksam zu werden. Obwohl Schenkungsversprechen also auch ohne Beurteilung durch einen Notar abgeschlossen werden können, wird diese in der Regel zur Vermeidung von Streitigkeiten und Rechtsunsicherheiten empfohlen.

Schriftform und notarielle Beurkundung: Wann sind diese erforderlich?

Grundsätzlich können Schenkungen mündlich oder schriftlich erfolgen. Eine mündliche Schenkung kann jedoch schwer beweisbar sein, weshalb eine schriftliche Vereinbarung den Parteien auf jeden Fall eine gewisse Sicherheit gibt. Bei der Schenkung von Immobilien oder Geschäftsanteilen ist zudem eine notarielle Beurkundung erforderlich.

Bei Schenkungen von Wertpapieren oder Bankguthaben ist die Schriftform jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Dennoch empfiehlt es sich auch hier, eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, um mögliche Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden.

Der Pflichtteil: Was Enkel und Großeltern wissen sollten

Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Teil des Erbes, der den Kindern, Enkelkindern und Ehegatten zusteht, wenn ihnen kein Erbteil zugesprochen wird oder sie durch eine Verfügung von Todes wegen benachteiligt werden. Dabei wird zwischen dem gewöhnlichen und dem ergänzenden Pflichtteil unterschieden:

  • Der gewöhnliche Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kommt zum Tragen, wenn der Erblasser durch Testament oder Erbvertrag seine nächsten Angehörigen enterbt hat.
  • Der ergänzende Pflichtteil hingegen berücksichtigt Schenkungen, die der Erblasser innerhalb der letzten zehn Jahre vor seinem Tod vorgenommen hat. Diese Schenkungen werden bei der Berechnung des Pflichtteils angerechnet, um Benachteiligungen der Pflichtteilsberechtigten auszugleichen.

Schenkungen von Großeltern an Enkel können insofern den Pflichtteil der eigenen Abkömmlinge berühren, als dass sie bei der Berechnung des Pflichtteils mit angerechnet werden. Dies betrifft jedoch nur Schenkungen, die innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod der Großeltern stattgefunden haben.

Die steuerlichen Aspekte bei Schenkungen von Großeltern an Enkel

Schenkungen unterliegen grundsätzlich der Schenkungsteuer. Diese orientiert sich an den Wert des verschenkten Vermögens sowie am Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem. Bei Schenkungen zwischen Großeltern und Enkeln gelten folgende Schenkungsteuerfreibeträge:

  • Für Enkel beträgt der Schenkungsteuerfreibetrag 200.000 Euro.
  • Für die Kinder der Großeltern, also die Eltern der Enkel, beträgt der Schenkungsteuerfreibetrag ebenfalls 200.000 Euro.
  • Für den Ehegatten oder Lebenspartner eines Enkelkindes beträgt der Schenkungsteuerfreibetrag 20.000 Euro.

Bei Schenkungen, die über diese Freibeträge hinausgehen, fallen Schenkungsteuern an. Die Steuersätze variieren je nach Wert der Schenkung und Verwandtschaftsgrad zwischen 7 und 30 Prozent.

Die Rolle des Ergänzungspflegers bei Schenkungen an minderjährige Enkel

Minderjährige Enkel benötigen für die Entgegennahme einer Schenkung grundsätzlich die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter, also in der Regel ihrer Eltern. Liegt jedoch ein Fall vor, in dem die Eltern als Vertreter der minderjährigen Enkel an einer rechtlichen Handlung beteiligt sind, bei der sie widerstreitende Interessen haben, müssen sie durch einen Ergänzungspfleger vertreten werden.

Beispiel: Eine Großmutter möchte ihrem minderjährigen Enkel eine Immobilie schenken. Ihre Tochter – die Mutter des Enkels – wiederum ist Alleinerbin der Großmutter. Damit entstünde ein Interessenskonflikt, da die Tochter als Erbin ein Interesse daran hätte, dass die Immobilie zum Nachlass der Großmutter gehört.

In solchen Fällen stellt das Familiengericht einen Ergänzungspfleger zur Verfügung, der die Interessen des minderjährigen Enkels vertritt und ermächtigt ist, eine Schenkungsvereinbarung für das minderjährige Enkelkind abzuschließen.

Fallstudie: Die Schenkung einer Immobilie an ein minderjähriges Enkelkind

In dieser Fallstudie soll exemplarisch dargestellt werden, wie eine solche Schenkung einer Immobilie von Großeltern an ein minderjähriges Enkelkind ablaufen könnte:

  • Die Großeltern von Tim, einem 15-jährigen Schüler, möchten ihm ihr Einfamilienhaus im Wert von 300.000 Euro schenken. Tim ist das einzige Enkelkind der Großeltern, die keine weiteren Abkömmlinge haben.
  • Da Tim minderjährig ist, benötigt er die Zustimmung seiner Eltern zur Entgegennahme der Schenkung. Da Tims Mutter zugleich die Alleinerbin der Großeltern wäre, entsteht ein potenzieller Interessenkonflikt.
  • Auf Antrag von Tims Eltern bestellt das Familiengericht einen Ergänzungspfleger, der die Interessen von Tim bei der Schenkungsabwicklung vertritt.
  • Die Großeltern bestellen für die Schenkung der Immobilie einen Notar, der den Vertrag zwischen Tim – vertreten durch den Ergänzungspfleger – und den Großeltern beurkundet.
  • Der Notar beurkundet die Schenkung und informiert das Grundbuchamt über die Vertragsunterzeichnung. Das Grundbuchamt ändert daraufhin den Eigentümer der Immobilie auf Tim.
  • Da der Wert der Immobilie den Schenkungsteuerfreibetrag von 200.000 Euro übersteigt, muss Tim Schenkungsteuer in Höhe von 100.000 Euro zahlen. Der genaue Steuersatz richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und beträgt in diesem Beispiel 15 Prozent, also in der Summe 15.000 Euro.
  • Durch die Schenkung bleibt die Immobilie auch im Falle des Todes eines Großelternteils in der Familie und ist vor weiteren Ansprüchen, etwa von Pflegeeinrichtungen oder Gläubigern der Erblasser, geschützt.

Diese Fallstudie zeigt, wie durch die Hinzuziehung eines Ergänzungspflegers die rechtlichen und steuerlichen Aspekte einer Schenkung von Großeltern an minderjährige Enkel berücksichtigt und erfolgreich umgesetzt werden können.

Checkliste für die Schenkung von Großeltern an Enkel

Um Schenkungen von Großeltern an ihre Enkel rechtlich sicher und steueroptimiert durchzuführen, sollten folgende Schritte beachtet werden:

  • 1. Prüfen Sie, welche Form der Schenkung für Sie am besten geeignet ist: Handschenkung oder Schenkungsversprechen.
  • 2. Informieren Sie sich über die schriftlichen und notariellen Anforderungen einer Schenkung und erfüllen Sie diese gegebenenfalls.
  • 3. Berücksichtigen Sie den Pflichtteil Ihrer eigenen Abkömmlinge und beachten Sie, dass Schenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre bei der Berechnung des Pflichtteils angerechnet werden.
  • 4. Kalkulieren Sie die anfallende Schenkungsteuer und informieren Sie sich über geltende Freibeträge, um Steuervorteile zu nutzen.
  • 5. Klären Sie, ob ein Ergänzungspfleger zur Vertretung Ihrer minderjährigen Enkel erforderlich ist und beantragen Sie gegebenenfalls die Bestellung eines Ergänzungspflegers beim Familiengericht.
  • 6. Beauftragen Sie einen Notar mit der Beurkundung der Schenkung und stellen Sie sicher, dass das Grundbuchamt bzw. das entsprechende Register von der Schenkung Kenntnis erlangt.
  • 7. Ziehen Sie bei Unsicherheiten und Unklarheiten im Zusammenhang mit Schenkungen einen erfahrenen Rechtsanwalt hinzu, der Sie über die wichtigsten Aspekte aufklären und unterstützen kann.

Fazit: Sicherheit und rechtliche Klarheit für Großeltern und Enkel

Der Wunsch, Enkelkinder finanziell abzusichern und ihnen eine solide Grundlage für die Zukunft zu schenken, ist verständlich und nachvollziehbar. Doch bei Schenkungen von Großeltern an ihre Enkel gilt es, die rechtlichen und steuerlichen Aspekte genau zu überblicken, um Fehler zu vermeiden und rechtliche Sicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten. Insbesondere bei Schenkungen an minderjährige Enkel sollte dabei auf die Bestellung eines Ergänzungspflegers geachtet werden, um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden und die Rechte der minderjährigen Beschenkten zu wahren.

Mit der hier vorgestellten Checkliste und den Erläuterungen zu den verschiedenen Aspekten einer Schenkung Großeltern an Enkel können Sie sicherstellen, dass Ihre Schenkung erfolgreich, rechtssicher und steueroptimiert durchgeführt wird. Sollten Sie hierbei auf individuelle Fragestellungen oder Probleme stoßen, empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt hinzuziehen, um in Ihren individuellen Fall die bestmögliche Lösungsstrategie zu erarbeiten.

„Unsere Kanzlei setzt auf Künstliche Intelligenz, um Ihnen hochwertige Rechtsberatung zu deutlich reduzierten Kosten anzubieten.

Mandanten profitieren in Einzelfällen von Kosteneinsparungen bis zu 90% – ohne Abstriche bei Qualität und individueller Betreuung.

Vertrauen Sie auf eine zukunftsweisende Kombination aus Innovation und juristischer Exzellenz.“

Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Herfurtner Rechtsanwälte. Mehr Infos anzeigen.

Aktuelle Beiträge aus dem Rechtsgebiet Erbrecht