Leasing ist vor allen Dingen bei der Nutzungsüberlassung von Fahrzeugen bekannt. Doch auch das Software Leasing wird immer beliebter und erhöht den Bedarf nach einem Software Leasingvertrag.
Die Anschaffung einer Software kann für ein Unternehmen mit hohen Kosten verbunden sein. Zudem bindet eine solche Anschaffung Kapital, das man für neue Investitionen benötigt.
Hierzu bietet das Software Leasing eine praktische Alternative. Ein gut konzipierter Software Leasingvertrag bietet hierfür das geeignete Grundgerüst.
Software Leasingvertrag Muster
Ein Software Leasingvertrag sollte die folgenden Kernbereiche regeln:
- Leasingobjekt
- Leasingdauer und Leasinggebühr
- Regelungen zur Sach- bzw. Gegenleistungsgefahr
- Abtretung von Gewährleistungsrechten
- Restwert des Leasingobjekts zum Ende der Vertragslaufzeit
- Gegebenenfalls Sonderkündigungsrechte und Kündigungsfristen
- Gegebenenfalls Sonderzahlungen
Anwälte unterstützen Sie!
Egal ob Leasinggeber oder Leasingnehmer, auf beiden Seiten besteht ein erhebliches Interesse an einem Software Leasingvertrag, der rechtlichen Problemen vorbeugt.
Lassen Sie sich daher zuvor von unseren Rechtsanwälten juristisch beraten. Wir unterstützen Sie von der Vertragsgestaltung über die Vertragsdurchführung bis hin zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche.
Kontaktieren Sie uns im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung.
Was ist Leasing?
Das Leasingverhältnis zeichnet sich durch ein Mehrpersonenverhältnis aus.
Der Leasinggeber erwirbt die Software vom Hersteller. Die Software entspricht dabei den Wünschen des Leasingnehmers. Im Rahmen eines Software Leasingvertrages überlässt der Leasinggeber dann das Nutzungsrecht an der Software dem Leasingnehmer und erhält dafür eine Leasinggebühr. Eigentümer bleibt jedoch der Leasinggeber.
Aus praktischen Gründen wird die Software dem Leasingnehmer oftmals direkt vom Hersteller zur Verfügung gestellt.
Gerade im Bereich Software Leasing ist die Vereinbarung eines Leasingdauer von erheblicher Bedeutung. Software veraltet schnell und kann nur begrenzt über Updates auf den neusten Stand gebracht werden.
Software Leasing Vorteile
Leasing von Software bietet im Vergleich zum Softwarekauf mehrere Vorteile:
- Unternehmen müssen keine große Kaufsumme auf einmal aufbringen (Pay-as-you-earn)
- Leasing ermöglicht eine schneller und flexiblere Reaktion bei technischen Änderungen und Entwicklungen
- Schonung der Liquidität
- Verzicht auf eine Kreditaufnahme verbunden mit Folgekosten
- Planungssicherheit durch konstante Leasingraten
Software Leasingvertrag – Rechtsanwälte beraten
IT Leasing im Bereich Hardware hat sich bereits bei den Unternehmen etabliert. Angesichts hoher Anschaffungskosten bei moderner Software ist zu erwarten, dass der Trend sich auch auf Software ausweitet.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Herfurtner sind aktiv im IT Recht und verstehen die Bedürfnisse der Vertragsparteien bei der Vertragsgestaltung umzusetzen. Wir zeigen frühzeitig Schwachstellen im Vertragsverhältnis auf und merzen diese aus.
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Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.
Philipp Franz | Rechtsanwalt | Associate
Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate
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