In diesem Blog-Beitrag widmen wir uns dem Verdienstausfallschaden und beleuchten dabei alle wichtigen Aspekte, damit Sie wissen, worauf Sie beim Thema Verdienstausfallschaden achten müssen. Wir haben uns auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert und möchten mit diesem Beitrag unsere Expertise teilen.
Der Beitrag ist in folgende Abschnitte unterteilt:
- Definition und Grundsatz
- Gesetzliche Grundlagen und Anspruchsgrundlagen
- Arten des Verdienstausfallschadens
- Verdienstausfallschaden und Erwerbsminderung – Ein Vergleich
- Berechnung des Verdienstausfallschadens
- Beispielrechnungen zum Verdienstausfallschaden
- FAQs zum Verdienstausfallschaden
- Fazit zum Verdienstausfallschaden
Definition und Grundsatz
Der Verdienstausfallschaden ist der Schaden, der entsteht, wenn jemand infolge einer schädigenden Handlung oder eines schädigenden Ereignisses nicht in der Lage ist, seine berufliche Tätigkeit wie gewohnt auszuüben und dadurch Gehalts- oder Lohneinbußen erleidet. In diesem Beitrag erklären wir die gesetzlichen Regelungen zum Verdienstausfallschaden, die verschiedenen Anspruchsgrundlagen und geben Tipps zur Berechnung des Schadens.
Gesetzliche Grundlagen und Anspruchsgrundlagen
Die gesetzlichen Regelungen zum Verdienstausfallschaden finden sich in verschiedenen Gesetzeswerken. Die Hauptquelle ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Allerdings können auch das Sozialgesetzbuch (SGB), das Arbeitsrecht und das Schadensersatzrecht in Betracht kommen.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) finden sich verschiedene Regelungen zum Schadensersatz, die auch auf den Verdienstausfallschaden angewendet werden können. Zu nennen sind insbesondere:
- § 249 BGB (allgemeine Schadensersatzregelung)
- § 252 BGB (entgangener Gewinn)
- § 823 BGB (Schadensersatz wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Schädigung)
- § 839 BGB (Schadensersatz bei Amtspflichtverletzungen)
Sozialgesetzbuch (SGB)
In einigen Fällen kann sich der Anspruch auf Verdienstausfallschaden auch aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) ergeben, wenn der Schaden aus einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit resultiert. In diesem Fall spricht man von Verdienstausfallrenten. Relevant sind hier vor allem:
- §§ 43, 49 SGB VII (Verletztenrente und Übergangsgeld)
- § 56 SGB VII (Verdienstausfallrente bei Berufskrankheiten)
Weitere Anspruchsgrundlagen
Jenseits von BGB und SGB gibt es weitere mögliche Anspruchsgrundlagen für Verdienstausfallschäden, die in folgenden Gesetzeswerken geregelt sind:
- Arbeitsrecht: Hier können arbeitsrechtliche Ansprüche wie Lohnfortzahlung, Urlaubs- oder Krankengeld relevant sein.
- Schadensersatzrecht: Insbesondere im Straßenverkehrsrecht gibt es Regelungen zum Schadensersatz, die auch den Verdienstausfallschaden betreffen können (z. B. § 7 StVG, § 115 VVG).
Arten des Verdienstausfallschadens
Man unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Verdienstausfallschäden:
- Vollständiger Verdienstausfall: Dies ist der Fall, wenn die betroffene Person aufgrund der Schädigung gar nicht mehr arbeiten kann (z. B. durch schwere Körperverletzung).
- Teilweiser Verdienstausfall: Hierbei kann die betroffene Person nur noch eingeschränkt oder in geringerem Umfang arbeiten (z. B. Teilzeitarbeit, Anpassung der Arbeitszeiten).
- Verzögerter Verdienstausfall: Hier entsteht der Schaden dadurch, dass die betroffene Person aufgrund der Schädigung erst später ins Berufsleben einsteigen oder eine Beförderung bzw. Gehaltserhöhung erhalten kann.
Verdienstausfallschaden und Erwerbsminderung – Ein Vergleich
Der Verdienstausfallschaden ist nicht zu verwechseln mit der Erwerbsminderung. Bei der Erwerbsminderung handelt es sich um eine dauerhafte Verringerung der Leistungsfähigkeit, also der grundsätzlichen Möglichkeit, erwerbstätig zu sein. Im Unterschied dazu bezieht sich der Verdienstausfallschaden nur auf das konkrete, tatsächlich erzielte Einkommen, das durch die Schädigung verloren geht.
Die Berechnung und Geltendmachung von Erwerbsminderungsrenten erfolgt über die gesetzliche Rentenversicherung, während der Verdienstausfallschaden im Rahmen von Schadensersatzansprüchen geltend gemacht wird.
Berechnung des Verdienstausfallschadens
Die Berechnung hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann komplex sein. Wichtig sind vor allem:
- Die Art der Schädigung (vollständiger oder teilweiser Verdienstausfall, Verzögerungsschaden)
- Die Dauer des Verdienstausfalls (kurzfristig, langfristig oder dauerhaft)
- Der konkrete Verdienst, der durch die Schädigung verloren geht
- Etwaige Abzüge, die vor der Schädigung vom Gehalt gemacht wurden (z. B. Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer)
- Mögliche Zahlungen aus anderen Quellen, die den Schaden mindern (z. B. Krankengeld, Unfallversicherungsleistungen)
Grundsätzlich ist der Verdienstausfallschaden der Differenzbetrag zwischen dem hypothetischen Verdienst ohne Schädigung und dem tatsächlich erzielten Verdienst nach Schädigung.
Berechnungsvoraussetzungen und -methoden
Um den Ausfallschaden korrekt berechnen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es muss ein konkretes Schadensereignis feststehen (z. B. Unfall, Körperverletzung).
- Der Verdienstausfall muss durch das Schadensereignis verursacht worden sein (Kausalität).
- Die Höhe des Verdienstausfalls muss nachvollziehbar und glaubhaft dargetan werden.
Die genaue Berechnungsmethode hängt von der Art des Schadens ab:
- Vollständiger Verdienstausfall: Hier wird das gesamte Einkommen als Schaden betrachtet, abzüglich etwaiger Zahlungen aus anderen Quellen (z. B. Krankengeld).
- Teilweiser Verdienstausfall: Die Differenz zwischen dem früheren Einkommen und dem nach der Schädigung erzielten Einkommen wird als Schaden erkannt, abzüglich möglicher Zahlungen aus anderen Quellen.
- Verzögerter Verdienstausfall: Der Schaden wird auf Basis der Dauer der Verzögerung und des während dieser Zeit entgangenen Verdiensts berechnet.
Beispielrechnungen zum Verdienstausfallschaden
Im Folgenden zeigen wir Ihnen einige Beispielrechnungen, um das Prinzip der Berechnung zu verdeutlichen.
Beispiel 1: Vollständiger Verdienstausfall
Herr Müller hat durch einen Verkehrsunfall eine schwere Verletzung erlitten und kann für drei Monate nicht arbeiten. Sein monatliches Bruttoeinkommen beträgt 3.500 Euro. Während der ersten sechs Wochen erhält er Lohnfortzahlung in Höhe von 100 % seines Gehalts. Danach bekommt er Krankengeld in Höhe von 70 % seines Gehalts.
Berechnung des Verdienstausfallschadens:
- Lohnfortzahlung für 6 Wochen: 3.500 Euro x 6/4.33 = 4.839,50 Euro
- Krankengeld für 6 Wochen: (3.500 Euro x 0,7) x (6/4,33) = 3.387,65 Euro
- Verdienstausfallschaden für die gesamten 3 Monate: (3.500 Euro x 3) – (4.839,50 Euro + 3.387,65 Euro) = 1.282,85 Euro
Herr Müller hat somit einen Verdienstausfallschaden von 1.282,85 Euro.
Beispiel 2: Teilweiser Verdienstausfall
Frau Schneider hat durch einen Arbeitsunfall eine Verletzung erlitten und kann dadurch nur noch Teilzeit arbeiten. Sie hat dadurch monatlich 1.000 Euro weniger Einkommen. Sie erhält jedoch von der gesetzlichen Unfallversicherung eine monatliche Rente von 500 Euro.
Berechnung des Verdienstausfallschadens:
- Entgangenes Gehalt pro Monat: 1.000 Euro
- Unfallversicherungsrente pro Monat: 500 Euro
- Verdienstausfallschaden pro Monat: 1.000 Euro – 500 Euro = 500 Euro
Frau Schneider hat somit einen monatlichen Verdienstausfallschaden von 500 Euro.
Beispiel 3: Verzögerter Verdienstausfall
Frau Neumann kann aufgrund einer Schädigung ihren Berufseinstieg um ein Jahr verzögern und hat dadurch ein entgangenes Bruttoeinkommen von 30.000 Euro in diesem Jahr. Ihr Verdienst in den kommenden Jahren ist jedoch unverändert.
Berechnung des Verdienstausfallschadens:
- Entgangenes Gehalt für das verzögerte Jahr: 30.000 Euro
Frau Neumann hat somit einen Verdienstausfallschaden von 30.000Euro.
FAQs zum Verdienstausfallschaden
Wann steht mir Schadensersatz für Verdienstausfallschaden zu?
Sie haben Anspruch auf Schadensersatz, wenn jemand anderes schuldhaft eine Handlung begangen oder ein Ereignis verursacht hat, die Ihnen einen Verdienstausfallschaden verursacht.
Wie lange kann ich meinen Verdienstausfallschaden geltend machen?
Der Verdienstausfallschaden ist ein sogenannter deliktischer Schadensersatzanspruch. Nach § 195 BGB beträgt die Verjährungsfrist für diese Ansprüche grundsätzlich drei Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsteller von dem Schädiger und der Schädigung Kenntnis erlangt hat bzw. ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.
Bekomme ich den vollen Lohnausfall ersetzt?
Grundsätzlich ist der Schädiger verpflichtet, den Ihnen entstandenen Verdienstausfallschaden in vollem Umfang zu ersetzen. Allerdings werden eventuell Zahlungen aus anderen Quellen, wie Krankengeld oder Unfallversicherungsleistungen, auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.
Fazit zum Verdienstausfallschaden
Der Verdienstausfallschaden ist ein weitreichender Begriff, der mehrere unterschiedliche Komponenten umfasst und von verschiedenen Gesetzeswerken geregelt wird. Zur korrekten Berechnung und Geltendmachung eines solchen Schadens sind fundierte Kenntnisse des jeweiligen Rechtsgebietes und der speziellen Bestimmungen erforderlich.
Wir hoffen, dass Ihnen dieser Beitrag eine gute Orientierung zum Thema bietet und Sie nun besser einschätzen können, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese verwirklichen können.
Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Verdienstausfallschaden haben oder rechtliche Beratung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte stehen Ihnen gerne zur Seite, um Ihr individuelles Anliegen bestmöglich zu klären und Ihre Rechte durchzusetzen.
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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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