Vergütung bei Ausübung einer Vorsorgevollmacht – In dieser Zeit, in der das Thema Vorsorge immer bedeutungsvoller wird, ist es wichtig, sich mit den Spielregeln und Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen. Die Vergütung bei Ausübung einer Vorsorgevollmacht ist dabei ein häufig diskutiertes Thema, bei dem Missverständnisse und Unklarheiten bestehen.

In diesem Blog-Beitrag möchten wir Ihnen Klarheit bei rechtlichen Fragen verschaffen und Ihnen aufzeigen, welche Aspekte bei einer Vergütung relevant sind und welche Ansprüche Ihnen zustehen können.

Inhaltsverzeichnis:

  • Rechtliche Grundlagen der Vorsorgevollmacht
  • Vorsorgevollmacht und die Rolle des Bevollmächtigten
  • Vergütungsanspruch: Wann steht dem Bevollmächtigten eine Vergütung zu?
  • Berechnung der Vergütung: Wie wird diese ermittelt?
  • Im Voraus Vereinbarungen treffen: Welche Regelungen sind möglich?
  • Bevollmächtigter ebenfalls Rechtsanwalt: Sonderregelungen
  • Anrechnung der Vergütung auf andere Ansprüche
  • Praxisbeispiele und Fallstudien
  • Checkliste: Worauf Sie achten sollten
  • Fazit: Rechtssicherheit und Fairness für beide Seiten

Vergütung bei Ausübung einer Vorsorgevollmacht: rechtliche Grundlagen

Die Vorsorgevollmacht ist ein Instrument, mit dem eine Person (der Vollmachtgeber) einer anderen Person (dem Bevollmächtigten) die Befugnis erteilt, im Falle von Krankheit oder einer anderen Situation, in der der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, die erforderlichen Entscheidungen zu treffen und Handlungen vorzunehmen.

Die rechtliche Grundlage für die Vergütung bei Ausübung einer Vorsorgevollmacht findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), konkret in den §§ 677, 683 und 670 BGB. Diese Regelungen besagen, dass der Bevollmächtigte Anspruch auf Ersatz der ihm entstandenen Aufwendungen hat und darüber hinaus, wenn nichts anderes bestimmt ist, auch eine Vergütung verlangen kann.

Vorsorgevollmacht und die Rolle des Bevollmächtigten

Bei der Ausübung einer Vorsorgevollmacht übernimmt der Bevollmächtigte eine besondere Verantwortung. Er ist in der Pflicht, die Interessen des Vollmachtgebers bestmöglich zu vertreten und sich an dessen Wünschen und Vorgaben zu orientieren. Die Befugnisse des Bevollmächtigten können sich dabei sowohl auf rechtliche als auch auf persönliche und finanzielle Angelegenheiten beziehen.

Die Rolle des Bevollmächtigten ist daher nicht nur mit Verantwortung, sondern auch mit einem hohen Grad an Vertrauen verbunden. Gleichzeitig ist der Bevollmächtigte in der Regel nicht verpflichtet, diese Aufgabe unentgeltlich auszuführen.

Vergütungsanspruch: Wann steht dem Bevollmächtigten eine Vergütung zu?

Die gesetzlichen Bestimmungen sehen grundsätzlich einen Anspruch auf Vergütung für den Bevollmächtigten vor, es sei denn, die Vorsorgevollmacht selbst enthält abweichende Regelungen. Da es sich bei der Vorsorgevollmacht um ein höchstpersönliches Rechtsgeschäft handelt, steht es dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten frei, individuelle Vereinbarungen bezüglich der Vergütung zu treffen.

Die Vergütung kann in der Vollmachtsurkunde ausdrücklich geregelt oder aus dem Inhalt der Vollmacht und den Umständen geschlossen werden. Sofern keine individuelle Regelung getroffen wurde, hat der Bevollmächtigte einen Anspruch auf angemessene Vergütung.

Vergütung bei Ausübung einer Vorsorgevollmacht: Wie wird diese ermittelt?

Bei der Berechnung der Vergütung sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. Generell orientiert sich die Vergütung an den Umständen des Einzelfalls und den Anforderungen, die mit der Ausübung der Vollmacht verbunden sind. Dazu zählen beispielsweise die Art und der Umfang der zu erledigenden Aufgaben, der Zeitaufwand, die Komplexität der Sachverhalte sowie die Qualifikation des Bevollmächtigten.

Im Rahmen der angemessenen Vergütung können unter anderem auch Fortbildungsmaßnahmen, Reisekosten oder besondere Leistungen wie etwa die Überwachung von Verträgen oder Investitionen berücksichtigt werden.

Für die konkrete Berechnung der Vergütung gibt es keine festen Vorgaben oder Sätze. Sofern die Beteiligten keine ausdrückliche Regelung getroffen haben, kann sich die Vergütung an den üblichen Vergütungssätzen für vergleichbare Tätigkeiten orientieren.

Beispiele hierfür sind die Geschäftsführervergütungen, die vom Bundesministerium der Justiz in einer Verwaltungsvorschrift veröffentlicht werden, oder die Höhe der Mietzinsen für Betreuer, die von den Landesjustizverwaltungen in der Betreuervergütungsverordnung festgelegt werden.

Im Voraus Vereinbarungen treffen: Welche Regelungen sind möglich?

Um spätere Unstimmigkeiten und Konflikte zu vermeiden, empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld der Erteilung einer Vorsorgevollmacht Regelungen zur Vergütung zu treffen. Dabei sind unterschiedliche Modelle denkbar, die sich an den individuellen Bedürfnissen und Vorstellungen orientieren.

Beispielsweise kann eine pauschale Vergütung oder eine leistungsbezogene Vergütung vereinbart werden. Bei der Gestaltung der Regelungen sollte jedoch darauf geachtet werden, dass sie hinreichend klar und konkret sind, um im Falle einer späteren Auseinandersetzung eindeutige Ansprüche ableiten zu können. Hierbei kann die Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts hilfreich sein.

Bevollmächtigter ebenfalls Rechtsanwalt: Sonderregelungen

Vergütung bei Ausübung einer Vorsorgevollmacht: Wird ein Rechtsanwalt als Bevollmächtigter eingesetzt, ergeben sich Besonderheiten hinsichtlich der Vergütung. Die Gebührenordnung für Rechtsanwälte (RVG) findet auf die Geschäftsbesorgung durch den Rechtsanwalt als Bevollmächtigten keine Anwendung, da die Tätigkeit nicht im Rahmen eines Mandats erfolgt. Vielmehr sind die allgemeinen Regelungen des BGB maßgeblich. Allerdings können im Rahmen der Vereinbarungen zur Vorsorgevollmacht Regelungen über die Höhe der Vergütung getroffen werden, die sich an den Regelungen des RVG orientieren.

Anrechnung der Vergütung auf andere Ansprüche

In manchen Fällen kann es vorkommen, dass der Bevollmächtigte zugleich anderweitige gesetzliche Ansprüche gegenüber dem Vollmachtgeber hat, beispielsweise aufgrund einer gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung oder aufgrund von Pflegeleistungen.

In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob und inwiefern die Vergütung für die Ausübung der Vorsorgevollmacht auf die anderen Ansprüche angerechnet werden kann. Grundsätzlich ist eine solche Anrechnung möglich, sofern keine abweichenden Regelungen getroffen wurden. Hierbei sollten jedoch die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden.

Praxisbeispiele und Fallstudien

Um die Relevanz der Vergütung bei Ausübung einer Vorsorgevollmacht und die daraus resultierenden rechtlichen Fragestellungen besser zu verdeutlichen, werden im Folgenden einige Praxisbeispiele und Fallstudien dargestellt:

  • Fall A: Der Bevollmächtigte ist ein Familienmitglied, das aus altruistischen Gründen für den Vollmachtgeber tätig wird. Hier kann eine ausdrückliche Regelung in der Vorsorgevollmacht getroffen werden, dass keine Vergütung gewünscht wird.
  • Fall B: Der Bevollmächtigte ist ein Freund des Vollmachtgebers und führt in dessen Auftrag aufwendige Bankgeschäfte durch, die hohe Anforderungen und Qualifikationen erfordern. In diesem Fall wäre eine angemessene Vergütung für die erbrachten Leistungen gerechtfertigt.
  • Fall C: Der Vollmachtgeber möchte die Vergütung an den Erfolg der vom Bevollmächtigten getroffenen Entscheidungen knüpfen und vereinbart daher eine erfolgsabhängige Vergütung. Hier sollte darauf geachtet werden, dass die Regelungen rechtlich zulässig und klar definiert sind.

Checkliste Vergütung bei Ausübung einer Vorsorgevollmacht: Worauf Sie achten sollten

Um bei der Erteilung einer Vorsorgevollmacht und der Regelung der Vergütungsansprüche rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie die folgenden Punkte beachten:

  • Treffen Sie individuelle Vereinbarungen zur Vergütung und dokumentieren Sie diese schriftlich in der Vorsorgevollmacht
  • Achten Sie darauf, dass die Regelungen klar und verständlich formuliert sind
  • Berücksichtigen Sie die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen des BGB
  • Holen Sie bei Unsicherheiten oder Unklarheiten rechtlichen Rat ein, beispielsweise durch einen auf Vorsorgevollmachten spezialisierten Rechtsanwalt
  • Prüfen Sie regelmäßig die Aktualität und Richtigkeit der Vollmacht und passen Sie diese gegebenenfalls an

Fazit: Vergütung bei Ausübung einer Vorsorgevollmacht

Die Vergütung bei Ausübung einer Vorsorgevollmacht ist ein sensibles Thema, das in vielen Fällen zu Unsicherheiten und Konflikten führen kann. Umso wichtiger ist es, sich bereits im Vorfeld der Erteilung einer Vorsorgevollmacht intensiv mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und eigenen Wünschen auseinanderzusetzen.

Individuelle Vereinbarungen zur Vergütung bieten die Möglichkeit, klare Verhältnisse zu schaffen und für eine faire Entlohnung der erbrachten Leistungen des Bevollmächtigten zu sorgen. Professioneller rechtlicher Rat kann darüber hinaus zur Rechtssicherheit beitragen und für beide Seiten eine zufriedenstellende Lösung gewährleisten.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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