Die Urkundenfälschung ist eine Straftat, die im deutschen Strafrecht in § 267 StGB geregelt ist. Es handelt sich dabei um einen Tatbestand, der für zahlreiche Delikte wie Betrug, Untreue oder Steuerhinterziehung von Bedeutung ist. Angesichts der vielfältigen Anwendungsbereiche und der komplexen rechtlichen Regelungen ist es für Betroffene wichtig, sich umfassend über die Voraussetzungen, Strafen und Verteidigungsmöglichkeiten bei einer Urkundenfälschung zu informieren. In diesem Beitrag erhalten Sie einen fundierten Überblick über das Thema, unterstützt durch rechtliche Ausführungen, aktuelle Gerichtsurteile und häufige Fragen.

Inhalt

  • Definition und gesetzliche Grundlage
  • Die Arten der Urkundenfälschung
  • Voraussetzungen einer Urkundenfälschung
  • Rechtliche Aspekte: Beispiele aus Gesetz, Rechtsprechung und Praxis
  • Strafen und mögliche Folgen
  • Verteidigung und mögliche Strategien
  • FAQ: Urkundenfälschung und Recht

Definition und gesetzliche Grundlage

Die Urkundenfälschung ist definiert als die Herstellung oder Veränderung einer unechten Urkunde mit dem Ziel, dass diese als echt anerkannt und in der Folge ein rechtlicher Vorteil erlangt wird. Dabei kann es sich sowohl um materielle als auch um immaterielle Vorteile handeln, wie beispielsweise der Erwerb einer Immobilie oder die Erlangung einer hochwertigen Reputation.

Hauptgesetzliche Regelung für die Urkundenfälschung ist § 267 StGB, der wie folgt lautet:

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

(4) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder auf Geldstrafe zu erkennen.

Die Arten der Urkundenfälschung

Das Gesetz unterscheidet hauptsächlich zwischen drei Arten der Urkundenfälschung:

  1. Die Herstellung einer unechten Urkunde
  2. Die Verfälschung einer echten Urkunde
  3. Das Gebrauchen einer unechten oder verfälschten Urkunde

Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Eine Person erstellt eine gefälschte Arbeitsbescheinigung (1), ändert eine vorhandene Arbeitsbescheinigung ab (2) oder verwendet eine von einer anderen Person gefälschte Arbeitsbescheinigung (3).

Voraussetzungen einer Urkundenfälschung

Für das Vorliegen einer Urkundenfälschung müssen verschiedene objektive und subjektive Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Täuschung im Rechtsverkehr: Die Urkundenfälschung ist ein Vermögensdelikt und erfordert daher eine Täuschung im Rechtsgeschäft. Eine Fälschung von persönlichen oder privaten Dokumenten ist daher nicht strafbar.
  • Urkunde: Das Gesetz definiert eine Urkunde als eine Schrift, die ihre Echtheit unabhängig vom Beweis ihres Verfassers oder Drittquellen trägt. Neben schriftlichen Dokumenten sind daher auch elektronische Dokumente oder digitale Signaturen von der Regelung erfasst.
  • Echte oder unechte Urkunde: Eine echte Urkunde ist eine Urkunde, die von dem im Dokument genannten Aussteller stammt und inhaltlich unverändert ist. Eine unechte Urkunde ist eine Urkunde, die nicht von dem angeblichen Aussteller stammt oder inhaltliche Veränderungen aufweist.
  • Täter und Vorsatz: Für das Strafrecht ist entscheidend, dass die Person, die die unechte oder verfälschte Urkunde herstellt oder verwendet, dies vorsätzlich tut. Ein bloßer Irrtum oder Fahrlässigkeit reicht für eine Strafbarkeit nicht aus.
  • Täuschungsabsicht: Die Urkundenfälschung ist grundsätzlich nur strafbar, wenn die Täterin oder der Täter damit beabsichtigt, einen rechtlichen Vorteil zu erlangen. Eine bloße Schädigungsabsicht gegenüber Dritten ist für sich genommen nicht strafbar.

Rechtliche Aspekte: Beispiele aus Gesetz, Rechtsprechung und Praxis

Im Folgenden werden einige rechtliche Aspekte der Urkundenfälschung anhand von Beispielen aus Gesetz, Rechtsprechung und Praxis verdeutlicht:

Der Begriff der Urkunde

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vom 15. Januar 2018 (Az. 2 BvR 130/18) entschieden, dass auch Kopien von Urkunden unter die Definition des § 267 StGB fallen können, wenn diese inhaltlich und formal mit dem Original übereinstimmen und der Verwender beim Rechtsgeschäft die Echtheit der Kopie voraussetzt.

Die Rolle der Täuschung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 18. November 2015 (Az. 5 StR 213/15) klargestellt, dass es für das Vorliegen einer Urkundenfälschung ausreichend ist, wenn eine Täuschungspotenzial gegeben ist. Diesbezüglich muss nicht nachgewiesen werden, dass eine konkrete Person tatsächlich getäuscht wurde.

Grenzen der Täuschung: Künstlerische Freiheit und Satire

In einem Urteil vom 29. August 2016 (Az. 1 StR 49/16) hat das Oberlandesgericht München entschieden, dass eine Karikatur, die eine Personenstandsurkunde darstellt und satirisch verändert ist, keine Urkundenfälschung darstellt, da sie aufgrund ihres humoristischen Charakters nicht zur Täuschung im Rechtsverkehr geeignet ist.

Strafen und mögliche Folgen

Die Strafe für eine Urkundenfälschung richtet sich nach dem Schweregrad der Tat und kann – je nach Einzelfall – variieren:

  • Im Regelfall sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor (§ 267 Abs. 1 StGB).
  • In besonders schweren Fällen, wie beispielsweise bei einer bandenmäßigen Begehung der Tat, kann die Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren betragen (§ 267 Abs. 3 StGB).
  • In minder schweren Fällen kann die Strafe auf eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe reduziert werden (§ 267 Abs. 4 StGB).

Darüber hinaus können weitere strafrechtliche Folgen wie beispielsweise ein Eintrag in das Bundeszentralregister oder der Verlust von Anwaltslizenzen erfolgen. Zivilrechtlich kann es zu Schadensersatzansprüchen oder der Rückabwicklung von Verträgen kommen.

Verteidigung und mögliche Strategien

Bei einer Beschuldigung wegen Urkundenfälschung ist es wichtig, sich frühzeitig an einen erfahrenen Rechtsanwalt zu wenden, um sich über die rechtlichen Möglichkeiten und Verteidigungsstrategien zu informieren. Einige mögliche Verteidigungsansätze sind:

  • Das Bestreiten der Urkundenqualität
  • Das Bestreiten der Täuschungshandlung oder -absicht
  • Das Bestreiten der Vorsätzlichkeit oder des Verschuldens
  • Geltendmachung von Verfahrensfehlern oder Ermittlungsversäumnissen
  • Einfordern einer Verfahrenseinstellung oder Strafmilderung wegen eines minder schweren Falles

Die Erfolgsaussichten der Verteidigung hängen maßgeblich von den konkreten Umständen des Falles und der Beweislage ab. Eine individuelle Beratung durch einen spezialisierten Anwalt ist daher unerlässlich.

FAQ: Urkundenfälschung und Recht

1. Ist das Fälschen von persönlichen Dokumenten wie Zeugnissen oder Lebensläufen strafbar?
Ja, das Fälschen von persönlichen Dokumenten wie Zeugnissen oder Lebensläufen kann als Urkundenfälschung strafbar sein, wenn damit eine Täuschung im Rechtsverkehr bezweckt wird.

2. Fallen digitale Dokumente und Signaturen auch unter die Regelung der Urkundenfälschung?
Ja, das Gesetz erfasst sowohl schriftliche als auch elektronische Dokumente sowie digitale Signaturen, sofern diese eine Urkundenqualität aufweisen und zur Täuschung im Rechtsverkehr geeignet sind.

3. Ist das bloße Innehaben einer gefälschten Urkunde strafbar?
Nein, das bloße Innehaben einer gefälschten Urkunde ist nicht strafbar. Allerdings kann die Anstiftung oder Beihilfe zur Urkundenfälschung selbst strafrechtlich verfolgt werden.

4. Kann man für eine Urkundenfälschung bestraft werden, wenn man die Fälschung nur für den persönlichen Gebrauch erstellt hat?
Ja, wenn die Fälschung auch für den persönlichen Gebrauch hergestellt wurde, aber dennoch zur Täuschung im Rechtsverkehr geeignet ist, kann eine Strafbarkeit vorliegen.

5. Wie hoch sind die Erfolgsaussichten einer Verteidigung gegen eine Urkundenfälschung?
Die Erfolgsaussichten einer Verteidigung hängen maßgeblich von den konkreten Umständen des Falles und der Beweislage ab. Eine individuelle Beratung durch einen spezialisierten Anwalt kann dazu beitragen, die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

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