Die Hochzeit ist für viele Menschen einer der wichtigsten Tage im Leben. Es ist ein Tag voller Freude und Aufregung, an dem man sich dazu verpflichtet, sein Leben mit der Person zu verbringen, die man liebt. Dabei gibt es so viele Vorbereitungen zu treffen, um diesen besonderen Tag so perfekt wie möglich zu gestalten. Doch wie viel Zeit sollten Sie und Ihre/n Partner/in dafür aufwenden können, vor allem wenn es um die gesetzlich vorgesehene Freistellung von der Arbeit für diesen Anlass geht?

In diesem Artikel wollen wir uns intensiv mit der Thematik rund um den Sonderurlaub bei Hochzeit auseinandersetzen. Wir werden auf relevante Gesetzestexte, aktuelle Rechtsprechung und wichtige FAQs eingehen, um Ihnen einen umfassenden Überblick über dieses spannende Thema zu geben.

Gesetzliche Regelungen zum Sonderurlaub bei Hochzeit

Beginnen wir zunächst mit den grundlegenden rechtlichen Rahmenbedingungen zum Sonderurlaub bei Hochzeit:

  • Gesetzestext: Im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gibt es keine ausdrückliche Regelung zur Gewährung von Sonderurlaub bei Hochzeit. Das bedeutet, dass es keinen gesetzlichen Anspruch gibt, der explizit auf eine solche Freistellung abzielt.
  • Tarifverträge: Viele Tarifverträge hingegen enthalten Regelungen zur Gewährung von Sonderurlaub bei besonderen persönlichen Ereignissen, wie etwa einer eigenen Hochzeit. Wenn Sie tariflich gebundener Arbeitnehmer sind, sollten Sie also in Ihrem Tarifvertrag nachschauen, ob dies der Fall ist. Häufig sind in solchen Regelungen zwei bis fünf Arbeitstage Sonderurlaub vorgesehen, je nach Tarifvertrag und persönlicher Situation.
  • Betriebsvereinbarungen: In Betriebsvereinbarungen können ebenfalls Regelungen zur Gewährung von Sonderurlaub bei Hochzeit enthalten sein, wenn der Betriebsrat dies ausgehandelt hat. Eine solche Regelung kann für alle im betreffenden Betrieb oder Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer gelten. Die zu gewährende Anzahl von Urlaubstagen kann auch hier variieren.
  • Einzelarbeitsvertrag: Nicht zuletzt kann eine Regelung auch in Ihrem individuellen Arbeitsvertrag enthalten sein. In diesem Fall kommt es auf die konkreten Vertragsvereinbarungen zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber an.

Wie Sie sehen, gibt es eine Reihe von möglichen Regelungsgrundlagen für den Sonderurlaub bei Hochzeit. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass ohne eine solche Vereinbarung kein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub besteht.

Aktuelle Rechtsprechung zum Sonderurlaub bei Hochzeit

Um Ihnen einen genaueren Einblick in die tatsächliche Handhabung von Sonderurlaub bei Hochzeit in der gerichtlichen Praxis zu bieten, stellen wir Ihnen einige aktuelle Gerichtsurteile vor:

Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 20. Juni 2017 – 9 AZR 652/16:

In diesem Fall stritten die Parteien über die Gewährung von Sonderurlaub bei Heirat, für den im Tarifvertrag und in der betrieblichen Regelung keine ausdrückliche Regelung vorgesehen war. Der Kläger verlangte eine Gleichstellung mit anderen Arbeitnehmern, die Sonderurlaub aufgrund ihrer jeweils individuellen Umstände erhalten hatten.

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass kein Anspruch auf Gewährung von Sonderurlaub für die Heirat besteht, wenn im Tarifvertrag keine ausdrückliche Regelung hierzu getroffen wurde und der Wunsch nach Sonderurlaub nicht ausnahmsweise aufgrund des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes (AGG) gerechtfertigt ist.

Arbeitsgericht (ArbG) Braunschweig, Urteil vom 27. Januar 2016 – 6 Ca 356/15:

Hier ging es um die Frage, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, einer Arbeitnehmerin, die wegen ihrer religiösen Überzeugungen in Deutschland standesamtlich und anschließend im Ausland kirchlich heiraten wollte, entsprechenden Sonderurlaub dafür zu gewähren.

Das Arbeitsgericht Braunschweig entschied, dass ein Anspruch auf Sonderurlaub nur für eine der beiden Hochzeiten besteht, und zwar für die standesamtliche Trauung in Deutschland. Die kirchliche Trauung im Ausland zählte in diesem Fall nicht als besonderes persönliches Ereignis, für das Sonderurlaub gewährt werden müsse.

FAQs zum Sonderurlaub bei Hochzeit

Nun möchten wir einige der häufigsten Fragen zu diesem Thema beantworten, um Ihnen ein umfassendes Verständnis für die verschiedenen Aspekte von Sonderurlaub bei Hochzeit zu vermitteln:

Gibt es eine gesetzliche Regelung zum Sonderurlaub bei Hochzeit?

Eine ausdrückliche Regelung im Bundesurlaubsgesetz gibt es leider nicht. Ein Anspruch auf Sonderurlaub bei Hochzeit kann sich aber aus anderen Regelungsgrundlagen ergeben, wie etwa Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder individuellen Arbeitsverträgen.

Wie viele Tage Sonderurlaub werden im Regelfall für eine Hochzeit gewährt?

Das hängt von der jeweiligen Regelungsgrundlage ab. In Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen sind häufig zwischen zwei und fünf Tagen Sonderurlaub vorgesehen. In Einzelfällen kann die Anzahl der Urlaubstage aber auch abweichend geregelt sein.

Wenn mein Tarifvertrag oder meine Betriebsvereinbarung keine Regelung zum Sonderurlaub bei Hochzeit enthält, habe ich dann keinen Anspruch darauf?

Grundsätzlich ja. Allerdings kann es in Einzelfällen möglich sein, einen Anspruch auf Sonderurlaub analog aus allgemeinen Regelungen zu persönlichen Anlässen herzuleiten oder aus dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz (AGG) abzuleiten.

Habe ich auch beim eingetragenen Lebenspartner einen Anspruch auf Sonderurlaub?

Sofern Ihre Regelungsgrundlage einen ausdrücklichen Anspruch auf Sonderurlaub zur Hochzeit vorsieht, sollte dieser auch bei der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelten. Das Bundesarbeitsgericht führt in seiner Entscheidung vom 14. Dezember 2004 (9 AZR 16/04) aus, dass eine Ungleichbehandlung hier unzulässig sei.

Gibt es auch bei einer zweiten oder dritten Hochzeit einen Anspruch auf Sonderurlaub?

Sofern die Regelungsgrundlage dies nicht ausdrücklich ausschließt, besteht auch bei einer erneuten Heirat ein Anspruch auf Sonderurlaub. Grundsätzlich gilt, dass der Anspruch nicht an eine bestimmte Anzahl von Hochzeiten gebunden ist.

Fazit: Sonderurlaub bei Hochzeit – Abhängig von Regelungsgrundlagen

Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Regelung ist der Anspruch auf Sonderurlaub bei einer Hochzeit durchaus komplex. Zur Beantwortung der Frage, ob Ihnen Sonderurlaub zusteht, sollten Sie sorgfältig recherchieren, ob es Regelungen in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder ihrem individuellen Arbeitsvertrag gibt, die für Ihre Situation Anwendung finden.

Die aktuelle Rechtsprechung zeigt zudem, dass Gerichte bei unklaren Fällen unterschiedliche Entscheidungen treffen können. Die herangezogene Judikatur liefert jedoch wertvolle Anhaltspunkte dafür, wie Gerichte unter bestimmten Umständen entscheiden. Letztendlich bleibt die Frage nach dem Anspruch auf Sonderurlaub bei Hochzeit immer eine Einzelfallentscheidung.

Abschließend sei empfohlen, bei Unsicherheiten oder Uneinigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber eine juristische Beratung einzuholen. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte und Ansprüche in diesem Bereich bestmöglich zu wahren. Wir hoffen, dass dieser Artikel Ihnen hierbei erste wichtige Informationen als Grundlage bieten konnte und wünschen Ihnen viel Erfolg bei den Hochzeitsvorbereitungen!

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