In diesem Blog-Beitrag befassen wir uns eingehend mit der Möglichkeit, einen negativen Schufa-Eintrag löschen zu lassen. Wir werden auf die rechtlichen Grundlagen, Schritte und Strategien zur Löschung eines Eintrags eingehen, relevante Gesetze, aktuelle Gerichtsurteile und häufig gestellte Fragen zum Thema erörtern. Als kompetenter und erfahrener Rechtsanwalt werde ich Sie durch diesen Prozess führen und Ihnen wertvolle Ratschläge geben.

Inhalt

Grundlagen

Zunächst ein kurzer Überblick über die Schufa und die Bedeutung von Schufa-Einträgen. Die SCHUFA Holding AG ist eine deutsche Wirtschaftsauskunftei, die Informationen über das Zahlungsverhalten von Verbrauchern sammelt und bewertet. Sie erstellt Schufa-Auskünfte, auf deren Grundlage Kreditinstitute, Vermieter und andere Vertragspartner die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern einschätzen können.

Ein negativer Schufa-Eintrag kann erhebliche Folgen für Ihre Finanzen und Ihren Alltag haben. Hier sind einige Beispiele, warum ein negativer Eintrag möglicherweise zu Problemen führen kann:

  • Erhöhte Schwierigkeiten, Kredite zu erhalten
  • Ablehnung von Darlehensanträgen, Kreditkarten oder Handyverträgen
  • Problematische Suche nach einer passenden Mietwohnung
  • Zusätzliche Sicherheiten oder Kautionen erforderlich

Rechtliche Aspekte

Die rechtlichen Regelungen, die für Schufa-Einträge und ihre Löschung relevant sind, finden sich insbesondere in:

Nach § 35 Abs. 2 BDSG können Personen, deren Interesse an der Löschung eines Schufa-Eintrags überwiegt, die Löschung des Eintrags verlangen. Hierfür müssen Sie gegenüber der Schufa darlegen, dass der Eintrag unzutreffend oder inhaltlich veraltet ist, oder dass der Eintrag aufgrund des Einzelfalls unverhältnismäßig ist.

Insbesondere ist nach § 41 Abs. 1 BDSG die Vereinbarung der Schufa mit ihren Vertragspartnern über die Speicherung der Daten zu beachten. Es heißt, dass die Schufa Einzelheiten über ihre Entscheidung zur Vertragsbeendigung bei geschlossenen Verträgen und anschließend deren Löschung an ihre Vertragspartner mitteilen.

Aktuelle Gerichtsurteile

Es gibt einige interessante Gerichtsurteile, die für Verbraucher relevant sind, die einen negativen Schufa-Eintrag löschen lassen möchten. Hier sind zwei exemplarische Entscheidungen:

BGH-Urteil zu Kreditkartenkündigungen und Schufa-Einträgen (Az. XI ZR 370/12)

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Banken nicht ohne weiteres eine Kreditkarte wegen nur geringfügig überziehung kündigen und einen Schufa-Eintrag veranlassen dürfen. In dem Fall hatte die Bank einem Kunden die Kreditkarte wegen einer Überziehung von 69 Euro gekündigt und einen Schufa-Eintrag veranlasst. Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Bank dies nur sehr eingeschränkten Fällen tun dürfe.

OLG Köln: Schufa-Löschung bei unberechtigter Forderung (15 U 193/17)

Das Oberlandesgericht Köln entschied im Mai 2018, dass ein negativer Schufa-Eintrag gelöscht werden muss, wenn die Forderung unberechtigt ist. Im konkreten Fall hatte ein Verbraucher eine vermeintliche Forderung nicht beglichen. Obwohl die Forderung später als unberechtigt festgestellt wurde, verblieb der negative Schufa-Eintrag. Das OLG Köln entschied, dass dieser Eintrag unverzüglich gelöscht werden muss, um dem Betroffenen nicht weiterhin Nachteile zu bereiten. Diese Entscheidung untermauert die Rechte von Verbrauchern, die Opfer einer unberechtigten Forderung wurden.

Schritte zur Löschung eines negativen Schufa-Eintrags

Um einen negativen Schufa-Eintrag löschen zu lassen, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  1. Schufa-Auskunft einholen: Ermitteln Sie zunächst, welche Einträge in Ihrer Schufa-Auskunft vorhanden sind. Sie können einmal jährlich eine kostenlose Schufa-Selbstauskunft anfordern.
  2. Überprüfen Sie den negativen Eintrag: Stellen Sie fest, ob der Eintrag korrekt oder unberechtigt ist. Belegen Sie dies gegebenenfalls durch Unterlagen oder Schriftverkehr.
  3. Fordern Sie die Löschung des Eintrags: Schreiben Sie der Schufa und fordern Sie die Löschung des Eintrags. Begründen Sie Ihr Anliegen und fügen Sie gegebenenfalls Nachweise bei.
  4. Widerspruchsverfahren: Sollte die Schufa Ihrer Forderung nicht nachkommen, können Sie Widerspruch einlegen. Geben Sie erneut eine Begründung und Nachweise an.
  5. Rechtsberatung suchen: Kommt die Schufa Ihren Forderungen weiterhin nicht nach, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Wichtig ist, dass Sie beharrlich bleiben und Ihren Anspruch auf Löschung eines unberechtigten oder veralteten Eintrags durchsetzen.

Strategien zur Löschung eines negativen Schufa-Eintrags

Es gibt verschiedene Strategien, die Sie verfolgen können, um einen negativen Schufa-Eintrag löschen zu lassen. Hier einige Beispiele:

  • Verhandlung mit Gläubigern: Wenn Sie eine offene Forderung begleichen, kann der Gläubiger in manchen Fällen zustimmen, den Schufa-Eintrag löschen zu lassen. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn es sich um eine geringfügige oder unberechtigte Forderung handelt.
  • Frühere Löschung durch Tilgung: In bestimmten Fällen kann ein Schufa-Eintrag vorzeitig gelöscht werden, wenn die Forderung beglichen ist und der Gläubiger der Löschung zustimmt. Hierzu müssen jedoch besondere Umstände vorliegen, etwa eine unverschuldete finanzielle Notlage.
  • Verjährung der Forderung: Forderungen verjähren nach einer gewissen Zeit, was einen Anspruch auf Löschung des Schufa-Eintrags begründen kann. Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre. Informieren Sie sich über die Verjährungsfristen und fordern Sie gegebenenfalls die Löschung eines verjährten Eintrags.

Es ist wichtig, die jeweilige Situation genau zu analysieren und die am besten geeignete Strategie zur Löschung des negativen Schufa-Eintrags zu wählen.

FAQs zur Schufa Löschung

Im Folgenden beantworte ich einige häufig gestellte Fragen zum Thema Schufa-Eintrag löschen lassen:

Wie lange dauert es, bis ein Schufa-Eintrag automatisch gelöscht wird?

Die Löschfristen variieren je nach Art des Eintrags. In der Regel gilt Folgendes:

  • Unbestrittene, titulierte Forderungen (z.B. gerichtliche Mahnbescheide, Urteile): 3 Jahre nach vollständiger Tilgung
  • Kredit- und Leasingverträge: 3 Jahre nach Vertragsende
  • Girokonten und Kreditkarten: 3 Jahre nach Kündigung des Kontos bzw. der Karte
  • Insolvenzverfahren: 3 Jahre nach Abschluss des Verfahrens

Können Schufa-Einträge von Inkassounternehmen gelöscht werden?

Wenn ein Inkassounternehmen eine Forderung übernommen hat und Sie die Forderung beglichen haben, können Sie die Löschung des Schufa-Eintrags auf dem üblichen Weg beantragen. Allerdings obliegt die Entscheidung, ob der Eintrag gelöscht wird, der Schufa und dem Gläubiger.

Gibt es für Banken bestimmte Vorgaben, wann ein Schufa-Eintrag gelöscht werden muss?

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für Banken, einen Schufa-Eintrag zu löschen. Allerdings sind Banken und andere Kreditinstitute verpflichtet, die gesetzlichen Löschfristen einzuhalten. Wie oben erwähnt, erfolgt die Löschung in der Regel automatisch nach Ablauf der Löschfrist.

Warum ist die Löschung von Schufa-Einträgen so wichtig für Verbraucher?

Negative Schufa-Einträge können erhebliche Nachteile für Verbraucher mit sich bringen. Sie können den Zugang zu Krediten, Mietwohnungen und anderen wichtigen Finanzdienstleistungen erheblich erschweren. Daher ist es wichtig, dass Verbraucher auf ihre Rechte hinsichtlich einer möglichen Löschung eines Schufa-Eintrags bestehen und diese durchsetzen, insbesondere wenn der Eintrag unberechtigt oder veraltet ist.

Fazit

Die Löschung eines negativen Schufa-Eintrags ist ein wichtiger Schritt, um die finanziellen Möglichkeiten und den Alltag von betroffenen Verbrauchern zu verbessern. Wenn Sie einen negativen Schufa-Eintrag haben, sollten Sie die beschriebenen Schritte und Strategien in Betracht ziehen, um die Löschung des Eintrags zu erreichen. Im Bedarfsfall kann die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts erforderlich sein, um Ihre Rechte erfolgreich durchzusetzen. In jedem Fall sollten Sie sich Ihrer rechtlichen Möglichkeiten bewusst sein und Ihren Anspruch auf Löschung eines unberechtigten oder veralteten Eintrags konsequent verfolgen.

Bei Fragen und Unklarheiten bezüglich Ihrer persönlichen Schufa-Situation empfehle ich Ihnen, juristischen Rat einzuholen. Eine professionelle Beratung kann Ihnen weiterhelfen und Ihnen Wege aufzeigen, wie Sie einen negativen Schufa-Eintrag erfolgreich löschen lassen können.

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