Ein Unterhaltsrückstand kann sowohl für Gläubiger als auch für Schuldner weitreichende rechtliche Folgen haben. Dieser umfassende Blog-Beitrag befasst sich mit den rechtlichen Schritten, die zur Durchsetzung von Unterhalt bei Rückständen unternommen werden können, und bietet detaillierte Ratschläge zu diesem sensiblen Thema. Dabei werden relevante Gesetze, aktuelle Gerichtsurteile, Beispiele aus der Praxis sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen behandelt.

Was ist ein Unterhaltsrückstand?

Ein Unterhaltsrückstand liegt vor, wenn ein Schuldner (z. B. ein ehemaliger Ehepartner oder Elternteil) mit der Zahlung der geschuldeten Unterhaltsleistungen im Rückstand ist. Der Rückstand kann sich auf Kindesunterhalt, Trennungs- oder Ehegattenunterhalt beziehen. Sobald ein Schuldner im Verzug ist, hat der Gläubiger (derjenige, der Unterhalt empfängt) verschiedene rechtliche Möglichkeiten, die Unterhaltszahlungen durchzusetzen.

Rechtliche Schritte zur Durchsetzung des Unterhaltsrückstands

Pfändung

Der Gläubiger kann versuchen, die geschuldeten Unterhaltszahlungen durch Pfändung der Forderungen oder Konten des Schuldners einzutreiben. Durch eine Pfändung kann der Gläubiger im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auf Gelder des Schuldners zugreifen und so seine Forderungen geltend machen.

Zwangsvollstreckung

Wenn der Schuldner weiterhin nicht in der Lage ist, Unterhaltszahlungen zu leisten, kann der Gläubiger einen Antrag auf Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners stellen. Dabei sind sowohl die Pfändung von Einkommen als auch die Verwertung von Sachwerten, wie beispielsweise Immobilien, möglich.

Gerichtliche Klärung

Der Gläubiger kann auch eine gerichtliche Klärung über die Durchsetzbarkeit der Unterhaltsansprüche verlangen. In solchen Verfahren wird das Gericht prüfen, ob dem Schuldner ein Verschulden an dem Rückstand zur Last gelegt werden kann und ob dennoch eine Zahlungsverpflichtung besteht.

Aktuelle Gerichtsurteile zum Unterhaltsrückstand

Im Folgenden sollen einige aktuelle Gerichtsurteile dargestellt werden, die die Rechtsprechung zum Unterhaltsrückstand beeinflussen und wichtige Anhaltspunkte für die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen liefern können.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.01.2019 – XII ZR 137/17

Das Gericht stellte klar, dass die Festsetzung von Rückständen in einer vollstreckbaren Urkunde (z. B. Jugendamtsurkunde) erforderlich ist, um die Vollstreckung durch Pfändung und Überweisung betreiben zu können. Der Schuldner hat jedoch die Möglichkeit, nachträglich die Höhe des Rückstands gerichtlich überprüfen zu lassen.

Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 19.02.2020 – 4 WF 170/19

Das Gericht urteilte, dass bei existenzsicherndem Einkommen des Schuldners eine Pfändung von Kindesunterhalt in Ausnahmefällen zulässig sein kann, wenn die Gläubigerin im Einzelfall nachweist, dass der Schuldner über ausreichende Mittel zur Lebensführung verfügt.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.05.2019 – XII ZR 147/17

Der BGH stärkte die Rechte von Unterhaltsgläubigern, indem er entschied, dass ein Schuldner, der seine vollständige Leistungsfähigkeit nicht offenlegt, in einer späteren Verhandlung zur Aufrechnung von Unterhaltsrückständen keine Einwände vorbringen kann.

Beispiele aus der Praxis: Erfolg und Misserfolg bei der Geltendmachung von Unterhaltsrückständen

Die erfolgreiche Geltendmachung von Unterhaltsrückständen hängt maßgeblich von der Kenntnis der geltenden Gesetze und der rechtzeitigen Inanspruchnahme von Rechtsmitteln ab. Im Folgenden werden einige Beispiele aus der Praxis und gerichtliche Entscheidungen aufgeführt, die die Bedeutung einer kompetenten rechtlichen Beratung verdeutlichen.

Beispiel 1: Erfolgreiche Geltendmachung von Kindesunterhalt durch Pfändung

Im Fall einer Mandantin war ihr Ex-Mann seit über einem Jahr mit der Zahlung von Kindesunterhalt im Rückstand. Nach Anfertigung einer vollstreckbaren Jugendamtsurkunde und Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen wurde die gesamte Forderung erfolgreich durch Pfändung des Schuldnerkontos realisiert.

Beispiel 2: Gescheiterte Vollstreckung aufgrund ungenügender Titulierung

Ein Mandant versuchte vergeblich, Ehegattenunterhalt im Wege der Zwangsvollstreckung einzutreiben. Die entsprechende Unterhaltsverpflichtung war in einem Vergleich mit unzureichender Vollstreckungsklausel festgehalten, sodass eine rechtswirksame Zwangsvollstreckung scheiterte.

FAQs: Häufig gestellte Fragen zum Unterhaltsrückstand

Welche Voraussetzungen müssen für eine erfolgreiche Vollstreckung von Unterhaltsrückständen erfüllt sein?

Um Unterhaltsrückstände erfolgreich vollstrecken zu können, benötigt der Gläubiger eine vollstreckbare Urkunde, welche die Höhe des Anspruchs und die Verpflichtung des Schuldners zur Zahlung des Unterhalts feststellt. Zudem müssen ggf. weitere Vollstreckungsvoraussetzungen beachtet werden, etwa die Erfüllung von Zustellungserfordernissen.

Kann ich rückständigen Unterhalt auch ohne Zwangsvollstreckung durchsetzen?

Alternativ zur Zwangsvollstreckung besteht auch die Möglichkeit, rückständigen Unterhalt durch außergerichtliche Verhandlungen und Vergleiche einzufordern. In diesem Zusammenhang kann der Einsatz eines Mediators oder einer Rechtsanwaltskanzlei sinnvoll sein, um eine sachgerechte Lösungsfindung zu unterstützen.

Was geschieht, wenn der Schuldner keine Kenntnis von seiner Unterhaltsverpflichtung hatte bzw. hiervon ausgeht, diese bereits erfüllt zu haben?

In solchen Fällen kann der Schuldner innerhalb einer bestimmten Frist gegen die Vollstreckung vorgehen, indem er den Vollstreckungsbescheid widerspricht oder eine Vollstreckungsgegenklage erhebt. Wird dem Schuldner kein Verschulden an dem Rückstand zur Last gelegt, kann dies gegebenenfalls zur Abwehr der Vollstreckung führen.

Fazit und rechtliche Beratung bei Unterhaltsrückständen

Unterhaltsrückstände können erhebliche rechtliche Folgen für Gläubiger und Schuldner haben und bedürfen einer professionellen, rechtlichen Beratung. Die konkreten Möglichkeiten der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen hängen von den individuellen Umständen und der jeweiligen Rechtslage ab. Eine umfassende Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung und Gesetze ist dabei unerlässlich, um den Unterhaltsberechtigten bestmöglich zu unterstützen.

Unsere Anwaltskanzlei ist darauf spezialisiert, Gläubiger und Schuldner in Unterhaltsfragen kompetent zu beraten und sie in sämtlichen rechtlichen Schritten – von der Titulierung des Anspruchs bis zur Vollstreckung – zu begleiten. Darüber hinaus bieten wir außergerichtliche Unterstützung bei Verhandlungen und dem Erreichen von Vergleichen an, mit dem Ziel, für unsere Mandanten eine zufriedenstellende Lösung zu finden.

Wenn Sie Fragen zum Thema Unterhaltsrückstand haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen und Ihnen bei der Lösung Ihres rechtlichen Anliegens behilflich zu sein.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.

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