Wir alle haben schon einmal erlebt, wie frustrierend es sein kann, wenn eine öffentliche Behörde eine gefühlte Ewigkeit benötigt, um einen Antrag oder ein Anliegen zu bearbeiten. Nicht selten verstreicht hierbei auch die gesetzlich vorgeschriebene Frist zur Erledigung, wodurch eine Behörde untätig bleibt. In diesem umfassenden Artikel gehen wir auf die Gründe, Rechtsfolgen und Abhilfemaßnahmen einer untätigen Behörde ein und klären die wichtigsten Fragen, die sich Bürger, Unternehmen und Rechtsanwälte in diesem Zusammenhang stellen.

Warum kommt es zu Untätigkeit von Behörden und welche gesetzlichen Fristen gelten?

Untätigkeit von Behörden kann aufgrund verschiedener Faktoren auftreten, die je nach Einzelfall variieren. Einige der häufigsten Gründe sind:

  • Personalengpässe
  • Fehlende Zuständigkeiten
  • Unklarheit über den Sachverhalt
  • Verwaltungstechnische oder finanzielle Engpässe
  • Ineffiziente oder überlastete Verwaltung

Eine gesetzlich festgelegte Frist zur Bearbeitung von Anträgen oder Anliegen gibt es im deutschen Recht grundsätzlich nicht. Allerdings gibt es je nach Verfahren und Behörde unterschiedliche gesetzliche Regelungen, die bestimmte Fristen vorsehen oder vorschreiben, innerhalb derer die Behörde tätig werden muss. Beispielsweise:

  • §68 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung): Entscheidungsfrist von drei Monaten nach Antragstellung für Widerspruchsverfahren
  • § 75 SGB X (Sozialgesetzbuch): Entscheidungsfrist von sechs Monaten für Sozialbehörden

Welche rechtlichen Schritte können Betroffene ergreifen, wenn eine untätige Behörde gegen gesetzliche Fristen verstößt?

Wenn eine Behörde untätig bleibt und dabei gesetzliche Fristen missachtet, gibt es verschiedene rechtliche Schritte, um das Verfahren wieder ins Rollen zu bringen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Hierzu gehören:

Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO

Die Untätigkeitsklage ist die primäre rechtliche Möglichkeit, um den Fortgang eines Verfahrens zu forcieren und die Behörde zur Entscheidung zu verpflichten. Eine solche Klage ist im Verwaltungsrecht gemäß § 75 VwGO zulässig. Voraussetzung für die Untätigkeitsklage ist, dass:

  • Die Entscheidungsfrist der zuständigen Behörde bereits abgelaufen ist
  • Die Behörde seit mindestens drei Monaten keine Entscheidung getroffen hat (bei Widerspruchsverfahren nach § 68 VwGO)
  • Der Betroffene die Behörde schriftlich auf die Fristüberschreitung hingewiesen hat und eine angemessene Nachfrist gesetzt hat
  • Die Behörde trotz Aufforderung und Nachfristsetzung keine Entscheidung trifft.

Amtshaftungsklage und Schadensersatzansprüche gemäß § 839 BGB

Eine Amtshaftungsklage kommt in Betracht, wenn der Betroffene durch die Untätigkeit der Behörde einen Schaden erleidet. Gemäß § 839 BGB haftet der Staat, also die zuständige Behörde, für Schäden, die aufgrund einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung amtlicher Pflichten entstanden sind.

Um eine Amtshaftungsklage erfolgreich zu führen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es liegt eine Pflichtverletzung der Behörde vor.
  • Die Pflichtverletzung erfolgte vorsätzlich oder fahrlässig.
  • Die Pflichtverletzung ist kausal für den eingetretenen Schaden.
  • Der im Einzelfall gesetzlich vorgesehene Schaden ist eingetreten.

Beispiele für mögliche Schadenspositionen sind entgangener Gewinn oder Verzugsschäden. Zudem können unter Umständen auch immaterielle Schäden wie Schmerzensgeld geltend gemacht werden.

Untätige Behörde: FAQs

Hier finden Sie die meistgestellten Fragen auf einen Blick zusammengefasst.

Wie lang muss eine angemessene Nachfristsetzung sein?

Eine angemessene Nachfristsetzung sollte mindestens zwei Wochen betragen. In besonders komplexen Fällen oder bei bereits länger andauernder Untätigkeit kann auch eine längere Frist angemessen sein.

Können auch Unternehmen eine Untätigkeitsklage gegen eine Behörde einreichen?

Ja, sowohl natürliche als auch juristische Personen (Unternehmen) sind berechtigt, eine Untätigkeitsklage gegen eine Behörde einzureichen.

Wie lange dauert es, bis eine Untätigkeitsklage entschieden ist?

Die Verfahrensdauer einer Untätigkeitsklage variiert je nach Gericht und Komplexität des Falles. In der Regel dauert es zwischen sechs Monaten und zwei Jahren, bis ein Urteil ergeht. In dringenden Fällen kann auch einstweiliger Rechtsschutz beantragt werden.

Welche Kosten entstehen bei einer Untätigkeitsklage?

Die Kosten einer Untätigkeitsklage setzen sich aus Gerichtskosten und gegebenenfalls Anwaltskosten zusammen. Die Höhe der Gerichtskosten richtet sich nach dem Streitwert des Verfahrens und der Anwaltsvergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Untätige Behörde: Ein Fazit

Untätige Behörden stellen für Bürger und Unternehmen ein ärgerliches und kostspieliges Problem dar. Erfreulicherweise gibt es jedoch rechtliche Möglichkeiten, um den Fortgang von Verfahren zu beschleunigen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Mit der Untätigkeitsklage und der Amtshaftungsklage stehen zwei effektive Instrumente zur Verfügung, um den Druck auf die Behörde zu erhöhen und eine schnelle Entscheidung zu erwirken. Im Zweifelsfall sollte Rechtsrat von einem erfahrenen Anwalt eingeholt werden, um die Erfolgsaussichten der jeweiligen Maßnahme zu bewerten und das weitere Vorgehen abzustimmen.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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