In Deutschland besteht eine Schulpflicht, die je nach Bundesland unterschiedlich ausgestaltet ist. Die meisten Schüler*innen besuchen staatliche Schulen, an denen kein Schulgeld erhoben wird. Es gibt jedoch auch private Schulen, an denen Schulgeld zu zahlen ist. In diesem umfangreichen Blog-Beitrag erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Thema Schulgeld, die rechtlichen Grundlagen, aktuelle Gerichtsurteile sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Die rechtlichen Grundlagen des Schulgeldes
Schulgeld ist in der Regel nur für private Schulen zu entrichten, während der Besuch von öffentlichen Schulen kostenfrei ist. Die rechtlichen Grundlagen für Schulgeld finden sich primär im Grundgesetz, in den Schulgesetzen der Bundesländer sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Grundgesetz und staatliche Anerkennung
Das Grundgesetz gewährleistet das Recht auf Errichtung von privaten Schulen in Artikel 7 Absatz 4. Private Schulen sind dabei als Ergänzung zum öffentlichen Schulwesen zulässig und bedürfen einer staatlichen Anerkennung. Der Besuch einer staatlich anerkannten Privatschule gilt dabei auch als Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht.
Schulgesetze der Bundesländer
Die Schulgesetze der einzelnen Bundesländer enthalten weitere Regelungen zu Privatschulen und dem Schulgeld. Beispielsweise finden sich Vorschriften zu staatlichen Zuschüssen für private Schulen, die Höhe des Schulgeldes oder sozialen Staffelungen für einkommensschwache Familien.
Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
Das BGB enthält Regelungen zu Verträgen und gibt damit auch den rechtlichen Rahmen für Schulverträge vor. In diesen ist das Schulgeld als Entgelt für die besondere Leistung privater Schulen festgehalten, die durch staatliche Zuschüsse und Schulgeldzahlungen finanziert wird.
Höhe des Schulgeldes und soziale Staffelungen
Die Höhe des Schulgeldes und mögliche soziale Staffelungen für einkommensschwache Familien variieren stark und sind abhängig von der jeweiligen Schule und dem Bundesland. Generell sind Schulträger – zumeist Vereine oder Stiftungen – bemüht, die Schulgeldzahlungen sozialverträglich zu gestalten. Dazu gehören Ermäßigungen für Geschwisterkinder, Stipendien oder eine Staffelung des Schulgeldes nach Einkommen der Eltern.
Beispiele für soziale Staffelungen
- Einige Schulen berechnen das Schulgeld nach dem Bruttoeinkommen der Eltern. Je höher das Einkommen, desto höher das zu entrichtende Schulgeld.
- Andere Schulen bieten Ermäßigungen für Geschwisterkinder an, die die Schule gleichzeitig besuchen. Beispielsweise könnte das erste Kind das volle Schulgeld zahlen, während das zweite Kind 50% und das dritte Kind nur noch 25% zahlen müsste.
- Einige Schulen gewähren Stipendien für Kinder aus einkommensschwachen Familien, die die Schule teilweise oder vollständig kostenfrei besuchen können.
Schulgeldcontainer: Steuerliche Aspekte und Absetzbarkeit
Die steuerliche Behandlung von Schulgeldzahlungen ist ein weiterer Aspekt, den Eltern im Blick behalten sollten. Grundsätzlich können Schulgelder unter bestimmten Bedingungen als Sonderausgaben abgesetzt werden, jedoch gibt es hierbei verschiedene Regelungen und Abgrenzungen.
Sonderausgaben und Absetzbarkeit
Nach § 10 Absatz 1 Nr. 9 Einkommensteuergesetz (EStG) können Schulgelder für den Besuch privater Schulen als Sonderausgaben abgesetzt werden. Dabei werden zwei Drittel des gezahlten Schulgeldes, jedoch maximal 5.000 Euro pro Kind und Jahr, anerkannt. Die Absetzbarkeit gilt jedoch nur für Schulen, die einen staatlich anerkannten oder gleichwertigen Schul- oder Berufsabschluss vermitteln.
Abgrenzung zu Kindergeld und Kinderfreibetrag
Die Absetzbarkeit von Schulgeld im Rahmen der Sonderausgaben steht in keinem Zusammenhang mit dem Kindergeld oder dem Kinderfreibetrag. Diese Leistungen werden unabhängig voneinander gewährt und dürfen nebeneinander in Anspruch genommen werden.
Beispiele für absetzbare und nicht absetzbare Schulgelder
- Absetzbar: Schulgeld für den Besuch einer staatlich anerkannten Privatschule, die zur allgemeinen Hochschulreife oder zu einem Berufsabschluss führt.
- Nicht absetzbar: Schulgeld für den Besuch einer privaten Vorschule oder Kita, da diese keinen anerkannten Schulabschluss vermittelt. Hier ist jedoch die steuerliche Absetzbarkeit von Betreuungskosten zu beachten.
Aktuelle Gerichtsurteile rund um das Thema
Rechtsprechung zum Thema Schulgeld gibt wichtige Hinweise für Eltern, Schüler*innen und Schulträger, um Rechte und Pflichten besser einschätzen zu können. Im Folgenden werden vier beispielhafte Urteile zu verschiedenen Aspekten des Schulgeldes vorgestellt.
Bundesverwaltungsgericht: Anspruch auf Schulgeldfreiheit auch bei fehlenden Plätzen an öffentlichen Schulen (BVerwG 6 C 9.17)
Das Bundesverwaltungsgericht entschied im Jahr 2018, dass ein Anspruch auf Schulgeldfreiheit besteht, wenn an öffentlichen Schulen keine ausreichenden Schulplätze vorhanden sind und daher das Kind auf eine private Schule ausweichen muss. In diesem Fall müssten die Eltern kein Schulgeld zahlen, auch wenn sie sich für den Besuch einer Privatschule entscheiden.
Bundesgerichtshof: Kündigung eines Schulvertrags ohne wichtigen Grund (BGH III ZR 235/16)
Der Bundesgerichtshof entschied im Jahr 2017, dass Eltern, die einen Schulvertrag ohne wichtigen Grund kündigen, zur Zahlung der vereinbarten Schulgelder verpflichtet sind. Eine außerordentliche Kündigung ohne wichtigen Grund ist daher nicht möglich und Eltern sollten sich gut überlegen, bevor sie ihren Vertrag kündigen.
Finanzgericht Köln: Absetzbarkeit von Schulgeld für Internatsschulen (FG Köln 5 K 679/17)
Das Finanzgericht Köln entschied im Jahr 2018, dass das Schulgeld für Internatsschulen ebenfalls als Sonderausgaben absetzbar ist. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Schüler*innen im Internat wohnen oder im häuslichen Umfeld. Nur die Verpflegungs- und Unterbringungskosten sind nicht absetzbar.
Oberlandesgericht Hamm: Schulgeld auch bei Vertragsverstößen seitens der Schule (OLG Hamm 5 U 46/13)
Das Oberlandesgericht Hamm entschied im Jahr 2014, dass Eltern auch dann zur Zahlung von Schulgeld verpflichtet sind, wenn die Schule ihrerseits Verträge verletzt hat. Eltern sollten daher erst einmal weiterzahlen und ggf. parallel Schadensersatzansprüche gegen die Schule prüfen.
FAQs – Häufige Fragen rund um das Thema
Im Folgenden werden einige häufig gestellte Fragen zum Thema Schulgeld und deren Antwort beleuchtet:
Muss ich für den Besuch einer staatlichen Schule Schulgeld zahlen?
Nein, der Besuch staatlicher Schulen ist grundsätzlich kostenfrei. In einigen Bundesländern können jedoch Kosten für Schulbücher oder Material anfallen.
Kann ich Schulgeld absetzen, wenn mein Kind in einem anderen EU-Land zur Schule geht?
Ja, Schulgeld für den Besuch einer Schule im EU-Ausland kann ebenfalls als Sonderausgabe abgesetzt werden, sofern es sich um eine anerkannte oder gleichgestellte Schule handelt.
Müssen Eltern, die getrennt leben, das Schulgeld gemeinsam zahlen?
Das hängt von den individuellen Unterhaltsvereinbarungen ab. Grundsätzlich ist jedoch der Elternteil, bei dem das Kind lebt und der das Kindergeld erhält, zur Zahlung des Schulgeldes verpflichtet.
Sind Schulgelder bei Schüleraustauschprogrammen absetzbar?
Grundsätzlich sind Schulgelder für den Besuch einer ausländischen Schule im Rahmen eines Schüleraustauschs absetzbar. Abhängig vom jeweiligen Programm können jedoch unterschiedliche Regelungen gelten.
Fazit
Das Thema Schulgeld ist vielschichtig und betrifft Eltern, Schüler*innen und Schulträger gleichermaßen. Obwohl staatliche Schulen kostenfrei sind, können Eltern, die den Besuch einer privaten Schule in Erwägung ziehen, mit Schulgeldzahlungen konfrontiert sein. Dabei variieren Höhe und soziale Staffelungen des Schulgeldes von Schule zu Schule und je nach Bundesland.
Es ist wichtig, rechtliche Aspekte wie den Vertragsschluss, Kündigung oder die steuerliche Absetzbarkeit von Schulgeld im Blick zu behalten. Eltern sollten sich gut informieren und im Zweifel rechtlichen Beistand suchen, um ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Schulgeldzahlungen richtig einzuschätzen.
Achtung: Dieser Beitrag dient lediglich der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Im Einzelfall sollte die Beratung durch einen kompetenten Rechtsanwalt erfolgen.
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