Swiss Assets Management – Die Website https://swissassetsmanagement.eu/de/home-de/ bewirbt sich selbst als Trading-Plattform. Auf dessen Internetseite seien geniale Geldanlagen im Bereich Kryptowährungen möglich.

Sie treffen auf Komplikationen bei der Auszahlung Ihrer Kapitalanlage? Unsere Anwälte helfen Ihnen bei Forderungen gegen Swiss Assets Management.

Swiss Assets Management – Wie ist der Online-Broker einzuschätzen?

Derzeitig gibt es eine enorm hohe Anzahl an Online-Handelsplattformen wie beispielsweise Swiss Assets Management. Damit war es noch nie so leicht aber auch riskant wie heute, in den unbeständigen Finanzmärkten zu investieren.

Vor allem weil es unzählige Optionen gibt, kann die Auswahl eines Online Brokers zeitraubend und einschüchternd sein. Im Besonderen dann, wenn diese Ihren persönlichen Investitionsvorstellungen entsprechen soll.

Sie denken darüber nach, bei Swiss Assets Management Geld zu investieren? Dann sind die folgenden Aspekte für Sie als Anleger relevant.

  • Staatlich regulierte Online-Broker, sichere Webseiten, Kosten und Provisionen, Produktoptionen und Bewertungen von Kunden sind nur manche der Aspekte, die Sie bei Ihrer unwiderruflichen Wahl berücksichtigen müssten.
  • Der Eintritt zu den weltweiten Börsen wird für Kapitalanleger durch Online-Investitionen angenehmer und erschwinglicher.
  • Eine sehr gute Adresse für Geldanleger, die sich über Wertpapiere, Futures, Binary Options und Kryptogelder schlau machen wollen, ist eine Webpräsenz wie diese.

Die kommenden Hinweise sind grundsätzliche Tipps für Anleger – unabhängig von der Plattform in die Sie Kapital investieren.

Begutachtung und Lizenzierung von Anbietern wie Swiss Assets Management

Sowohl die Finanzmärkte als auch der Schutz der Anleger profitieren von Verhaltensregeln und organisatorischen Verantwortlichkeiten. Aktiendienstleistungsunternehmen und Anbieter wie Swiss Assets Management müssen eine Vielzahl von Vorschriften befolgen. Das Gleiche gilt für ihre Beschäftigten. Mit dieser Vorgabe sollen Interessenskonflikte und damit einhergehende Benachteiligungen für Kapitalanleger unterbunden werden.

Dazu zählt die Verpflichtung des Finanzdienstleisters, dessen Unternehmenskunden vor Besiegelung eines Finanzgeschäfts über die wesentlichsten Merkmale des Geschäfts zu informieren. Dies gilt sowohl für den speziellen Investoren als auch für das Investment selbst. Diesem Gedanken nach sind weitere Informationen für Unternehmenskunden vonnöten, die sich auf hochspekulative oder riskante Geschäfte einlassen möchten.

Gegenüber ihren Kunden haben die Firmen wie Swiss Assets Management eine Verantwortung. Diese geht bedeutend über die Bereitstellung eines Produkts oder einer Serviceleistung hinaus.

Hat der Anbieter eine Berechtigung für den Vertrieb von Finanzprodukten? Dies sollten Sie unbedingt klären. Dazu können Sie das Broker-Check-Verzeichnis einer Finanzbehörde einsetzen und den Markennamen des Finanzdienstleisters in das Suchfeld eintippen.

Unerbetene telefonische Anrufe durch Swiss Assets Management?

Haben Sie jemals einen Anruf von einem fremden Menschen erhalten, der Ihnen ein Sonderangebot dargelegt hat? Antworten Sie auf keinen Fall.

Unerwünschte Anrufe sind verboten. „Cold Calling“ ist bei Wertpapierdienstleistern und ähnlichen Unternehmen wie Swiss Assets Management eindeutig untersagt.

Es gibt auch Gruppen, die vorgeben, für professionelle Internet-Handelsplattformen tätig zu sein. Damit möchten sie Leute dazu bringen, ihnen ihre personenbezogenen Informationen zu überlassen. In der Regel werden Sie nach Ihrer aller ersten Zahlung gebeten, mehr Vermögen einzuzahlen.

Telefonbetrüger lassen sich immer neue Methoden einfallen, um Investoren um ihre Ersparnisse, ihr Bargeld und sonstige Wertgegenstände zu bringen. Eine verbreitete Taktik der Abzocker ist es, den Personen, denen sie schaden möchten, zu ungünstigen Tageszeiten anzurufen. Das ist z.B. sehr früh am Morgen oder sehr spät in der Nacht. Uhrzeiten also, zu denen sie am anfälligsten sind.

Zudem geben die Kriminellen zu Anfang des Gesprächs vor, sie und derjenige der angerufen wurde, würden einander bekannt sein. Die andere Möglichkeit besteht darin, so zu tun,, als seien die Anrufer zuvorkommend. Damit vermitteln die Täter der Person, mit der sie am Telefon kommunizieren, ein Gefühl von Sympathie und Vertrauen. Prüfen Sie, ob Sie es tatsächlich mit dem Unternehmen Swiss Assets Management zu tun haben, wenn Sie telefonisch kontaktiert werden.

Ist eine sichere Kapitalanlage auf dem Grauen Kapitalmarkt möglich?

Lediglich ein geringfügiger Teil der Finanzmarktteilnehmer wie Swiss Assets Management unterliegt der behördlichen Regulierung und Aufsicht. Im Grauen Kapitalmarkt agieren Finanzdienstleister, die keine Lizenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht benötigen und nur einige regulatorische Grundlagen einhalten müssen.

Investieren Sie nur in den Grauen Kapitalmarkt, sofern Sie sich der Liquidität des Anbieters gewiss sind und es Ihnen als Unternehmen bekannt ist. Wie gesagt, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat keine Kontrolle über diese Anbieter.

Der Graue Kapitalmarkt hält eine Vielfalt von Möglichkeiten bereit. Es gibt:

  • Orderschuldverschreibungen
  • Kredite mit Nachrangabrede
  • Direktinvestments wie in etwa in Holz, Edelmetalle oder weitere Rohstoffe
  • Unternehmensbeteiligungen
  • Crowdfunding-Angebote
  • Genussrechte und andere hybride Anleiheformen

Eine Sache ist gewiss: Es ist unklar, was dabei am Ende für den Kapitalanleger herauskommt.

Ist es für Sie mühevoll, das offerierte Finanzprodukt nachzuvollziehen? In diesem Fall sollten Sie so viele Informationen wie möglich einholen, bevor Sie eine Wahl treffen.

Investieren Sie in nichts, was Sie nicht vollständig begreifen! Wenn es um Investments geht, gilt: Je mehr Erfahrungen Sie benötigen, desto komplizierter ist das Finanzinstrument.

Es ist auch nicht sinnvoll das gesamte Vermögen auf ein Angebot zu konzentrieren. Diversifizieren Sie Ihr Risiko über Swiss Assets Management hinaus.

Um sich nicht falsch beeinflussen zu lassen, ist es zu empfehlen, sich immer auf das Produkt selbst zu fokussieren und nicht auf den Namen oder die Präsentation der Finanzdienstleistung.

Anbieter zahlt nicht aus – Empfehlungen für betroffene Investoren

Käufer werden oft von einem „Online Broker“ bzw. einem Call-Center-Mitarbeiter umworben, in dem Moment in dem sie sich auf der scheinbaren Online Trading Plattform einen Account eingerichtet haben. Absicht ist es, den Geldanleger dazu zu bringen, seine langfristigen Investments zu steigern, um die Einnahmen zu maximieren. Dies ist auch ein erst einmal legitimes Ziel des Dienstleisters Swiss Assets Management.

Kurz nachdem der Anleger sein Geld eingezahlt hat, werden gegebenenfalls vorläufige Gewinnentwicklungen auf dessen Benutzerkonto dargestellt. Dies soll den Kapitalanleger dazu motivieren, stetig in das Finanzinstrument anzulegen.

Die Plattformbetreiber wiederum können mit Hilfe von Betrugssoftware manipulierte Kontoveränderungen und Einnahmen vortäuschen, sogar ohne dass der Verbraucher hiervon etwas bemerkt.

Vergewissern Sie sich, dass die Konten gleichermaßen bei Swiss Assets Management verifiziert werden können.

In Wirklichkeit findet auf vielen Plattformen überhaupt kein Trading statt. Stattdessen wird das gezahlte Kapital von den betrügerischen Brokern auf Konten außerhalb Deutschlands überwiesen. Dies wird von den Kapitalanlegern erst einmal nicht bemerkt.

Die „Broker“ zögern die Auszahlung hinaus der ausgewiesenen Gewinne, indem sie von den Investoren die Begleichung von scheinbar entstehenden Steuern und Provisionen verlangen. Diese Manipulationen nutzen nur dem Zweck, die Profite zu vergrößern.

Früher oder später bricht die Kommunikation vollends ab. Das investierte Kapital ist aufgebraucht. Ab diesem Zeitpunkt bleibt nur noch der Gang zum Rechtsanwalt, um erforderliche Schritte zu lancieren.

Sind die Ausstiegsmöglichkeiten unklar?

Überprüfen Sie, wann und wie viel Geld zurückgezahlt. Umgehen Sie am besten längerfristige Verträge, die nicht vorzeitig gekündigt werden können oder bei denen Sie signifikante wirtschaftliche Verluste einstecken würden.

Schließen Sie langjährige Verträge ohne vorzeitige Kündigungsmöglichkeit einzig und alleine mit Investment-Dienstleistern wie Swiss Assets Management ab, an deren Verlässlichkeit Sie keine Zweifel haben.

Selbst wenn Sie die Option haben, zu jeder Zeit auf einen Vertrag zu verzichten bzw. ihn über einen festgesetzten Zeitraum zu kündigen, sollten Sie misstrauisch sein. Selbst wenn diese Optionen doch bestehen, sind Sie immer noch anfällig für geldliche Verluste. Vergewissern Sie sich, dass Sie im Detail wissen, wie viel Geld Sie zurückerhalten, wenn das Geldgeschäft schiefgeht.

Für Wertpapiergeschäfte zählt die folgende Bestimmung:

Informieren Sie sich vor Beendigung der Laufzeit, welche Möglichkeiten Sie haben, Anteilsscheine loszuwerden.

Häufig ist es bedeutend herauszufinden, ob es für Dienstleistungen – wie von Swiss Assets Management offeriert – einen liquiden Markt gibt.

Es ist möglich, Wertpapiere über einen Broker oder ein Geldinstitut zu veräußern. Alle 3 Varianten sind für die Erteilung eines Verkaufsauftrags zulässig. Der tatsächliche Verkaufsvorgang wird dann über eine Aktienbörse (z.B. Berlin, Stuttgart, Frankfurt, Tradegate oder Xetra) ausgeführt (z.B. bei Penny Stocks).

Mit Orderzusätzen kann die Ausführung der Order im Vorfeld kontrolliert werden. Das Abstoßen der Wertpapiere vollzieht sich zu einem von Ihnen bestimmten Termin und Ort.

Rückerstattung von Investitionen bei Swiss Assets Management: Verbessern Sie Ihre Chancen

Im Falle, dass Sie schon Einzahlungen bei Swiss Assets Management vorgenommen haben und selbige jetzt zurückverlangen möchten, gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen.

  1. Wenn garantiert keine Problemlösung mit dem Dienstleister erreichbar ist, sollte eine Beschwerde bei der verantwortlichen Behörde eingereicht werden. Diese kontrolliert den Tatbestand und kann den Anbieter zur Zahlung einer Entschädigung bestimmen. Diesen Geldbetrag erhält unser Klient dann vom Dienstleister zurücküberwiesen. Anlaufstellen für Beschwerden, können bspw. Finanzaufsichten oder der Ombudsmann für Finanzen sein.
  2. Vielmals kann eine Problemlösung mit dem Anbieter direkt abgesprochen werden. Unsere Rechtsanwälte schaffen es immer wieder, außergerichtliche Vergleiche mit den Dienstleistern abzuschließen. Unsere Klienten erlangen dann ihre komplette Überweisungssumme oder einen Teil davon zurück.
  3. Besteht die Vermutung, dass die Konten, auf die unsere Mandanten eingezahlt haben, Bestandteil eines Systems zur Geldwäsche sind, können diese Konten gesperrt werden. Zahlungen auf diese Bankkonten können dann von der Empfängerbank zurückverlangt werden.
  4. Würde eine Auswertung unserer Anwälte zum Ergebnis kommen, dass der Anbieter vermutlich unlauter agiert hat, erstatten wir für unseren Mandanten Strafanzeige bei den verantwortlichen Ermittlungsbehörden. Unsere Rechtsanwaltskanzlei steht im regelmäßigen Dialog mit Staatsanwaltschaften, die deutschlandweite Ermittlungsverfahren leiten. Oftmals existieren viele Hunderte oder auch tausende Geschädigte in diesen Strafverfahren. Die Ermittlungen erstrecken sich wiederholend auch auf Staaten außerhalb Deutschlands Grenzen. In der Vergangenheit kam es mehrfach zu bedeutenden Fahndungserfolgen der Staatsanwaltschaften.
  5. Gesetzt den Fall, dass Überweisungen ins Ausland erfolgt sind, sollten auch in diesem Fall die im Ausland ansässigen Aufsichtsbehörden und Finanzinstitute in Kenntnis gesetzt werden. Jene leiten dann meistens zusätzlich eigene Untersuchungen ein. Auch dies verfolgt die Absicht, Geldsummen auf den Bankkonten sicherzustellen und dann an unsere Mandanten zurückzutransferieren.
  6. Sollte es zu Festnahmen der Anbieter kommen, können Ansprüche der Geschädigten im Rahmen des Gerichtsprozesses geltend gemacht werden. Hierfür begleiten wir unsere Mandanten durch das so genannte Adhäsionsverfahren. Auf diese Weise sind wir in der Position, für unsere Klienten gerichtliche Titel gegen die Anbieter zu erstreiten. Meist können jene dann umgehend in das sichergestellte Vermögen der Täter vollstreckt werden.

„Unsere Kanzlei setzt auf Künstliche Intelligenz, um Ihnen hochwertige Rechtsberatung zu deutlich reduzierten Kosten anzubieten.

Mandanten profitieren in Einzelfällen von Kosteneinsparungen bis zu 90% – ohne Abstriche bei Qualität und individueller Betreuung.

Vertrauen Sie auf eine zukunftsweisende Kombination aus Innovation und juristischer Exzellenz.“

Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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