SV Financial Services Inc. – In letzter Zeit gab es mehrere Betrugsversuche im Zusammenhang mit der Zeichnung von Anteilen an bekannten Unternehmen. Die Käufer haben diese Aktien bereits bezahlt, aber sie sind nicht geliefert worden. Die Verkäufer sind nicht erreichbar.

SV Financial Services Inc. hat Berichten zufolge ohne vorherige Aufforderunge potenzielle Kunden angerufen, um „Vorzugsaktien der Online-Plattform YouTube“ anzubieten, wie aus einer BaFin-Mitteilung vom 31. August 2022 hervorgeht.

Untersuchung der BaFin gegen SV Financial Services Inc. ausgeweitet

Die BaFin hat ein unzulässiges Angebot zur Zeichnung von vorbörslichen „YouTube-Aktien“ der SV Financial Services Inc. aufgedeckt.

Unaufgeforderte Telefonanrufe der SV Financial Services Inc. zum angeblichen Verkauf von „Vorzugsaktien der Internetplattform YouTube“ häufen sich derzeit. Die Online Plattform des Unternehmens SV Financial Services Inc. ist: Svfinancialservice.com.

Kunden gegenüber tritt dieser Dienstleister wahrscheinlich auch unter der Bezeichnung „S / V / F / S Financial Services“ auf. In einigen Zusammenhängen wird der Begriff „Silicon Valley Finance“ an diesen Namen angehängt.

Angaben zum Unternehmenssitz widersprechen sich. Während dieser laut Website in Wien, Österreich liegt, wird in den offiziellen Unterlagen eine Schweizer Adresse in Zürich aufgeführt. Auffällig ist: Keiner der beiden Orte hat einen passenden Handelsregistereintrag.

Das nicht genehmigte Angebot zur Zeichnung von vorbörslichen „YouTube-Aktien“ wurde erstmals am 31. August 2022 bekannt, als die BaFin auf ihrer Website mitteilte, dass sie bankaufsichtsrechtliche Ermittlungen gegen die SV Financial Services Inc. eingeleitet habe.

Nun ist bekannt geworden, dass das Unternehmen dasselbe mit „Duracell-Aktien“ im Rahmen eines „begrenzten vorbörslichen Angebots“ tut.

Die BaFin stellt klar, dass die SV Financial Services Inc. keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen nach § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz hat.

Anbieterwebseite im Blick

Die Internetadresse des Anbieters lautet https://svfinancialservice.com/. Der Dienstleister wirbt auf seiner Website damit, dass er vorbörsliche Aktienliquidität zu niedrigeren Mindestbeträgen als seine Wettbewerber vermitteln kann.

Darüber hinaus wirbt SV Financial Services Inc. damit, dass die folgenden Dienstleistungen über die Website verfügbar sind:

  1. „Zugang zu privaten Technologieunternehmen
    Investieren Sie über Investmentfonds in private Unternehmen, die die Aktien im Auftrag von Anlegern kaufen und besitzen.
  2. Geführter Prozess
    Die Plattform führt Sie durch den komplexen Prozess des Verkaufens oder Investierens.
  3. Kuratierte Investitionen
    Der Provider biete proprietäre Analysen einschließlich der jüngsten Preisentwicklung, Bewertungs- und Cap Tabellen.“

(https://svfinancialservice.com/, 20.10.2022)

Kontaktinformationen SV Financial Services

Laut Website befindet sich der Hauptsitz von SV Financial Services Inc. in Österreich.
Kleingasse 6-18, 1030 Wien

Tel: +43 720111120

info@svfinancialservice.com

Warum ermittelt die BaFin gegen SV Financial Services Inc.?

Die BaFin hat gemäß § 37 Abs. 4 KWG klargestellt, dass die SV Financial Services Inc. keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder zum Anbieten von Finanzdienstleistungen (KWG) hat. Die BaFin gibt an, dass der für ein öffentliches Angebot erforderliche Wertpapierprospekt derzeit nicht vorliegt.

Da inzwischen bekannt geworden ist, dass auch Duracell-Aktien auf diese Weise im Rahmen eines Limited PM-IPO Offer“ angeboten werden, hat sich die BaFin entschlossen, ihre frühere Warnung (vom 21.9.2022) zu erweitern. Erneut stellt die BaFin klar, dass eine Erlaubnis nach 37 Abs. 4 KWG hierfür nicht vorliegt.

Auf der Website des Unternehmens ist eine Adresse in Wien, Österreich, angegeben, und es scheint unter anderen Identitäten zu operieren. Aus den Unterlagen geht jedoch ein Schweizer Firmensitz hervor.

Warum sollten Aktionäre diese Warnung beherzigen?

Jeder Anleger muss spätestens nach dem Lesen der Warnung erkennen, dass er es mit einem fragwürdigen Unternehmen zu tun hat. Auf die Hilfe der BaFin allein sollten Anleger jedoch nicht zählen. In ihrer Funktion veröffentlicht sie Warnungen im Sinne des Anlegerschutzes und ermittelt bei begründetem Verdacht.

Sie hat jedoch nicht die Aufgabe, das Geld des Anlegers zurückzubekommen. Die BaFin ist keine Strafverfolgungsbehörde. Deshalb ist die wichtigste Frage für die Anleger, wie sie ihr Geld zurückbekommen können.

Rechtsanwalt vertritt Geschädigte

Die Anleger werden wahrscheinlich daran interessiert sein zu erfahren, was sie jetzt tun können, um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, ihr Geld zurückbekommen.

Die Täter von Anlagebetrug können durch eine Strafanzeige vor Gericht gebracht und bestraft werden. Die Wiedererlangung der Gelder ist jedoch nicht das Hauptanliegen der Strafverfolgung.

Darum sollten Sie sich einen auf dem Gebiet erfahrenen Anwalt zur Seite stellen. Gerne können Sie sich vertrauensvoll an unsere Rechtsanwaltskanzlei wenden, wenn Sie glauben, Betrugsopfer geworden zu sein.

Wir prüfen Ihren Einzelfall, erstatten Strafanzeige bei der Kriminalpolizei und ergreifen alle in Frage kommenden zivil- und strafrechtlichen Schritte.

In einem kostenfreien und unverbindlichen Beratungsgespräch geben wir Ihnen gerne unsere ehrliche Einschätzung dazu.