SmartFlow

SmartFlow – die Firma beschreibt sich auf der eigenen Webpräsenz https://www.smartflow.work/ als Broker. Dabei biete SmartFlow seinen Mandanten verschiedene Leistungen in den Segmenten Devisen, Kryptowährungen, Indizes, Aktien, Energie und anderen Produkten an. Insgesamt soll der Anbieter seinen Kunden über 150 Trading-Instrumente zur Verfügung stellen.

Sie haben bei SmartFlow investiert und möchten Ihr Kapital zurück? Die Anwaltskanzlei Herfurtner hilft Ihnen bei Schwierigkeiten.

SmartFlow – alles auf einem Blick

Aktuell gibt es eine außerordentlich hohe Anzahl an Online-Handelsplattformen wie z.B. SmartFlow. Damit war es noch nie so einfach aber auch risikoreich wie jetzt, in den unbeständigen Finanzmärkten anzulegen.

Vor allem weil es unzählige Optionen gibt, kann die Auswahl eines Anbieters zeitraubend und entmutigend sein. Im Besonderen dann, falls diese Ihren individuellen Investitionsbedürfnissen gerecht werden soll.

Sie haben schon bei SmartFlow angelegt? Dann sind die nachstehenden Punkte für Sie als Kapitalanleger gewichtig.

  • Beim Online Trading können Sie eine große Anzahl an Auftragsarten verwenden.
  • Eine optimale Anlaufstelle für Geldanleger, die sich über Aktien, Futures, Binary Options und Kryptowährungen informieren möchten, ist eine Webseite wie diese.
  • Der Zutritt zu den weltweiten Börsenmärkten wird für Investoren durch Online-Investitionen vereinfacht und lukrativer.
  • Staatlich lizenzierte Broker im Internet, sichere Internetseiten, Gebühren und Vermittlungsgebühren, Produktoptionen und Kundenbewertungen sind nur einige der Aspekte, die Sie bei Ihrer abschließenden Entscheidung einkalkulieren müssten.

Die kommenden Aussagen sind generelle Empfehlungen für Kapitalanleger – unabhängig von der Plattform in die Sie Geld investieren.

Woran Sie erkennen können wie seriös SmartFlow ist

Die folgenden Überlegungen sollten Sie im Hinterkopf behalten, wenn Sie nach Optionen suchen, Ihr Kapital im Internet zu investieren:

  1. Finanzdienstleister wie SmartFlow müssen in Deutschland von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen werden. Die Firmendatenbank der BaFin enthält Informationen über zugelassene Dienstleister.
  2. Das Impressum muss in Der Bundesrepublik Deutschland eine Adresse, die Kontaktdaten eines Vertretungsberechtigten von SmartFlow und eine Rufnummer beinhalten.
  3. Es kann sehr hilfreich sein, festzustellen, was andere Kunden über einen potenziellen Anbieter sagen, auch wenn es nur im Netz ist.
  4. Achten Sie auf ein Impressum auf der WWW-Seite des Dienstleisters. Ist dies nicht der Fall, heißt es: Finger weg! Beachten Sie aber auch, dass ein Impressum gefälscht werden kann.

Überraschende Telefonanrufe vom Online Broker SmartFlow?

Haben Sie je einen Telefonanruf von einem fremden Menschen empfangen, der Ihnen ein Sonderangebot gemacht hat? Reagieren Sie auf keinen Fall ohne weitere Prüfung darauf.

Nicht gewollte Anrufe sind unzulässig. „Cold Calling“ ist bei Wertpapierdienstleistern und ähnlichen Firmen wie SmartFlow ausdrücklich nicht erlaubt.

Es gibt auch Personen, die vorgeben, für professionelle Internet-Handelsplattformen tätig zu sein. Damit möchten sie Leute dazu zu bewegen, ihnen ihre sensiblen Daten zu überlassen. Des Öfteren werden Sie nach Ihrer allerersten Einzahlung aufgefordert, mehr Kapital einzuzahlen.

Telefonbetrüger lassen sich immer neue Wege einfallen, um Investoren um ihre Ersparnisse, ihr Bargeld und sonstige Wertgegenstände zu bringen. Eine allgemein bekannte Strategie der Verbrecher ist es, den Personen, denen sie schaden möchten, zu ungünstigen Tageszeiten anzurufen. Das ist zum Beispiel sehr früh bei Tagesanbruch oder sehr spät nachts. Uhrzeiten also, zu denen sie am unkonzentriertesten sind.

Weiterhin geben die Täter zu Anfang des Gesprächs vor, sie und derjenige der angerufen wurde, würden sich kennen. Die andere Möglichkeit besteht darin, so zu tun,, als seien die Anrufer kundenfreundlich. Damit vermitteln die Täter der Person, mit der sie am Telefon sprechen, ein Gefühl von Sympathie und Vertrauen. Kontrollieren Sie, ob Sie es wahrhaftig mit dem Unternehmen SmartFlow zu tun haben, wenn Sie telefonisch kontaktiert werden.

Unerlaubte Investment-Orders – schützen Sie sich

Die Erteilung von Aufträgen für Transaktionen mit Wertpapieren ohne die Zustimmung des Kontoinhabers kann bisweilen zu einem sprunghaften Anstieg des Kurses besonderer Aktien führen.

Im Besonderen betrifft dies Open-Market-Geschäfte mit illiquiden ausländischen Wertpapieren (Freiverkehr). Seien Sie daher skeptisch, wenn Sie unter Berufung auf vermeintlich einträgliche Geschäfte oder Gewinnankündigungen aufgefordert werden, sensible Daten über die Kapitalanlage bei SmartFlow ganz ohne Ihr Einverständnis preiszugeben.

Ihre Internationale Bank Account Number, SWIFT-Code und sonstige Bankleitzahlen sollten Sie auf keinen Fall an einen Dritten weitergeben, der Ihnen nicht bekannt ist. Genauso wenig sollten Sie Ihre Bankkonto- oder Depotnummern sowie Passwörter preisgeben.

Übergeben Sie keine Depot-Papiere oder Wertpapierabrechnungen von SmartFlow an jemanden, den Sie nicht kennen. Auch Anrufer, die sich als Anlageberater, Broker oder Mitarbeiter einer Finanzbehörde darstellen, sind gefährlich.

Broker fordert Steuern und noch weitere Transaktionen?

Verbraucher werden oftmals von einem „Online Broker“ bzw. einem Call-Center-Mitarbeiter umworben, in dem Moment in dem sie sich auf der scheinbaren Online Trading Plattform registriert haben. Ziel ist es, den Geldanleger dazu zu bewegen, seine dauerhaften Geldanlagen aufzustocken, um die Einnahmen zu maximieren. Dies ist auch ein erst einmal legales Ziel des Finanzdienstleisters SmartFlow.

Unmittelbar nachdem der Anleger sein Kapital transferiert hat, werden gegebenenfalls erste Gewinnentwicklungen auf seinem Benutzerkonto dargestellt. Dies soll den Geldanleger dazu animieren, fortlaufend in das Finanzinstrument zu investieren.

Die Betreiber der Trading Plattform wiederum können mit Hilfe von Betrugssoftware manipulierte Kontobewegungen und Einnahmen simulieren, ohne dass der Käufer hiervon etwas wahrnimmt.

Vergewissern Sie sich, dass die Konten auch bei SmartFlow authentifiziert werden können.

In der Realität findet auf mehreren Online Handelsplattformen gar kein Handel statt. Stattdessen wird das gezahlte Geld von den Tätern auf Konten im Ausland transfertiert. Dies wird von den Investoren vorerst nicht registriert.

Die „Dienstleister“ zögern die Auszahlung hinaus der angegebenen Profite, indem sie von den Anlegern die Zahlung von angeblich entstehenden Steuern und Provisionen verlangen. Diese Tricks nutzen nur dem Zweck, die Einnahmen zu steigern.

Über kurz oder lang reißt die Verbindung vollends ab. Das überwiesene Geld ist aufgebraucht. Ab diesem Zeitpunkt bleibt einzig und alleine der Gang zum Rechtsanwalt, um notwendige Maßnahmen zu starten.

Ausstiegsalternativen – die schwer zu erkennen sind

Stellen Sie sicher, dass Sie wissen, zu welchem Zeitpunkt und wie viel Geld ausbezahlt. Umgehen Sie optimalerweise längerfristige Verträge, die nicht verfrüht aufgehoben werden können oder bei denen Sie starke wirtschaftliche Verluste erfahren würden.

Schließen Sie langjährige Verträge ohne vorzeitige Möglichkeit zu kündigen nur mit Investment-Dienstleistern wie SmartFlow ab, an deren Seriosität Sie keine Zweifel haben.

Selbst wenn Sie die Chance haben, jederzeit auf einen Vertrag zu verzichten beziehungsweise ihn über einen festgesetzten Zeitraum zu beenden, sollten Sie skeptisch sein. Selbst wenn diese Optionen doch bestehen, bleiben Sie immer noch anfällig für geldliche Verluste. Vergewissern Sie sich, dass Sie im Detail wissen, wie viel Geld Sie zurückerhalten, wenn das Geldgeschäft schiefgeht.

Für Geschäfte mit Aktien zählt die folgende Regel:

Informieren Sie sich vor Ablauf der Laufzeit, welche Optionen Sie haben, Wertpapiere loszuwerden.

Oft ist es entscheidend sich darüber im Klaren zu sein, ob es für Dienstleistungen – wie von SmartFlow offeriert – einen liquiden Markt gibt.

Es besteht die Möglichkeit, Wertpapiere über einen Online Broker bzw. ein Finanzinstitut zu veräußern. Alle 3 Varianten sind für die Vergabe eines Verkaufsauftrags zulässig. Der tatsächliche Verkaufsvorgang wird dann über eine Börse (z.B. Berlin, Stuttgart, Frankfurt, Tradegate oder Xetra) ausgeführt (z.B. bei Penny Stocks).

Mit Orderzusätzen kann die Ausführung der Order von vornherein gesteuert werden. Das Abstoßen der Wertpapiere erfolgt zu einem von Ihnen bestimmten Termin und Ort.

Verluste mit SmartFlow – Handlungsempfehlungen vom Anwalt

Um einschätzen zu können, ob Sie einen Rückzahlungsanspruch gegen den Online Broker SmartFlow haben, bedarf es immer der Überprüfung des Falles im Speziellen. Diese nehmen die Anwälte der Anwaltskanzlei Herfurtner im Rahmen einer kostenfreien ersten Beratung für Sie vor.

Ausgangspunkt dieser Analyse ist immer der von Ihnen erläuterte Sachverhalt. Zudem können oftmals Gemeinsamkeiten zu ähnlich gelagerten Fällen verzeichnet werden. Sie ziehen also einen Nutzen aus den umfassenden Erfahrungen unserer Anwälte.

Nach der gesamten Auswertung aller Unterlagen und der rechtlichen Einordnung, richtet sich das Vorgehen zuallererst gegen den Anbieter SmartFlow selbst, sollten bestimmte Pflichtverletzungen nachweisbar sein. Um derartige Pflichtverletzungen bestätigen zu können, sollten die Vertragsdokumente, die E-Mail-Kommunikation und gegebenenfalls auch weitere Papiere analysiert werden.

Zudem sind lizenzierte Online-Trading-Anbieter auch in der Verpflichtung, Telefonaufzeichnungen zu den Unterhaltungen mit den Anlegern anzufertigen und zu archivieren. Die Aufforderung zur Herausgabe ebendieser Aufzeichnungen und die anschließende Überprüfung ist genauso ein sinnvoller und notwendiger Schritt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Mithilfe dieser Beweismaterialien können Ansprüche der Anleger sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Verfahren zivilrechtlich durchsetzt werden.

Auch die Finanzinstitute und Kryptobörsen, die auf Empfängerseite stehen, sind dabei in den Blickpunkt zu nehmen. Da es sich häufig um Geldsummen in in beachtlicher Höhe handelt, kommt wiederkehrend die Frage auf, ob die Institutionen ihren Informationspflichten und den Verpflichtungen gemäß dem Geldwäschegesetz nachgegangen sind. Eine allgemeine Äußerung lässt sich hierzu nicht treffen, vielmehr ist der Einzelfall zu prüfen.

Dasselbe betrifft den Begünstigten auf Empfängerseite, der sehr oft nicht identisch mit dem Anbieter selbst ist. Unter bestimmten Bedingungen ist auch dieser in Anspruch zu nehmen, wenn Pflichtverletzungen nachweisbar sein sollten.

Nachdem alle zivilrechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, verbleibt das Vorgehen auf strafrechtlicher Ebene, sollte sich der Anfangsverdacht einer Straftat erhärten. Hierzu bedarf es der Kontaktaufnahme mit Ermittlungsbehörden im In- und Ausland und die Koordination zusätzlicher Maßnahmen.

Viele Bundeländer haben inzwischen spezielle Einheiten für die Themengebiete Betrug im Bereich Online und Krypto-Handel etabliert. Mit selbigen stehen die Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei Herfurtner in regelmäßigen Abständen in Kontakt.

Nicht zuletzt können auch Webhoster nützliche Auskünfte zu dem Domaininhaber liefern. Die Kontaktaufnahme mit den, oft im Ausland ansässigen Web Hostern,, stellt sich für den Laien jedoch als ausgesprochen umständlich dar.

Darüber hinaus sind Finanzaufsichtsbehörden im In- und Ausland hilfreiche Anlaufstellen für Geschädigte.

Zusätzlich zu der Beschwerde gegen den bestimmten Dienstleister, die weitere eventuelle Verbraucher vor Investments schützen soll, können durch die Finanzaufsichten als Informationsquelle möglicherweise noch weitere Details in Erfahrung gebracht werden.

Diese Hinweise gestatten in vielen Fällen eine Vernetzung von Ermittlungsverfahren in der BRD, Österreich und der Schweiz.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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