Das UN-Kaufrecht, auch bekannt als Wiener Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (engl. United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, abgekürzt CISG), regelt den internationalen Warenverkehr unter Beteiligung von Unternehmen, die ihren Sitz in verschiedenen Vertragsstaaten haben. Dieser Blog-Beitrag soll als umfassender Leitfaden für juristische Profis und Unternehmen dienen und befasst sich mit den Grundlagen, der Anwendbarkeit, der Rechtsprechung sowie praktischen Beispielen rund um das UN-Kaufrecht. Anhand von FAQs gibt der Beitrag Antworten auf häufig gestellte Fragen von Anwälten und Unternehmern.
Gliederung
- Historischer Hintergrund
- Gegenstand und Ziele des UN-Kaufrechts
- Anwendbarkeit und Vertragsparteien
- Abgrenzung zu anderen Rechtsbereichen
- Aufbau und wesentliche Bestimmungen
- Praktische Beispiele und Rechtsprechung zum UN-Kaufrecht
- Vorteile und Nachteile des UN-Kaufrechts
- FAQs zu Anwendung, Gerichtsstand und Durchsetzung im UN-Kaufrecht
Historischer Hintergrund
Das UN-Kaufrecht ist das Ergebnis der Bemühungen internationaler Organisationen wie der Vereinten Nationen und der Haager Konferenz für internationales Privatrecht, ein einheitliches internationales Handelsrecht zu schaffen. Bemerkenswerte Etappen auf dem Weg zur Annahme des UN-Kaufrechts waren die zwei Haager Übereinkommen von 1964 (Übereinkommen über ein einheitliches Gesetz über den internationalen Warenkauf und über das einheitliche Gesetz über den Abschluss internationaler Warenkaufverträge) sowie die Entwürfe der UNCITRAL (United Nations Commission on International Trade Law) in den 1970er Jahren. Das derzeit geltende Wiener Übereinkommen von 1980 trat dann am 1. Januar 1988 in Kraft.
Gegenstand und Ziele des UN-Kaufrechts
Die Hauptanliegen des UN-Kaufrechts sind die Erleichterung des internationalen Handels sowie die Schaffung von Rechtssicherheit und Transparenz. Durch seine weitgehend verbindlichen Regelungen schließt das UN-Kaufrecht Ermessensspielräume im nationalen Recht aus und schafft so berechenbare Rahmenbedingungen für Geschäftsbeziehungen zwischen Vertragsparteien aus verschiedenen Vertragsstaaten. Im Kern geht es darum, das nationale Recht der Vertragsstaaten zu vereinheitlichen und dadurch mögliche Rechtskollisionen zu vermeiden.
Anwendbarkeit und Vertragsparteien
Das UN-Kaufrecht findet Anwendung auf Verträge über den internationalen Warenverkauf, sofern beide Vertragsparteien ihren Geschäftssitz in unterschiedlichen Vertragsstaaten haben. Es umfasst sowohl vertragliche als auch vorvertragliche Ansprüche und Pflichten. Es gibt jedoch auch einige Fallgruppen, in denen das UN-Kaufrecht keine Anwendung findet:
- Verträge über den Verkauf von Waren, die für den persönlichen, familiären oder häuslichen Gebrauch bestimmt sind;
- Verträge über den Verkauf von zu verarbeitenden Materialien oder zu verarbeitenden Komponenten;
- Dienstleistungsverträge oder Werkverträge;
- Verträge über den Kauf von Investitionsgütern;
- Verträge über den Verkauf von Rechten und Forderungen;
- Verträge, die hauptsächlich den Austausch von Werten zum Gegenstand haben.
Abgrenzung zu anderen Rechtsbereichen
Das UN-Kaufrecht regelt nicht alle Aspekte einer internationalen Handelsbeziehung, sondern beschränkt sich auf den Verkauf und Kauf von Waren. Andere Themenbereiche werden von angrenzenden Rechtsgebieten erfasst, wie etwa dem Kollisionsrecht, dem internationalen Schuldrecht oder dem internationalen Gesellschaftsrecht.
Das Handelsgeschäft ist ein wichtiger Teil der internationalen Handelsabwicklung und beinhaltet die buchmäßig in der Regel auf einem Abwicklungskonto geführten Schulden und Forderungen der Parteien sowie die in den Leistungszusagen enthaltenen Bedingungen. Nicht zu verwechseln sind diese mit den vertraglichen Vereinbarungen im engeren Sinne, da sie keinen Vertrag i.S. des Art. 1 Abs. 1 CISG darstellen.
Aufbau und wesentliche Bestimmungen
Das UN-Kaufrecht ist in vier Teile gegliedert, die sich mit unterschiedlichen Themenbereichen befassen:
- Teil I: Anwendungsbereich des Übereinkommens und allgemeine Bestimmungen (Art. 1-13);
- Teil II: Bildung des Vertrags (Art. 14-24);
- Teil III: Waren
- Teil III: Rechte und Pflichten der Vertragsparteien (Art. 25-88);
- Teil IV: Schlussbestimmungen, unter anderem zur Vertragsstaatlichkeit oder zum Vorbehalt (Art. 89-101).
Einige wichtige Bestimmungen des UN-Kaufrechts sind:
- Art. 9 CISG – Gewohnheitsrecht und Handelsbräuche;
- Art. 14-24 CISG – Angebot, Annahme und Widerruf eines Vertrages;
- Art. 35 CISG – Beschaffenheit der Ware;
- Art. 38-40 CISG – Untersuchungs- und Rügepflicht;
- Art. 45-52 CISG – Rechtsbehelfe des Käufers;
- Art. 53-65 CISG – Rechtsbehelfe des Verkäufers;
- Art. 79 CISG – Haftungsausschluss aufgrund von höherer Gewalt.
Praktische Beispiele und Rechtsprechung zum UN-Kaufrecht
In der Praxis finden sich zahlreiche Beispiele für Streitigkeiten, bei denen das UN-Kaufrecht zur Anwendung kommt. Einige typische Fälle sind:
- Rücktritt oder Kündigung eines Vertrages;
- Mangelbehaftete Ware;
- Anspruch auf Ersatz einer zerstörten Ware;
- Preiszahlung und Zahlungsverzug;
- Ausübung von Zurückbehaltungsrechten;
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
In der Rechtsprechung hat sich das UN-Kaufrecht als effizientes Instrument für die Lösung von Streitigkeiten im internationalen Handel erwiesen. Gerichte aus Vertragsstaaten sind verpflichtet, das UN-Kaufrecht anzuwenden, wenn es auf den jeweiligen Fall anwendbar ist. Das hat zu einer umfangreichen internationalen Rechtsprechung zum UN-Kaufrecht geführt, die regelmäßig fortgeschrieben und weiterentwickelt wird. Besonders bemerkenswert ist dabei auch die Rechtsprechung von Schiedsgerichten, die das UN-Kaufrecht in ihrer Entscheidungspraxis ebenfalls berücksichtigen.
Vorteile und Nachteile des UN-Kaufrechts
Das UN-Kaufrecht hat nicht nur Vorteile, sondern auch einige Nachteile. Dabei sind die Vor- und Nachteile abzuwägen und auf den jeweiligen Einzelfall zu beziehen.
Zu den Vorteilen zählen:
- Rechtssicherheit und Transparenz,
- Vermeidung von Kollisionen zwischen verschiedenen Rechtsordnungen,
- Einheitliche Rechtsprechung und Auslegung des Übereinkommens,
- Vermittlung von Kompromissen zwischen verschiedenen Rechtstraditionen;
- Erleichterung des internationalen Handels und der Vertragsgestaltung;
- Förderung der Entwicklung des globalen Handelsrechts.
Zu den Nachteilen zählen:
- Einengung nationaler Gestaltungsspielräume;
- Unvollständigkeit und Inkongruenz einzelner Regelungen;
- Schwierigkeiten bei der Auslegung und Anwendung des Übereinkommens;
- Unter Umständen längere und komplexere Rechtsstreitigkeiten.
FAQs zu Anwendung, Gerichtsstand und Durchsetzung im UN-Kaufrecht
Unten sehen Sie die Top-Fragen unserer Benutzer, übersichtlich dargestellt.
Wann kommt das UN-Kaufrecht zur Anwendung?
Das UN-Kaufrecht kommt zur Anwendung, wenn beide Vertragsparteien ihren Geschäftssitz in unterschiedlichen Vertragsstaaten haben und der Vertrag unter Verwendung eines Kommunikationsmittels abgeschlossen wird, das nicht einer persönlichen Anwesenheit bedarf (z.B. Post-, Telefon- oder Internetvertrag). Ausgenommen sind jedoch bestimmte Fallgruppen wie Investitionsgüter oder Verträge über den Kauf von Rechten und Forderungen.
Welche Gerichte sind für Streitigkeiten aus Verträgen nach UN-Kaufrecht zuständig?
Die Zuständigkeit der Gerichte richtet sich nach den Regelungen des internationalen Zivilprozessrechts. Grundsätzlich sind zunächst die Gerichte des Vertragsstaats zuständig, in dem der Beklagte seinen Geschäftssitz hat. Es kann jedoch auch eine Gerichtsstandsvereinbarung getroffen werden, um die Zuständigkeit eines anderen Gerichts oder eines Schiedsgerichts zu vereinbaren.
Wie können Ansprüche aus dem UN-Kaufrecht durchgesetzt werden?
Ansprüche aus dem UN-Kaufrecht können sowohl vor staatlichen Gerichten als auch vor Schiedsgerichten durchgesetzt werden. Nach Erlass eines rechtskräftigen Urteils oder Schiedsspruchs kann die Vollstreckung in jedem Vertragsstaat beantragt werden, sofern die Voraussetzungen für eine Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile oder Schiedssprüche nach dem geltenden internationalen Zivilverfahrensrecht gegeben sind.
Fazit zum UN-Kaufrecht
Das UN-Kaufrecht ist ein entscheidendes Instrument zur Regelung und Förderung des internationalen Handels. Es schafft Rechtssicherheit, Transparenz und vereinheitlichte Rahmenbedingungen zwischen Vertragsparteien aus verschiedenen Ländern. Trotz seiner Nachteile bleibt das UN-Kaufrecht eine tragende Säule des globalen Handelsrechts und sollte von juristischen Profis und Unternehmen gleichermaßen beachtet werden, die im internationalen Handel tätig sind.
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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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