
Aktuell: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat kürzlich eine Klage gegen das Finanzunternehmen Trade Republic eingereicht. Grund dafür sind Werbeaussagen, die aus Sicht der Verbraucherschützer unzureichend über Risiken und Konditionen informieren. Konkret geht es um die groß beworbenen Zinsen sowie um Angaben zur Einlagensicherung, die viele Kund:innen in falscher Sicherheit wiegen könnten.
Hintergrund der Klage
Trade Republic ist ein Online-Broker, der unter anderem mit einem Girokonto und attraktiven Zinssätzen wirbt. Nach Darstellung der Verbraucherzentrale wurden folgende Punkte jedoch nicht transparent genug kommuniziert:
- Zinsversprechen in Höhe von 3 Prozent: Ursprünglich hieß es, die Zinsen seien „unbegrenzt“. Tatsächlich sind sie jedoch abhängig vom EZB-Leitzins und können jederzeit variieren. Inzwischen wurde der Satz bereits auf 2,75 Prozent gesenkt.
- Einlagensicherung: Das Unternehmen bewirbt, dass Guthaben bei Partnerbanken bis zu 100.000 Euro durch nationale Sicherungssysteme geschützt sind. Gleichzeitig wird ein Teil des Geldes jedoch in sogenannte Liquiditätsfonds (Geldmarktfonds) investiert, die nicht unter die gesetzliche Einlagensicherung fallen.
Die Verbraucherzentrale sieht hierbei eine potenzielle Irreführung, weil entscheidende Hinweise zu den Risiken nur im Kleingedruckten oder nach mehreren Klicks zu finden sind.
Warum sind diese Werbeaussagen problematisch?
-
Intransparente Zinspolitik
Der Zinssatz, der in der Werbung zeitweise als „3 Prozent, unbegrenzt“ dargestellt wurde, ist in Wirklichkeit änderbar und bezieht sich auf den EZB-Leitzins. Kund:innen könnten daher den Eindruck gewinnen, dass diese Konditionen dauerhaft gelten – was nicht der Fall ist. -
Fehlende Einlagensicherung für Fondsanteile
Während Gelder bei Partnerbanken tatsächlich bis 100.000 Euro pro Kund:in gesetzlich geschützt sind, trifft das auf Investments in Liquiditätsfonds nicht zu. Bei Marktturbulenzen können solche Fonds, wenn auch in der Regel risikoarm, dennoch Verluste erleiden. -
Unklare Aufteilung zwischen Bankeinlage und Fonds
Laut den AGB von Trade Republic behält sich das Unternehmen vor, die prozentuale Verteilung zwischen Bankeinlage und Fondsanteil flexibel zu ändern. Verbraucher:innen wissen daher beim Vertragsabschluss nicht genau, welcher Anteil ihres Guthabens wie gesichert ist.
Was fordert die Verbraucherzentrale?
Die Verbraucherschützer haben Trade Republic zunächst abgemahnt und verlangt, die strittigen Werbeversprechen in dieser Form nicht weiter zu verwenden. Nachdem das Unternehmen diese Abmahnung zurückwies, reichte die Verbraucherzentrale am 7. Februar 2025 Klage beim Landgericht Berlin II ein.
Im Kern geht es dabei um folgende Forderungen:
- Klare und verständliche Darstellung der Zinspolitik, sodass Kund:innen auf den ersten Blick erkennen können, dass der Zinssatz nicht fix ist.
- Deutliche Kennzeichnung, dass bei Teilen des Guthabens keine Einlagensicherung greift.
- Verzicht auf irreführende Aussagen wie „unbegrenzt“ oder „geschützt“, wenn diese in der Praxis nur eingeschränkt gelten.
Mögliche Auswirkungen auf Verbraucher
Sollte die Verbraucherzentrale vor Gericht Recht bekommen, müssten andere Finanzanbieter in Zukunft ebenfalls ihre Werbung besonders sorgfältig formulieren, um Abmahnungen zu vermeiden. Verbraucher:innen würden damit wiederum von klareren und eindeutigeren Informationen über Geldanlagen und Zinssätze profitieren.
Allerdings ist bislang offen, wie das Gericht entscheiden wird – und ob es beispielsweise zu einer Unterlassungs- oder Schadenersatzverpflichtung kommen könnte. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt daher erst einmal das Prinzip „Augen auf beim Abschluss neuer Bank- oder Broker-Angebote“.
Die Klage gegen Trade Republic verdeutlicht erneut, wie wichtig Transparenz in der Finanzbranche ist. Wer mit hohen Zinsen und vermeintlich umfassenden Sicherungen wirbt, sollte diese Aspekte klar und ohne versteckte Hinweise erklären. Für Verbraucher:innen empfiehlt es sich deshalb, die Bedingungen solcher Angebote genau zu prüfen – insbesondere, wenn Teile des Geldes in Fonds investiert werden, die nicht dem gesetzlichen Einlagenschutz unterliegen.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt lediglich eine Zusammenfassung der aktuellen Situation wieder und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Trade Republic Erfahrungen
Trade Republic ist ein Anbieter für Online Broking, der den Handel mit Derivaten, ETFs und Aktien ermögliche. Die deutsche Webseite des Anbieters ist unter der URL https://traderepublic.com/de-de zu finden.
Trade Republic Erfahrungsberichte können helfen, wenn man den Gedanken hat, sein Kapital auf dieser Online Trading-Plattform anzulegen.
Wenn man bei Google & Co. nach einem Trade Republic Test recherchiert, werden viele Ergebnisse angezeigt. Zumeist führen diese zu Blogs oder Foren, wo Trade Republic Erfahrungen besprochen werden. Häufige Themen sind ein Trade Republic Sparplan, die Trade Republic ETF Auswahl oder die Trade Republic Kosten.
Grundsätzlich ist es schwierig zu beurteilen, welchen Wahrheitsgehalt die veröffentlichten Erfahrungen mit Trade Republic aufweisen. Denn nicht immer sind die Beiträge, die sich online finden, aus einer neutralen Blickrichtung heraus verfasst. Tendenziöse Haltungen sind, sowohl positiv als auch negativ, nicht ausgeschlossen.
Trade Republic Störung
Trade Republic und seinen Kunden dürfte der 28. Januar 2021 in leidiger Erinnerung bleiben. Über mehrere Stunden war die App von Trade Republic nicht verfügbar. Hierzu erschien folgende Mitteilung in der App:
„Zurzeit ist ein Handel aufgrund von technischen Störungen des Handelsplatzes nur eingeschränkt möglich.“
Für die Kunden, die davon abhängig sind kurzfristig auf Kursbewegungen reagieren zu können, der absolute Super Gau.
Nachdem die technischen Probleme scheinbar behoben waren, folgte die nächste schlechte Nachricht für die Kunden. Der Neobroker stellt kurzfristig den Kauf bestimmter Aktien ein.
Dieses Kaufverbot beschränkte sich auf Aktien von GameStop Corp., AMC Entertainment Inc., BlackBerry Limited, Nokia Corp., Express Inc. sowie Bed Bath & Beyond Inc. und dürfte dafür gesorgt haben, dass viele Kunden ein lukratives Geschäft verpasst haben oder Verluste hinnehmen mussten.
Sie waren ebenfalls von den technischen Störungen oder der darauf folgenden Marktaussetzung betroffen? Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit anderen Lesern in unserem Kommentarbereich.
Trade Republic App-Absturz – Welche Ansprüche haben Kunden?
Ob Kunden einen Anspruch auf Schadenersatz aufgrund von erlittenen Verlusten und entgangenen Gewinnen gegen Trade Republic haben, hängt natürlich vom Einzelfall ab.
Aus den Urteilen, die bisher zur Haftung von Online-Brokern bei technischen Störungen verkündet wurden, lassen sich folgende Tendenzen feststellen:
- Sagt der Online-Broker die sekundenschnelle Weiterleitung einen Kundenorder vertraglich zu, so haftet der Broker, wenn die Weiterleitung aufgrund eines Umstandes, den der Broker zu vertreten hat, unterbleibt.
- Der Schadenersatzanspruch umfasst auch den entgangenen Gewinn, der auf eine verspätete Order-Ausführung zurückzuführen ist.
- Eine Haftungsausschluss für technisch oder betrieblich bedingte zeitweilige Zugangsstörungen, ohne Rücksicht auf ein Verschulden, ist unwirksam. Entsprechend sind Online-Broker verpflichtet geeignete Vorkehrungen für die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit der eigenen Rechner zu treffen.
- Kunden sind nicht verpflichtet eine „Ersatzbeschaffung“ zu einem höheren Preis vorzunehmen. Ein solcher Deckungskauf kann Kunden aufgrund der für Aktien typischen Kurschwankungen nicht zugemutet werden.
Trade Republic – Wie reagiert der Broker
Der Rechtsanwaltskanzlei Herfurtner liegen Informationen vor, wonach Kunden, die ihre Ansprüche gegenüber Trade Republic geltend machen, die folgende E-Mail erhalten:
„Zudem können nur Schäden erstattet werden, die während der Unterbrechung entstanden sind. Hältst Du deutlich über den Zeitraum einer Handelsunterbrechung an bestehenden Wertpapierpositionen fest, so können für diese Dauer keine Erstattungen erfolgen.“
Damit bringt der Broker zum Ausdruck, dass die Kunden verpflichtet gewesen seien, ihre Aktien direkt nach der Behebung der technischen Störung zu verkaufen. Ob die Kunden tatsächlich dazu verpflichtet waren, werden wohl Gerichte feststellen müssen.
„Aus meiner Sicht, hält diese Formulierung in ihrer Absolutheit einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Es hängt vom Einzelfall ab, was dem einzelnen Kunden zugemutet werden kann. In jedem Fall muss den für Aktien typischen Kurschwankungen Rechnung getragen werden. Die Kunden können nicht dazu verpflichtet werden umgehend nach der Behebung der Störung ihre Aktien zu verkaufen und somit auf einen möglichen erneuten Kursanstieg zu verzichten.“, berichtet Rechtsanwalt Arthur Wilms.
Trade Republic Kaufverbot – Haben Kunden Ansprüche?
Auch bei einer Marktaussetzung bzw. einem Kaufverbot für bestimmte Aktien müssen Ansprüche betroffener Kunden im Einzelfall geprüft werden. Ob die Begründung von Trade Republic, die Marktaussetzung sollte dem zum Schutz der Kunden dienen, ausreichend ist, bleibt abzuwarten.
Auf welcher rechtlichen Grundlage dieses Kaufverbot erfolgte, wurde seitens Trade Republic bislang nicht kommuniziert. Die Hauptleistungspflicht des Online-Brokers aus dem Vertrag mit seinen Kunden ist nun mal die Zurverfügungstellung einer Handelsplattform.
Zwar sieht das Börsengesetz die Möglichkeit der Aussetzung des Handels vor, dazu befugt ist allerdings die Geschäftsführung einer Börse. Die einseitige Veränderung eines Leistungsversprechens durch einen der Vertragspartner ist jedoch nicht vorgesehen und dem deutschen Recht fremd.
Auch dürfte dem Schutz der Kunden als Grund für das Kaufverbot nur beschränkt Bedeutung zukommen. Online-Trading ist für sich genommen bereits ein risikoreiches Geschäft. Kunden entscheiden sich bewusst dazu diese Risiken einzugehen.
Am Folgetag wurde das Kaufverbot wieder aufgehoben. In einer E-Mail folgte die Entschuldigung:
„Diese Beschränkung haben wir aufgehoben. Wir entschuldigen uns ausdrücklich für die vorübergehende Einschränkung Deiner Freiheit im Handel“
Eine Entschuldigung, die den Kunden ihr Geld nicht zurückbringen wird.
Trade Republic BaFin
Auch die BaFin hat sich zwischenzeitlich den Handelsstörungen bei mehreren Brokern angenommen. In einer Meldung vom 05. Februar 2021 bestätigt die BaFin, dass zwischenzeitlich eine Vielzahl von Beschwerden eingegangen sind.
Die betroffenen Unternehmen wurde zu einer Stellungnahme aufgefordert. Danach werde man entscheiden, ob man die Unternehmen das Aufsichtsrecht verletzt haben. Die BaFin stellt jedoch klar, dass Unternehmen die erforderliche Infrastruktur bereithalten müssen, auch wenn die Märkte außerordentlich volatil sind.
Ebenso gehen die BaFin den Hinweisen auf Marktmanipulation nach.
Aktueller Stand (2025) der BaFin-Prüfung
Nach den Vorfällen im Januar 2021 hatte die BaFin angekündigt, verschiedene Broker zu überprüfen. Öffentliche Informationen über Sanktionen oder Maßnahmen gegen Trade Republic sind seither nicht bekannt geworden. Inzwischen weist der Broker auf seiner Website verstärkt auf die Risiken hin und hat weitere technische Stabilitätsmaßnahmen ergriffen.
Jetzt beraten lassen – Rechtsanwälte informieren Sie über Ihre Ansprüche!
„Es müssen zwei verschiedene Komplexe betrachtet werden. Der eine betrifft die technischen Störungen bei Trade Republic und die damit einhergehende Nichtverfügbarkeit des Brokers. Der zweite Komplex betrifft das Kaufverbot und den daraufhin folgenden Kursabsturz. Es bedarf einer Einzelfallprüfung, um festzustellen, welcher Schaden auf welche Ursache zurückzuführen ist. In beiden Fällen kommt es jedoch maßgeblich auf die Dokumentation der (versuchten) Trading-Aktionen der Kunden und die damit einhergehende Beweisbarkeit und Darlegung des Schadens an.“, berichtet Rechtsanwalt Arthur Wilms.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich beraten.
Sitz des Unternehmens, regulatorischer Status von Trade Republic
Zwar wird auch die eigene Unternehmenswebsite dafür eingesetzt, dem Leser einen positiven Eindruck zu vermitteln. Jedoch finden sich hier auch für den interessierten Anleger wertvolle Informationen zum Sitz des Unternehmens und zu dessen Regulierungsstatus.
Im Impressum der Website von Trade Republic findet sich die Information, dass die Trade Republic Bank GmbH ihren Sitz in Düsseldorf, Deutschland habe. Zudem findet sich hier eine Berliner Anschrift des Unternehmens.
Auf der Website des Anbieters gibt es einen separaten Bereich für den Kundensupport. Hier finden sich eine Vielzahl von Themen von der Anmeldung über das Trading bis zu Steuern. Hat man eine Frage, die hier nicht beantwortet wird, könne man sich über ein Formular an den Kundendienst wenden.
Trade Republic werde in Deutschland von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert und beaufsichtigt. Der Anbieter bezeichnet sich selbst als Wertpapierhandelsbank.
Trade Republic Webpräsenz
Auf seiner Website legt das Unternehmen den Fokus auf mobiles Trading. Nach dem Trade Republic Login könnten Kunden die eigene App nutzen. Zudem sei der Handel günstig, da man für Orders keine Provisionen berechne und es auch kostenfreie ETF-Sparpläne gebe.
Trade Republic sei der erste mobile Broker in Deutschland. Kunden profitierten davon, dass es keine Negativzinsen und auch keine Gebühren für die Depotführung gebe. Man könne bei dem Anbieter aus über 300 ETF-Sparplänen wählen und mit fast 8.000 ETFs und Aktien handeln.
Außerdem seien ca. 40.000 Knockout-Produkte, Hebelprodukte oder Optionsscheine verfügbar. Betont werden zudem die Handelszeiten für ETFs und Aktien zwischen 7.30 und 23 Uhr. Zu den Vorteilen des eigenen Angebots zählt Trade Republic unter anderem:
- Dienstleistungen rund um das Depot: automatische Steuerabführung inklusive Jahressteuerbescheinigung
- Trading ohne Provision: keine Provision für Aktien, ETFs oder Derivate, geringe Fremdkosten auf Pauschalbasis
- Qualität der Kurse: Es gebe eine börsliche Überwachung der Kurse.
Bei Trade Republic richte man sich als Kunde ein Portfolio ein, dass man überall mit hinnehmen könne. Die App liefere Alerts, Nachrichten und Daten in Echtzeit, damit man stets auf dem aktuellen Stand sei. Zudem verfüge die App über Suchfunktion und sei einfach zu bedienen.
Der Vorteil von Trade Republic liege darin, dass man im Vergleich zu anderen, klassischen Anbietern, geringe Transaktions- und Verwaltungskosten anbieten könne.
Anmeldung und Mindesteinzahlung
Will man auf der Online-Plattform mit dem Trading beginnen, sei eine vorausgehende Registration als Kunde die Voraussetzung. Nachdem man seinen Account eingerichtet habe, müsse man ein kostenloses Verrechnungskonto einrichten. Hierbei gebe es laut Angaben von Trade Republic keinen Mindesteinzahlungsbetrag.
Ein- und Auszahlungen ließen sich laut Angaben von Trade Republic mittels einer Banküberweisung durchführen. Voraussetzung sei, dass man selbst Inhaber des Kontos ist, damit Trade Republic die Transaktionen überprüfen könne.
Risikofaktor Online Trading
Wer sich für Online Trading interessiert, sollte beachten, dass sich diese Art der Geldanlage in einigen Details von dem klassischen Weg über eine Bank oder einen Anlageberater unterscheidet.
Die Digitalisierung hat viele Industriezweige durchgeschüttelt und zu innovativen Geschäftsmodellen geführt. War vor einigen Jahren noch der Gang zur Hausbank obligatorisch, wenn man einen Vertrag für eine Investition besiegeln wollte, ist dies mittlerweile ohne Probleme im Internet ausführbar.
Dies hat dazu geführt, dass es mittlerweile eine Vielzahl an Brokern gibt, die weltweit agieren und mit ihren Angeboten um das Wohlwollen des Anlegers buhlen. Meistens stehen auf den Handels-Plattformen Produkte im Fokus, die sich wegen ihrer Komplexität und der damit einher gehenden Risiken nicht für jedermann eignen.
Vor allem bei Schwierigkeiten mit dem Benutzerkonto kann es schnell problematisch werden. Und eine mangelhafte Einschätzung der Risiken ist oftmals gepaart mit Verlustgeschäften, die oft sogar die ganze Einlage betreffen.
Verlustpotenziale beim Online Trading
Die Kanzlei Herfurtner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH überprüft den Vorgang und ergründet, welche Forderungen gegebenenfalls gegen die Online Trading Plattform geltend gemacht werden können.
Die Anwälte nehmen Ihre Interessen wahr und setzen sich direkt mit dem Broker in Verbindung, unabhängig davon, ob dieser seinen Sitz in Deutschland oder im Ausland hat.
Um zu erfahren, wie man sich bei Verlusten beim Online Trading verhält, können Sie Anlegerschutz beanspruchen und jederzeit den Austausch mit einem Rechtsbeistand von uns suchen. Für die Vereinbarung eines Gesprächstermins wählen Sie bitte aus einer der Möglichkeiten, die wir Ihnen in unserem Kontaktbereich anbieten.
„Unsere Kanzlei setzt auf Künstliche Intelligenz, um Ihnen hochwertige Rechtsberatung zu deutlich reduzierten Kosten anzubieten.
Mandanten profitieren in Einzelfällen von Kosteneinsparungen bis zu 90% – ohne Abstriche bei Qualität und individueller Betreuung.
Vertrauen Sie auf eine zukunftsweisende Kombination aus Innovation und juristischer Exzellenz.“
Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
Aktuelle Beiträge aus dem Rechtsgebiet Meldungen für Investoren
Erfahrungen mit Signal4BullRun – Anwalt einbeziehen?
Signal4BullRun – Der scheinbare Finanzdienstleister Signal4BullRun stellt sich auf seiner Internetseite https://signalforbullrun.ch/ als Online Handelsplattform für Kryptowährungen, Forex und Margin-Trading dar. Wenn Sie beim Broker Signal4BullRun Kapital angelegt haben und es nun zu Komplikationen bei ... mehr
Fintexa – welche Erfahrungen machen Anleger?
Fintexa - Der Online Broker ist gemäß Aussagen, die man auf der Homepage des Anbieters https://fintexa.net/ findet, ein Anbieter für Online-Trading, bei dem man als Kunde verschiedenste Serviceleistungen beanspruchen könne. Entsprechend sorge sich Fintexa um ... mehr
Premium Trading Signal – Erfahrungen – Anwalt unterstützt Investoren
Premium Trading Signal – Der vorgebliche Finanzdienstleister Premium Trading Signal stellt sich auf der eigenen Internetpräsenz https://premiumtradingsignal.com/ als Online Broker dar. Hier seien Investments im Bereich Aktien, Indizes, Energien und Metalle möglich. Sie stoßen auf ... mehr
Hedgewise Markets – wie sind die Erfahrungen?
Hedgewise Markets – Der scheinbare Finanzdienstleister Hedgewise Markets stellte sich auf seiner Webseite https://hedgewisemarket.com/ als Handelsplattform dar. Zurzeit ist die Website offline. Wenn Sie beim Anbieter Hedgewise Markets investiert haben und es nun zu Komplikationen ... mehr
Kaiser Finanz AG – professionelle Angebote?
Kaiser Finanz AG - Der Broker gibt sich auf seiner Website https://kaiser-finanzag.com/ als Finanzdienstleister aus. Entsprechend könne man als Kapitalanleger im Bereich Aktien investieren. Sie haben bei Kaiser Finanz AG investiert und möchten Ihr Geld ... mehr