Unternehmensrecht – Rechtsberatung & Informationen

Unternehmensrecht Zusammenfassung

Das Unternehmensrecht ist ein essenzielles Rechtsgebiet, das für Gründer, Geschäftsführer und Anteilseigner von großer Relevanz ist. Das Ziel des Unternehmensrechts besteht darin, die Gründung, Führung und Beendigung von Unternehmen zu regeln und dabei sowohl die Interessen der Unternehmen als auch die der beteiligten Personen zu schützen.

Da das Unternehmensrecht für alle, die in der Geschäftswelt tätig sind, von Bedeutung ist, ist es ratsam, sich frühzeitig damit auseinanderzusetzen und die erforderlichen rechtlichen Schritte zu ergreifen. Dabei können individuelle Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass das Unternehmen rechtlich abgesichert ist und seine Aktivitäten im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften stehen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Einführung in das Unternehmensrecht
  2. Gründung und Rechtsformen von Unternehmen
  3. Haftung und Vertretung
  4. Unternehmensrecht: Gesellschaftsverträge und Satzungen
  5. Kapitalgesellschaften und deren Organe
  6. Fusionen, Übernahmen und Umstrukturierungen
  7. Insolvenz und Liquidation im Unternehmensrecht
  8. Wettbewerbsrecht und Kartellrecht
  9. Arbeitnehmerrechte und Arbeitgeberpflichten
  10. Steuern und Buchführung
  11. Schutz des geistigen Eigentums im Unternehmensrecht
  12. Unternehmensrecht: Abschließende Zusammenfassung

Einführung in das Unternehmensrecht

Das Unternehmensrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das verschiedene Teilbereiche des Rechts miteinander verbindet und Unternehmen dabei unterstützt, gesetzeskonform zu agieren. Im Folgenden werden einige wichtige Aspekte des Unternehmensrechts näher erläutert.

Handelsrecht und Handelsgesetzbuch (HGB)

Das Handelsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen von Kaufleuten und ist im Handelsgesetzbuch (HGB) kodifiziert. Es enthält Regelungen für:

Das HGB unterscheidet zwischen Einzelkaufleuten und Handelsgesellschaften. Einzelkaufleute sind natürliche Personen, die ein Handelsgewerbe betreiben, während Handelsgesellschaften Personen- oder Kapitalgesellschaften sein können, die ein Handelsgewerbe betreiben. Beispiele für Handelsgesellschaften sind die OHG, KG, GmbH und AG.

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht befasst sich mit der Gründung, Führung und Beendigung von Gesellschaften. Es regelt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter sowie die Haftung und Vertretung der Gesellschaft. Das Gesellschaftsrecht unterscheidet zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften.

Personenhandelsgesellschaften (z.B. GbR, OHG, KG) basieren auf der persönlichen Zusammenarbeit ihrer Gesellschafter, während Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) auf dem Kapitaleinsatz der Gesellschafter beruhen.

Ein Beispiel für ein aktuelles Gerichtsurteil im Bereich des Gesellschaftsrechts ist das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 23. Februar 2021 (II ZR 282/19), in dem der BGH die Haftung von GmbH-Geschäftsführern bei Insolvenzverschleppung klargestellt hat.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist für Unternehmen von großer Bedeutung, da es die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Beschäftigung von Arbeitnehmern festlegt. Es umfasst das individuelle Arbeitsrecht, das die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt (z.B. Arbeitsverträge, Kündigungsschutz), und das kollektive Arbeitsrecht, das die Beziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretungen (z.B. Betriebsräte, Gewerkschaften) betrifft.

Ein wichtiges Gesetz im Arbeitsrecht ist das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das den Kündigungsschutz für Arbeitnehmer in Deutschland regelt.

Steuerrecht

Das Steuerrecht regelt die Besteuerung von Unternehmen und umfasst verschiedene Steuerarten wie Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Lohnsteuer. Unternehmen müssen ihre steuerlichen Pflichten erfüllen und sich an die entsprechenden Gesetze und Verordnungen halten.

Ein Beispiel für ein aktuelles Gerichtsurteil im Bereich des Steuerrechts ist das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. Oktober 2020 (XI R 25/18), in dem der BFH entschieden hat, dass die Umsatzsteuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen auch dann gilt, wenn der Käufer die Ware zunächst im Inland lagert.

Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen, die zahlungsunfähig oder überschuldet sind. Das Insolvenzverfahren dient der geordneten Abwicklung von insolventen Unternehmen und der Befriedigung der Gläubiger. Die Insolvenzordnung (InsO) ist das zentrale Gesetz in diesem Bereich.

Ein bedeutendes Urteil im Insolvenzrecht ist das Urteil des BGH vom 18. September 2019 (IX ZR 16/18), in dem der BGH entschieden hat, dass ein Insolvenzverwalter auch für Altverbindlichkeiten haftet, wenn er das Unternehmen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortgeführt hat.

Wettbewerbsrecht und Kartellrecht

Das Wettbewerbsrecht und Kartellrecht dienen dem Schutz des freien und fairen Wettbewerbs auf dem Markt. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) regelt das Wettbewerbsrecht, während das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) das Kartellrecht in Deutschland festlegt. Beispiele für Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht sind irreführende Werbung, unlautere Geschäftspraktiken oder die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen.

Im Kartellrecht stehen die Vermeidung von Marktbeherrschungen, die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen und die Ahndung von Preisabsprachen im Vordergrund. Ein Beispiel für ein aktuelles Gerichtsurteil im Bereich des Wettbewerbsrechts ist das Urteil des BGH vom 28. Januar 2021 (I ZR 207/19), in dem der BGH entschieden hat, dass der Vertrieb von Markenartikeln über Online-Marktplätze unter bestimmten Voraussetzungen nicht generell verboten werden kann.

Unternehmensrecht und Schutz des geistigen Eigentums

Der Schutz des geistigen Eigentums ist für Unternehmen von großer Bedeutung, um ihre Innovationen, Marken und Designleistungen zu schützen und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Hierzu zählen unter anderem das Patentrecht, das Markenrecht, das Urheberrecht und das Geschmacksmusterrecht.

Ein Beispiel für ein aktuelles Gerichtsurteil im Bereich des geistigen Eigentums ist das Urteil des BGH vom 21. April 2020 (X ZR 36/19), in dem der BGH entschieden hat, dass eine Patentverletzung auch dann vorliegen kann, wenn das patentierte Verfahren nur in Teilen im Inland und in Teilen im Ausland durchgeführt wird.

Compliance und Corporate Governance

Unter Compliance versteht man die Einhaltung von gesetzlichen Regelungen, internen Richtlinien und ethischen Grundsätzen in einem Unternehmen. Corporate Governance bezeichnet die Leitung und Überwachung von Unternehmen durch Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung.

Eine gute Corporate Governance ist ein wichtiger Bestandteil einer erfolgreichen Unternehmensführung und trägt dazu bei, das Vertrauen von Aktionären, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit zu stärken. Unternehmen sollten ein effektives Compliance-Management-System (CMS) implementieren, um die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben sicherzustellen und Haftungsrisiken zu minimieren.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Unternehmensrecht ein äußerst vielfältiges Rechtsgebiet ist, das für Unternehmen von großer Bedeutung ist. Um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden und den Erfolg des Unternehmens langfristig zu sichern, ist es ratsam, sich professionell von einem Rechtsanwalt beraten und begleiten zu lassen.

Unternehmensrecht: Gründung und Rechtsformen von Unternehmen

Die Wahl der richtigen Rechtsform ist für die Gründung eines Unternehmens entscheidend und beeinflusst zahlreiche Aspekte wie Haftung, Besteuerung und Organisationsstruktur. Im Folgenden werden einige gängige Rechtsformen näher erläutert, um einen Einblick in ihre rechtlichen Besonderheiten und Unterschiede zu geben.

Einzelunternehmen

Ein Einzelunternehmen ist die einfachste Rechtsform für Selbstständige und Freiberufler. Es wird von einer natürlichen Person betrieben, die uneingeschränkt haftet. Ein Einzelunternehmen ist nicht im Handelsregister eingetragen, es sei denn, es handelt sich um einen eingetragenen Kaufmann (e.K.).

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die GbR ist eine Personengesellschaft, die von mindestens zwei Gesellschaftern gegründet wird. Sie ist die einfachste Form einer Personengesellschaft und eignet sich für kleine Unternehmen und freiberufliche Tätigkeiten. Die Haftung der Gesellschafter ist unbeschränkt und gesamtschuldnerisch.

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Die OHG ist eine Handelsgesellschaft, die von mindestens zwei Gesellschaftern gegründet wird und im Handelsregister eingetragen ist. Die Gesellschafter haften unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die OHG eignet sich für größere Unternehmen, die eine klare Trennung von Vermögen und Haftung wünschen.

Kommanditgesellschaft (KG)

Die KG ist eine Handelsgesellschaft, bei der mindestens ein Gesellschafter (Komplementär) unbeschränkt haftet und mindestens ein weiterer Gesellschafter (Kommanditist) nur beschränkt haftet. Die KG eignet sich für Unternehmen, die einen Teil ihrer Gesellschafter vor einer unbeschränkten Haftung schützen möchten.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, bei der die Haftung der Gesellschafter auf ihre Einlagen beschränkt ist. Sie ist eine der am häufigsten gewählten Rechtsformen in Deutschland und eignet sich für mittelständische und große Unternehmen. Die Gründung einer GmbH erfordert ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro.

Aktiengesellschaft (AG)

Die AG ist eine Kapitalgesellschaft, bei der die Haftung der Aktionäre auf ihre Einlagen beschränkt ist. Die Gründung einer AG erfordert ein Mindestkapital von 50.000 Euro. Die AG eignet sich insbesondere für große Unternehmen, die ihre Anteile öffentlich handeln möchten.

Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine Personengesellschaft, die speziell für freiberufliche Tätigkeiten entwickelt wurde, wie z.B. für Ärzte, Anwälte oder Architekten. Sie ermöglicht es, die Haftung der Partner für berufliche Fehler zu beschränken. Die PartG kann auch als Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) gegründet werden, bei der die Haftung für berufliche Fehler auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist.

Europäische Aktiengesellschaft (SE)

Die Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) ist eine Kapitalgesellschaft, die nach EU-Recht gegründet wird und in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt ist. Die SE eignet sich für Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind oder den europäischen Markt erschließen möchten. Die Gründung einer SE erfordert ein Mindestkapital von 120.000 Euro.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Wahl der passenden Rechtsform für ein Unternehmen eine wichtige Entscheidung ist, die viele Aspekte wie Haftung, Besteuerung und Organisationsstruktur beeinflusst.

Um die beste Rechtsform für das eigene Unternehmen zu finden und die Gründung reibungslos abzuwickeln, empfiehlt es sich, die Beratung und Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen.

Haftung und Vertretung im Unternehmensrecht

Haftung und Vertretung sind im Unternehmensrecht von großer Bedeutung, da sie die rechtlichen Verantwortlichkeiten von Unternehmern und Unternehmen bestimmen. Im Folgenden werden die verschiedenen Aspekte der Haftung und Vertretung in Unternehmen näher erläutert.

Organhaftung

Organhaftung bezieht sich auf die Haftung von Geschäftsführern, Vorständen und anderen Organen einer Gesellschaft für ihre Handlungen und Entscheidungen. Die Organe haften sowohl gegenüber der Gesellschaft als auch gegenüber Dritten.

Haftung von Gesellschaftern

Die Haftung von Gesellschaftern hängt von der gewählten Rechtsform des Unternehmens ab. In Personengesellschaften haften die Gesellschafter grundsätzlich unbeschränkt, während in Kapitalgesellschaften die Haftung auf die Einlage beschränkt ist.

Haftung für Vertreter

Vertreter, wie Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigte, können im Namen des Unternehmens handeln und Verträge abschließen. Dabei haftet das Unternehmen für die Handlungen der Vertreter, sofern diese im Rahmen ihrer Befugnisse handeln.

Haftung für Mitarbeiter

Unternehmen haften für die Handlungen ihrer Mitarbeiter, sofern diese im Rahmen ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten handeln (§ 831 BGB).

Haftung für rechtswidrige Handlungen

Unternehmen können für rechtswidrige Handlungen haften, die von ihren Organen, Vertretern oder Mitarbeitern begangen wurden. Die Haftung kann sowohl zivilrechtlicher als auch strafrechtlicher Natur sein.

Haftungsbegrenzung und Haftungsausschluss

Unternehmen können versuchen, ihre Haftung durch vertragliche Regelungen zu begrenzen oder auszuschließen. Allerdings sind Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse nur in bestimmten Fällen zulässig und müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

D&O-Versicherung im Unternehmensrecht

Um die persönliche Haftung der Organe, Vertreter und Mitarbeiter von Unternehmen abzusichern, kann eine D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance) abgeschlossen werden. Die D&O-Versicherung bietet Schutz vor den finanziellen Folgen von Pflichtverletzungen und rechtswidrigen Handlungen.

Unternehmensrecht: Gesellschaftsverträge und Satzungen

Gesellschaftsverträge und Satzungen sind grundlegende Dokumente, die die Struktur, Rechte und Pflichten der Gesellschafter sowie die Organisation und Leitung von Unternehmen regeln. Sie sind von entscheidender Bedeutung für die erfolgreiche Gründung und Führung eines Unternehmens und sollten sorgfältig ausgearbeitet und an die jeweiligen Bedürfnisse und Anforderungen angepasst werden.

Im Folgenden werden verschiedene Aspekte von Gesellschaftsverträgen und Satzungen näher erläutert.

Inhalt von Gesellschaftsverträgen und Satzungen

Gesellschaftsverträge und Satzungen enthalten im Allgemeinen Regelungen über folgende Aspekte:

  • Name, Sitz und Zweck des Unternehmens
  • Rechtsform und Kapitalstruktur
  • Rechte, Pflichten und Haftung der Gesellschafter
  • Organe des Unternehmens, wie Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsrat
  • Entscheidungsfindung und Beschlussfassung
  • Gewinnverteilung und Verlustbeteiligung
  • Ein- und Austritt von Gesellschaftern
  • Umwandlung, Verschmelzung und Auflösung des Unternehmens

Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen

Bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen sollte darauf geachtet werden, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und den Bedürfnissen der Gesellschafter und des Unternehmens gerecht werden.

Änderungen von Gesellschaftsverträgen und Satzungen

Im Laufe der Zeit können sich die Anforderungen und Bedürfnisse eines Unternehmens ändern, sodass Anpassungen der Gesellschaftsverträge und Satzungen erforderlich werden. Änderungen von Gesellschaftsverträgen und Satzungen unterliegen bestimmten Voraussetzungen und Verfahren, wie etwa der Zustimmung der Gesellschafter und der Eintragung ins Handelsregister.

Ein aktuelles Gerichtsurteil im Bereich der Gesellschaftsverträge und Satzungen ist das Urteil des BGH vom 14. Januar 2020 (II ZR 193/18), in dem der BGH entschieden hat, dass eine Klausel in einem Gesellschaftsvertrag, die eine qualifizierte Mehrheit für die Änderung der Satzung vorsieht, grundsätzlich zulässig ist, sofern sie nicht gegen das Gebot der Treuepflicht verstößt.

Gesellschaftsverträge und Satzungen im Zusammenhang mit Umwandlungen und Verschmelzungen

Bei Umwandlungen und Verschmelzungen von Unternehmen sind Änderungen oder Anpassungen der Gesellschaftsverträge und Satzungen häufig erforderlich, um die neue Struktur und Organisation des fusionierten oder umgewandelten Unternehmens widerzuspiegeln.

In solchen Fällen müssen die beteiligten Unternehmen sorgfältig prüfen, welche Regelungen geändert oder ergänzt werden müssen und wie die Interessen der Gesellschafter gewahrt werden können. Dies kann beispielsweise die Anpassung von Kapitalstrukturen, die Neufassung von Organ- und Entscheidungsstrukturen sowie Regelungen zur Gewinnverteilung und Verlustbeteiligung umfassen.

Gesellschaftsverträge und Satzungen bei Unternehmensgründungen

Bei der Gründung eines Unternehmens sind Gesellschaftsverträge und Satzungen von besonderer Bedeutung, da sie die Grundlage für die Zusammenarbeit der Gesellschafter und die Organisation des Unternehmens bilden. Bei der Erstellung dieser Dokumente sollten die Gründer sorgfältig überlegen, welche Regelungen für ihr Unternehmen erforderlich sind und wie sie ihre Interessen, Rechte und Pflichten am besten schützen können.

Gesellschaftsverträge und Satzungen bei Unternehmenskrisen

In Unternehmenskrisen oder Insolvenzsituationen können Gesellschaftsverträge und Satzungen eine entscheidende Rolle spielen, indem sie Regelungen für den Umgang mit finanziellen Schwierigkeiten, die Sanierung des Unternehmens oder die Abwicklung einer Insolvenz enthalten.

In solchen Fällen sollten Unternehmen rechtzeitig prüfen, ob ihre Gesellschaftsverträge und Satzungen geeignete Regelungen enthalten und ob Anpassungen erforderlich sind, um Haftungsrisiken zu minimieren und eine geordnete Abwicklung der Krise zu ermöglichen.

Somit sind Gesellschaftsverträge und Satzungen wesentliche Elemente für die Gründung, Führung und Weiterentwicklung eines Unternehmens. Sie sollten sorgfältig erstellt, regelmäßig überprüft und an die sich ändernden Bedürfnisse und Anforderungen des Unternehmens angepasst werden, um eine erfolgreiche Zusammenarbeit der Gesellschafter und eine effiziente Organisation und Leitung des Unternehmens zu gewährleisten.

Kapitalgesellschaften und deren Organe im Unternehmensrecht

Kapitalgesellschaften, wie die GmbH und die AG, sind durch ihre eigene Rechtspersönlichkeit und die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen gekennzeichnet. Die Führung und Kontrolle von Kapitalgesellschaften obliegt ihren Organen, die sich je nach Rechtsform unterscheiden können. Im Folgenden werden die wichtigsten Organe von Kapitalgesellschaften und ihre rechtlichen Besonderheiten dargelegt.

1. Geschäftsführung und Vorstand

Die Geschäftsführung (bei der GmbH) bzw. der Vorstand (bei der AG) ist das leitende Organ einer Kapitalgesellschaft und verantwortlich für die Führung der Geschäfte sowie die Umsetzung der Unternehmensstrategie. Mitglieder der Geschäftsführung bzw. des Vorstands sind gesetzliche Vertreter des Unternehmens und haften persönlich für ihre Pflichtverletzungen. Dabei gelten unterschiedliche Haftungsmaßstäbe für die GmbH und die AG.

2. Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat ist bei der AG ein verpflichtendes Organ, bei der GmbH hingegen optional. Er hat die Funktion, die Geschäftsführung bzw. den Vorstand zu überwachen und zu kontrollieren. Mitglieder des Aufsichtsrats können Haftungsrisiken ausgesetzt sein, insbesondere wenn sie ihre Überwachungspflichten verletzen.

3. Hauptversammlung

Die Hauptversammlung ist das oberste Organ einer AG und hat weitreichende Entscheidungsbefugnisse, wie die Feststellung des Jahresabschlusses, die Gewinnverwendung und die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat. Aktionäre üben in der Hauptversammlung ihre Mitgliedschaftsrechte aus und können dort ihre Interessen wahrnehmen.

Bei der GmbH gibt es keine Hauptversammlung, sondern Gesellschafterversammlungen, in denen die Gesellschafter ihre Rechte ausüben.

4. Compliance und Corporate Governance

Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, die Einhaltung von Gesetzen, internen Richtlinien und ethischen Grundsätzen sicherzustellen (Compliance) und dabei auf gute Unternehmensführung (Corporate Governance) zu achten. Dies betrifft insbesondere die Organe der Gesellschaft, die entsprechende Strukturen und Prozesse implementieren und überwachen müssen. Bei Verstößen gegen Compliance-Vorgaben können die Organe persönlich haftbar gemacht werden.

5. Drittelbeteiligungsgesetz und Mitbestimmung

In Deutschland sind größere Kapitalgesellschaften von der gesetzlichen Regelung zur Mitbestimmung der Arbeitnehmer betroffen. Das Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) sieht vor, dass in Aufsichtsräten von Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern ein Drittel der Mitglieder von den Arbeitnehmern gewählt wird. Bei Unternehmen mit mehr als 2.000 Arbeitnehmern greift das Mitbestimmungsgesetz (MitbestG), das eine paritätische Besetzung des Aufsichtsrats vorschreibt.

In beiden Fällen ist es wichtig, die rechtlichen Anforderungen zu beachten und die Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat korrekt umzusetzen.

6. Haftungsrisiken für Organe von Kapitalgesellschaften

Die Organe von Kapitalgesellschaften müssen bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten stets die rechtlichen Vorgaben und ihre Sorgfaltspflichten beachten. Bei Verletzung dieser Pflichten können sie persönlich haftbar gemacht werden.

Unternehmensrecht: Fusionen, Übernahmen und Umstrukturierungen

Fusionen, Übernahmen und Umstrukturierungen sind wichtige Aspekte des Unternehmensrechts, da sie erhebliche Auswirkungen auf die beteiligten Unternehmen, ihre Gesellschafter und Arbeitnehmer haben. In diesem Abschnitt werden die rechtlichen Rahmenbedingungen und die verschiedenen Formen von Fusionen, Übernahmen und Umstrukturierungen näher erläutert.

Verschmelzung: Die Verschmelzung ist eine Form der Fusion, bei der zwei oder mehr Unternehmen zu einem neuen Unternehmen verschmelzen oder ein Unternehmen auf ein anderes übertragen wird. Die rechtlichen Grundlagen für die Verschmelzung finden sich in den §§ 2 ff. Umwandlungsgesetz (UmwG).

Spaltung: Die Spaltung ist eine Form der Umstrukturierung, bei der ein Unternehmen in zwei oder mehr selbstständige Unternehmen aufgeteilt wird. Die rechtlichen Grundlagen für die Spaltung liegen in der §§ 123 ff. UmwG vor.

Squeeze-out: Der Squeeze-out ist eine Form der Übernahme, bei der ein Hauptaktionär die verbleibenden Minderheitsaktionäre gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung aus dem Unternehmen drängt. Die rechtlichen Grundlagen für den Squeeze-out finden sich in den §§ 327a ff. Aktiengesetz (AktG).

Asset Deal und Share Deal: Bei der Übernahme eines Unternehmens oder Teilen davon kann zwischen einem Asset Deal und einem Share Deal unterschieden werden. Beim Asset Deal werden einzelne Vermögensgegenstände (z.B. Immobilien, Maschinen) übertragen, während beim Share Deal die Anteile an der Zielgesellschaft erworben werden.

Management-Buy-Out (MBO) und Management-Buy-In (MBI): Ein Management-Buy-Out (MBO) ist eine Form der Übernahme, bei der das Management eines Unternehmens die Anteile des Unternehmens von den bisherigen Eigentümern erwirbt. Dies kann dazu führen, dass das Unternehmen in den Besitz derjenigen übergeht, die es bereits leiten.

Beim Management-Buy-In (MBI) handelt es sich um eine ähnliche Transaktion, bei der jedoch externe Manager die Anteile des Unternehmens erwerben und das aktuelle Management ersetzen.

Leveraged Buyout (LBO): Ein Leveraged Buyout (LBO) ist eine Form der Übernahme, bei der ein Unternehmen mithilfe von Krediten erworben wird. Dabei werden die Vermögenswerte des erworbenen Unternehmens als Sicherheiten für die aufgenommenen Kredite genutzt. LBOs sind oft mit hohen Schulden verbunden, die das erwerbende Unternehmen später abbauen muss.

Es lässt sich festhalten, dass Fusionen, Übernahmen und Umstrukturierungen komplexe und vielfältige Prozesse sind, die sorgfältige Planung und Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen erfordern. Um bei solchen Transaktionen bestmögliche Ergebnisse zu erzielen, ist es wichtig, die verschiedenen Formen, ihre rechtlichen Grundlagen und die jeweiligen Vor- und Nachteile zu kennen und entsprechend zu berücksichtigen.

Insolvenz und Liquidation im Unternehmensrecht

Insolvenz und Liquidation sind wesentliche Aspekte des Unternehmensrechts, die bei der Beendigung oder Umstrukturierung eines Unternehmens eine entscheidende Rolle spielen. Im Folgenden werden wichtige rechtliche Fragestellungen und Regelungen in diesem Zusammenhang erläutert.

  • Insolvenzverfahren

Das Insolvenzverfahren ist ein gerichtliches Verfahren zur geordneten Abwicklung eines zahlungsunfähigen oder überschuldeten Unternehmens. Es hat zum Ziel, die Gläubigerforderungen bestmöglich zu befriedigen und gegebenenfalls das Unternehmen zu sanieren. Die Insolvenzordnung (InsO) regelt das Verfahren und legt die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien fest.

Ein aktuelles Gerichtsurteil zum Insolvenzverfahren ist das Urteil des BGH vom 27. Januar 2022 (IX ZR 70/20), in dem der BGH entschieden hat, dass Insolvenzverwalter bei Verletzung ihrer Pflichten persönlich haftbar gemacht werden können.

  • Insolvenzantragspflicht

Geschäftsführer und Vorstände von Kapitalgesellschaften haben bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Unternehmens eine gesetzliche Insolvenzantragspflicht gemäß § 15a InsO. Eine Verletzung dieser Pflicht kann zu persönlicher Haftung führen.

Im Urteil des BGH vom 15. November 2018 (IX ZR 95/17) wurde beispielsweise entschieden, dass Geschäftsführer einer GmbH bei verspäteter Insolvenzantragsstellung persönlich haften können.

  • Sanierung und Restrukturierung

Die Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen sind Alternativen zur Liquidation, um das Unternehmen wieder wettbewerbsfähig zu machen und die Zahlungsfähigkeit wiederherzustellen. Dazu zählen auch gerichtliche Verfahren wie das Schutzschirmverfahren oder Eigenverwaltungsverfahren.

Das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens (Gesetz zur Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen, StaRUG) bietet seit 2021 zusätzliche Instrumente zur präventiven Restrukturierung von Unternehmen außerhalb der Insolvenz.

  • Liquidation

Die Liquidation ist der geordnete Prozess der Beendigung und Abwicklung eines Unternehmens. Dabei werden alle Verbindlichkeiten beglichen und das verbleibende Vermögen an die Gesellschafter verteilt.

Die Liquidatoren sind dafür verantwortlich, die erforderlichen Schritte zur Beendigung des Unternehmens einzuleiten und durchzuführen, einschließlich der Kündigung von Verträgen, Veräußerung von Vermögenswerten und Abmeldung bei den zuständigen Behörden.

Unterschied zwischen Insolvenz und Liquidation

Obwohl sowohl Insolvenz als auch Liquidation darauf abzielen, die Schulden eines Unternehmens zu begleichen und die Geschäftstätigkeit zu beenden, gibt es signifikante Unterschiede zwischen beiden Prozessen. Die Insolvenz betrifft in erster Linie zahlungsunfähige oder überschuldete Unternehmen und wird durch gerichtliche Verfahren geregelt.

Die Liquidation ist hingegen ein freiwilliger oder gerichtlich angeordneter Vorgang zur Beendigung eines Unternehmens, unabhängig von dessen finanzieller Situation.

Internationale Insolvenzverfahren

In einer globalisierten Wirtschaft können Unternehmen auch in Insolvenzsituationen geraten, die grenzüberschreitende Aspekte aufweisen. Die Europäische Insolvenzverordnung (EU-InsVO) regelt in solchen Fällen die Zuständigkeiten und das anwendbare Recht innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Darüber hinaus gibt es internationale Abkommen wie das UNCITRAL-Modellgesetz, das die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Gerichtsbarkeiten in grenzüberschreitenden Insolvenzfällen erleichtert.

Wettbewerbsrecht und Kartellrecht

Das Wettbewerbsrecht und Kartellrecht sind zentrale Elemente im Unternehmensrecht, da sie den fairen Wettbewerb gewährleisten und den Missbrauch von Marktmacht verhindern sollen. Unternehmen müssen sich im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit an die Vorgaben des Wettbewerbsrechts und Kartellrechts halten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Im Folgenden werden wichtige Aspekte des Wettbewerbsrechts und Kartellrechts sowie aktuelle Gerichtsurteile erläutert.

1. Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht dient dazu, unlauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen zu verhindern und den Markt transparent und fair zu gestalten. Zentrale Regelungen hierzu finden sich im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Unternehmen müssen ihre Geschäftspraktiken, wie etwa

    • Werbung
    • Vertrieb
    • und Preisgestaltung, an die Vorgaben des UWG anpassen, um wettbewerbsrechtliche Verstöße zu vermeiden.

Ein aktuelles Gerichtsurteil im Bereich des Wettbewerbsrechts ist das Urteil des BGH vom 28. November 2019 (I ZR 23/19), in dem der BGH entschieden hat, dass Unternehmen bei wettbewerbswidriger Werbung mit einer Unterlassungserklärung verpflichtet werden können, ihre Werbung zu ändern.

2. Kartellrecht

Das Kartellrecht befasst sich mit der Verhinderung von Missbräuchen von Marktmacht und der Aufrechterhaltung des freien und fairen Wettbewerbs. Die zentralen Regelungen des deutschen Kartellrechts sind im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegt. Zudem müssen Unternehmen auch das europäische Kartellrecht, insbesondere die EU-Verträge, beachten.

Kartellrechtlich relevante Handlungen umfassen unter anderem:

    1. Preisabsprachen und Marktmanipulationen
    2. Gebiets- und Kundenschutzabreden
    3. Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
    4. Fusionskontrolle

Ein Beispiel für kartellrechtliche Rechtsprechung ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 24. Oktober 2018 in der Rechtssache C-265/17 P (Kommission/Groupe Canal+), in dem der EuGH die Verhängung einer Geldbuße gegen ein Unternehmen wegen wettbewerbswidriger Absprachen bestätigt hat.

3. Fusionskontrolle

Die Fusionskontrolle ist ein zentrales Instrument des Kartellrechts, das dazu dient, Zusammenschlüsse von Unternehmen zu überwachen und mögliche negative Auswirkungen auf den Wettbewerb zu verhindern.

In Deutschland ist das Bundeskartellamt für die Fusionskontrolle zuständig, während auf europäischer Ebene die Europäische Kommission diese Aufgabe wahrnimmt. Unternehmen müssen bei geplanten Zusammenschlüssen die kartellrechtlichen Vorgaben beachten und gegebenenfalls eine Genehmigung einholen.

Ein Beispiel für eine fusionskontrollrechtliche Entscheidung ist die Genehmigung der Übernahme von LinkedIn durch Microsoft durch die Europäische Kommission am 6. Dezember 2016 (Fall M.8124).

Unternehmensrecht: Arbeitnehmerrechte und Arbeitgeberpflichten

Arbeitnehmerrechte und Arbeitgeberpflichten sind grundlegende Aspekte im Unternehmensrecht, da sie das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regeln. Unternehmen müssen die gesetzlichen Vorgaben im Arbeitsrecht beachten, um Rechtsstreitigkeiten und mögliche Sanktionen zu vermeiden.

Arbeitsverträge und Arbeitsbedingungen

Arbeitsverträge sind die rechtliche Grundlage des Arbeitsverhältnisses und regeln unter anderem Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub und Kündigungsfristen. Arbeitgeber müssen bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen die gesetzlichen Vorgaben beachten, wie zum Beispiel das Mindestlohngesetz (MiLoG) und das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Arbeitgeber sind verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu sorgen. Hierzu müssen sie die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Unfallverhütungsvorschriften beachten. Beispiele für Arbeitsschutzmaßnahmen sind die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung, die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und die Einhaltung von Arbeitszeitregelungen.

Kündigungsschutz im Unternehmensrecht

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen und stellt sicher, dass Kündigungen nur aus bestimmten Gründen erfolgen dürfen. Bei Kündigungen müssen Arbeitgeber die gesetzlichen Vorgaben beachten, wie zum Beispiel die Einhaltung von Kündigungsfristen und die Anhörung des Betriebsrats.

Gleichbehandlung und Diskriminierungsschutz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Arbeitgeber müssen darauf achten, dass sie bei Einstellungen, Beförderungen, Vergütung und anderen Personalentscheidungen keine diskriminierenden Kriterien anwenden.

Betriebliche Mitbestimmung und Unternehmensrecht

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertretung, insbesondere des Betriebsrats. Betriebsräte haben ein Mitbestimmungsrecht bei

  • sozialen,
  • personellen
  • und wirtschaftlichen Angelegenheiten, wie zum Beispiel bei der Einführung neuer Technologien, Personalplanung und Betriebsänderungen.

Arbeitgeber müssen die Rechte des Betriebsrats beachten und ihn bei entsprechenden Maßnahmen beteiligen.

Datenschutz im Arbeitsverhältnis

Der Datenschutz im Arbeitsverhältnis ist ein weiterer wichtiger Aspekt der Arbeitnehmerrechte. Arbeitgeber müssen die Vorgaben der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beachten, insbesondere bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten ihrer Mitarbeiter.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Arbeitnehmerrechte und Arbeitgeberpflichten ein komplexes Regelwerk bilden, das sowohl rechtliche als auch praktische Aspekte umfasst. Unternehmen sollten sich kontinuierlich über aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht informieren und ihre Personalpraktiken entsprechend anpassen, um mögliche rechtliche Risiken zu minimieren.

Steuern und Buchführung im Unternehmensrecht

Die korrekte Handhabung von Steuern und Buchführung ist für Unternehmen von großer Bedeutung, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen und potenzielle rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden. Im Folgenden werden wichtige Aspekte im Bereich Steuern und Buchführung erläutert.

Steuerliche Pflichten

Unternehmen sind verpflichtet, ihre steuerlichen Pflichten zu erfüllen, die sich aus verschiedenen Steuergesetzen ergeben, wie z. B. dem Einkommensteuergesetz (EStG), dem Körperschaftsteuergesetz (KStG), dem Umsatzsteuergesetz (UStG) und dem Gewerbesteuergesetz (GewStG). Dazu gehören insbesondere:

  1. Die fristgerechte Abgabe von Steuererklärungen.
  2. Die korrekte Berechnung und Zahlung von Steuern.
  3. Die Einhaltung von Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten.

Buchführung

Die Buchführung ist für Unternehmen nicht nur eine steuerliche, sondern auch eine handelsrechtliche Pflicht. Gemäß § 238 des Handelsgesetzbuchs (HGB) sind Kaufleute verpflichtet, Bücher zu führen und ihre Geschäftsvorfälle und die Lage ihres Vermögens systematisch aufzuzeichnen. Die Buchführung muss dabei den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entsprechen.

Wichtige Aspekte der Buchführung umfassen:

  1. Die Vollständigkeit, Richtigkeit und Klarheit der Aufzeichnungen.
  2. Die zeitnahe Verbuchung von Geschäftsvorfällen.
  3. Die Aufbewahrung von Belegen und Unterlagen.
  4. Die Einhaltung von gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Elektronische Buchführung und GoBD

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) sind für Unternehmen, die ihre Buchführung elektronisch abwickeln, von besonderer Bedeutung. Die GoBD legen fest, welche Anforderungen an die elektronische Buchführung und die elektronische Aufbewahrung von Belegen und Unterlagen zu stellen sind, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen.

Wichtige Aspekte der GoBD sind:

  1. Die Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit von elektronischen Aufzeichnungen.
  2. Die Vollständigkeit und Richtigkeit der elektronischen Buchführung.
  3. Die Sicherheit und Verfügbarkeit der elektronischen Daten.
  4. Die Einhaltung von gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für elektronische Unterlagen.

Internationale Steuerfragen beim Unternehmensrecht

Für international tätige Unternehmen sind die Themen Doppelbesteuerung, Verrechnungspreise und internationale Steuerabkommen von großer Bedeutung. Unternehmen müssen bei grenzüberschreitenden Geschäftsvorfällen die jeweiligen nationalen Steuergesetze sowie die steuerlichen Abkommen (z. B. Doppelbesteuerungsabkommen) beachten, um mögliche Doppelbesteuerungen oder Steuerkonflikte zu vermeiden.

Steuerliche Betriebsprüfung

Unternehmen unterliegen der steuerlichen Betriebsprüfung, die von den Finanzbehörden durchgeführt wird, um die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, Steuererklärungen und Steuerzahlungen zu überprüfen.

Unternehmen sollten darauf vorbereitet sein, ihre Buchführungsunterlagen und Belege den Prüfern zur Verfügung zu stellen und mögliche steuerliche Risiken im Vorfeld zu bewerten und zu minimieren.

Schutz des geistigen Eigentums im Unternehmensrecht

Der Schutz des geistigen Eigentums ist für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, um ihre Innovationen und ihr geistiges Kapital zu schützen. Im Folgenden werden verschiedene Aspekte des Schutzes geistigen Eigentums sowie Beispiele, Gesetze und aktuelle Gerichtsurteile erläutert.

1. Patente

Patente bieten Unternehmen einen umfassenden Schutz für technische Erfindungen. Sie gewähren dem Patentinhaber das ausschließliche Recht, die Erfindung für einen bestimmten Zeitraum kommerziell zu nutzen. In Deutschland ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) für die Erteilung von Patenten zuständig. Unternehmen müssen ihre Erfindungen anmelden und die rechtlichen Voraussetzungen für die Patentierbarkeit erfüllen.

2. Marken

Marken sind Zeichen, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen unterscheiden. Marken können in Form von Wörtern, Logos, Farben oder anderen Zeichen bestehen. Die Eintragung einer Marke beim DPMA oder beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) gewährt dem Inhaber einen umfassenden Schutz vor Nachahmung und Markenverletzung.

3. Urheberrecht

Urheberrechte entstehen automatisch mit der Schaffung eines Werks und bedürfen keiner Registrierung. Unternehmen müssen jedoch darauf achten, keine Urheberrechtsverletzungen zu begehen, indem sie beispielsweise fremde Werke ohne Zustimmung des Urhebers nutzen.

Das Urheberrecht schützt Werke der:

    • Literatur
    • Wissenschaft
    • Kunst

Zu den Beispielen im Unternehmensrecht zählen:

    • Texte
    • Bilder
    • Musik
    • Software

4. Geschmacksmuster und Designs

Geschmacksmuster (auch als Designschutz bezeichnet) schützen das äußere Erscheinungsbild eines Produkts, wie beispielsweise

    • Form
    • Farbe
    • Material

Um Schutz zu erlangen, muss das Design neu sein und eine eigene Gestaltungshöhe aufweisen. Geschmacksmuster können auf nationaler Ebene beim DPMA oder auf EU-Ebene beim EUIPO eingetragen werden.

5. Know-how und Geschäftsgeheimnisse

Know-how und Geschäftsgeheimnisse umfassen wertvolle Informationen und Erfahrungen, die einem Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen können. Der Schutz von Know-how und Geschäftsgeheimnissen erfolgt in erster Linie durch vertragliche Vereinbarungen (z. B. Geheimhaltungsvereinbarungen) und betriebliche Sicherheitsmaßnahmen.

Seit dem 1. April 2019 ist das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) in Kraft, das den Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Deutschland regelt und der EU-Richtlinie 2016/943 nachkommt.

6. Durchsetzung von Rechten geistigen Eigentums

Unternehmen müssen ihre Rechte geistigen Eigentums aktiv durchsetzen, um sie effektiv zu schützen. Dies kann beispielsweise durch Abmahnungen, einstweilige Verfügungen oder Klagen auf Schadensersatz oder Unterlassung erfolgen.

Ein aktuelles Gerichtsurteil zur Durchsetzung geistigen Eigentums ist das Urteil des BGH vom 25. November 2020 (I ZR 153/18), in dem der BGH entschieden hat, dass der Berechtigte bei der Verfolgung von Kennzeichenrechtsverletzungen im Internet unter bestimmten Umständen Auskunft über den Namen und die Anschrift des Verletzers verlangen kann.

Unternehmensrecht: Abschließende Zusammenfassung

Das Unternehmensrecht ist ein vielschichtiges Rechtsgebiet, das für die Gründung, Führung und Beendigung von Unternehmen von großer Bedeutung ist. Um rechtliche Risiken zu minimieren und den Erfolg Ihres Unternehmens langfristig zu sichern, ist eine fundierte rechtliche Beratung unerlässlich.

Unsere Kanzlei Herfurtner ist erfahren in der Beratung und Vertretung in allen Angelegenheiten des Unternehmensrechts. Wenn Sie Fragen oder rechtliche Unterstützung im Bereich Unternehmensrecht benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Anwälte können Sie kompetent und zuverlässig beraten und vertreten.

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