Die Erstellung von Videos mit künstlicher Intelligenz wird immer populärer – insbesondere durch Programme wie Synthesia. Unternehmen und Content Creator können mit der Software professionelle Videos ohne Kamerateam oder Schauspieler produzieren.
Doch wie sieht es mit den urheberrechtlichen Aspekten aus? Wer besitzt die Rechte an einem KI-generierten Video, und welche rechtlichen Fallstricke sind zu beachten?
Urheberrechtlicher Schutz von KI-generierten Videos
Das Urheberrecht schützt Werke, die eine „persönliche geistige Schöpfung“ aufweisen. Da Synthesia jedoch auf Algorithmen basiert und keine menschliche Kreativität im klassischen Sinne involviert ist, stellt sich die Frage, ob diese Videos unter das Urheberrecht fallen.
Nach deutschem Recht ist ein Urheber immer eine natürliche Person – ein KI-generiertes Video könnte daher problematisch sein, wenn es um den Schutz als eigenständiges Werk geht.

Rechte an den erstellten Videos
Nutzer von Synthesia sollten die Nutzungsbedingungen genau prüfen. In der Regel gewährt die Software den Anwendern eine Lizenz an den erstellten Videos. Es ist jedoch wichtig zu klären, ob es sich um eine exklusive oder nicht-exklusive Nutzung handelt und ob Dritte möglicherweise Rechte an den generierten Inhalten geltend machen können.

Einsatz von KI-generierten Avataren und Stimmen
Synthesia bietet eine Vielzahl von Avataren und Stimmen an, die auf echten Schauspielern oder synthetisierten Stimmen basieren. Hierbei können folgende urheber- und persönlichkeitsrechtliche Aspekte relevant sein:
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- Persönlichkeitsrechte: Falls ein Avatar einem realen Menschen nachempfunden ist, könnte eine unbefugte Nutzung Persönlichkeitsrechte verletzen.
- Lizenzbedingungen: Nutzer müssen sicherstellen, dass die Verwendung der Avatare und Stimmen den Lizenzbedingungen entspricht.
FAQ
Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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