Marken sind ein wesentlicher Bestandteil des Geschäftslebens und ermöglichen es Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen von denen der Konkurrenz abzugrenzen. In diesem Blog-Beitrag werden wir die Schutzfähigkeit einer Marke sowie die Kriterien und Voraussetzungen, die eine Marke erfüllen muss, um Schutz zu genießen, ausführlich erörtern. Dieser Beitrag enthält rechtliche Ausführungen, Aufzählungen, Beispiele, Gesetze, aktuelle Gerichtsurteile und FAQs, um Ihnen dabei zu helfen, die Schutzfähigkeit einer Marke besser zu verstehen.
Inhaltsverzeichnis
- Definition einer Marke
- Kriterien für die Schutzfähigkeit einer Marke
- Voraussetzungen für den Markenschutz
- Die Bedeutung des Markengesetzes
- Aktuelle Gerichtsurteile zur Schutzfähigkeit von Marken
- FAQs zur Schutzfähigkeit einer Marke
Definition einer Marke
Bevor wir uns mit den Kriterien und Voraussetzungen für die Schutzfähigkeit einer Marke befassen, ist es wichtig, zu verstehen, was eine Marke ist. Laut dem deutschen Markengesetz (MarkenG) ist eine Marke ein Zeichen, das dazu dient, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Eine Marke kann aus verschiedenen Elementen bestehen, wie zum Beispiel:
- Wörtern
- Buchstaben
- Zahlen
- Abbildungen oder Bildern
- Hörzeichen (z. B. Klangmarken)
- Dreidimensionalen Gestaltungen
- Farben oder Farbkombinationen
Kriterien für die Schutzfähigkeit einer Marke
Um als Marke schutzfähig zu sein, muss ein Zeichen bestimmte Kriterien erfüllen. Diese Kriterien sind im Markengesetz festgelegt und umfassen:
- Unterscheidungskraft
- Keine Freihaltebedürftigkeit
- Keine Verwechslungsgefahr
- Keine Verstoß gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten
Unterscheidungskraft
Die Unterscheidungskraft ist die Fähigkeit einer Marke, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Eine Marke muss eindeutig und erkennbar sein, um wirksam vor Nachahmung geschützt zu werden. Wenn eine Marke zu allgemein oder beschreibend ist, kann sie nicht als schutzfähig angesehen werden. Beispiele für Marken ohne Unterscheidungskraft sind:
- Generische Begriffe, die die Art der Waren oder Dienstleistungen beschreiben (z. B. „Computer“ für Computerprodukte)
- Beschreibende Begriffe, die eine Eigenschaft oder Qualität der Waren oder Dienstleistungen angeben (z. B. „schnell“ für Internetdienstleistungen)
- Geografische Bezeichnungen, die den Ursprung der Waren oder Dienstleistungen beschreiben (z. B. „Berliner“ für Backwaren aus Berlin)
Keine Freihaltebedürftigkeit
Eine Marke darf nicht freihaltebedürftig sein, das heißt, sie darf keine Zeichen enthalten, die von anderen Unternehmen benötigt werden, um ihre Waren oder Dienstleistungen zu beschreiben. Beispiele für freihaltebedürftige Zeichen sind:
- Technische Begriffe oder Symbole, die allgemein zur Beschreibung von Waren oder Dienstleistungen verwendet werden
- Gebräuchliche Abkürzungen oder Akronyme, die in einer bestimmten Branche verwendet werden
- Zeichen, die die Art, Qualität, Menge, Bestimmung, Wert, geografische Herkunft oder Zeit der Herstellung von Waren oder Dienstleistungen angeben
Keine Verwechslungsgefahr
Um schutzfähig zu sein, darf eine Marke nicht mit einer bereits eingetragenen Marke verwechselbar sein. Eine Verwechslungsgefahr besteht, wenn die Marken ähnlich sind und die Waren oder Dienstleistungen, für die sie verwendet werden, identisch oder ähnlich sind. Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr werden folgende Faktoren berücksichtigt:
- Visuelle, phonetische und begriffliche Ähnlichkeit der Marken
- Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen
- Markenbekanntheit und Ruf
- Branchenübliche Kennzeichnungsgewohnheiten
Kein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten
Eine Marke darf nicht gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen. Marken, die als anstößig, diskriminierend, irreführend oder betrügerisch angesehen werden, können nicht schutzfähig sein. Beispiele hierfür sind:
- Marken, die Hassreden, Gewalt oder Diskriminierung fördern
- Marken, die vulgäre, obszöne oder beleidigende Sprache enthalten
- Marken, die falsche oder irreführende Angaben über die Eigenschaften oder Herkunft von Waren oder Dienstleistungen enthalten
- Marken, die gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verstoßen
Voraussetzungen für den Markenschutz
Um den Markenschutz zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehören:
- Anmeldung der Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder einer entsprechenden internationalen Organisation
- Korrekte Angabe der Waren- und Dienstleistungsklassen, für die die Marke verwendet werden soll
- Zahlung der erforderlichen Anmelde- und Verlängerungsgebühren
- Benutzung der Marke innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung für die eingetragenen Waren oder Dienstleistungen
Anmeldung der Marke
Die Anmeldung der Marke beim DPMA oder einer internationalen Organisation ist der erste Schritt, um Markenschutz zu erhalten. Der Anmelder muss die Marke, die Waren- oder Dienstleistungsklassen, für die die Marke verwendet werden soll, sowie seine persönlichen Daten und gegebenenfalls die Daten eines Vertreters angeben. Die Anmeldung kann online oder auf Papier erfolgen.
Waren- und Dienstleistungsklassen
Waren- und Dienstleistungsklassen sind Kategorien, in die Waren und Dienstleistungen eingeteilt werden, um den Umfang des Markenschutzes zu definieren. Bei der Anmeldung müssen die entsprechenden Klassen angegeben werden, für die die Marke verwendet werden soll. Das DPMA und internationale Organisationen verwenden die Nizza-Klassifikation, die aus 45 Klassen besteht.
Gebühren
Für die Anmeldung und Verlängerung einer Marke sind Gebühren zu entrichten. Die Gebühren hängen von der Anzahl der Waren- und Dienstleistungsklassen ab, für die die Marke eingetragen werden soll. Bei einer nationalen Anmeldung in Deutschland beginnen die Grundgebühren bei 290 Euro für bis zu drei Klassen. Internationale Anmeldungen können höhere Gebühren verursachen, abhängig von den beteiligten Ländern.
Benutzung der Marke
Um den Markenschutz aufrechtzuerhalten, muss der Inhaber der Marke diese innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung für die eingetragenen Waren oder Dienstleistungen benutzen. Andernfalls kann die Marke auf Antrag eines Dritten wegen Nichtbenutzung gelöscht werden.
Die Bedeutung des Markengesetzes
Das deutsche Markengesetz (MarkenG) bildet die rechtliche Grundlage für den Schutz von Marken in Deutschland. Es regelt die Voraussetzungen für die Schutzfähigkeit einer Marke, das Anmeldeverfahren, die Rechte und Pflichten der Markeninhaber sowie die Durchsetzung von Markenrechten und die Löschung von Marken. Das Markengesetz dient dazu, die Interessen der Markeninhaber und der Verbraucher gleichermaßen zu schützen. Es ermöglicht den Markeninhabern, ihre Marken effektiv vor Nachahmung und Missbrauch zu schützen, und gewährleistet gleichzeitig, dass Verbraucher nicht durch irreführende oder täuschende Marken getäuscht werden.
Aktuelle Gerichtsurteile zur Schutzfähigkeit von Marken
Gerichtsurteile spielen eine wichtige Rolle bei der Interpretation und Anwendung des Markenrechts. Sie tragen zur Entwicklung der Rechtsprechung bei und können die Schutzfähigkeit von Marken in bestimmten Fällen klären. Hier sind einige aktuelle Gerichtsurteile zur Schutzfähigkeit von Marken:
- Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 13. September 2018 (I ZB 62/17): Der BGH entschied, dass die dreidimensionale Form eines Schokoladenhasen keine ausreichende Unterscheidungskraft besitzt, um als Marke geschützt zu werden.
- Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Juni 2017 (C-421/15): Der EuGH urteilte, dass die Form eines Rubik’s Cube keine schutzfähige Marke darstellt, da sie eine technische Lösung enthält, die anderen Unternehmen zur Verfügung stehen muss.
- Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11. Mai 2017 (I ZB 105/16): Der BGH entschied, dass die Bezeichnung „test“ für Warentest- und Verbraucherinformationsdienste keine Unterscheidungskraft aufweist und somit nicht als Marke geschützt werden kann.
FAQs zur Schutzfähigkeit einer Marke
Im Folgenden finden Sie einige häufig gestellte Fragen zur Schutzfähigkeit einer Marke:
Wie lange dauert der Markenschutz?
Der Markenschutz in Deutschland dauert zunächst zehn Jahre ab dem Anmeldetag. Er kann jedoch durch Zahlung einer Verlängerungsgebühr für weitere zehn Jahre verlängert werden, und dies kann beliebig oft wiederholt werden.
Wie kann ich meine Marke international schützen lassen?
Um Ihre Marke international zu schützen, können Sie entweder eine nationale Anmeldung in jedem Land, in dem Sie Schutz wünschen, vornehmen oder die sogenannte „Madrid-System“ nutzen. Das Madrid-System ermöglicht es Ihnen, Ihre Marke in mehreren Ländern gleichzeitig durch eine einzige internationale Anmeldung zu schützen.
Kann ich meine Marke ändern, nachdem sie eingetragen wurde?
Nach der Eintragung Ihrer Marke können Sie diese nicht mehr ändern. Wenn Sie eine geänderte Marke schützen möchten, müssen Sie eine neue Anmeldung für die geänderte Marke vornehmen.
Wie kann ich gegen die Verletzung meiner Marke vorgehen?
Bei einer Markenverletzung können Sie zivilrechtliche Maßnahmen ergreifen, um den Verletzer zu stoppen und Schadensersatz zu fordern. Dazu können Sie eine einstweilige Verfügung oder Klage vor einem zuständigen Gericht einreichen. In einigen Fällen können auch strafrechtliche Sanktionen, wie Geldstrafen oder Freiheitsstrafen, gegen den Verletzer verhängt werden. Es ist ratsam, sich bei Markenverletzungen an einen erfahrenen Anwalt für Markenrecht zu wenden, um Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.
Wie kann ich feststellen, ob meine Marke bereits von jemand anderem verwendet wird?
Um festzustellen, ob Ihre Marke bereits von jemand anderem verwendet wird, können Sie eine Markenrecherche durchführen. Dies kann entweder selbstständig oder durch einen Anwalt oder Markenrechercheur erfolgen. Eine gründliche Recherche umfasst die Suche in nationalen und internationalen Markendatenbanken sowie in branchenspezifischen Verzeichnissen und Internetquellen.
Fazit
Die Schutzfähigkeit einer Marke ist ein entscheidender Faktor für den Erfolg und die Sicherheit Ihres Unternehmens. Um Ihre Marke wirksam vor Nachahmung und Missbrauch zu schützen, ist es wichtig, die Kriterien und Voraussetzungen für den Markenschutz zu kennen und zu erfüllen. Eine sorgfältige Markenstrategie, die Eintragung Ihrer Marke und die Durchsetzung Ihrer Markenrechte sind entscheidende Schritte, um Ihren Markenwert zu sichern und Ihr Unternehmen erfolgreich auf dem Markt zu positionieren.
Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.
Philipp Franz | Rechtsanwalt | Associate
Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate
Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
Aktuelle Beiträge aus dem Rechtsgebiet Gewerblicher Rechtsschutz
Designrecht: Schutz von Design und Innovationen sicherstellen
Schützen Sie Ihr Industriedesign mit unserem Fachwissen im Designrecht und sichern Sie Ihre Innovationen effektiv ab.
Produktmangel: Rechte der Käufer und Pflichten der Verkäufer
Erfahren Sie, welche Rechte Sie als Käufer bei einem Produktmangel haben und welche Pflichten auf Verkäufer zukommen.
Selbständiger Betrieb: Rechtliche Anforderungen und Fallstricke
Erfahren Sie, wie Sie einen Selbständiger Betrieb gründen, welche rechtlichen Pflichten bestehen und wie Sie typische Fehler vermeiden.
Gewerbliches und landwirtschaftliches Inventar: Rechtliche Besonderheiten im Überblick
Erfahren Sie alles über rechtliche Besonderheiten von gewerblichem und landwirtschaftlichem Inventar sowie effektives Asset Management.
Gebrauchsmuster: So schützen Sie Ihre Idee!
In der heutigen Zeit, in der Innovation und Kreativität den Herzschlag der modernen Wirtschaft ausmachen, spielt der Schutz geistigen Eigentums eine zentrale Rolle. Dabei müssen Erfinder nicht immer den aufwendigen und kostspieligen Weg des Patents ... mehr