Die Straßenreinigungspflicht ist ein Thema, das viele Bürgerinnen und Bürger betrifft, insbesondere diejenigen, die entlang öffentlicher Straßen, Gehwege oder Plätze wohnen. In diesem umfangreichen Blog-Beitrag erhalten Sie detaillierte Informationen über die Straßenreinigungspflicht, ihre gesetzlichen Grundlagen, die damit verbundenen Pflichten für Anwohner innerhalb Deutschlands und mögliche Rechtsfolgen bei Verstößen. Auch die Rolle der Kommunen und die entsprechenden Zuständigkeiten werden erläutert. Zudem werden Fragen zur Haftung und zur Zusammenarbeit mit professionellen Reinigungsunternehmen geklärt.

Die gesetzlichen Grundlagen der Straßenreinigungspflicht

Die Straßenreinigungspflicht (SRP) in Deutschland ist gesetzlich verankert und findet sich vorwiegend in den Straßenreinigungsgesetzen der Bundesländer, aber auch in den jeweiligen Satzungen der einzelnen Kommunen und Städte. Die gesetzlichen Regelungen zur SRP haben das Ziel, öffentliche Straßen, Gehwege und Plätze sauber und sicher zu halten. Die SRP umfasst die Entfernung von Schmutz, Unrat, Laub, Schnee und Eis von den öffentlichen Verkehrsflächen. Die Reinigungspflicht kann ganzjährig bestehen oder saisonal, zum Beispiel nur während der Wintermonate, gelten.

Übertragung der Straßenreinigungspflicht auf Anwohner

Die Straßenreinigungspflicht trifft grundsätzlich die Kommunen. Diese sind jedoch berechtigt, die Straßenreinigungspflicht auf die Anwohner zu übertragen. Die Ausgestaltung der Übertragung auf die Anwohner regeln die Kommunen in ihren jeweiligen Straßenreinigungssatzungen. Dort finden sich auch Angaben zu den örtlichen Umfang, Zeitraum und Häufigkeit der Reinigungsarbeiten. Ebenso können in den Satzungen konkrete Vorgaben bezüglich der Art und Weise der Reinigung sowie der zu verwendenden Hilfsmittel festgelegt sein.

In der Regel sind die Eigentümer von Grundstücken, ersatzweise die Mieter oder Pächter, verpflichtet, die ihnen zumutbaren Reinigungsaufgaben wahrzunehmen. Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass die Straßenreinigungspflicht sowohl für den Gehweg vor dem Grundstück als auch für den angrenzenden Fahrbahnrand gilt.

Rechte und Pflichten im Rahmen der Straßenreinigungspflicht

Die Anwohner, auf die die Straßenreinigungspflicht übertragen wurde, haben sowohl Rechte als auch Pflichten. Zu den Pflichten gehören insbesondere:

  • die regelmäßige Säuberung der Verkehrsflächen und Gehwege vor dem eigenen Grundstück
  • die Beseitigung von Laub, Schmutz, Unrat und sonstigen Verunreinigungen
  • die Schnee- und Eisbeseitigung innerhalb der vorgeschriebenen Zeiten
  • die Sicherstellung der Verkehrssicherheit durch das Streuen bei Glätte
  • die Beachtung der jeweiligen kommunalen Vorschriften und Satzungen

Zu den Rechten der Anwohner gehört es, sich über die ihnen obliegenden Pflichten zu informieren und gegebenenfalls die Übernahme der Reinigungspflicht durch die Kommune zu verlangen, wenn dies aus besonderen Gründen erforderlich ist. Allerdings ist in der Praxis häufig sehr schwer, eine solche Übernahme durch die Kommune durchzusetzen. Zudem haben Anwohner das Recht, die Kosten für die Straßenreinigung – insbesondere die Kehrgebühren und Winterdienstkosten – im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf ihre Mieter umzulegen, sofern dies im Mietvertrag vorgesehen ist.

Haftung bei Verletzung der Straßenreinigungspflicht

Bei der Verletzung der Straßenreinigungspflicht können verschiedene Haftungsrisiken entstehen. Einerseits kann eine Ordnungswidrigkeit und somit ein Bußgeld drohen, wenn die kommunalen Regelungen zur SRP nicht eingehalten werden. Andererseits können Schadenersatz- und gegebenenfalls auch Schmerzensgeldansprüche entstehen, wenn durch die Verletzung der SRP beispielsweise Personen zu Schaden kommen oder Sachschäden entstehen.

Ordnungswidrigkeiten bei Verstoß gegen die Straßenreinigungspflicht

Ein Verstoß gegen die Straßenreinigungspflicht kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und zu einem Bußgeld führen. Hierbei sind regional unterschiedliche Bußgeldkataloge maßgeblich. Die Höhe des Bußgeldes variiert und kann beispielsweise von ungefähr 15 Euro für geringfügige Verunreinigungen bis zu mehreren hundert Euro bei erheblichen Versäumnissen reichen.

Zu beachten ist, dass die zuständigen Behörden bereits dann ein Bußgeld verhängen können, wenn sie davon Kenntnis erlangen, dass die Straßenreinigungspflicht nicht ordnungsgemäß erfüllt wurde. Hierzu ist nicht zwingend erforderlich, dass tatsächlich ein Schaden entstanden ist oder jemand zu Schaden gekommen ist.

Schadenersatzansprüche bei Verletzung der Straßenreinigungspflicht

Wird durch die Verletzung der Straßenreinigungspflicht ein Dritter geschädigt, kann dieser Schadenersatz vom Verantwortlichen verlangen. Um einen Schadenersatzanspruch geltend machen zu können, muss der Geschädigte jedoch nachweisen, dass ein Verschulden vorliegt – also dass der Verantwortliche die Straßenreinigungspflicht verletzt hat – und dass hieraus ein Schaden entstanden ist.

Beispielhaft können solche Schäden sein:

  • Personenschäden (z. B. Stürze aufgrund von Schnee oder Eis, Stolperfallen auf Gehwegen)
  • Sachschäden (z. B. Beschädigungen durch herabfallendes Laub, Beeinträchtigungen von KFZ-Verkehr durch Schmutz)

Der Geschädigte hat in solchen Fällen einen Anspruch auf Schadenersatz aus unerlaubter Handlung gemäß § 823 Abs. 1 BGB. Gegebenenfalls kann auch ein Schmerzensgeldanspruch nach § 253 Abs. 2 BGB bestehen, etwa wenn es infolge eines Sturzes aufgrund von Schnee oder Eis zu einer schweren Verletzung gekommen ist und der Gestürzte andauernde Schmerzen oder Beeinträchtigungen erleidet.

Beauftragung von professionellen Reinigungsunternehmen

In vielen Fällen ist es für Anwohner nicht möglich oder nicht zumutbar, die Straßenreinigungspflicht selbstständig wahrzunehmen. In solchen Fällen bietet es sich an, ein professionelles Reinigungsunternehmen zu beauftragen, welches die Reinigungsarbeiten verlässlich und fachgerecht durchführt. Eine solche Beauftragung kann sowohl direkt durch die Anwohner selbst als auch durch die Hausverwaltung oder den Eigentümer des betroffenen Grundstücks erfolgen.

Die Kosten für die Beauftragung eines Reinigungsunternehmens können in der Regel auf die Mieter des betreffenden Grundstücks im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umgelegt werden, sofern dies vertraglich vereinbart wurde. Hierbei sollte jedoch beachtet werden, dass nur die tatsächlich angefallenen Kosten, also die vertraglich vereinbarten Entgelte, umgelegt werden dürfen und keine überhöhten Beträge in Rechnung gestellt werden.

Wichtig ist, dass die Beauftragung eines Reinigungsunternehmens die Anwohner nicht vollständig von ihrer Verantwortung entbindet. In der Regel haften sie weiterhin für mögliche Schäden oder Verstöße gegen die Straßenreinigungspflicht. Deshalb sollten Anwohner darauf achten, dass das beauftragte Reinigungsunternehmen zuverlässig, qualifiziert und haftpflichtversichert ist.

Umgang mit Streitigkeiten und Rechtsfragen zur Straßenreinigungspflicht

Streitigkeiten oder rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Straßenreinigungspflicht können unterschiedliche Ursachen haben. Beispielsweise können Unklarheiten oder Meinungsverschiedenheiten über den Umfang und die Art der Reinigungspflicht auftreten, oder es kann zu Problemen bei der Kostenabrechnung mit den Mietern kommen. Auch die Haftung für Schäden – sei es im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten oder Schadenersatzforderungen – kann Anlass für rechtliche Auseinandersetzungen sein.

Sollten solche Schwierigkeiten auftreten oder rechtliche Fragen zur Straßenreinigungspflicht bestehen, sollte stets rechtlicher Beistand in Anspruch genommen werden. Ein erfahrener und kompetenter Rechtsanwalt kann die entsprechenden Gesetze und Regelungen prüfen, die individuelle Situation analysieren und die besten Handlungsoptionen aufzeigen.

FAQ zur Straßenreinigungspflicht

Nachfolgend die häufigsten Fragen für Sie auf einen Blick.

Bin ich als Anwohner dafür verantwortlich, den Gehweg vor meinem Haus zu reinigen?

Grundsätzlich ist die Kommune für die Straßenreinigung zuständig, diese kann jedoch die Straßenreinigungspflicht auf die Anwohner übertragen. In diesem Fall sind Sie als Anwohner in der Regel verpflichtet, den Gehweg vor Ihrem Haus zu reinigen. Ob und in welchem Umfang die Reinigungspflicht übertragen wurde, ergibt sich aus den kommunalen Regelungen, insbesondere der örtlichen Straßenreinigungssatzung.

Muss ich auch den Fahrbahnrand reinigen oder ist das Aufgabe der Kommune?

Sofern die Straßenreinigungspflicht an die Anwohner übertragen wurde, umfasst diese in der Regel auch die Reinigung des angrenzenden Fahrbahnrandes. Die genauen Pflichten und deren Umfang können jedoch lokal unterschiedlich geregelt sein. Daher ist es wichtig, sich über die gültigen Regelungen und Vorschriften in Ihrer Kommune zu informieren.

Haftet ein Mieter selbst für Schäden, die durch die Verletzung der Straßenreinigungspflicht entstanden sind?

Sofern die Straßenreinigungspflicht auf den Mieter übertragen wurde, zum Beispiel durch eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag, haftet dieser grundsätzlich auch für Schäden, die durch die Nichterfüllung der Reinigungspflicht entstehen. Im Einzelfall können jedoch auch Regelungen zur Haftungsverteilung zwischen Mieter und Vermieter bestehen. Daher ist in solchen Fällen eine rechtliche Prüfung sinnvoll.

Wie hoch sind die Bußgelder bei Verstößen gegen die Straßenreinigungspflicht?

Die Höhe der Bußgelder bei Verstößen gegen die Straßenreinigungspflicht richtet sich nach den lokalen Bußgeldkatalogen und kann von Kommune zu Kommune variieren. Typischerweise liegen die Bußgelder für geringfügige Verstöße im Bereich von etwa 15 Euro, bei erheblichen Versäumnissen können jedoch auch höhere Bußgelder drohen.

Kann ich die Kosten für die Straßenreinigung auf meine Mieter umlegen?

Die Kosten für die Straßenreinigung können grundsätzlich als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass nur die tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Kosten umgelegt werden dürfen und keine überhöhten Beträge in Rechnung gestellt werden können.

Sollte ich ein professionelles Reinigungsunternehmen beauftragen?

Ob die Beauftragung eines professionellen Reinigungsunternehmens sinnvoll ist, hängt von den individuellen Umständen ab. In vielen Fällen kann dies jedoch eine gute Lösung sein, um die Reinigungspflichten verlässlich und fachgerecht zu erfüllen. Wichtig ist dabei, darauf zu achten, dass das beauftragte Unternehmen zuverlässig, qualifiziert und haftpflichtversichert ist.

Was sollte ich tun, wenn ich rechtliche Fragen oder Probleme zur Straßenreinigungspflicht habe?

Bei rechtlichen Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit der Straßenreinigungspflicht sollten Sie rechtlichen Beistand von einem erfahrenen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen. Dieser kann die individuelle Situation prüfen, die entsprechenden Gesetze und Regelungen analysieren und die besten Handlungsoptionen aufzeigen.

Abschließende Gedanken

Die Straßenreinigungspflicht ist ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung der Sauberkeit und Sicherheit in unserem öffentlichen Raum. Gleichzeitig kann die Pflicht zu rechtlichen Fragestellungen, Haftungsfragen und Streitigkeiten führen. Denken Sie daran, sich stets an die lokalen Regelungen und Gesetze zu halten, Ihre Pflichten als Anwohner oder Mieter ernst zu nehmen und – im Falle von rechtlichen Problemen – professionellen Beistand in Anspruch zu nehmen.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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