Der Erfolg eines Unternehmens hängt maßgeblich von der Positionierung im Markt ab. Um diese Positionierung erfolgreich zu gestalten, bedarf es der Beachtung diverser rechtlicher Grundlagen. Ein besonders wichtiges Gebiet, das die Geschäftspraktiken eines Unternehmens reguliert, ist das Wettbewerbsrecht. Dieser Artikel wird sich intensiv mit dem unlauteren Wettbewerb auseinandersetzen und Ihnen aufzeigen, wie Sie diesen erkennen und rechtlich dagegen vorgehen können.

Wir betrachten dazu zunächst die gesetzlichen Grundlagen und wichtige Begriffe rund um den unlauteren Wettbewerb, bevor wir uns exemplarisch mit verschiedenen Formen von unlauterem Wettbewerb und deren rechtlicher Bewertung auseinandersetzen. Abschließend werden wir Ihnen Tipps für den präventiven Umgang mit unlauterem Wettbewerb an die Hand geben sowie aufzeigen, welche rechtlichen Schritte im Falle einer Rechtsverletzung eingeleitet werden können.

Gesetzliche Grundlagen und Begriffe

Der wesentliche gesetzliche Rahmen, der unlauteren Wettbewerb beziehungsweise dessen Untersagung regelt, ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die Schutzziele des UWG lassen sich in zwei Hauptkategorien einteilen:

  • Individualschutz: Schutz von Marktteilnehmern (Konkurrenten, Verbraucher) vor unlauteren geschäftlichen Handlungen, die ihre Interessen beeinträchtigen könnten
  • Institutionschutz: Schutz des lauteren Wettbewerbs als Institution, um faire und wettbewerbsgerechte Bedingungen auf dem Markt zu gewährleisten

Betrachten wir nun einige grundlegende Begriffe, die für das Verständnis des Themas unlauterer Wettbewerb von Bedeutung sind:

Wettbewerb

Wettbewerb ist der Kampf um die Gunst der Kunden, um Marktanteile und Marktposition. In einer Marktwirtschaft ist Wettbewerb erwünscht und fördert die Entwicklung von Innovationen, die Optimierung von Produkten und Dienstleistungen und die Anpassung der Preispolitik. Im Fokus steht dabei der lauter Wettbewerb, welcher faire und wettbewerbsgerechte Bedingungen für alle Marktteilnehmer schafft.

Lauter Wettbewerb

Lauter Wettbewerb bedeutet, dass Unternehmen in ihrem Streben nach Kundengunst und Marktanteilen folgende Kriterien einhalten:

  • gesetzliche Vorschriften und Regeln beachten
  • keine unlauteren geschäftlichen Handlungen gegenüber Konkurrenten und Verbrauchern durchführen
  • generell ethische, moralische und soziale Standards einhalten

Unlauterer Wettbewerb

Unlauterer Wettbewerb liegt vor, wenn Unternehmen durch gesetzeswidrige geschäftliche Handlungen ihre Konkurrenten oder Verbraucher benachteiligen, täuschen oder ungebührlich beeinflussen. Beispiele für solche Handlungen sind unter anderem die gezielte Behinderung von Konkurrenten, irreführende Werbung oder das Ausnutzen von Umständen, die die Entscheidung des Verbrauchers beeinflussen.

Beispiele für unlauteren Wettbewerb

  • Irreführende Werbung
  • Preisvergleiche ohne sachliche Grundlage
  • Herabsetzung von Konkurrenten
  • Preisbindung oder Boykotts
  • Schutzrechtsverletzungen (z. B. Plagiate oder unlautere Nutzung von Markenname)

Regelungen des UWG

Das UWG reglementiert diverse Tatbestände, die als unlauterer Wettbewerb gelten. Einige wichtige Paragraphen des UWG wollen wir im Folgenden kurz vorstellen:

§ 3 UWG – Unlautere geschäftliche Handlungen

Nach § 3 UWG sind geschäftliche Handlungen, die nicht mit den Anforderungen eines lauteren Wettbewerbs vereinbar sind, unlauter und somit gemäß UWG verboten. Eine geschäftliche Handlung kann bereits dann unlauter sein, wenn sie gezielt darauf abzielt, den Kunden zu täuschen oder dessen Entscheidungsfreiheit unangemessen zu beeinträchtigen.

§ 4 UWG – Beispiele für unlautere geschäftliche Handlungen

Das UWG listet im § 4 einige Beispiele für Handlungen auf, die als unlauterer Wettbewerb gelten. Dazu zählen beispielsweise:

  • Herabsetzung oder Verunglimpfung von Konkurrenzunternehmen oder deren Produkten/Dienstleistungen
  • irreführende oder aggressive Werbung
  • gezielte Beeinflussung von Kunden oder Mitbewerbern durch unangemessene geschäftliche Handlungen

§ 5 UWG – Irreführung durch Unterlassen

Nach § 5 UWG liegt eine Irreführung auch dann vor, wenn einem Verbraucher eine Information vorenthalten wird, die für dessen geschäftliche Entscheidungsfindung erforderlich ist. Solche Informationen können unter anderem Preise, wesentliche Merkmale einer Ware oder Dienstleistung oder etwaige zusätzliche Kosten sein.

Rechtsprechung zum unlauteren Wettbewerb

Urteile deutscher Gerichte zeigen, wie das Wettbewerbsrecht in der Praxis angewendet wird und welche Aspekte bei der Beurteilung von unlauterem Wettbewerb maßgeblich sind. Im Folgenden werden einige markante Urteile vorgestellt:

Fall „Goldbärenstreit“ – LG Köln, 14.2014, Az. 33 O 803/11

In diesem Fall ging es um das bekannte Unternehmen Haribo, welches den Schweizer Süßwarenhersteller Lindt wegen angeblicher Markenverletzung durch den Vertrieb eines Schokoladenprodukts in Form eines goldenen Bären verklagt hatte. Das Landgericht Köln entschied zugunsten von Haribo und begründete dies damit, dass die Gestaltung des Lindt-Produkts eine Verwechslungsgefahr mit den Goldbären von Haribo schaffe und somit eine unzulässige Ausnutzung der bekannten Marke darstelle.

Fall „Smartphone-Kamera“ – OLG Frankfurt a. M., 10.2015, Az. 6 U 153/14

In diesem Fall verklagte ein Unternehmen einen Smartphone-Hersteller wegen angeblicher irreführender Werbung für ein Smartphone-Modell. Im Fokus stand dabei die Bewerbung der Kamerafunktion des Smartphones. Der Hersteller hatte in der Werbung behauptet, dass die Kamera des Geräts eine bessere Bildqualität biete als andere Smartphone-Kameras. Dies wurde jedoch als irreführend eingestuft, da keine ausreichenden wissenschaftlichen Nachweise vorgelegt wurden, die die Behauptung stützen konnten.

Fall „Geo-Targeting bei Online-Werbung“ – BGH, 02.2017, Az. I ZR 65/16

In diesem Fall ging es um die Frage, ob die gezielte Anpassung von Online-Werbung an den Standort des Nutzers (Geo-Targeting) wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Der Bundesgerichtshof entschied, dass Geo-Targeting grundsätzlich zulässig ist, solange der Standort des Nutzers nicht ohne dessen Zustimmung ermittelt wird. Damit hat der BGH eine klare Grenze zwischen erlaubter Standortanpassung und unzulässiger Verletzung der Privatsphäre von Nutzern gezogen.

Vorbeugender Umgang mit unlauterem Wettbewerb

Um sich vor rechtlichen Konsequenzen und potenziellen Schadensersatzansprüchen durch unlauteren Wettbewerb zu schützen, sollten Unternehmen präventiv einige grundlegende Verhaltensregeln beachten:

  • Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung im Bereich des Wettbewerbsrechts.
  • Überprüfen Sie Ihre Werbemaßnahmen, Geschäftsbedingungen und allgemeinen Geschäftspraktiken auf ihre Vereinbarkeit mit dem UWG.
  • Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen spezialisierten Rechtsanwalt, um Rechtsunsicherheiten auszuräumen und die rechtliche Zulässigkeit Ihrer Geschäftspraktiken sicherzustellen.
  • Legen Sie einen klaren Fokus auf einen lauten Wettbewerb und ethische Geschäftspraktiken, um eine nachhaltige und positive Marktpositionierung zu erreichen.

Rechtliche Schritte bei unlauterem Wettbewerb

Wenn Sie vermuten, dass ein Konkurrent sich unlauterer geschäftlicher Handlungen bedient und damit gegen das Wettbewerbsrecht verstößt, stehen Ihnen verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung, um dagegen vorzugehen:

Abmahnung

Eine Abmahnung ist ein formloses Schreiben, das den vermeintlichen Rechtsverletzer darauf hinweist, dass sein Verhalten unlauter ist und gegen Gesetze verstößt. In einer Abmahnung wird der Verletzer aufgefordert, die rechtswidrige Handlung sofort zu unterlassen und gegebenenfalls Schadensersatz zu leisten. Eine Abmahnung kann auch durch einen Anwalt verfasst und versendet werden.

Unterlassungserklärung bzw. -Antrag

Um sicherzustellen, dass der Konkurrent, der unlauter handelt, sein Verhalten ändert, kann eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert werden. Kommt der Verletzer dieser Aufforderung nicht nach, besteht die Möglichkeit, ein Gerichtsverfahren einzuleiten und einen gerichtlichen Unterlassungsantrag zu stellen.

Schadensersatzansprüche

Sofern ein Unternehmen durch den unlauteren Wettbewerb eines Konkurrenten einen Schaden erleidet, kann ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden. Hierbei ist es wichtig, den entstandenen Schaden konkret nachzuweisen und auf eine gesetzeskonforme Berechnung der Schadenssumme zu achten.

FAQ zum unlauteren Wettbewerb

Welche Strafen drohen bei einer Verurteilung wegen unlauterem Wettbewerb?

Sanktionen im Zusammenhang mit unlauterem Wettbewerb können von der zivilrechtlichen Verpflichtung zum Unterlassen der rechtswidrigen Handlung über Schadensersatzansprüche bis hin zu Ordnungsgeldern oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen reichen. Die genauen Strafen sind abhängig von der Schwere der Verstöße und dem entstandenen Schaden.

Gibt es Unterschiede im Wettbewerbsrecht zwischen Deutschland und der Europäischen Union?

Grundsätzlich sind viele Regelungen im Wettbewerbsrecht auf nationaler Ebene in Deutschland und auf europäischer Ebene über die EU-Richtlinien harmonisiert. Dennoch bestehen im Detail Unterschiede zwischen den einzelnen Gesetzgebungen. Unternehmen, die im gesamten europäischen Binnenmarkt tätig sind, sollten sich daher sowohl mit dem nationalen als auch mit dem EU-Wettbewerbsrecht vertraut machen.

Wie kann ich mein Unternehmen am besten vor rechtlichen Problemen im Bereich des Wettbewerbsrechts schützen?

Die beste Präventionsmaßnahme ist eine regelmäßige Überprüfung der Geschäftspraktiken, insbesondere der Werbemaßnahmen und Geschäftsbedingungen, auf ihre Vereinbarkeit mit dem UWG. Im Zweifelsfall sollten Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt hinzuziehen, um Klarheit über die Zulässigkeit Ihrer Geschäftstätigkeiten zu erhalten und mögliche Verstöße rechtzeitig zu erkennen.

Ich wurde abgemahnt. Was soll ich tun?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie diese ernst nehmen und sofort einen spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren. Dieser kann Ihnen erklären, welche rechtlichen Schritte aufgrund der Abmahnung erforderlich sind und ob eventuelle Forderungen, wie z. B. Unterlassung oder Schadensersatz, im Zusammenhang mit der Abmahnung berechtigt sind.

Fazit zum Thema unlauterer Wettbewerb

Das Thema unlauterer Wettbewerb ist von großer Bedeutung für Unternehmen, um langfristig und erfolgreich im Markt bestehen zu können. Die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere des UWG, ist dabei unerlässlich. Tiefgehende Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen und ein präventiver Blick auf die eigenen Geschäftstätigkeiten können dabei helfen, Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht zu vermeiden und rechtliche Probleme zu minimieren.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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