Schenkung unter Ehegatten 10-Jahresfrist – Rechtzeitig reagieren und die finanziellen und rechtlichen Vorteile dieser Art der Vermögensübertragung nutzen. In diesem umfassenden Blog-Beitrag werden wir alles Wissenswerte rund um das Thema Schenkung unter Ehegatten sowie die 10-Jahresfrist besprechen, die für diese Art der Schenkung relevant ist.

Inhaltsverzeichnis:

  • Definition Schenkung unter Ehegatten: Was ist das und warum kann es sinnvoll sein?
  • Gesetzliche Regelungen und steuerliche Vorteile der Schenkung unter Ehegatten
  • Die 10-Jahresfrist: Warum ist sie relevant und was sind die Folgen einer Missachtung?
  • Checkliste für erfolgreiche Schenkungen unter Ehegatten
  • Anonymisierte Mandantengeschichte: So profitierte ein Ehepaar von einer Schenkung
  • FAQs rund um die Schenkung unter Ehegatten

Definition Schenkung unter Ehegatten: Was ist das und warum kann es sinnvoll sein?

Eine Schenkung unter Ehegatten bezieht sich auf die freiwillige und unentgeltliche Übertragung von Vermögenswerten wie Immobilien, Geld oder anderem Besitz von einem Ehepartner zu dem anderen. Dies kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, etwa um Vermögen steuerlich günstig zu übertragen, den Ehepartner wirtschaftlich abzusichern oder um die gesetzlichen Erbansprüche zu beeinflussen.

Schenkungen unter Ehegatten können in verschiedenen Formen erfolgen und an unterschiedliche Bedingungen geknüpft sein. Grundsätzlich gilt jedoch, dass Schenkungen unter Ehegatten steuerliche Vorteile mit sich bringen können – insbesondere dann, wenn sie rechtzeitig und unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen erfolgen. Die folgenden Abschnitte werden darauf näher eingehen.

Gesetzliche Regelungen und steuerliche Vorteile der Schenkung unter Ehegatten

In Deutschland ist die Schenkung unter Ehegatten gemäß § 516 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) rechtlich zulässig. Demnach ist eine Schenkung unter Ehegatten eine unentgeltliche Zuwendung, durch die der beschenkte Ehepartner auf Kosten des Schenkers bereichert wird. Diese Schenkung ist grundsätzlich sofort wirksam und bedarf keiner notariellen Beurkundung, es sei denn, es handelt sich um eine Immobilienschenkung.

Ein wichtiger Aspekt bei Schenkungen unter Ehegatten sind die steuerlichen Begünstigungen. Gemäß § 16 ErbStG (Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz) können Schenkungen in Höhe von bis zu 500.000 Euro innerhalb von zehn Jahren steuerfrei an den Ehepartner übertragen werden. Darüber hinausgehende Beträge unterliegen der Schenkungsteuer, deren Höhe sich nach § 19 ErbStG und den entsprechenden Steuerklassen richtet.

Die 10-Jahresfrist: Warum ist sie relevant und was sind die Folgen einer Missachtung?

Die so genannte 10-Jahresfrist spielt eine zentrale Rolle bei Schenkungen unter Ehegatten. Sie besagt, dass Schenkungen, die länger als zehn Jahre zurückliegen, bei der Berechnung der Schenkung- oder Erbschaftsteuer nicht mehr berücksichtigt werden. Liegt eine Schenkung hingegen innerhalb der 10-Jahresfrist und verstirbt der Schenker, werden Schenkungen und Erbschaften zusammengerechnet, um den steuerpflichtigen Betrag zu ermitteln.

Die Missachtung der 10-Jahresfrist kann daher negative Auswirkungen auf die steuerliche Belastung haben und im schlimmsten Fall dazu führen, dass der beschenkte Ehepartner unter Umständen den Erbschafts- bzw. Schenkungssteuerfreibetrag nicht vollständig ausschöpfen kann.

Checkliste für erfolgreiche Schenkungen unter Ehegatten

Um Schenkungen unter Ehegatten erfolgreich und rechtssicher durchzuführen, ist es ratsam, die folgende Checkliste abzuarbeiten:

  • Entscheidung für das Objekt der Schenkung: Wenn Sie Vermögen an Ihren Ehepartner übertragen möchten, sollten Sie sich zunächst klar werden, welche Vermögenswerte Sie übertragen;
  • Klärung der Formalitäten: Je nach Art der Schenkung variieren die formalen Anforderungen – so ist bei Immobilienschenkungen beispielsweise die Beurkundung durch einen Notar erforderlich;
  • Einholen einer Wertgutachtens: Insbesondere bei größeren Vermögenswerten wie Immobilien oder Anteilen an Unternehmen ist es sinnvoll, ein Wertgutachten einzuholen, um den Wert der Schenkung korrekt bemessen zu können;
  • Beachtung der 10-Jahresfrist: Um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen, sollten Sie die Schenkung rechtzeitig durchführen und die 10-Jahresfrist beachten;
  • Klärung von Bedingungen und Rückforderungsrechten: In manchen Fällen können Schenkungen unter Ehegatten an bestimmte Bedingungen geknüpft sein oder dem Schenker ein Rückforderungsrecht einräumen (z. B. im Falle einer Scheidung).

Anonymisierte Mandantengeschichte: So profitierte ein Ehepaar von einer Schenkung

Ein Ehepaar wandte sich an unsere Kanzlei, um bei der Vermögensübertragung untereinander beraten zu werden. Beide hatten bereits in früheren Ehen Kinder und wollten sicherstellen, dass das gemeinsame Vermögen im Falle des Todes eines Partners an den anderen Partner übertragen wird. Darüber hinaus war das Ziel, die Erbschaftsteuerbelastung für die Kinder so weit wie möglich zu reduzieren.

Wir empfahlen dem Ehepaar, einen Teil des gemeinsamen Vermögens durch eine Schenkung unter Ehegatten zu übertragen, um den persönlichen Steuerfreibetrag von je 500.000 Euro zu nutzen. Durch diese Vorgehensweise und das Beachten der 10-Jahresfrist konnte das Ehepaar erfolgreich Vermögen übertragen und gleichzeitig steuerliche Vorteile nutzen.

FAQs rund um die Schenkung unter Ehegatten

Hier finden Sie die meistgestellten Fragen auf einen Blick zusammengefasst.

Kann eine Schenkung unter Ehegatten rückgängig gemacht werden?

Grundsätzlich ist eine Schenkung unter Ehegatten nicht rückgängig zu machen, es sei denn, es wurden von vornherein Bedingungen vereinbart, die eine Rückforderung ermöglichen (z. B. im Falle einer Scheidung).

Gibt es Unterschiede zwischen der Schenkung unter Ehegatten und der Schenkung an Lebenspartner?

Im Hinblick auf die Schenkung- und Erbschaftsteuer gelten für eingetragene Lebenspartnerschaften die gleichen Regeln wie für Ehegatten.

Wie wirkt sich eine Scheidung auf eine Schenkung unter Ehegatten aus?

Im Falle einer Scheidung kann eine Schenkung unter Umständen zurückgefordert werden, wenn dies vereinbart wurde. Ansonsten bleibt die Schenkung auch nach einem Scheidungsverfahren bestehen.

Kann ich eine Schenkung unter Ehegatten auch im Testament festhalten?

Eine Schenkung unter Ehegatten ist grundsätzlich nicht im Testament zu regeln, da es sich dabei um eine rechtsgeschäftliche Verfügung handelt, die sofort wirksam wird.

Abschließende Gedanken zur Schenkung unter Ehegatten und der 10-Jahresfrist

Die Schenkung unter Ehegatten kann ein äußerst wertvolles Instrument zur Vermögensübertragung und Steueroptimierung darstellen. Es ist jedoch wichtig, sich gut über die gesetzlichen Regelungen, insbesondere die 10-Jahresfrist, zu informieren und die entsprechenden Formalitäten einzuhalten, um sicherzustellen, dass die Schenkung den gewünschten Nutzen erzielt. In diesem Zusammenhang kann die Unterstützung eines erfahrenen und kompetenten Rechtsanwalts von großem Vorteil sein und Ihnen helfen, mögliche Fallstricke zu vermeiden und die bestmöglichen Resultate für Sie und Ihren Ehepartner zu erzielen.

Auch die Einbeziehung steuerlicher Expertise ist in vielen Fällen ratsam, um sicherzustellen, dass die Schenkung und die Vermögensübertragung so gestaltet werden, dass die steuerlichen Vorteile voll ausgeschöpft werden können. In jedem Fall sollten Sie als Ehepaar offen über Ihre Erwartungen und Wünsche bezüglich der Schenkung sprechen und sicherstellen, dass Sie sich gegenseitig unterstützen und gemeinsam an einer Lösung arbeiten, die im Einklang mit Ihren gemeinsamen Zielen steht.

„Unsere Kanzlei setzt auf Künstliche Intelligenz, um Ihnen hochwertige Rechtsberatung zu deutlich reduzierten Kosten anzubieten.

Mandanten profitieren in Einzelfällen von Kosteneinsparungen bis zu 90% – ohne Abstriche bei Qualität und individueller Betreuung.

Vertrauen Sie auf eine zukunftsweisende Kombination aus Innovation und juristischer Exzellenz.“

Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Herfurtner Rechtsanwälte. Mehr Infos anzeigen.

Aktuelle Beiträge aus dem Rechtsgebiet Erbrecht