Die Gesetze und Vorschriften zum Schusswaffengebrauch in Deutschland können komplex und schwer verständlich sein. In diesem Beitrag helfen wir Ihnen, den gesetzlichen Rahmen beim Umgang mit Schusswaffen zu erkennen und zu verstehen, und erläutern, was Ihre Rechte und Pflichten als Waffenbesitzer oder -benutzer sind.

Der Besitz und Gebrauch von Schusswaffen ist in Deutschland durch das Waffengesetz und andere Vorschriften geregelt. Der Umgang mit Waffen erfordert spezielle Kenntnisse, Fähigkeiten und Verantwortungsbewusstsein. In diesem Beitrag erläutern wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Schusswaffengebrauch in Deutschland und geben einen Überblick über die entsprechenden Gesetze und Vorschriften, die Sie kennen sollten, wenn Sie mit Schusswaffen hantieren wollen.

Was sind Schusswaffen?

Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung durch das Abfeuern von Projektilen dienen. Sie können in verschiedenen Kategorien und Typen unterteilt werden, wie zum Beispiel:

  • Handfeuerwaffen (Pistolen, Revolver, etc.)
  • Langwaffen (Gewehre, Flinten, etc.)
  • Vollautomatische Waffen (Maschinengewehre, Sturmgewehre, etc.)
  • Gaswaffen (Schreckschusswaffen, Reizstoffwaffen, etc.)
  • Softairwaffen (Druckluft- oder Federdruckbetriebene Waffen)

In Deutschland fällt der Umgang mit Schusswaffen unter das Waffengesetz (WaffG). Dieses Gesetz legt den rechtlichen Rahmen für den Besitz, Erwerb, Handel, Überlassen, Führen, Schießen, Verwahren und die Beförderung von Schusswaffen fest.

Der rechtliche Rahmen für Schusswaffenerwerb und -besitz in Deutschland

Das Waffenrecht unterteilt Waffenbesitzer in zwei Kategorien: Berechtigte und Nichtberechtigte. Berechtigte Personen sind jene, die eine Erlaubnis zum Besitz von Schusswaffen oder Munition haben. Nichtberechtigte Personen dürfen keine Schusswaffen oder Munition besitzen, erwerben, überlassen, führen oder schießen.

Zum Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen benötigen Sie in Deutschland eine waffenrechtliche Erlaubnis, die in Form von verschiedenen Dokumenten erteilt werden kann:

  • Waffenbesitzkarte (WBK)
  • Waffenhandelslizenz
  • Munitionserwerbsschein

Voraussetzungen für den Erwerb einer waffenrechtlichen Erlaubnis

Um eine waffenrechtliche Erlaubnis zu erlangen, müssen Sie grundsätzlich bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören:

  • Volljährigkeit (mind. 18 Jahre alt)
  • Zuverlässigkeit (keine Vorstrafen, keine waffenrechtlichen Verstöße)
  • persönliche Eignung (psychische und physische Gesundheit, charakterliche Eignung)
  • Nachweis einer ordnungsgemäßen Aufbewahrung der Schusswaffe
  • Nachweis eines Bedürfnisses (z.B. Jagd, Sportschießen, berufliche Gründe)
  • Nachweis einer Sachkunde im Umgang mit Schusswaffen und Munition
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung (für Sportschützen und Jäger)

Jeder, der eine Schusswaffe erwerben oder besitzen möchte, muss somit zunächst diese Voraussetzungen erfüllen und eine entsprechende Erlaubnis beantragen.

Umgang mit erlaubnisfreien Schusswaffen

Nicht alle Schusswaffen sind erlaubnispflichtig. Einige Modelle, insbesondere solche mit geringer Energie (Softairwaffen, CO₂-Waffen etc.), sind in Deutschland frei erhältlich und ohne spezielle Erlaubnis nutzbar. Jedoch gelten auch beim Umgang mit erlaubnisfreien Schusswaffen bestimmte Altersbeschränkungen und Regeln, die eingehalten werden müssen.

So dürfen beispielsweise Softairwaffen nur von Personen ab 14 Jahren erworben und benutzt werden. In der Öffentlichkeit dürfen diese Waffen aber grundsätzlich nicht geführt oder zur Schau gestellt werden und müssen sicher und unzugänglich für Dritte aufbewahrt werden.

Beamte, Soldaten und der Schusswaffengebrauch

Polizeibeamte, Soldaten und andere spezielle Berufsgruppen erhalten während ihrer Ausbildung und Dienstzeit eine waffenrechtliche Erlaubnis zum dienstlichen Gebrauch von Schusswaffen. Sie sind jedoch verpflichtet, die Waffen und Munition nach Ende ihrer Dienstzeit zurückzugeben. Wenn sie ihre dienstliche Schusswaffe privat weiter nutzen möchten, müssen sie einen Antrag auf Erteilung einer privaten waffenrechtlichen Erlaubnis stellen.

Zweck und Voraussetzungen für den rechtmäßigen Schusswaffengebrauch

Der Besitz und Erwerb von Schusswaffen ist nur der erste Schritt. Beim Gebrauch von Schusswaffen ist es entscheidend, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Der rechtmäßige Schusswaffengebrauch ist an bestimmte Zwecke und Bedürfnisse gebunden:

Schusswaffengebrauch im Rahmen der Jagd

Waffengebrauch im Rahmen der Jagd ist in Deutschland streng geregelt. Jäger müssen zunächst eine umfassende Jägerprüfung ablegen und eine Jagderlaubnis, einen Jagdschein, vorweisen können. Anschließend dürfen sie grundsätzlich nur mit bestimmten Waffen und Munitionsarten jagen.

Die Nutzung von Schusswaffen zur Jagd unterliegt zudem der Jagd- und Schonzeitregelungen und ist auf das Jagdgebiet der jeweiligen Jagdpacht beschränkt. Die Tötung von Wildtieren in Unkenntnis ihrer biologischen Rehabilitation, sowie der Jagdtourismus mit nicht-jagdlichen Zielen, sind verboten.

Schusswaffengebrauch im Sportschießen

Sportschützen sind eine der Hauptgruppen von Schusswaffenbesitzern in Deutschland. Um eine Schusswaffe für das Sportschießen zu verwenden, benötigen Sportschützen in der Regel eine Mitgliedschaft in einem anerkannten Schützenverein sowie eine gültige waffenrechtliche Erlaubnis für den Besitz der jeweiligen Waffe.

Das Schießen mit Schusswaffen ist ausschließlich auf anerkannten Schießstätten gestattet, und das Führen der Schusswaffe außerhalb der Schießstätte ist nur in einem verschlossenen Behältnis erlaubt.

Während Wettkämpfen dürfen nur zugelassene Waffen und Munition verwendet werden, und es gelten zusätzliche Sicherheitsvorschriften und Verhaltensregeln.

Schusswaffengebrauch aus beruflichen Gründen

In bestimmten Berufen, wie z. B. im Wachdienst, beim Geldtransport oder in der privaten Sicherheitsbranche, kann der Gebrauch von Schusswaffen erforderlich sein. Mitarbeiter in diesen Bereichen müssen in der Regel eine besondere Ausbildung im Umgang mit Waffen und Munition sowie entsprechende behördliche Genehmigungen vorweisen.

Für Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Schusswaffen verwenden, gelten ähnliche Regeln wie für Sportschützen: Schusswaffen dürfen nur auf zugelassenen Schießständen und in Notwehrsituationen eingesetzt werden. Das Führen der Schusswaffe außerhalb des Einsatzortes ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.

Schusswaffengebrauch zur Selbstverteidigung und Notwehr

In Deutschland ist der Schusswaffengebrauch zur Selbstverteidigung und Notwehr grundsätzlich erlaubt, wenn die Voraussetzungen des § 32 Strafgesetzbuch (StGB) und § 227 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erfüllt sind. Demnach ist Notwehr die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Beim Schusswaffengebrauch zur Selbstverteidigung müssen jedoch die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, Erforderlichkeit und Gebotenheit beachtet werden. Der Einsatz einer Schusswaffe darf nur das letzte Mittel sein und muss auf die Abwehr des Angriffs beschränkt bleiben. Dabei sind die Interessen von Angreifer und Angegriffenem gegeneinander abzuwägen.

Wichtig ist, dass der Schusswaffengebrauch zur Selbstverteidigung selbst bei Vorliegen einer Notwehrsituation strafrechtliche Folgen haben kann. Eine strafrechtliche Verurteilung kann u. a. den Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis und das Verbot, Schusswaffen zu erwerben oder zu besitzen, zur Folge haben.

Aufbewahrung, Transport und Veräußerung von Schusswaffen

Der verantwortungsbewusste Umgang mit Schusswaffen umfasst auch deren sichere Aufbewahrung, den Transport und die Veräußerung. Hierzu sind im Waffengesetz und den zugehörigen Rechtsverordnungen konkrete Vorgaben und Regeln festgelegt, die Schusswaffenbesitzer beachten müssen.

Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition

§ 36 WaffG schreibt vor, dass Schusswaffen und Munition getrennt voneinander, verschlossen und gegen Zugriff Unbefugter gesichert aufbewahrt werden müssen. Es gelten unterschiedliche Sicherheitsstufen für die Aufbewahrung, abhängig von der Anzahl und Art der Schusswaffen:

  • Sicherheitsstufe A: Aufbewahrung von bis zu drei erlaubnispflichtigen Schusswaffen
  • Sicherheitsstufe B: Aufbewahrung von bis zu fünf erlaubnispflichtigen Schusswaffen
  • Sicherheitsstufe C: Aufbewahrung von bis zu zehn erlaubnispflichtigen Schusswaffen
  • Sicherheitsstufe D: Aufbewahrung von über zehn erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder besonders gefährlichen Schusswaffen (z. B. vollautomatische Waffen)

Schusswaffenbesitzer müssen bei der Beantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis den Nachweis einer ordnungsgemäßen Aufbewahrung erbringen.

Transport von Schusswaffen

Beim Transport von Schusswaffen muss stets darauf geachtet werden, dass diese entladen und gesichert sind und in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden. Der Transport von Munition sollte getrennt von der Waffe erfolgen. Zudem ist es wichtig, auf direktem Weg zum Bestimmungsort (z. B. Schießstand, Jagdgebiet) zu fahren, ohne größere Umwege oder Zwischenstopps.

Veräußerung von Schusswaffen

Beim Verkauf oder der sonstigen Überlassung von Schusswaffen müssen sowohl Verkäufer als auch Erwerber eine waffenrechtliche Erlaubnis (z. B. Waffenbesitzkarte) besitzen. Der Gesetzgeber schreibt zudem die Erstellung eines Überlassungsvertrags und die Eintragung der Transaktion in die WBK des Erwerbers vor. Bei Veräußerung von Schusswaffen an Dritte ist zu beachten, dass die Schusswaffe innerhalb von 14 Tagen abgemeldet und der Erwerb den zuständigen Behörden gemeldet werden muss.

Sanktionen bei Verstößen gegen das Waffengesetz

Verstöße gegen das Waffengesetz und andere waffenrechtliche Vorschriften können zu verschiedenen Sanktionen führen. Je nach Schwere des Verstoßes können diese Sanktionen von Geldstrafen über Freiheitsstrafen bis hin zum Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis und einem Waffenverbot reichen.

So können z. B. Sanktionen bei folgenden Verstößen verhängt werden:

  • Erwerb oder Besitz von Schusswaffen ohne waffenrechtliche Erlaubnis
  • Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit ohne berechtigtes Interesse
  • Nichtbeachtung der gesetzlichen Aufbewahrungs- und Sicherheitsvorschriften
  • Gebrauch von Schusswaffen in Notwehrsituationen, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen
  • Verstoß gegen das Schießstandsgebot
  • Verstoß gegen Transportvorschriften und Reiseverordnungen
  • Verstoß gegen das Veräußerungsverbot oder die Meldepflicht bei Veräußerung von Schusswaffen

FAQs zum Schusswaffengebrauch und Waffenrecht

Hier finden Sie die meistgestellten Fragen auf einen Blick zusammengefasst.

Was darf ich mit meiner Schreckschusswaffe machen?
Schreckschusswaffen gelten in Deutschland als erlaubnisfreie Waffen, jedoch unterliegen sie der Altersbeschränkung von 18 Jahren und dem Prinzip der Führung in der Öffentlichkeit. In der Öffentlichkeit dürfen diese Waffen nur mit einem entsprechenden „kleinen Waffenschein“ geführt werden, den man bei der zuständigen Behörde beantragen kann.

Kann ich als Tourist meine Schusswaffe mit nach Deutschland nehmen?
Als Tourist dürfen Sie Ihre Schusswaffe nur in begründeten Fällen und mit vorheriger Genehmigung der zuständigen Behörde nach Deutschland einführen. Sie müssen eine Europäische Feuerwaffenpass (EFP) besitzen und bei der Einfuhr die Waffe bei der Zollverwaltung anmelden.

Was passiert, wenn ich meine Schusswaffe verliere oder sie gestohlen wird?
Im Falle des Verlusts oder Diebstahls einer Schusswaffe müssen Sie unverzüglich die Polizei und die zuständige Waffenbehörde informieren. Anschließend müssen Sie den Verlust bzw. Diebstahl schriftlich melden und eine Verlustanzeige erstellen.

Wo kann ich meine Schusswaffe verwenden?
Sie dürfen eine Schusswaffe nur auf zugelassenen Schießstätten oder, im Falle der Jagd, innerhalb der Grenzen eines gültigen Jagdbezirks verwenden. In allen anderen Fällen ist der Schusswaffengebrauch nur in Notwehrsituationen zulässig.

Fazit

Der Besitz und der Gebrauch von Schusswaffen unterliegen in Deutschland strengen gesetzlichen Regelungen und Vorschriften. Diese Regelungen sollen sowohl die öffentliche Sicherheit gewährleisten als auch ein verantwortungsbewusstes Handeln im Umgang mit diesen potenziell gefährlichen Gegenständen fördern. Wer sich an die Gesetze und Regeln hält und die nötigen Voraussetzungen erfüllt, kann Schusswaffen rechtmäßig nutzen, sei es im Rahmen der Jagd, beim Sportschießen, beruflich oder in Notwehrsituationen.

Als Schusswaffenbesitzer oder -benutzer ist es wichtig, sich gründlich über die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten zu informieren, um mögliche Verstöße und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Im Zweifelsfall ist es empfehlenswert, sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Beachten Sie jedoch, dass dieser Beitrag keinen abschließenden Überblick über alle Gesetze und Vorschriften im Bereich Schusswaffengebrauch bieten kann und die rechtlichen Rahmenbedingungen je nach Bundesland variieren können. Es ist daher ratsam, sich über die konkreten Vorgaben in Ihrer Region zu informieren und sich bei Bedarf anwaltlich beraten zu lassen.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.

Rechtsanwalt Arthur Wilms - Kanzlei Herfurtner

Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate

Philipp Franz Rechtsanwalt

Philipp Franz | Rechtsanwalt | Associate

Anwalt Wolfgang Herfurtner Hamburg - Wirtschaftsrecht

Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Herfurtner Rechtsanwälte. Mehr Infos anzeigen.

Aktuelle Beiträge aus dem Rechtsgebiet Zivilrecht