Unique Exchange gehört in die Rubrik Finanzdienstleistungsunternehmen und beschreibt sich auf der Unternehmenswebsite als Marktplatz für Kryptowährungen. Demzufolge könne man bei Unique Exchange Assets wie Bitcoin, Ethereum oder Litecoin kaufen und verkaufen.
Inhaltsverzeichnis
- Unique Exchange Erfahrungen
- Unique Exchange Website
- Kontaktinformationen von Unique Exchange
- Unique Exchange Lizenz
- Warnmeldung von Aufsichtsbehörden zum Thema Unique Exchange
- Online-Handel Tipps
- Anwälte beraten bei Streitfällen
Parallel zur Frage, inwieweit Unique Exchange ein passendes Angebot offeriert, ist es wichtig, sich mit den Grundlagen für ein gewinnbringendes Online-Handeln zu befassen.
Unsere Anwälte werden ebenfalls dazu Stellung beziehen, wie die Plattform Unique Exchange im Vergleich zu anderen Finanzdienstleistungen einzustufen ist.
Ferner stehen wir Anlegern bei und unterstützen Sie bei Fragen und Streitfällen im Zusammenhang mit Unique Exchange.
Unique Exchange Erfahrungen
Unique Exchange beschreibt sich auf seiner Website als Fintech-Startup, das sich auf das Online-Trading von FIAT- und Kryptowährungen spezialisiert habe. Außerdem habe mit dem Geschäftsmodell von Unique Exchange jeder die Chance, Kryptowährungen zu besitzen, zu handeln und im Alltag zu nutzen.
Ferner liest man auf der Website von Unique Exchange, dass man bei diesem Anbieter das eigene Portfolio für sich arbeiten lassen könne. Dabei erhalte man Unterstützung von den professionellen Händlern von Unique Exchange. Außerdem würde das in Form von FIAT-Geld eingezahlte Kapital in die gewünschte Kryptowährung umgewandelt.
Zudem gebe es laut Unique Exchange ein Angebot namens BIG 5. Dabei übertrage ein professioneller Händler als Portfoliomanager das Fiat-Geld von Anlegern in Höhe von 1.000 € (in Euro, US-Dollar oder Britischen Pfund) in fünf verschiedene Kryptowährungen zu einem festen Prozentsatz. Anschließend arbeite Unique Exchange mit diesen Kryptowährungen für seinen Kunden.
Überdies gibt es auf der Website von Unique Exchange im März 2022 einen Abschnitt zum Thema Over-The-Counter (OTC). Denn der außerbörsliche Handel erlebe laut Angaben von Unique Exchange durch Krypto-Investoren eine Renaissance, da die Handelsform in der Branche zuletzt an Beliebtheit gewonnen habe.
Allerdings wickle Unique Exchange als registrierte Kryptobörse OTC-Geschäfte erst ab einer Größe von 20 BTC bzw. bei FIAT-Währungen ab einer Größe von 100.000 € ab. Zudem nutzten zahlreiche OTC-Händler noch keine zuverlässigen Verwahrungsdienste, was das Risiko von Zahlungsausfällen erhöhe.
Deshalb stärke Unique Exchange mit einer eigenen Unique Private Bank die Sicherheitsstandards für Käufer und Verkäufer.
Die Website von Unique Exchange
Die Firma Unique Exchange ist über die englische Website www.unique-exchange.co zu erreichen.
Betreiberfirma und Handelsmarke
Nicht unbedingt ist der Name der Onlinepräsenz beziehungsweise der Plattform oder des Angebots identisch mit der Betreiberfirma. In der Vergangenheit ist es oftmals vorgekommen, dass Betreiber zeitgleich mit unterschiedlichen Handelsmarken am Markt präsent sind.
Ebenso ist es gängige Praxis bestimmter Betreiber, die Internetpräsenzen von „angeschlagenen“ Handelsmarken abzuschalten und kurz darauf unter Einsatz von einer neuen Handelsmarke an den Markt zurückzukehren.
Angesichts dessen empfiehlt es sich, im Rahmen von Recherchen zu Neuigkeiten und Aussagen über einen Anbieter über die Handelsmarke hinaus auch generell die Betreiberfirma mit zu beachten. Die entsprechenden Informationen findet man entweder im Impressum oder häufig auch in der Fußzeile einer Internetseite.
In der Fußzeile der Internetpräsenz erfährt man, dass Unique Exchange die Handelsmarke einer UNIQUE Crypto LLC aus Georgien sei.
Impressumsangaben
In Deutschland gibt es gemäß §5 Telemediengesetz (TMG) allgemeine Informationspflichten und Pflichtangaben für das Impressum. Folglich gilt diese Obliegenheit zur „Anbieterkennzeichnung“ für alle geschäftsmäßig betriebenen Internetauftritte.
Denn die Angaben sollen den User einer Onlinepräsenz darüber unterrichten, mit wem er es zu tun hat. Ebenso spielt in diesem Zusammenhang die ladungsfähige Postadresse des Website-Inhabers eine Rolle, falls rechtliche Ansprüche gegen ihn durchgesetzt werden sollen.
Wichtig in diesem Kontext ist außerdem die Tatsache, dass das Führen eines Impressums genauso für im Ausland ansässige Anbieter gilt, die ihre geschäftliche Tätigkeit hierzulande entfalten.
Auf der Webpräsenz von Unique Exchange war im März 2022 kein Impressum hinterlegt.
CEO
Nach §6 des Medienstaatsvertrags (MDStV) ist der Name des inhaltlich Verantwortlichen der Website im Impressum zu nennen. Oftmals handelt es sich dabei um ein Mitglied der Geschäftsleitung des Unternehmens.
Die verantwortlichen Personen namentlich bekanntzugeben, ist nicht nur eine Pflicht, sondern darüber hinaus ein Anzeichen von Transparenz.
Auf der Onlinepräsenz von Unique Exchange finden sich im März 2022 keine Informationen zu inhaltlich verantwortlichen Personen.
Hintergründe zur Domain
Diverse Finanzanbieter werfen ihre mehrjährige Praxiserfahrung in die Waagschale, um Vertrauenswürdigkeit zu suggerieren. Allerdings steht solchen Aussagen regelmäßig das Registrierungsdatum der Domain entgegen.
Somit ist zu hinterfragen, wer die Domain registriert hat und in welchem Jahr die Domain angemeldet wurde.
Unsere Rechtsanwälte haben am 2.3.22 die Informationen zu Unique Exchange mit folgendem Ergebnis ermittelt:
Domain Name: unique-exchange.co
Registry Domain ID: D30BEF20AB86F4FA786D12AA18FE60A6B-NSR
Registrar WHOIS Server: whois.godaddy.com
Registrar URL: whois.godaddy.com
Updated Date: 2021-04-07T05:51:53Z
Creation Date: 2019-04-05T15:30:13Z
Registry Expiry Date: 2022-04-05T15:30:13Z
Registrar: GoDaddy.com, LLC
Unique Exchange Kontaktangaben
Auf der Webpräsenz von Unique Exchange waren zum Zeitpunkt der Texterstellung die nachfolgenden Angaben zu finden:
- Rufnummer von Unique Exchange: k. A.
- Anschrift von Unique Exchange: Avtomshenebeli Street, N 88, 0190 Kutaisi, Georgia
- E-Mail-Kontakt zu Unique Exchange: k. A.
Unique Exchange Autorisierung
Die Existenz einer gültigen Zulassung einer offiziellen europäischen Finanzaufsichtsbehörde kann ein wichtiges Merkmal dafür sein, ob es sich um einen vertrauenswürdigen Dienstleister handelt. Denn für die Erteilung einer Lizenz bedarf es eines großen wirtschaftlichen Aufwand seitens des Dienstleisters.
Allerdings muss es sich nicht automatisch um Betrug handeln, wenn ein Broker auf Informationen zu seiner Autorisation oder zu seinem Regulierungsstatus verzichtet.
Die hier aufgelisteten Finanzaufsichtsbehörden sind neben weiteren für die Vergabe von Zulassungen und die Überwachung von Finanzdienstleistern wie Unique Exchange zuständig:
- AMF, Frankreich (Autorité des marchés financiers)
- CONSOB, Italien (Commissione Nazionale per le Società e la Borsa)
- BaFin, Deutschland (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
- FCA, Vereinigtes Königreich (Financial Conduct Authority)
Auf der Webseite von Unique Exchange gab es im März 2022 keine Hinweise auf eine staatliche Autorisation. Was dies bedeutet, können Privatanleger im Dialog mit einem Anwalt unserer Anwaltskanzlei erörtern.
Warnungen von Aufsichtsbehörden zu Unique Exchange
Unserer Rechtsanwaltskanzlei lag im März 2022 zum Thema Unique Exchange keine öffentliche Warnmeldung einer europäischen Finanzaufsichtsbehörde vor.
Bevor man mit dem Trading bei Unique Exchange und anderen anfängt – Online-Handel Ratgeber
Das Trading über Online-Plattformen wie bei Unique Exchange ist die Ausweitung des konventionellen Handels mit Finanzinstrumenten ins Web. Hier wie dort agieren Geldgeber mit der Prämisse, über den Erwerb und den Verkauf von Vermögenswerten Gewinne zu generieren.
Der Handel ist längst nicht mehr auf Wertpapiere limitiert. Tatsächlich stehen Kunden zum Beispiel auch die nachstehenden Möglichkeiten zur Auswahl:
- Fonds
- Bankeinlagen
- Anleihen
- Immobilien
- CFD Trading
- Festgeld
- Gold
- Crypto Trading mit Bitcoins und Altcoins, zum Beispiel Ethereum
- Devisenhandel
Das Online-Trading wird über Mittler wie Broker (wie zum Beispiel Unique Exchange) oder Bankinstitute abgewickelt, die ihren Auftraggebern eine professionelle Trading-Anwendung anbieten.
Es ist zu erwarten, dass es auch zukünftig mehr und mehr private Geldanleger geben wird, welche den Online-Handel für sich in Betracht ziehen. Denn man braucht lediglich einen Internetanschluss und einen PC oder ein Tablet bzw. Smartphone.
Die Vorteile beim Online-Trading
Die Digitalisierung hat auch auf die Finanzwelt signifikante Auswirkungen, gerade wenn es um das Trading wie bei Unique Exchange geht.
Denn durch die technischen Möglichkeiten hat das Trading besonders stark an Geschwindigkeit zugenommen. Musste man als Anleger oder Trader seine Orders einst noch per Telefon, Telefax oder Briefpost erledigen, ist dies inzwischen per Klick und mit erheblich weniger Anstrengung ausführbar.
Kriterien wie Dauer und Art des Trades, Preise und Mengen oder die Einzelheiten zum Konto lassen sich mittlerweile ohne eine persönliche Abstimmung zwischen einem Broker wie Unique Exchange und dessen Kunden klären.
Letzten Endes sind durch die Gelegenheit zum Online-Trading zahlreiche Annehmlichkeiten entstanden:
- Die Auswahl an handelbaren Finanzinstrumenten ist breiter und tiefer.
- Die Gebühren der Transaktion sind rapide gesunken, da die individuelle telefonische Betreuung entfällt.
- Zahlreiche Tools lassen sich automatisch und direkt anwenden.
- Die Möglichkeit von Verlusten durch Gaps sinkt.
- Die Plattform führt die gebuchten Orders aus, man braucht nur einen Internetanschluss.
- Online-Trader können auf viele Werkzeuge zugreifen und unterschiedlichste Indikatoren nutzen.
- Überschüsse sind auch mit einem geringen Einsatz erzielbar.
Doch das Online-Trading verschafft Anlegern nicht nur Pluspunkte in Bezug auf die leichte Verwendung der Handelsplattform. Primär aufgrund von Analysemöglichkeiten, Indikatoren und die vielen unterschiedlichen Werkzeuge hat der Investor spürbar mehr Komfort.
Denn die Zeiten, da man selbst noch Chartdiagramme zeichnete oder aufwändig eigene Kalkulationen anstellte, sind passé. Heutzutage finden Online-Trader in ihrem System eine große Range an Orderarten, die man im Rahmen von Daytrading mit dem favorisierten Broker seiner Wahl eigenhändig ausführt.
Bitcoin & Co. – Kryptowährungen rücken auf den Radar von Privatanlegern
Aber nicht nur das Trading als solches hat die Digitalisierung deutlich beeinflusst. Denn die fortschreitende Technologisierung hat Online-Tradern ein neues Aktionsfeld verschafft: das Trading mit digitalen Assets.
Zu den populärsten Kryptowährungen gehören der Bitcoin und Ethereum. Bitcoin war die erste Kryptowährung überhaupt, weswegen man sämtliche sonstige digitale Währungen als sogenannte „Altcoins“ bezeichnet, also als alternative Münzen.
Gegenwärtig gibt es eine große Anzahl von handelbaren Krypto-Assets, und die Landschaft ist überaus unbeständig. Das führt dazu, dass immer wieder frische Coins auf den Markt kommen und zahlreiche ebenso rasch wieder verschwinden, wie sie herausgebracht wurden.
Für Anleger birgt das gleichermaßen Chancen wie Risiken, die sich auf Grund des dauerhaften Auf und Abs allerdings im Vergleich zu herkömmlichen Geldanlagen merklich potenzieren.
Frisch emittierte Kryptowährungen sind für Anleger gewissermaßen wie ein Glücksspiel am Roulette-Tisch. Mit ein wenig Glück lässt sich der Einsatz merklich vervielfachen. Allerdings ist auch die Eventualität, das ganze Geld zu verlieren, immens hoch.
Deswegen könnte es für vorsichtige Händler eine bessere Entscheidung sein, sich auf die bekanntesten Kryptowerte zu fokussieren, die schon seit Längerem getradet werden und eine vergleichsweise große Marktkapitalisierung haben.
Was leisten die neuen Altcoins?
Nebst Bitcoin und Ethereum sind in diesem Zusammenhang zum Beispiel der Binance Coin, Solana, Cardano oder Ripple zu nennen. Insbesondere Cardano und Solana können gegenüber Bitcoin und Ethereum als moderner und zukunftsgerichtet eingestuft werden.
Denn während die Erstgenannten insbesondere infolge ihres energieintensiven „Proof of Work“-Mechanismus in der Diskussion stehen, bauen Letztgenannte auf den energieärmeren „Proof-of-Stake“-Mechanismus.
Zusätzlich erlauben die auf Blockchains basierenden Projekte Cardano und Solana die Nutzung sogenannter Smart Contracts. Zudem entstehen im jeweiligen Ökosystem weitere Projekte wie beispielsweise Solanart, ein Marktplatz für sogenannte „Non fungible Tokens“, kurz: NFT.
Selbige können zum Beispiel im dezentralisierten Finanzwesen („DeFi“, decentralized finance) zum Einsatz kommen. Hier helfen sie, Sicherheitsmechanismen zu implementieren, welche die Echtheit von Transaktionen und die Korrektheit jedes eingereichten Auftrags garantieren.
Investoren finden unterm Strich bei Kryptowährungen eine außerordentlich breite Auswahl, in die sie investieren können. Zu empfehlen ist Crypto-Trading allerdings hauptsächlich für solche Anleger, die auch vor großen Risiken nicht zurückschrecken.
Darüber hinaus gilt auch beim Themenkreis Crypto-Trading: Wachsamkeit bei der Wahl des Dienstleisters. Denn leider findet man viele dokumentierte Fälle von Betrug und Cybercrime, bei welchen Crypto-Exchanges, also Börsenplätze für Kryptowährungen, eine unrühmliche Rolle eingenommen haben.
Nachteile beim Online-Trading
Nicht alles, was glänzt, ist Gold, das betrifft auch das Online-Trading. Folglich sind neben den Vorteilen auch eine Reihe von Nachteilen ersichtlich, die interessierte Geldanleger in ihre Abwägungen einschließen sollten:
- Verglichen mit herkömmlichem Trading geht es eher hektisch vonstatten.
- Privatanleger sollten schon versiert im Trading sein und auf belastbare Strategien bauen.
- Das Vorhandensein betrügerischer Trading-Portale hat zu immensen Verlustrisiken geführt.
- Anleger sollten die Kursverläufe ständig im Blick behalten.
- Kommt es zu Fehlentscheidungen, sind enorme Defizite zu erwarten.
Besonders das riskante Daytrading ist nicht für Anleger zweckdienlich, die sich erstmals mit dem Themenbereich Trading beschäftigen. Denn das Risiko, die Entwicklung von Kursen falsch zu prognostizieren, ist immens, und wegen des Zeitdrucks sind Korrekturen schwierig.
Deshalb empfiehlt sich diese Ausrichtung des Tradings eher für sehr versierte oder ausgesprochen risikoaffine Investoren.
Fällt jemand in diese Rubrik, ist das Daytrading eine Handlungsoption, um schnell Ergebnisse zu erzielen. Darüber hinaus profitiert man beispielsweise vom Wegfall der Gebühren für Overnight-Positionen. Schließlich müssen auch solche Finanzierungskosten in die übergeordnete Betrachtung eines Investments einfließen.
Außerdem erspart man sich im wahrsten Sinne des Wortes ein böses Erwachen am Morgen, sollten es zu schnellen und heftigen Kursänderungen kam. Solche „Gaps“ entwickeln sich schnell aufgrund von schlechten Berichten über ein Unternehmen. Andererseits sieht man schnell Erfolge, für den Fall, dass man zum Schluss eines Handelstags einen Gewinn bilanzieren kann.
Weiterhin ist es relevant für Daytrader, die Handelsgebühren der unterschiedlichen Online-Broker zu vergleichen. Hierbei kann es sich empfehlen, sich für einen pauschalen Betrag in Form einer Flatrate zu entscheiden. Dies macht sich vorrangig dann bezahlt, falls man beim Handeln auf eine hohe Frequenz kommt und separate Ordergebühren den Ertrag merklich verringern würden.
Gefahren identifizieren – Anwälte informieren im Trading-Kontext
Um die Risiken beim Online-Trading nicht unnötig zu verstärken, ist es empfehlenswert, zu prüfen, über was für einen Unternehmen man an den Märkten handeln möchte.
Aus der Praxiserfahrung unserer Kanzlei haben sich einige Fragen herauskristallisiert, anhand derer man potenzielle Risiken erkennt. Bezogen auf das Beispiel Unique Exchange, sähen diese wie folgt aus:
- Existieren Erfahrungsberichte anderer Privatanleger, welche Sicht der Dinge kommt in Foren zum Ausdruck?
- Stellt Unique Exchange besonders hohe Gewinne oder eine sichere Rendite in Aussicht und verschweigt die Risiken oder spielt diese herunter?
- Wird Unique Exchange von einer europäischen Finanzaufsichtsbehörde kontrolliert und unterliegt der Anbieter einer staatlichen Beaufsichtigung?
- Ist der Kontakt mit Unique Exchange anhand eines unaufgeforderten Telefongesprächs zustande gekommen?
- Gibt es auf der Webseite von Unique Exchange ein Impressum und lassen sich glaubhafte Aussagen zum Geschäftssitz des Anbieters finden?
- Existieren Warnungen von Rechtsanwälten oder Anwaltskanzleien, die im Zusammenhang mit Unique Exchange geschädigte Mandanten betreuen?
- Gibt es behördliche Warnungen zu Unique Exchange?
Was kann man bei Verlusten tun?
Falls man vermutet, beim Online-Trading einem Betrug aufgesessen zu sein, empfiehlt es sich, umgehend zusätzliche Zahlungen zu stoppen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass der Online-Broker Nachzahlungen anrät, um Verluste auszugleichen.
Zudem sollte man versuchen, das verloren gegangene Kapital zurückzuholen. Hierbei können Geschädigte Anlegerschutz suchen und sich an die Rechtsanwälte unserer Rechtsanwaltskanzlei wenden.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei prüft sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Möglichkeiten und mögliche Schadenersatzansprüche gegen den Finanzanbieter und gegen beteiligte Zahlungsdienstleister wie Bankinstitute.
Ein Privatanleger, der im Zuge von Online-Trading Geld verliert, ist wahrlich kein Einzelfall. Zahlreiche Anleger lassen sich von dem sachkundigen Auftreten der Finanzanbieter blenden und erkennen erst zu spät, dass sie ihren Verlust nicht selbst zu vertreten haben.
Unsere Empfehlung lautet deshalb, nicht zu resignieren, sondern zügig und aktiv zu handeln. Denn die Chance auf eine Rückgewinnung des verlorenen Kapitals ist häufig größer, als die geschädigten Geldanleger es ahnen.
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