Stand: 13.11.2025 (Europe/Hamburg)

Online-Plattformen für Krypto-Handel und Investitionen versprechen einfachen Zugang zu Märkten, die lange Zeit nur professionellen Anlegern vorbehalten waren. Gleichzeitig nutzen unseriöse Anbieter diese Entwicklung aus und bewegen sich außerhalb des regulierten Rahmens. Beim Anbieter ToploMarket, der unter der Domain toplomarket.com auftritt, liegen nach bisherigen Erkenntnissen gleich mehrere Hinweise auf erhebliche Risiken vor. Insbesondere eine aktuelle Warnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gibt Anlass zu besonderer Vorsicht. Der folgende Beitrag beleuchtet die Fakten und Indizien rund um ToploMarket, ohne Vorverurteilung, und zeigt Betroffenen mögliche rechtliche Schritte auf.

Steckbrief: ToploMarket im Überblick

  • Name / Markenauftritt: „ToploMarket“ (teilweise auch Toplo Market geschrieben)
  • Hauptdomain: toplomarket.com (BaFin)
  • Weitere gemeldete Domains im Umfeld: toplomarketcn.com, toplomarketxsh.com (Anwalt)
  • Selbstdarstellung (ohne Wertung): Online-Plattform bzw. „Kryptobörse“ mit Handel von Kryptowährungen (z. B. BTC, ETH, DOGE, XRP, USDC) sowie Spot-, Futures- und Perpetual-Kontrakten; Zugang über Website und App. (traderknows.com)
  • Zielgruppe laut Außenauftritt: Privatanleger, die in Kryptowährungen und derivative Produkte investieren oder handeln möchten.
  • Regulatorische Situation: Nach bisherigen Erkenntnissen keine erkennbare regulierte Erlaubnis in Deutschland oder einem anderen EWR-Staat; BaFin-Warnung wegen Angeboten ohne erforderliche Erlaubnis. (BaFin)
  • Impressum / Unternehmensangaben: Laut BaFin-Hinweis: Anbieter tritt nur unter dem Namen „ToploMarket“ auf, keine Rechtsform, kein Geschäftssitz, kein ordnungsgemäßes Impressum erkennbar. (Verbraucherschutzforum Berlin)
  • Bewertungsbild:
    • Spezialisierte Anwaltskanzleien und Warnportale sprechen von mutmaßlichem Krypto-Betrug, fehlenden Auszahlungen und hohen Risiken. (Anwalt)
    • Ein allgemeines Scoring-Tool stuft toplomarket.com mit mittlerem „Trust-Score“ ein, weist aber ausdrücklich darauf hin, dass es sich nur um einen automatisierten Risiko-Indikator handelt – kein Seriositätsnachweis. (Scamadviser)

(Diese Übersicht stellt keine abschließende Bewertung dar, sondern spiegelt den öffentlich zugänglichen Kenntnisstand wider.)

Geschäftsmodell & Versprechen von ToploMarket

Zielgruppe und Positionierung

Nach bisheriger öffentlicher Darstellung präsentiert sich ToploMarket als Krypto-Handelsplattform bzw. „Kryptobörse“, die sowohl unerfahrene als auch erfahrene Trader ansprechen soll. Die Plattform wird als „innovativ“ und „benutzerfreundlich“ beschrieben, mit Zugang zu verschiedenen Kryptowertepaaren und derivativen Produkten (Futures, Perpetuals). (traderknows.com)

Die Zielgruppe sind damit vor allem:

  • Privatpersonen, die in Kryptowährungen investieren wollen
  • Nutzer, die über Web- oder Mobile-App „aktiv“ traden möchten
  • Anleger mit Affinität zu Social-Media-Werbung und „Krypto-Trends“

Werbeaussagen und Marketing-Narrativ

In Berichten über ToploMarket wird von aggressiven Marketing-Taktiken berichtet, die auf hohe Renditen und „wohlstandsschaffende“ Chancen abzielen. (Tracingfundsonline)

Typische Elemente der Außendarstellung (zusammengefasst):

  • Hervorhebung hoher Gewinnchancen bei Krypto-Handel
  • Betonung „einfachen“ und „schnellen“ Zugangs zu Märkten
  • Hinweise auf Tutorials und angebliche „Risikomanagement-Tools“ (z. B. Stop-Loss, Hedging) (Big News Network)
  • Verweis auf moderne Trading-Plattform (Web & App), teilweise mit KI-Anmutung

Einige Warn- und Analyseportale weisen darauf hin, dass bei ähnlichen Krypto-Plattformen vermehrt KI-gestützte Fake-Videos prominenter Personen in Social Media (z. B. Influencer, Unternehmer) genutzt werden, um Vertrauen zu erzeugen. (scam-tracker.net) Ob dies im Einzelfall bei ToploMarket in jedem Fall nachweisbar ist, lässt sich nicht abschließend sagen; es handelt sich um ein typisches Muster in diesem Umfeld.

Kanäle: Ads, Social Media, Kaltakquise

Nach bisherigen Erkenntnissen erfolgt die Anwerbung mutmaßlich über:

  • Online-Werbung und Social-Media-Kampagnen (Banner, bezahlte Posts, vermeintliche Erfahrungsberichte) (scam-tracker.net)
  • Krypto-Blogs, Vergleichsseiten und „Erfahrungsberichte“, die teilweise eher werblichen Charakter haben
  • In einzelnen Berichten: Kontaktaufnahme über Messenger-Dienste oder „Investment-Gruppen“ (Anwalt)

AGB-/Fee-Struktur und Zahlungswege

Öffentlich zugängliche Terms-Angaben zu ToploMarket sind fragmentarisch. Erfahrungsberichte und Analysen nennen insbesondere:

  • Kryptozahlungen (z. B. Bitcoin, andere Coins) als Haupt-Einzahlungsweg (Anwalt)
  • Teilweise zusätzliche Zahlungswege (z. B. Überweisung oder Karten) über externe Zahlungsdienstleister – konkrete, konsistente Angaben sind nicht transparent einsehbar
  • Berichte über verlangte Zusatzgebühren vor Auszahlungen (z. B. „Steuern“, „Freischaltungsgebühren“, „Verifikationskosten“) (resch-rechtsanwaelte.de)

In seriösen Märkten ist es üblich, Gebührenmodelle (Spreads, Kommissionen, Auszahlungsgebühren) transparent und rechtlich belastbar offenzulegen. Bei ToploMarket sind hingegen keine klar strukturierten, verlässlichen Gebühreninformationen öffentlich erkennbar, sondern vor allem Hinweise aus Drittdarstellungen.

Vorsichtige Bewertung:
Das Geschäftsmodell folgt dem Muster einer Krypto-Handelsplattform mit hohem Rendite-Narrativ. In Verbindung mit Krypto-Zahlungen, fehlender Transparenz zu Gebühren und einer aktuellen BaFin-Warnung ergibt sich ein erhebliches Risikoprofil für Privatanleger.

Typische Warnsignale (Red Flags) rund um ToploMarket

Achtung:
Wenn mehrere der folgenden Punkte auf einen Anbieter zutreffen, ist besondere Vorsicht geboten.

  • Behördliche Warnung: BaFin warnt ausdrücklich vor Angeboten auf toplomarket.com, da dort nach ihren Erkenntnissen ohne Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten werden. (BaFin)
  • Fehlendes Impressum / keine Rechtsform: Laut BaFin tritt der Betreiber ausschließlich unter dem Namen „ToploMarket“ auf – ohne Rechtsform, Geschäftssitz oder ordnungsgemäßes Impressum. (Verbraucherschutzforum Berlin)
  • Weitere Domains im gleichen Umfeld: Warnungen betreffen auch Domains wie toplomarketcn.com und toplomarketxsh.com, bei denen Anwaltskanzleien explizit zur Vorsicht raten. (Anwalt)
  • Kryptozahlung als Hauptkanal: Krypto-Einzahlungen (z. B. Bitcoin) werden bevorzugt – Zahlungen sind schwer oder kaum rückholbar. (Anwalt)
  • Auszahlungsprobleme: Erfahrungsberichte schildern, dass Auszahlungen verzögert oder ganz verweigert werden – teils nach mehrfachen „Nachschussforderungen“. (resch-rechtsanwaelte.de)
  • Zusatzgebühren vor Auszahlung: Berichte über angebliche Steuern, Verifikations- oder Freischaltungsgebühren als Voraussetzung für Auszahlungen sind ein klassisches Scam-Muster. (Anwalt)
  • Intransparente Unternehmensstruktur: Kein klar erkennbares reguliertes Unternehmen im Hintergrund, keine Register- oder Lizenznummern. (BaFin)

Praxis-Tipp:
Spätestens, wenn Gebühren oder „Steuern“ vor einer Auszahlung verlangt werden oder der Anbieter keine klaren Unternehmens- und Lizenzdaten offenlegt, sollten Sie keine weiteren Zahlungen leisten und rechtliche Hilfe einholen.

Regulierung & Lizenzlage

Allgemeiner Rahmen

Für Deutschland gilt:

  • Wer Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen erbringt, benötigt im Regelfall eine schriftliche Erlaubnis der BaFin (z. B. nach § 32 KWG, WpIG).
  • Seit der Einordnung von Kryptowerten als Finanzinstrumente gelten auch viele Krypto-Dienstleistungen (z. B. Vermittlung, Verwahrung, Verwaltung) als erlaubnispflichtig. (Anwalt)

Situation bei ToploMarket

Nach Angaben der BaFin:

  • Über die Website toplomarket.com werden Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
  • Für diese Tätigkeiten liegt keine erforderliche Erlaubnis der BaFin vor. (BaFin)
  • Der Betreiber wird von der BaFin somit nicht beaufsichtigt.

Weitere Recherchen in öffentlich zugänglichen Registern anderer Aufsichtsbehörden (z. B. FCA, CySEC, FINMA) ergaben keinen Nachweis einer regulierten Lizenz, die eindeutig mit ToploMarket verknüpft wäre.

Bewertung

Damit ergibt sich folgendes Bild:

  • Kein nachweisbarer regulierter Status in Deutschland oder der EU/EWR
  • Behördlicher Warnhinweis der BaFin
  • Intransparente Unternehmensstruktur ohne eindeutigen juristischen Träger

Für Anleger bedeutet das:

  • Kein aufsichtsrechtlicher Schutz (z. B. kein Einlagensicherungssystem, keine Beschwerde bei einer staatlichen Ombudsstelle gegen den Anbieter selbst)
  • Verträge könnten im Einzelfall nichtig sein (§ 134 BGB i. V. m. §§ 32 ff. KWG), was sich auf Rückforderungsansprüche auswirken kann (dazu unten mehr).

Behördliche Warnungen

Behörde / Stelle Datum der Veröffentlichung Kernaussage
BaFin (Deutschland) 28.10.2025 Warnung an Verbraucher vor der Website toplomarket.com: Nach Erkenntnissen der BaFin werden dort ohne erforderliche Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten. Verbraucher sollen größte Vorsicht walten lassen. (BaFin)
Diverse Verbraucher- & Warnportale seit Mitte 2025 Aufnahme von ToploMarket und weiteren Domains (toplomarketcn.com, toplomarketxsh.com) in Warnlisten, Einordnung als „höchst verdächtige“ bzw. mutmaßlich betrügerische Krypto-Plattformen. (Verbraucherschutzforum Berlin)

Mögliche Treffer & Abgrenzung

Da „Toplo Market“ sprachlich relativ ungewöhnlich ist, bestehen nach aktueller Recherche nur wenige Namensüberschneidungen. Um dennoch Verwechslungen zu vermeiden, eine kurze Abgrenzung:

Bezeichnung Branche/Sitz (Kurz) Abgrenzung zu ToploMarket (toplomarket.com)
„ToploMarket“ (toplomarket.com) Krypto-Plattform/Online-Trading (international, ohne erkennbaren Sitz) Gegenstand dieses Beitrags
„toplomarketcn.com / toplomarketxsh.com“ ähnliche Webauftritte mit Krypto-Handelsversprechen Von Kanzleien und Warnportalen als Teil desselben oder ähnlichen Umfelds eingeordnet; nicht klar getrennte Anbieterstruktur
sonstige „Toplo …“ oder „… Market“-Begriffe teils ganz andere Branchen (z. B. Möbel-/Einzelhandel) Keine inhaltliche Verbindung zu der hier untersuchten Krypto-Plattform ersichtlich

Erfahrungsberichte & Nutzerfeedback

Zusammengefasste Muster aus öffentlichen Berichten

In Berichten von Anwaltskanzleien und Warnportalen zu ToploMarket und den verbundenen Domains werden u. a. folgende Abläufe geschildert: (Anwalt)

  • Anbahnung:
    • Online-Werbung oder Social-Media-Posts mit hohen Gewinnversprechen
    • Verweis auf „moderne Krypto-Plattform“ und einfache Kontoeröffnung
  • Erste Einzahlung:
    • Einstieg oft mit überschaubarem Betrag (z. B. einige Hundert Euro in Krypto)
    • Plattform zeigt auf dem Dashboard schnell scheinbare Gewinne
  • Nachschussforderungen:
    • „Account-Manager“ oder „Berater“ empfehlen höhere Einzahlungen wegen angeblicher Marktchancen
    • Teilweise „Bonusprogramme“, die das benötigte Handelsvolumen für Auszahlungen erhöhen
  • Auszahlungsversuche:
    • Erste kleine Auszahlung kann funktionieren oder wird zumindest in Aussicht gestellt
    • Bei größeren Beträgen werden plötzlich „Steuern“, „Freischaltungsgebühren“ oder „Compliance-Kosten“ verlangt
  • Kontaktabbruch:
    • Nach Zahlungsverweigerung bei den Zusatzgebühren bricht der Kontakt oft ab
    • Logins funktionieren nicht mehr oder der Kontostand wird eingefroren

Diese Schilderungen lassen sich nicht in jedem Einzelfall verifizieren. In der Gesamtschau decken sie sich jedoch mit bekannten Mustern bei Krypto- und Trading-Scams.

Achtung:
Selbst wenn einzelne Betroffene anfänglich Geld zurückerhalten haben, bedeutet dies nicht, dass das Geschäftsmodell als Ganzes seriös ist. Teilweise dienen anfangs funktionierende Auszahlungen gezielt dazu, Vertrauen aufzubauen.

Rechtliche Optionen für Betroffene

1. Zivilrechtliche Ansprüche

Je nach Einzelfall kommen insbesondere folgende Ansprüche in Betracht:

  • Rückzahlung wegen ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB):
    Wurde Geld ohne wirksame rechtliche Grundlage geleistet (z. B. aufgrund nichtiger Verträge), kann ein Herausgabeanspruch bestehen.
  • Nichtigkeit wegen Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB i. V. m. § 32 KWG):
    Erbringt ein Anbieter erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen ohne erforderliche Erlaubnis, können entsprechende Verträge nichtig sein. Dies kann Rückforderungsmöglichkeiten stärken. (Anwalt)
  • Schadensersatzansprüche:
    Wenn z. B. mit falschen Lizenzangaben oder bewusst irreführenden Angaben zu Sicherheit, Regulierung und Renditen geworben wurde, können deliktische Ansprüche (betrugsnahe Konstellationen) im Raum stehen.

2. Zahlungsdiensterecht: PSD2 / Chargeback / SEPA

  • Kreditkarte (Chargeback):
    Bei Kreditkartenzahlungen kann – je nach Karte und Bank – ein Chargeback wegen Betrugsverdachts oder nicht erbrachter Leistung möglich sein. Wichtig sind:

    • schnelle Meldung an die kartenausgebende Bank
    • genaue Dokumentation von Zahlungen und Vorgängen
    • Nutzung der passenden Reason-Codes (z. B. „Fraud / Unauthorised Transaction“, „Services Not Provided“)
  • SEPA-Überweisung:
    Ein SEPA-Recall ist nur begrenzt möglich und meist zeitkritisch. Je früher die Bank informiert wird, desto höher die Chancen, dass Beträge noch nicht endgültig abflossen.
  • Zahlungsdienstleister / E-Money-Institute:
    Wurden Drittanbieter genutzt, kann im Einzelfall geprüft werden, ob Sorgfaltspflichten verletzt wurden (z. B. Hinweise auf Scam-Typologie).

3. Krypto-Transfers

  • Irreversibilität:
    Krypto-Transaktionen (z. B. Bitcoin) sind grundsätzlich nicht rückgängig zu machen.
  • Tracing & Freeze:
    • Durch Blockchain-Analyse kann versucht werden, Zahlungsflüsse nachzuvollziehen
    • Wenn Coins auf zentralisierte Börsen oder Dienstleister fließen, können dort Freeze-Requests oder Meldungen im Rahmen von Geldwäsche- und Betrugsermittlungen gestellt werden
  • Beweissicherung:
    Exakte Tx-IDs, Wallet-Adressen und Zeitpunkte sind entscheidend, um überhaupt Ermittlungs- oder Zivilmaßnahmen zu unterstützen.

4. Strafrechtliche Schritte

  • Strafanzeige:
    Bei Verdacht auf Betrug oder Kapitalanlagebetrug ist eine Strafanzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft sinnvoll.
  • Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden:
    Sämtliche Unterlagen sollten geordnet vorgelegt werden. Je besser die Dokumentation, desto aussichtsreicher die Ermittlungen.

Praxis-Tipp:
Warten Sie nicht ab, „ob die Plattform sich noch meldet“. Gerade bei Krypto-Scams ist Zeit ein kritischer Faktor – je länger Sie zuwarten, desto schwieriger wird es erfahrungsgemäß, Gelder zu lokalisieren oder Zahlungsströme anzuhalten.

Sofort-Checkliste bei Verdacht

Wenn Sie bei ToploMarket investiert haben oder eine Einzahlung erwägen, können folgende Schritte sinnvoll sein:

  1. Sofortige Einzahlung stoppen – keine weiteren Beträge überweisen oder in Krypto senden.
  2. Screenshots anfertigen – Login-Bereich, Kontostände, Auszahlungsversuche, Fehlermeldungen, Chat-/E-Mail-Verläufe.
  3. Zahlungsnachweise sichernKontoauszüge, Kreditkartenumsätze, Wallet-Transaktionen (incl. Tx-IDs), Zahlungsbestätigungen.
  4. Kommunikation dokumentieren – Namen von Ansprechpartnern, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Inhalte von Telefonaten (Gedächtnisprotokoll).
  5. Bank und Zahlungsdienstleister informieren – Verdacht schildern, Chargeback/Recall prüfen.
  6. Passwörter ändern / Geräte prüfen – insbesondere, wenn Fernwartungssoftware (AnyDesk/TeamViewer) eingesetzt wurde.
  7. Strafanzeige erstatten – mit vollständigem Unterlagen-Set.
  8. Rechtsanwalt für Anlegerschutz konsultieren – rechtliche Einschätzung und Strategie (Rückforderung, Zahlungsdienstleister, Krypto-Tracing).
  9. Keine „Recovery-Anbieter“ vorschnell beauftragen – häufig handelt es sich um eine zweite Betrugsebene mit erneuten Vorkosten.
  10. Eigene Erwartungen realistisch prüfen – Totalverlust ist möglich; Ziel ist, Schaden zu begrenzen und Handlungsspielräume auszuschöpfen.

Beweissicherung – welche Unterlagen sollten Anleger sammeln?

Für die rechtliche und tatsächliche Aufarbeitung ist eine sorgfältige Beweissicherung zentral. Empfehlenswert ist insbesondere:

  • Vertrags-/AGB-Versionen der Plattform (als PDF oder Screenshot mit Datum/Uhrzeit)
  • Übersicht aller Einzahlungen/Auszahlungen (Bank, Kreditkarte, Wallet)
  • Wallet-Daten: Empfangs-/Zieladressen, Tx-IDs, verwendete Netzwerke, Beträge
  • Kommunikation mit ToploMarket (E-Mails, Chats, Messenger-Verläufe, ggf. Sprachaufnahmen)
  • Werbematerialien, über die Sie aufmerksam geworden sind (Screenshots von Anzeigen, Social-Media-Posts)
  • Interne Notizen (Gesprächsverläufe mit „Beratern“, Datum, Uhrzeit, Inhalte)
  • Technische Daten, soweit zugänglich: IP-Adressen aus E-Mail-Headern, Zugriffslogs, Browser-Screenshots

Je besser der Sachverhalt dokumentiert ist, desto gezielter kann eine rechtliche Bewertung erfolgen.

FAQ – Häufige Fragen von Anlegern

1. Woran erkenne ich unseriöse Broker oder Krypto-Plattformen?
Typische Warnsignale sind fehlende oder widersprüchliche Lizenzangaben, kein Impressum, ausschließlich Krypto-Zahlungen, unrealistische Gewinnversprechen, aggressive Kontaktaufnahme, Gebühren vor Auszahlungen und wechselnde Domains oder Firmenbezeichnungen.

2. Was kann ich tun, wenn meine Auszahlung bei ToploMarket verzögert oder verweigert wird?
Keine weiteren Einzahlungen leisten, alles dokumentieren, Bank/Zahlungsdienstleister kontaktieren (Chargeback/Recall prüfen), Strafanzeige erstatten und anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen.

3. Kann ich Krypto-Transfers rückgängig machen?
In der Regel nicht. Blockchain-Transaktionen sind technisch final. Dennoch können über Blockchain-Analyse und Meldungen an Börsen oder Dienstleister unter Umständen weitere Schritte eingeleitet werden (z. B. Freeze-Requests).

4. Ist eine BaFin-Warnung gleichbedeutend mit einem rechtskräftig festgestellten Betrug?
Nein. Eine Warnung zeigt an, dass nach Erkenntnissen der Aufsicht ohne Erlaubnis Finanz-/Kryptodienstleistungen erbracht werden. Das ist ein starkes Risiko-Indiz, aber keine strafrechtliche Verurteilung.

5. Bedeutet ein mittlerer „Trust-Score“ in einem Online-Tool, dass die Plattform seriös ist?
Nein. Solche Scores basieren auf automatisierten Kriterien und ersetzen keine Prüfung von Lizenz, Impressum, Behördenwarnungen oder Nutzererfahrungen. Im Fall ToploMarket stehen einem mittleren Score sehr deutliche Warnungen von Fachstellen gegenüber. (Scamadviser)

6. Soll ich einen „Recovery-Service“ beauftragen, der mir mein Geld zurückholen will?
Hier ist große Vorsicht geboten. Viele vermeintliche Recovery-Anbieter verlangen hohe Vorkosten und liefern keine Ergebnisse – es handelt sich dann um eine zweite Betrugsebene. Holen Sie vorher unabhängigen rechtlichen Rat ein.

7. Kann meine Bank oder mein Zahlungsdienstleister haftbar sein?
Im Einzelfall kann geprüft werden, ob der Zahlungsdienstleister seine Sorgfaltspflichten verletzt hat (z. B. bei auffälligen Transaktionen). Ein Automatismus besteht jedoch nicht; die Erfolgsaussichten hängen stark vom konkreten Fall ab.

Fazit – „ToploMarket: Risiken ernst nehmen, Beweise sichern, Rechte prüfen“

Nach derzeitigem Stand sprechen zahlreiche Indizien dafür, dass ToploMarket für Privatanleger mit erheblichen Risiken verbunden ist:

  • Die BaFin warnt ausdrücklich vor toplomarket.com, da dort ohne erforderliche Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen erbracht werden sollen. (BaFin)
  • Es fehlt an grundlegenden Unternehmensangaben wie Rechtsform, Sitz und Impressum. (Verbraucherschutzforum Berlin)
  • Weitere Domains im selben Umfeld und zahlreiche Erfahrungsberichte zeichnen das Bild einer Plattform, bei der Einzahlungen leicht, Auszahlungen dagegen schwierig bis unmöglich sind. (Anwalt)

Auch wenn eine abschließende straf- oder zivilrechtliche Bewertung stets dem konkreten Einzelfall vorbehalten ist, sollten Anleger diese Signale sehr ernst nehmen. Wer bereits investiert hat, sollte keine weiteren Zahlungen leisten, Beweise sichern und zeitnah seine rechtlichen Optionen prüfen. Wer erst überlegt einzusteigen, sollte das Risiko eines Totalverlustes einkalkulieren und in der Regel von einer Investition Abstand nehmen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Herfurtner steht betroffenen Anlegerinnen und Anlegern zur Verfügung, um den individuellen Sachverhalt zu prüfen, Beweise zu strukturieren, Rückforderungs- und Haftungsansprüche zu bewerten und – wo sinnvoll – sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Schritte zu begleiten.

Hinweis: Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf öffentlich zugänglichen Informationen zum Zeitpunkt des oben genannten Stands. Es handelt sich nicht um eine abschließende Bewertung und keine Rechtsberatung. Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bedeuten keine Feststellung eines straf- oder zivilrechtlich gesicherten Sachverhalts.

Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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