TradingBloom

TradingBloom – Das Unternehmen beschreibt sich auf der Unternehmenswebsite als Netzwerk von Finanzberatern und professionellen Tradern und bietet gemäß Selbstauskunft eine Plattform für Online-Trading. Dabei könne man laut TradingBloom in diverse Finanzinstrumente investieren. Allerdings liegt uns zum Thema TradingBloom eine Warnmeldung der Finanzaufsicht der Niederlande vor.

Sie sind zurzeit aktiv im Online-Trading und Kunde bei TradingBloom? Oder überlegen Sie, in absehbarer Zeit Geld zu investieren? Dann sind die folgenden Überlegungen für Sie gewiss wichtig:

Existieren zum Thema TradingBloom Erfahrungswerte anderer Kapitalanleger, aus denen man Rückschlüsse ziehen kann? Welche Anhaltspunkte liegen vor, um zu beurteilen, ob es sich bei TradingBloom um einen ehrlichen Finanzdienstleister handelt? Was können Verbraucher, die das Angebot von TradingBloom nutzen, bei Verlusten eventuell unternehmen?

Die Anwälte der Kanzlei Herfurtner haben sich besagten Fragen gewidmet und die Antworten in diesem Beitrag zu TradingBloom aufbereitet.

Inhaltsverzeichnis

  1. TradingBloom Bewertung
  2. TradingBloom Internetseite
  3. Kontaktdaten von TradingBloom
  4. TradingBloom Genehmigung
  5. Warnmeldungen von Aufsichtsbehörden zum Thema TradingBloom
  6. Online-Trading Ratgeber
  7. Was tun bei Verlusten?

Parallel zur Frage, ob TradingBloom ein passendes Angebot bietet, ist es wichtig, sich mit den Grundlagen für ein aussichtsreiches Handeln zu beschäftigen.

Unsere Rechtsanwälte werden zudem Position beziehen, wie die Firma TradingBloom gegenüber anderen Finanzdienstleistungen zu bewerten ist.

Außerdem stehen wir Ihnen zur Seite und unterstützen Sie bei Detailfragen und Auseinandersetzungen in Verbindung mit TradingBloom.

TradingBloom Bewertung

Über den Anbieter TradingBloom liest man auf dessen Website, dass das Unternehmen Innovation als eigenes Rückgrat bezeichne und kontinuierlich die angebotenen Dienstleistungen verbessere. Denn TradingBloom wolle den Bedürfnissen seiner Kunden gerecht werden.

Entsprechend sei man bei TradingBloom bestrebt, den Wert der Dienstleistungen zu erhöhen, vom Kundendienst bis hin zu den zusätzlichen Funktionen der Tradingplattform. Dabei setze TradingBloom sich selbst rechtzeitig neue Ziele und verfolge diese mit zusätzlichen Anstrengungen und dem Einsatz eigener Fachkenntnisse, um sie zu erreichen.

Überdies verfolge TradingBloom die Vision, alles zur Verfügung zu stellen, was man benötige, um finanzielle Unabhängigkeit zu erlangen. Dazu gehörten laut Angaben von TradingBloom Werkzeuge, Technologie, Plattformen, Know-how und die Unterstützung der Anleger.

Deshalb ermögliche TradingBloom jedermann einen Zugang zu und den Handel mit jedem Vermögenswert auf dem Finanzmarkt. Dabei komme es laut TradingBloom weder auf die persönliche Erfahrung noch auf den Standort, das Wissen oder das verfügbare Kapital an.

Zudem erfährt man auf der Website von TradingBloom, dass man als Kunde des Dienstleisters mit Finanzinstrumenten aus verschiedenen Anlageklassen handeln könne:

Dabei habe man laut TradingBloom die Möglichkeit, aus verschiedenen Kontotypen auszuwählen:

  • Starter-Konto: Mindesteinzahlung 250 Euro, 10 % Willkommensbonus
  • Premium-Konto: Mindesteinzahlung 2.500 Euro, 15 % Willkommensbonus
  • Premium Plus-Konto: Mindesteinzahlung 25.000 Euro, 18 % Willkommensbonus
  • Business-Konto: Mindesteinzahlung 50.000 Euro, 20 % Willkommensbonus
  • Luxus-Konto: Mindesteinzahlung 75.000 Euro, 22 % Willkommensbonus
  • Schwarze Perle-Konto: Mindesteinzahlung 100.000 Euro, 24 % Willkommensbonus

Die Webseite von TradingBloom

Das Unternehmen TradingBloom präsentiert sich online mit einer Homepage unter der URL tradingbloom.com.

Impressumsangaben

In der Bundesrepublik Deutschland bestehen gemäß §5 Telemediengesetz (TMG) grundsätzliche Informationspflichten und Pflichtangaben für das Impressum. Demnach gilt diese Obliegenheit zur „Anbieterkennzeichnung“ für alle geschäftsmäßig betriebenen Internetauftritte.

Denn die Angaben sollen den Besucher einer Website darüber informieren, mit wem er es zu tun hat. Außerdem spielt in diesem Zusammenhang die ladungsfähige Anschrift des Website-Inhabers eine Rolle, für den Fall, dass rechtliche Ansprüche gegen diesen durchgesetzt werden sollen.

Bedeutend in diesem Zusammenhang ist ferner der Umstand, dass das Führen eines Impressums gleichermaßen für im Ausland ansässige Anbieter gilt, die ihre geschäftliche Tätigkeit im Inland entfalten.

Auf der Website von TradingBloom war im Januar 2022 kein Impressum zu finden.

Domain Informationen

Viele Dienstleister werfen ihre mehrjährige Praxiserfahrung in die Waagschale, um Glaubwürdigkeit zu suggerieren. Jedoch steht derartigen Angaben oftmals das Datum, an dem die Domain registriert wurde, entgegen.

Demzufolge ist zu hinterfragen, wer die Domain registriert hat und in welchem Jahr die Domain angemeldet wurde.

Wir haben am 28. Januar 2022 die Informationen zu TradingBloom mit folgendem Ergebnis abgerufen:

Domain Name: tradingbloom.com
Registry Domain ID: 2634659429_DOMAIN_COM-VRSN
Registrar WHOIS Server: whois.registrar.eu
Registrar URL: http://www.registrar.eu
Updated Date: 2021-09-02T14:36:47Z
Creation Date: 2021-08-18T14:27:38Z
Registrar Registration Expiration Date: 2022-08-18T14:27:38Z

Verantwortliche Personen

Gemäß §6 des Medienstaatsvertrags (MDStV) ist der Name des inhaltlich Verantwortlichen des Internetauftritts im Impressum anzugeben. Oftmals ist dies ein Mitglied des Management Boards des Unternehmens.

Die verantwortlich handelnden Personen namentlich auszuzeichnen, ist nicht nur verpflichtend, sondern gleichermaßen ein Zeichen von Transparenz.

Auf der Internetseite von TradingBloom finden sich im Januar 2022 keine Angaben zu inhaltlich verantwortlichen Personen.

Betreiber und Handelsmarke

Nicht unbedingt ist der Name der Internetseite respektive der Plattform oder des Angebotes identisch mit der Betreiberfirma. In der Vergangenheit ist es oftmals vorgekommen, dass Firmen zeitgleich mit vielen unterschiedlichen Handelsmarken agieren.

Ferner ist es eine verbreitete Praxis einiger Betreiber, die Webseiten von in Verruf geratenen Handelsmarken abzuschalten und kurze Zeit später mit einer anderen Handelsmarke auf den Markt zurückzukehren.

Deswegen ist man gut beraten, im Rahmen von Recherchen zu Nachrichten und Aussagen zu einem Dienstleister über die Handelsmarke hinaus auch stets die Betreiberfirma in Betracht zu ziehen. Die diesbezüglichen Daten finden sich entweder im Impressum oder häufig auch in der Fußzeile einer Webpräsenz.

Der Fußzeile der Unternehmenswebsite ist zu entnehmen, dass TradingBloom im Besitz einer Bloomb trading facility B.V. sei.

TradingBloom Kontaktangaben

Auf der Onlinepräsenz von TradingBloom ließen sich im Moment der Texterstellung die folgenden Informationen ermitteln:

  • Postadresse von TradingBloom: Gebouw Byzantinium Stadhouderskade 14G, 1054 ES Amsterdam, Niederlande
  • E-Mail-Adresse von TradingBloom: support[a]tradingbloom.com
  • Telefonnummer von TradingBloom: k. A.

TradingBloom Genehmigung

Die Existenz einer gültigen Erlaubnis einer offiziellen europäischen Finanzaufsichtsbehörde kann ein wichtiges Merkmal dafür sein, ob es sich um einen seriösen Finanzanbieter handelt. Denn für die Vergabe einer Lizenz bedarf es eines beträchtlichen wirtschaftlichen Aufwand seitens des Dienstleisters.

Gleichwohl muss es sich nicht automatisch um Betrug handeln, falls ein Broker auf Informationen über seine Autorisation oder zum eigenen Regulierungsstatus verzichtet.

Die folgenden Finanzaufsichtsbehörden sind neben weiteren für die Erteilung von Zulassungen und die Aufsicht von Finanzdienstleistern wie TradingBloom verantwortlich:

  • FSMA, Belgien (Financial Services and Markets Authority)
  • BaFin, Deutschland (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
  • ASIC, Australien (Australian Securities & Investments Commission)

Auf der Webpräsenz von TradingBloom ließen sich im Januar 2022 keine Angaben über eine behördliche Lizenzierung finden. Was dieser Umstand mit sich bringt, können Kapitalanleger im Austausch mit einem Anwalt unserer Rechtsanwaltskanzlei erörtern.

TradingBloom – Warnung der Finanzaufsicht der Niederlande

Zum Thema TradingBloom gibt es eine offizielle Warnmeldung der Finanzaufsichtsbehörde der Niederlande. Denn die Behörde gehe davon aus, dass es sich bei dem Anbieter von TradingBloom um einen „Boiler-Room-Betrug“ handle, der den Namen und die Adresse des niederländischen Unternehmens Bloomberg Trading Facility B.V. missbrauche, das über eine Lizenz der AFM verfüge.

Bevor man mit dem Trading bei TradingBloom und anderen anfängt – Online-Handel Ratgeber

Das Trading über Online-Plattformen wie bei TradingBloom ist die Ausdehnung des klassischen Handels mit Finanzinstrumenten ins Internet. Hier wie dort agieren Marktteilnehmer mit dem Vorhaben, durch den Erwerb und den Verkauf von Vermögenswerten Überschüsse zu erwirtschaften.

Das Trading ist längst nicht mehr auf Aktien beschränkt. Tatsächlich stehen Börsianern beispielsweise auch die folgenden Assets zur Wahl:

Das Online-Trading wird über Schnittstellen wie Broker (wie zum Beispiel TradingBloom) oder Bankinstitute vollzogen, die ihren Auftraggebern eine spezifische Handels-Software bereitstellen.

Es ist absehbar, dass es auch künftig immer mehr private Geldanleger geben wird, welche den Online-Handel für sich entdecken. Denn man benötigt lediglich einen Internetanschluss und einen PC oder ein Smartphone respektive Tablet.

Pluspunkte beim Online-Trading

Die Digitalisierung prägt auch die Finanzwelt außerordentlich, gerade wenn es um das Trading wie bei TradingBloom geht.

Denn durch die technologischen Möglichkeiten hat das Trading vor allem deutlich an Schnelligkeit gewonnen. Musste man als Investor oder Trader seine Orders seinerzeit noch per Telefonat, Fax oder Briefpost abschließen, ist dies mittlerweile per Klick und zu einem Bruchteil des Aufwands realisierbar.

Aspekte wie Dauer und Art des Trades, Preisgestaltung und Mengen oder die Einzelheiten zum Konto lassen sich inzwischen ohne eine persönliche Abstimmung zwischen einem Anbieter wie TradingBloom und dessen Kunden klären.

Mithin sind durch die Möglichkeit zum Online-Trading einige Annehmlichkeiten entstanden:

  • Online-Tradern stehen viele Werkzeuge und verschiedene Indikatoren zur Verfügung.
  • Eine große Anzahl von Werkzeuge lassen sich automatisch und unverzüglich anwenden.
  • Die Möglichkeit von Verlusten durch Gaps nimmt ab.
  • Überschüsse lassen sich auch mit einem niedrigen Einsatz erreichen.
  • Der Grundstock an handelbaren Assets ist breiter und tiefer.
  • Das Tempo zur Abwicklung von Handelstransaktionen hat deutlich zugenommen.
  • Ausbildungsmöglichkeiten zum Online-Trading, Wissenspools, Analysen oder Trading-Lehrgänge werden häufig von Haus aus angeboten.
  • Die Transaktionskosten sind signifikant gesunken, da die persönliche telefonische Betreuung entfällt.

Ferner gibt es beim Online-Trading nicht nur Annehmlichkeiten in Hinblick auf die unkomplizierte Verwendung der Plattform. Vor allem aufgrund von Analysemöglichkeiten, Indikatoren und die verschiedenen Werkzeuge genießt der Geldanleger deutlich mehr Komfort.

Denn die Zeiten, als man selbst noch Kursverläufe zeichnete oder mühsam eigene Berechnungen anstellte, sind passé. Tradingplattformen bieten ihren Klienten inzwischen eine große Vielfalt an Orderarten an, die man als Online-Trader mit einem Daytrading-Broker seiner Wahl selbst ausführen kann.

Neuartige Assets: Crypto-Trading mit digitalen Währungen

Doch nicht nur das Trading an sich hat die Digitalisierung massiv beeinflusst. Denn die fortschreitende Technologisierung hat Online-Börsianern ein neues Betätigungsfeld verschafft: das Trading mit digitalen Assets.

Zu den populärsten Kryptowährungen gehören der Bitcoin und Ethereum. Bitcoin war die erste Kryptowährung überhaupt, weswegen man sämtliche sonstige digitale Währungen als sogenannte „Alt-Coins“ betitelt, also als alternative Münzen.

Gegenwärtig gibt es eine enorme Vielzahl von handelbaren Krypto-Assets und die Landschaft ist äußerst volatil. Das führt dazu, dass regelmäßig frische Coins auf den Markt kommen und zahlreiche ebenso rasch wieder verschwinden, wie sie erschienen.

Für Finanzanleger beinhaltet das ebenso Chancen wie Risiken, die sich auf Grund der fehlenden Konstanz allerdings im Vergleich zu traditionellen Geldanlagen spürbar potenzieren.

Frisch emittierte Kryptowährungen sind für Kapitalanleger im Grunde wie ein Spiel am Roulette-Tisch. Mit etwas Glück lässt sich der Einsatz merklich vervielfachen. Allerdings ist auch die Eventualität, das gesamte Kapital einzubüßen, immens hoch.

Deswegen könnte es für vorsichtige Trader eine gute Entscheidung sein, sich auf die bekanntesten Kryptowerte zu konzentrieren, die bereits seit längerer Zeit getradet werden und eine relativ große Marktkapitalisierung haben.

Next Generation Crypto: Alternativen zu Bitcoin und Ethereum gewinnen an Interesse

Abgesehen von Bitcoin und Ethereum sind hier etwa der Binance Coin, Solana, Cardano oder Ripple zu nennen. Vor allem Cardano und Solana können im Vergleich zu Bitcoin und Ethereum als moderner und zukunftsorientiert angesehen werden.

Denn während die Erstgenannten insbesondere infolge ihres energieintensiven „Proof of Work“-Verfahrens in der Kritik stehen, vertrauen Letztgenannte auf den energieärmeren „Proof-of-Stake“-Mechanismus.

Ebenso erlauben die auf Blockchains basierenden Projekte Cardano und Solana die Nutzung sogenannter Smart Contracts. Ferner entstehen im jeweiligen Ökosystem zusätzliche Projekte wie zum Beispiel Solanart, ein Marktplatz für so genannte „Non fungible Tokens“, kurz: NFT.

Diese können zum Beispiel im dezentralisierten Finanzwesen („DeFi“, decentralized finance) zur Anwendung kommen. Hier helfen sie, Sicherheitsmechanismen zu realisieren, welche die Originalität von Transaktionen und die Korrektheit jedes eingereichten Auftrags versichern.

Geldanleger finden also bei Kryptowährungen eine immens breite Auswahl, in welche sie investieren können. Zu empfehlen ist Crypto-Trading gleichwohl vor allem für solche Anleger, die auch vor großen Risiken nicht zurückschrecken.

Ferner gilt auch beim Themengebiet Crypto-Trading: Vorsicht bei der Auswahl des Dienstleisters. Denn leider existieren zahlreiche dokumentierte Fälle von Betrug und Cybercrime, bei denen Crypto-Exchanges, also Börsenplätze für Kryptowährungen, eine ausschlaggebende Rolle gespielt haben.

Die Risiken beim Online-Trading

Nicht alles, was glänzt, ist Gold, das betrifft auch das Online-Trading. Demzufolge sind neben den Vorteilen auch eine Anzahl von Nachteilen erkennbar, die geneigte Anleger in ihre Abwägungen integrieren sollten:

  • Im Fall von falschen Entscheidungen drohen hohe Einbußen.
  • Kapitalanleger sollten die Verläufe von Kursen andauernd im Blick behalten.
  • Das Vorhandensein betrügerischer Trading-Anbieter hat zu großen Verlustrisiken geführt.
  • Verglichen mit konventionellem Trading geht es eher hastig zu.
  • Geldanleger sollten schon erfahren im Trading sein und belastbare Strategien verfolgen.

Vor allem das riskante Daytrading ist nicht für Privatanleger geeignet, die sich erstmals mit dem Thema Trading beschäftigen. Denn die Gefahr, Kursentwicklungen nicht korrekt zu prognostizieren, ist immens, und wegen des Zeitdrucks sind Anpassungen nicht einfach. Entsprechend lohnt sich diese Form des Tradings tendenziell für besonders kundige oder ausgesprochen risikofreudige Kapitalanleger.

Ist man dieser Gruppe zugehörig, ist das Daytrading eine Möglichkeit, um zügig Ergebnisse zu erreichen. Ferner profitiert man beispielsweise vom Entfall der Gebühren für Overnight-Positionen. Schließlich sollten auch diese Kosten in die ganzheitliche Prüfung eines Investments einfließen.

Überdies erspart man sich im wahrsten Sinne des Wortes ein böses Erwachen am Morgen, sollten es zu schnellen und heftigen Kursveränderungen kam. Solche „Gaps“ entstehen schnell durch eine ungünstige Berichterstattung über ein Unternehmen. Andererseits sieht man schnell den Erfolg, für den Fall, dass man am Ende eines Handelstags einen Überschuss bilanzieren kann.

Außerdem ist es wichtig für Daytrader, die Handelsgebühren der unterschiedlichen Online-Broker zu vergleichen. An diesem Punkt kann es sich auszahlen, sich für einen Pauschalbetrag in Form einer fixen Rate zu entscheiden. Das macht sich insbesondere dann bezahlt, wenn man beim Traden auf eine hohe Frequenz kommt und separate Ordergebühren den Überschuss signifikant verringern würden.

Gefahren erkennen

Um die Risiken beim Online-Trading nicht unnötig zu steigern, wird es empfohlen, zu hinterfragen, über was für einen Anbieter man an den Handelsplätzen traden will.

Aus den Erfahrungen unserer Kanzlei haben sich einige Fragestellungen ergeben, mit deren Hilfe man mögliche Risiken erkennt. Auf das Beispiel TradingBloom angewandt, sähen diese folgendermaßen aus:

  • Gibt es Warnmeldungen von Anwälten oder Kanzleien, die im Zusammenhang mit TradingBloom geschädigte Mandanten unterstützen?
  • Kam der Kontakt mit TradingBloom aufgrund eines unaufgeforderten Telefongesprächs zustande?
  • Garantiert TradingBloom ungewöhnlich hohe Profite und verschweigt die Risiken oder spielt diese herunter?
  • Findet man auf der Internetseite von TradingBloom ein Impressum und lassen sich glaubhafte Angaben zum Firmensitz finden?
  • Gibt es Erfahrungsberichte anderer Investoren, welche Ansicht herrscht in Foren vor?
  • Gibt es behördliche Warnungen zu TradingBloom?
  • Wird TradingBloom von einer europäischen Finanzaufsichtsbehörde kontrolliert und unterliegt der Anbieter einer staatlichen Aufsicht?

Verhaltensweisen für den Fall von Verlusten

Wenn man vermutet, beim Trading einem Betrug aufgesessen zu sein, ist es empfehlenswert, umgehend zusätzliche Zahlungen zu blockieren. Das gilt insbesondere für den Umstand, dass der Händler Nachzahlungen anrät, um Verluste zu kompensieren.

Im Übrigen sollte man versuchen, das verlorene Kapital zurückzuholen. Hierbei können Geschädigte Anlegerschutz suchen und sich an die Rechtsanwälte unserer Anwaltskanzlei wenden. Unsere Rechtsanwaltskanzlei prüft sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Möglichkeiten und eventuelle Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter und gegen beteiligte Zahlungsdienstleister wie Bankhäuser.

„Man kann längst nicht mehr von einem Ausnahmefall sprechen, wenn ein privater Kapitalanleger im Zuge von Online-Trading sein Kapital verliert. Etliche Anleger lassen sich von dem fachmännischen Verhalten der Unternehmen blenden und bemerken erst zu spät, dass sie ihre Verluste nicht selbst zu vertreten haben.“

Unser Ratschlag lautet deshalb, nicht zu resignieren, sondern zügig und engagiert zu handeln. Denn die Aussicht auf eine Rückgewinnung des verlorenen Kapitals ist häufig größer, als die geschädigten Geldanleger es vermuten.

Wollen Sie sich mit einem unserer Rechtsanwälte zum Themengebiet TradingBloom austauschen? Dann kommen Sie hier geradewegs zu unserem Kontaktbereich.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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