Ein Stallpachtvertrag ist ein Vertrag, der die Grundlage für ein Pachtverhältnis zwischen einem Pächter und einem Verpächter bildet. In diesem umfassenden Blog-Beitrag werden wir die rechtlichen Grundlagen und Gestaltung eines Stallpachtvertrags aus der Perspektive einer kompetenten und erfahrenen Anwaltskanzlei erläutern. Dabei werden wir Sie auf wichtige gesetzliche Regelungen aufmerksam machen, Ihnen Gestaltungsvorschläge an die Hand geben und aufzeigen, welche Aspekte für beide Vertragsparteien von besonderer Bedeutung sind. Ziel ist es, Ihnen ein tieferes Verständnis für das Thema Stallpachtvertrag zu vermitteln und Sie bei der erfolgreichen Gestaltung eines solchen Vertrags zu unterstützen.

Inhaltsverzeichnis

Rechtliche Grundlagen: Was ist ein Stallpachtvertrag?

Ein Stallpachtvertrag ist ein zivilrechtlicher Vertrag, der die rechtliche Grundlage für ein Nutzungspachtverhältnis zwischen einem Verpächter einer Stallanlage und einem Pächter bildet. Durch die Pacht des Stalls wird der Pächter berechtigt, die Stallanlage sowie die zugehörigen landwirtschaftlichen Flächen und Infrastrukturen gegen Zahlung einer vereinbarten Pacht in der Regel zur Tierhaltung zu nutzen.

Die rechtlichen Grundlagen für einen Stallpachtvertrag sind vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und gegebenenfalls im Höfeordnungsgesetz (HöfG) und Landpachtverkehrsgesetz (LandpachtVG) zu finden. Die einschlägigen Vorschriften des BGB für Pachtverträge sind in den §§ 581 bis 584 BGB geregelt.

Formvorschriften bei Stallpachtverträgen

Grundsätzlich besteht für Stallpachtverträge keine gesetzliche Formvorschrift, sie können also sowohl mündlich als auch schriftlich abgeschlossen werden. Allerdings wird aus Beweisgründen dringend empfohlen, einen schriftlichen Vertrag zu erstellen, um etwaige Streitigkeiten zwischen Verpächter und Pächter im Rahmen der Pachtzeit zu vermeiden. Eine notarielle Beurkundung ist in der Regel nicht erforderlich.

Es ist jedoch zu beachten, dass im Rahmen des Landpachtverkehrsgesetzes (LandpachtVG) möglicherweise Genehmigungspflichten für Stallpachtverträge bestehen können. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt 10 zu Sonderregelungen und individuellen Vereinbarungen.

Vertragsgegenstand und Umfang der Stallpacht

Der Vertrag sollte den Vertragsgegenstand und Umfang der Stallpacht genau definieren. Hierzu empfiehlt es sich, folgende Punkte im Stallpachtvertrag klar und präzise festzulegen:

  • Die genaue Bezeichnung und Lage des Stallgebäudes und der dazugehörigen landwirtschaftlichen Flächen, z.B. Weideflächen oder Ackerflächen
  • Die Anzahl und Art der unterzubringenden Tiere (z.B. Pferde, Rinder, Schweine, Schafe etc.)
  • Die zur Verfügung stehenden Stall- und Nebenräume (z.B. Futterlager, Sattelkammer, Waschplatz)
  • Die Nutzungsmöglichkeiten und Grade der Mitbenutzung von Gemeinschaftseinrichtungen, wie Reitplätze, Führanlagen und ähnliche Einrichtungen
  • Nach Möglichkeit sollte ein Lageplan oder eine Skizze der Stallanlage und ggf. ein Grundbuchauszug oder eine Flurkarte beigefügt werden

Pflichten des Pächters

Die Pflichten des Pächters sollten im Stallpachtvertrag so konkret wie möglich festgelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, eine detaillierte Aufzählung der Pflichten aufzunehmen, die den Pächter im Zusammenhang mit der Stallpacht treffen. Dies können beispielsweise folgende Pflichten sein:

  • Pflege und Instandhaltung der Stallungen, Weideflächen und sonstigen landwirtschaftlichen Flächen sowie der zugehörigen Infrastrukturen
  • Verantwortung für Fütterung, Tiergesundheit und Wohlbefinden der untergebrachten Tiere
  • Einhalten einschlägiger Tierschutzbestimmungen, Veterinärvorschriften bzw. anderer, entsprechenden Gesetze und Verordnungen
  • Regelmäßige Entmistung der Stallungen
  • Einhaltung von Ruhe- und Arbeitszeiten
  • Verantwortung für die ordnungsgemäße Entsorgung von Fest- und Flüssigmist und anderen landwirtschaftlichen Abfällen
  • Ggf. weitere, individuell vereinbarte Pflichten, wie z.B. die Durchführung von Reparaturen oder die Anmeldung und Abmeldung von Tieren bei den zuständigen Behörden

Pflichten des Verpächters

Auch die Pflichten des Verpächters sollten im Stallpachtvertrag klar und präzise definiert werden. Hierzu empfiehlt es sich, eine detaillierte Aufzählung der Pflichten aufzunehmen, die den Verpächter im Zusammenhang mit der Stallpacht treffen. Dies können beispielsweise folgende Pflichten sein:

  • Übereignung des Gebrauchs der Stallanlage und der dazugehörigen landwirtschaftlichen Flächen sowie der zugehörigen Infrastrukturen an den Pächter
  • Stilllegung von Mängeln an den Stallungen, Weideflächen und sonstigen landwirtschaftlichen Flächen sowie den zugehörigen Infrastrukturen
  • Verantwortung für die Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben und behördlichen Auflagen im Zusammenhang mit der Nutzung der Stallanlage und der dazugehörigen landwirtschaftlichen Flächen
  • Ggf. Bereeitstellung von Heu, Stroh oder Kraftfutter, falls dies vereinbart wurde
  • Ggf. Bereitstellung von Strom, Wasser und sonstigen Versorgungsleistungen
  • Auskunftspflicht gegenüber dem Pächter über bestehende Nutzungsbeschränkungen und behördliche Auflagen
  • Ggf. weitere, individuell vereinbarte Pflichten, wie z.B. die Durchführung von notwendigen Instandhaltungsarbeiten oder die Erläuterung von bestimmten Betriebsabläufen

Pachtdauer und Kündigungsfristen

Die Pachtdauer und die Kündigungsfristen sollten im Stallpachtvertrag unbedingt geregelt sein. Ein Stallpachtvertrag kann sowohl befristet als auch unbefristet abgeschlossen werden. Es ist zu beachten, dass bei einem befristeten Pachtvertrag eine ordentliche Kündigung erst zum Ablauf der vereinbarten Pachtzeit möglich ist. Bei einem unbefristeten Pachtvertrag sind die gesetzlichen Kündigungsfristen des § 594a BGB zu beachten, die eine Kündigung frühestens zum Schluss eines Pachtjahres unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zulassen.

Bei einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gelten die Regelungen der §§ 543, 569 BGB. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Pächter mit der Zahlung der Pacht in Höhe von mindestens zwei Pachtzinsen in Verzug ist oder erhebliche Pflichtverletzungen begeht, die eine Fortsetzung des Pachtverhältnisses für den Verpächter unzumutbar machen.

Pachtzahlung und weitere Kosten

Die Höhe der Pachtzahlung ist ein zentrales Element des Pachtvertrags. Die Pacht sollte angemessen sein und sich an objektiven Kriterien, wie z.B. der Anzahl der Pferdeboxen, Qualität der Stallungen und Infrastruktur sowie den regional üblichen Pachtpreisen orientieren. Die Pacht kann als monatlicher, quartalsweiser oder jährlicher Betrag vereinbart werden. Im Pachtvertrag sollte auch geregelt werden, unter welchen Umständen eine Anpassung der Pachtzahlung möglich ist, z.B. aufgrund gestiegener Betriebskosten, Investitionen in den Stall oder veränderter Marktlage.

Des Weiteren ist zu klären, wer die Kosten für Strom, Wasser, Heu, Stroh, Kraftfutter, Einstreu oder sonstige Versorgungsleistungen trägt. Hierzu sollte der Pachtvertrag klare Regelungen treffen und eine entsprechende Aufteilung und Abrechnung der anfallenden Kosten vorsehen. Es empfiehlt sich auch, eine Regelung zur Übernahme von Instandhaltungskosten, z.B. für Reparaturen oder Renovierungen, aufzunehmen.

Haftung und Versicherungen zum Stallpachtvertrag

Die Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Stallanlage entstehen, sollte im Pachtvertrag klar geregelt sein. Hierbei sollte festgelegt werden, für welche Schäden der Pächter bzw. der Verpächter einzustehen haben. In der Regel haftet der Pächter für Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter oder durch die von ihm untergestellten Tiere verursacht werden, und der Verpächter für Schäden, die durch Mängel am Vertragsgegenstand entstehen, sofern er diese Mängel zu vertreten hat.

Empfehlenswert ist zudem der Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung für beide Parteien, um im Schadensfall vor unvorhersehbar hohen Kosten geschützt zu sein. Insbesondere ist auf den Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung für den Pächter hinzuweisen, um das Haftungsrisiko für Schäden durch die Tierhaltung abzudecken. Im Pachtvertrag sollte geregelt sein, welche Versicherungen von den Vertragsparteien abzuschließen sind und wer die Kosten dafür trägt.

Beitragspflichten zur Sozialversicherung

Im Zusammenhang mit der Stallpacht können auch beitragspflichtige Beschäftigungsverhältnisse entstehen, die der Anmeldung zur gesetzlichen Sozialversicherung unterliegen. Beispiele dafür sind die Beschäftigung von Arbeitnehmern zur Stallarbeit oder als Reitlehrer. Der Pächter sollte darauf achten, dass er etwaige Beitragspflichten zur Sozialversicherung beachtet und entsprechende Meldungen und Abführungen vornimmt. Anderenfalls drohen Nachforderungen und Bußgelder von den Sozialversicherungsträgern.

Sonderregelungen und individuelle Vereinbarungen

Je nach Einzelfall können im Stallpachtvertrag weitere Regelungen getroffen werden, die besondere Vereinbarungen oder länderspezifische Besonderheiten berücksichtigen. Hierzu können beispielsweise Regelungen zur Betriebsübergabe, zur Umweltauflagen oder zur Tiergesundheit gehören.

Insbesondere im Rahmen von landwirtschaftlichen Großbetrieben und Höfen kann es zudem erforderlich sein, die Regelungen des Landpachtverkehrsgesetzes (LandpachtVG) oder des Höfeordnungsgesetzes (HöfG) zu beachten. Hierbei handelt es sich um Sonderregelungen, die insbesondere die Genehmigungspflicht von Pachtverträgen und die Beschränkung der Entstehung von Höfen betreffen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Stallpachtvertrag

Im Folgenden beantworten wir einige häufig gestellte Fragen zu diesem Thema.

Muss ein Stallpachtvertrag schriftlich abgeschlossen werden?

Grundsätzlich besteht für einen Stallpachtvertrag keine gesetzliche Schriftformvorschrift. Allerdings ist die Erstellung eines schriftlichen Vertrags dringend empfohlen, um mögliche Streitigkeiten während und nach der Pachtzeit zu vermeiden.

Wie lange dauert ein Stallpachtvertrag?

Ein Stallpachtvertrag kann sowohl befristet als auch unbefristet abgeschlossen werden. Bei befristeten Verträgen endet die Pacht mit Ablauf der vereinbarten Pachtdauer, bei unbefristeten Verträgen gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen des § 594a BGB.

Wer haftet im Schadensfall?

Die Haftung im Schadensfall hängt von der individuellen Regelung im Pachtvertrag ab. In der Regel haftet der Pächter für Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter oder durch seine Tiere verursacht werden, und der Verpächter für Schäden, die durch Mängel am Vertragsgegenstand entstehen, sofern er dafür verantwortlich ist. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für beide Parteien wird empfohlen.

Was passiert, wenn der Pächter die Stallmiete nicht zahlt?

Gerät der Pächter mit der Zahlung der Pacht in Verzug, kann der Verpächter unter Umständen den Pachtvertrag außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung liegt insbesondere dann vor, wenn der Pächter mit mindestens zwei Pachtzinsen in Verzug ist.

Welche Pflichten hat der Pächter im Rahmen des Stallpachtvertrags?

Die Pflichten des Pächters sollten im Pachtvertrag genau festgelegt werden. Dazu zählen in der Regel Pflege und Instandhaltung der Stallanlage, Verantwortung für Fütterung, Tiergesundheit und Wohlbefinden der Tiere, Einhaltung von Tierschutzbestimmungen sowie möglicherweise weitere individuell vereinbarte Pflichten.

Wie kann eine angemessene Pachtzahlung ermittelt werden?

Die Pachtzahlung sollte angemessen und an objektiven Kriterien orientiert sein. Dabei sind Faktoren wie Anzahl und Qualität der Stallboxen sowie der landwirtschaftlichen Flächen, Infrastruktur und regional übliche Pachtpreise zu berücksichtigen. Es empfiehlt sich, ggf. Vergleichsangebote einzuholen oder eine unabhängige Schätzung durchführen zu lassen.

Wann und unter welchen Voraussetzungen kann ein Pachtvertrag gekündigt werden?

Die Kündigung eines Pachtvertrags ist in der Regel nur zum Ablauf der vereinbarten Pachtzeit oder bei unbefristeten Verträgen unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen möglich. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, z.B. bei Zahlungsverzug oder erheblichen Pflichtverletzungen des Pächters, ist ebenfalls denkbar und sollte im Pachtvertrag geregelt sein.

Fazit zum Stallpachtvertrag

Ein Stallpachtvertrag ist ein bedeutender Rechtsakt, der sorgfältig und detailliert ausgearbeitet werden sollte, um späteren Streitigkeiten und Missverständnissen vorzubeugen. Beide Vertragsparteien sollten sich über ihre Pflichten und Rechte im Klaren sein und diese im Vertrag genau festlegen. Wichtige Aspekte wie Vertragsgegenstand, Pachtdauer, Pachtzahlung, Haftung und Versicherung sollten klar und präzise geregelt werden. Zudem empfiehlt sich die Berücksichtigung von Sonderregelungen und individuellen Vereinbarungen, um ein möglichst umfassendes Regelwerk für die Stallpacht zu schaffen.

Die Erstellung eines schriftlichen Stallpachtvertrags ist aus Beweisgründen dringend empfehlenswert, auch wenn keine gesetzliche Schriftformvorschrift besteht. Bei der Ausarbeitung eines solchen Vertrages kann unter Umständen auch die Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt sinnvoll sein, um die Besonderheiten des Einzelfalls angemessen zu berücksichtigen und rechtlichen Fallstricken vorzubeugen.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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